ok dumme frage: - ich hab da keine ahnung -
wie/wo/was sind ägyptische klos anders?
schatzerle
Beiträge
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HILFE! akuter Durchfall nach Ägypten Urlaub -
Reiserücktritt wegen Scheidung@ mosaik...
wenn man die aufwendungen gemacht hat weil man die frau heiraten will schon

ist hier ja eh nicht der fall...
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Reiserücktritt wegen Scheidungnaja man kann das ganze schon einklagen. in ö halt.
zb wenn man verlobt ist und weil man wegen verlobung die reise gebucht hat.
also ich würd auch wen mitnehmen. oder die reise um 1000 € billiger verkaufen. dann steigst du immer noch besser aus.
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Tätowieren lassen im Urlaub?nein.
rechtlich dann auf das studio zu greifen wenn was schief geht ist äußerst schwierig.
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Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.@ subway-fan:
glaubs mir, es ist so g
ich würd mal mit dem anwalt ein wörtschen reden, der ist ja echt nicht grad der beste....
wegen irrtum: wenn sich der Rv wirklich geirrt hat.
ABER: das ist hier gar nicht so wichtig, da er ja seinen neuen preis hingeschrieben hat und du auch noch angenommen hast. wo ist da der irrtum? er kannte seinen preis und du auch. da kommt gar kein irrtum ins spiel.
böse gelegt (auch wenn nicht ganz fein das ganze) hat er dich ja auch nicht, weil du dir über den preis im klaren warst.selbst wenn man sagt es ist kein vertrag zu stande gekommen (beim Kaufvertrag muss immer der preis fest stehen), obwohl das meiner meinung nicht so ist, dann ändert das nichts an deiner situation.
weil gibt es keinen vertrag, dann musst du ihm die reise bezahlen - du hast sie ja beansprucht. und was ist dann der preis? der übliche marktpreis einer derartigen reise zu der saison. ergo sicher nicht "dein billiger preis" sondern den den du schon bezahlt hast oder gar mehr.
es tut mir leid für dich. man ärgert sich sicher. viell. hast du auch menschlich recht, aber nicht recht, so wie es das recht vorsieht.
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Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.wenn dem so ist - wie hier alle sagen - dass eine "bestellung" übers inet nix fix ist, sondern erst dann bearbeitet wird, dann ist das im inet eine INFORMATION.
so wie du vom aldi ein prospekt im briefkasten findest. dann gehtst du auch erst ins geschäft und legt zb die milch auf das band --> angebot, ich will die milch kaufen. der kassiererin nimmt die milch und verkauft sie dir (annahme).
für einen verkauf brauchst du:
ANGEBOT + ANNAHME
sie hat das angebot gemacht.
der RV hat das angebot nicht angenommen, weil ja ein anderer preis da stand.
er hat also neuerlich ein ANGEBOT gemacht(mit dem hohen preis). sie hat das angebot ANGENOMMEN. sie war sich über den preis des RV bewußt.
ergo ist der kaufvertrag zu den bedingungen des RV abgeschlossen worden.--> sie hat pech. es war wohl ein komischer anwalt.
das mit dem irrtum ist klar, oder?
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Vorweihnachtszeit und Weihnachtsmärkte in Salzburg ??kann den markt in der innenstadt sehr empfehlen.
ist studiere dort (in der innenstadt) und das ist das problem warum so manche vorlesungen gespritzt werden
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Baden war nicht möglichwenn dem wirklich so ist, dass man überwiegeng bei dem hotel nicht baden kann, weil da immer die wellen so hoch sind oder was auch immer, dann find ichs auch eine frechheit und das sollte im katalog stehen.
weil wenn ich lese: "bucht vorhanden" dann gehe ich davon ausm dass ich dort auch baden kann.
das ist wie wenn bei einem hotel steht "skilift neben dem haus" und zu 90% kann man da nicht skifahren weil, der lift so weit unten ist dass nie schnee da ist oder dass dort meist lawinengefahr ist.
und otto-normalverbraucher muss nicht lange erkundigungen über sein hotel einholen. und 50 seiten HC lesen.
dass man hier registriert ist und das nicht tut ist natürlich nicht so gescheit. mindert aber die frechheit des veranstalters nicht.
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Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.also mein bescheidenes wissen (studiere jus und habe auf bürgerliches einen 1er gg)
wenn dem so ist, dass die inetbesteellung ein angbeot von dir ist und eigentlich nur eine info für dich ist (so hab ich das jetzt aus den beiträgen heraus gelesen, wie das system übers inet funzt und was da für ein text dabei steht weiß ich leider nicht - ich gehe jetzt davon aus dass die leute hier recht haben)
du machst ja dem veranstalter mit dem anklicken der reise im inet das ANGEBOT "ja, das will ich haben, magst du mit mir einen vertrag machen?!"
der preis im inet ist eine information. das angebot kommt von dir.der veranstalter schickt dir " ja ich nehme dein angbeot an, zu dem preis xxx".
da der preis xxx höher als der preis deines angebotes ist, habt ihr keine übereinstimmende willenserklärungen. es würde kein vertrag zu stande kommen.
ABER: du hast ja den betrag xxx eingezahlt und bist auf urlaub geflogen --> ergo hast du das NEUE ANGEBOT vom veranstalter angenommen und es wurden zu seinen bedingungen der vertrag geschlossen. (konkludente annahme des angebotes)
und da kommst du nicht drum herum. du hast dich ja nicht geirrt, du hast ja gewusst, dass der preis xxx nicht der preis ist den du wolltest.
