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Sunny1506S

Sunny1506

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  • Dana Beach Resort vs. Albatros Palace
    Sunny1506S Sunny1506

    Tja Tina,
    was soll man dir raten. Essensqualität und Quantität ist nunmal sehr subjektiv. Die einen loben das Essen in den Himmel und die anderen meinen es ist ungeniessbar. Vielleicht liegt die Wahrheit dazwischen. 😉

    Meine bescheidene subjektive Meinung zum Essen und zur Unterhaltung.
    Wir waren im Februar 2010 im AP und fanden das Essen ganz okay. Nicht mehr und nicht weniger. Wir haben immer mehrere Sachen gefunden die uns geschmeckt haben, die Speisen waren auch mehr warm als kalt und die Speisen waren auch alle gar. Alles gut verträglich und auch von keinem gehört der Magenprobleme gehabt hätte. In Al Hotels wird nun mal für die breite Masse gekocht und daher wird es sich auch meistens spätestens in der zweiten Woche wiederholen. Den Asiaten kann man dort aber durchaus etwas hervorheben. Den fanden wir wirklich gut.
    Unterhaltung für Erwachsene existiert eher nicht bzw. kann man als dezent bezeichen. Tagsüber habe ich davon überhaupt nichts mitbekommen (ausser die Wasserqymnastik) und abends gibt es 08/15 Shows. Uns hat es nicht gestört, den wir wollten auch keine Animation und wussten dies vorher.
    Wer eher auf Animation tagsüber und Abends wert legt, finde ich, ist dort eher nicht gut aufgehoben.

    Ich hoffe nicht noch mehr verunsichert zu haben.....

    Lieben Gruss die Sunny

    Ägypten

  • Reisebüro hat nicht informiert
    Sunny1506S Sunny1506

    Hi tine,
    ich denke, dass dein Reisebüro das auf Kulanz regeln könnte, muss es aber nicht. Einen Versuch ist es aber wert. Letztendlich ist Vertrag aber Vertrag. Insbesondere da möglicherweise die Umbuchung auf Zypern vom Reisepreis günstiger sein wird als die bereits gebuchte Dom Rep.
    Man könnte hier sicherlich darauf rumreiten....... aber das du einen Fehler gemacht hast weisst du bereits selbst, das nennt man später Lebenserfahrung. 😉

    Wenn dies also nicht unter geringfügige Änderungen von 50 € fällt (liest sich für mich zumindest so), kostet dich das etwas an Lebenserfahrung aus der Geldbörse. 😉

    Ist aber immer noch besser als sich den Urlaub zu versauen!

    Ein Auschnitt aus den AGB´s von ITS zu Änderungen:

    1. Änderungen

    4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, soentstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Der Reiseveranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.
    Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen erheben wir ein Bearbeitungsentgelt.
    Dieses beträgt:

    a) bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis-Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.7), bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50 pro Vorgang.
     
    Lieben Gruss die Sunny

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • The Breakers Diving & Surfing Lodge
    Sunny1506S Sunny1506

    Hi Silke,
    ich kann nur weitergeben was ich selbst gelesen oder auch nicht gelesen habe. 😉
    Bei den meisten Veranstaltern steht zur Kreditkartenakzeptanz :
    Im Hotel akzeptierte Kreditkarten: Visa, Master Card, American Express.

    Ich denke, dass sollte somit auch stimmen. Mit der Akzeptanz von Visa und Master Card gibt es ja auch so gut wie nie Schwierigkeiten. 😉

    Das Strandhandtücher zur Verfügung gestellt werden, habe ich bisher bei keinem Anbieter gelesen. Daher gehe ich auch nicht davon aus.

    Lieben Gruss die Sunny

    Ägypten

  • Germanwings
    Sunny1506S Sunny1506

    Sorry Chris, ich nehme meinem Widerspruch zurück  😄

    hatte gestern einen langen Arbeitstag und war somit wohl zu müde um richtig zu lesen. Ich habe Efea´s Beitrag, falsch interpretiert und somit auch deine Antwort. Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass efea mit 2 Personen reist, vermutlich wegen den 2 Gepäckstücken. Sprich, für jede Person 1 Gepäckstück a 20 kg.
    Dazu passte dann deine Antwort nicht, dass die letzte Variante richtig sein soll. Reist Sie dagegen alleine, was wohl der Fall zu sein scheint, macht deine Antwort natürlich Sinn und stimmt wieder.  😉

    Lieben Gruss die Sunny

    Airlines

  • Germanwings
    Sunny1506S Sunny1506

    @ chris
    hier muss ich widersprechen

    @ efea
    Bei Germanwings gelten pro Person 20 kg Freigepäck. Die Beträge unterscheiden sich nur in der Anmeldung desgleichen.
    Wird das Gepäckstück online angemeldet kostet es 8 € für dieses Gepäckstück. Wird dieses Gepäckstück erst am Flughafen angemeldet kostet das gleiche Gepäckstück 20€.

    Über die 20kg Freigepäck wird dann das darüber hinausgehende Übergepäck nochmals unterschieden. Ebenfalls nach der Art der Anmeldung. Bei 10 kg Übergepäck sind da 20 € draufzuzahlen wenn dies per Callcenter angemeldet wird. Geschieht die Anmeldung erst am Flughafen 40 €.
    Ab 30kg Übergepäck dann 8 € pro Kilo. Bei 32 kg pro Gepäckstück ist dann Ende.

