In der Tat sollte man meinen, so eine Insolvenzversicherung springt im Notfall ein. Dem ist aber leider nicht immer so. Weil es das eine oder andere Hintertürchen gibt.
Beispiel 1: Kreuzfahrten der Delphin-Reisen
Hier haben etliche Vollzahler schlechte Karten, weil die Reederei zunächst wegen Maschinenschaden die Reise abgesagt hatte. Obwohl Rückzahlungen fällig waren, sind die Gelder nicht vor Eintritt der Insolvenz rücküberwiesen worden.
Die Versicherung meldet:
Keine Zahlungspflicht wegen des Maschinenschadens. Gilt nur bei Insolvenz.
Beispiel 2: Kultours - ein Reiseveranstalter aus Kassel
hatte etliche Reisen wegen "Nichterreichens der Teilnehmerzahl" gekündigt.
Kurz darauf Anmeldung der Insolvenz
Gleiches Spiel. Gelder nicht zurücküberwiesen. Versicherung zahlt nur bei Insolvenz, nicht wegen der Kündigung aufgrund der Teilnehmerzahl.
Beispiel 3: FTS - gebucht über Discounter
Hier wurden vermutlich etliche Verträge aufgelöst, die Zahlungen stehen wieder aus.
Es steht zu erwarten, dass Versicherungen sich wiederum querlegen wegen des Rücktrittsgrundes und um Rückzahlungen an die Kunden abwehren zu können.
Es versteht sich, dass die zeitlichen Abläufe jeweils sehr eng beianderlagen, aber immer konnte sich die Versicherung entlasten. Hier wird aus meiner Sicht der Schutz des Sicherungsscheins unterlaufen. Ob mit oder ohne Vorsatz, das entzieht sich meiner Kenntnis. Man könnte durchaus vermuten, dass den jeweiligen Veranstaltern zwecks Geringhaltung der Gesamtschadenssumme nahegelegt wurde, entsprechend zu agieren. Aber wie gesagt, das ist nur eine "böse" Vermutung.
Auf jeden Fall haben Betroffene Schäden auch um die 10.000 Euro erlitten.
Gruß privacy