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zum irrtum:
wenn sich der veranstalter geirrt hat, dann muss er nicht die reise zum angebotenen preis verkaufen. allerdings muss er sich wirklich irren. wenn ihr dann öfters (trotz dass er es ja schon weiß) die reise wieder um den gleichen preis ins inet stellt, dann irrt er sich ja nicht mehr........
ich weiß nicht welche einen anwalt du hattest. der muss dir doch gesagt haben, WARUM er der meinung ist, dass du auf urlaub fahren kannst.
sowas lernt man bei uns im 1. semester.
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Ab wann darf man alleine reisen?jeder kennt dein kind am besten.
man haftet halt aber bis dass das kind 18 ist

und man hat auch dafür die verantwortung... -
Gelddiebstahl im Zimmersafe! Was tun?@ all
manche reden immer so als wenn auf der ganzen welt die gleichen gesetzte gelten.
dem ist aber leider nicht so.zur info: in Österreich zb ist der Safe immer versichert. es ist alles versichert was man rumliegen hat, wenn es nicht gerade zum diebstahl "einladet"-
bis zu einem gewissen geldbetrag oder so ähnlich.ausserdem ist das ja auch keine versicherungsfrage, sondern eine haftungsfrage des hotels.
natürlich gilt dann die beweisfrage - was war drinnen
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Auslegung v. Sparzimmermosaik wrote:
@olli_o2...kleine Korrektur, ich sehe den Fall nicht aussichtslos, mir fehlte bei meiner ersten Antwort die Reklamation beim Reiseleiter. Diese wurde aber wie dann im nächsten Posting zu lesen ist, ja gemacht.
Damit hat der Kunde Anspruch auf Ersatz der versprochenen Leistung.
Ich meine nur, dass wenn dies zu einem Gericht ginge, wird der Fall im Vorfeld im Vergleich enden, weil der Streitwert so gering ist.
Erkärt
Peterhm .. in österreich kann man auch kleine geldbeträge einklagen. und ein vergleich hat nichts mit der summe zu tun.
der richter ist immer angehalten, dass er versucht auf einen vergleich zu kommen.
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Gelddiebstahl im Zimmersafe! Was tun?@ pirol - jedes land hat andere gesetzte.
zb ist das bei uns in Ö kein raub. da keine gewalt oder gefährl drohung.
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Gelddiebstahl im Zimmersafe! Was tun?ja und. wenn man nicht gerade das der verwandten nimmt bzw der mitreisenden....
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Gelddiebstahl im Zimmersafe! Was tun?nach österr. recht würde das hotel dafür haften.
wie gesagt, man müsste schauen wie dort die gesetze sind...
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Salzburger Innenstadt bei schlechtem Wetter für ausländische PKWs gesperrt?jaja die armen salzburger. jeder der hier wohnt kann das bESTENS verstehen
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Gerichtsstand für Reisende aus Österreichleider kennen sich die anwälte zum teil nicht aus.
generell merken: verbraucher dürfen meist in ihrem land klagen.
bei schadenersatz meist auch.
schwierig wirds dann bei ländern die kein gemeinsames IPR-gesetz haben.vor allem bei medizinischen eingriffen (im medizin-board wurde mal da drüber geredet)
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Reiseveranstalter nicht vor Ort angetroffen, trotzdem Beschwerde einreichen???@ jaykayham + @ all
- wenn die reiseleitung nicht da ist, kann iuch es der örtliches reiseleitung auch nicht anzeigen-
man muss die entsprechenden §§ auch subsumieren können.
der sinn ist dass sich die örtliche reiseleitung vor ort ein bild macht.
- prinzipiell kann ich murmel schon verstehen. wenn sie nicht anrufen will, dann muss sie das auch nicht.
sinnvoll ist es allerdings nicht. ich hätt da schon terror gemacht und wenn ich 1000€ mit telefonkosten verprasst hätte (bekommt man dann ja auch zurück).
- es ist ja immer wieder witig was leute sagen die nicht dort waren. wenn murmel sagt es war keiner da, dann war auch keiner da. BASTA.
man muss nämlich auch nicht stunden damit verbringen die reiseleitung zu suchen. selbst wenn sie da gewesen WÄRE, dann hätte man das besser publik machen müssen-
bei mir war auch schon 2x keine reiseleitung da (wollten nen ausflug machen). da aber ich keine probleme hatte, war das nicht so das problem-.
hier waren auch die abfahrtszeiten ausgehängt. - wenn die reiseleitung nicht da ist, kann iuch es der örtliches reiseleitung auch nicht anzeigen-
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Frage an Urlaubsexperten oder Reiseverkehrskaufleute..also ich sehe das nicht so.
man bucht doch die reise als ganzes also zb 2erw + 2 kinder. und die 2 erwachsenen unterschreiben.man unterschreibt dass man zb 3000,- für 14 tage familienzimmer bekommt.
wenn jetzt ein erw wegfällt, dann hält man ja auch den vertrag nicht ein.
ergo der reisveranstalter muss nicht nur die storno verlangen sonder uU mehr. -
Madeira Infodanke für die infos!
süßwasserbäder gibt es nirgends?