Guten Morgen zusammen,
ich habe jetzt zwar leider nicht die Fundstelle parat, aber ich meine einmal ein (BGH-?) Urteil gelesen zu haben, nach denen grundsätzlich zwar 20% als allgemeine angemessene Obergrenze angesehen wurden, jedoch in Einzelfällen auch durchaus höhere Anzahlungen erlaubt seien, etwa bei besonderen Dschungelsafaris von Kleinveranstaltern, bei denen allein durch die Linienflugtickets schon höhere Anfangskosten entstehen. Aber wie gesagt, ich habe die Fundstelle nicht parat und es ist durchaus möglich, dass sich an dieser Rechtslage schon wieder etwas geändert hat.
Bei normalen Pauschalreisen ist spätestens nach dem aktuellen BHG-Urteil jedoch klar, dass mehr als 20% nicht rechtens sind.
Wie ADEgi weiter oben schon geschrieben hat, ging es hier jedoch um eine Jugendreise mit dem Bus und damit um eine normale Pauschalreise mit relativ geringem Risiko für den Veranstalter. Man kann dieses Urteil deshalb nicht auf alle Reisearten ausdehnen.
Das Problem dabei ist beispielsweise, dass die Dynamic Packaging Angebote zumindest von Veranstalterseite meistens nicht als normale Pauschalreise angesehen werden. Viele dieser "40%-Anzahlungs-Veranstalter" operieren ja gerade in diesem Bereich. Und ich denke, dass ich mich da nicht all zu weit aus dem Fenster lehne, wenn ich behaupte, dass sich daran bis zu einem weiteren Verfahren nicht viel ändern wird.
Dazu muss man nur mal nach "Reisepreis Höhe der Anzahlung 40%" zu googlen und man wird seitenweise AGB-Treffer mit 40% Anzahlung finden. Zur Zeit sind diese 40% offensichtlich alles andere als unüblich.
Problematisch finde ich in diesem Zusammenhang übrigens auch, dass ausgerechnet die Fluggesellschaften zur Zeit machen können, was sie wollen und in der Regel bei bezahlbaren Tarifen 100% des Ticketpreises sofort fällig sind. Das heisst unter dem Strich nichts anderes, als dass man sich aufregt, wenn ein Hobby-Ferienhausvermieter für eine Ferienhausvermietung im August eine Anzahlung von 40% verlangt, es aber vollkommen okay ist, wenn die Lufthansa sofort 100% für einen Flug ebenfalls im August verlangt. Womit wir dann auch wieder gleich beim Problem Dynamic Packaging sind...
Unter dem Strich bleibt nur, dass da wohl noch einige Verfahren auf uns zukommen werden, bis die Sache in allen Einzelheiten und für alle Einzelfälle geklärt ist. Für die Reisenden bleibt bis dahin nur, bei der Buchung nicht nur auf den Preis und schöne Katalogfotos zu achten, sondern etwas genauer hinzuschauen.
Gruß,
soedergren