    Lieben Gruss die Sunny

    Airlines

  • web check in - wer hat damit Erfahrung?
    Sunny1506S Sunny1506

    Hilft dir zu deinen Fragen denn die Homepage von Condor nicht weiter:
    www11.condor.com/tcf-de/check_in_onlinecheckin.jsp;jsessionid=2921ACFD0D5B0686DF3A753F0CDCB0AB.as11worker

    Airlines

  • Iberotel Makadi Beach
    Sunny1506S Sunny1506

    Conny1307 wrote:
    😄 Ihr Lieben,
    kann noch gar nichts in den Preisen finden für Dezember,
    was denkt ihr, wird man dieses Hotel für unter € 650,--
    bekommen?
    Ich vergleiche jetzt mal (insgeheim) mit dem Albatros Palace?
    Da gabs im letzten Jahr sogar unter € 600,--...

    LG aus dem endlich schneefreien Sauerland
    Conny

    Das glaube ich eher nicht. Ich weiss noch, dass ich letztes Jahr bei diesem Hotel oft für den Zeitraum Januar /Februar 2010 geschaut habe und die RV´s wollten für 8-10 Tage um die 1000€. Daher wird es wohl für Dezember auch nicht wesentlich günstiger sein. Selbst wenn du nur eine Woche fahren willst, glaube ich nicht das du es für diesen Preis bekommst. Sind leider schon die Winterpreise.....

    Lieben Gruss die Sunny

    Ägypten

  • Hotel total überbucht
    Sunny1506S Sunny1506

    @ Gabriele
    Das ist hier langsam wirklich der Brüller schlechthin. 😆 Wenn du so weitermachst landen wir noch im Fun Forum. Langsam wird es wirklich peinlich für dich. Ich möchte jetzt gar nicht alles aufzählen, was hier an Widersprüchen von dir so geschrieben wurde, kann sich ja jeder selbst ein Bild von machen. Also wenn ich, wie in meinen Beiträgen wohl ersichtlich, nicht der gleichen Meinung bin wie Manfred, na dann weiss ich es auch nicht. Nur so, von wegen Unterstüzung im Forum.

    Ich hatte die Diskussion mit dir schon aufgegeben, da du zumindest in der wesentlichen Feinheit um die es hier eigentlich geht absolut beratungsresistent zu sein scheinst. Mein Friseur hätte es womöglich eher verstanden.

    Nur noch zu einem Punkt von dir ......
    Weiter vorne schreibst du es gibt "ein" Urteil, dann Urteile, dann später es gibt noch nicht viele Urteile.......weiss du wir sind genügsam, nur EINES würde uns schon genügen.
    Im übrigen müssen wir hier nicht nachweisen dass deine wie du es jetzt nennst Rechtsposition falsch ist, sondern du muss nachweisen das sie richtig ist. Und bevor du nicht "ein" Urteil vorweisen kannst, dass deine Rechtspostion bestätigt, kannst du hier zu diesem Thema erzählen was du willst, oder in China fällt ein **** um.

    Lieben Gruss die Sunny

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • web check in - wer hat damit Erfahrung?
    Sunny1506S Sunny1506

    aus den FAQ von Airberlin zum Web checkin:

    Wann ist der Web Check-in nicht möglich ...

    wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben.
    bei Buchungen, die mit Sonderleistungen am Flughafen verbunden sind.
    für Passagiere, die mit Sondergepäck reisen. (Fahrräder, Golfgepäck, Sportgepäck, etc. )
    für Passagiere, die mit Tieren reisenbei eingeschränkter Mobilität des Reisenden
    für alleinreisende (unbegleitete) Kinderfür Flüge, die nicht in nachstehender Liste enthalten sind »für Gruppenbuchungen, mit mehr als 11 Personen

    Lieben Gruss die Sunny

    Airlines

  • Wer beherrscht Spanisch?
    Sunny1506S Sunny1506

    Auf welcher Suche lütt ist weiss ich nicht, aber seine Antwort auf die Frage sollte er schon gefunden haben. Sogar, mit Höflichkeitsform, falls er vom Verlangen abgekommen sein sollte. Es sei denn, er sucht noch in einigen Beiträgen die ebenfalls nichts mit der Beantwortung seiner Frage zu tun haben. 😉 😄

    Allgemeine Fragen

  • Wer beherrscht Spanisch?
    Sunny1506S Sunny1506

    Ich weiss schon was der TE wollte, aber wenn ich schon "Verlangen" lese, steigt mir der Blutdruck. 😉

    Aber damit wir die Frage auch noch beantworten.:

    Quisiera una habitación en la planta superior

    Lieben Gruss die Sunny

    Allgemeine Fragen

  • Wer beherrscht Spanisch?
    Sunny1506S Sunny1506

    Verlangen muss?  ❓
    Du hast gar kein Anspruch auf ein Zimmer in der oberen Etage. Wie wäre es also, wenn du freundlich darum bitten würdest.

    Allgemeine Fragen

  • Hotel total überbucht
    Sunny1506S Sunny1506

    @ siegi
    Schön das deine Fragen beantwortet sind, obwohl du die Antworten schon hattest, hier ging es nur noch um eine wesentliche Feinheit. 😉

    @ Gabriela
    schau doch z.B. mal hier: www.anwalt24.de/fachartikel/reiserecht-ueberbuchung-der-hotelanlage-und-reisepreisminderung-sowie-schadenersatz

    Hier wird nicht anderes gesagt, als dass was ich bereits geschrieben habe.

    Entspricht das Ersatzhotel in Ausstattung und Leistungsspektrum der ursprünglich gebuchten Hotelanlage oder ist dieses sogar in zumutbarem Rahmen höherwertigund wird es den Gästen ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt, so sind keine Ansprüche gegeben.

    Kurzform des Textes:
    Hotel gleichwertig oder Höher= Keine Ansprüche also kein Schadensersatz.
    Hotel nicht gleichwertig = Ansprüche also möglicherweise Schadensersatz.
    Das hat aber nichts damit zu tun, das nur weil mein Vertragshotel nicht zur Verfügung stand ich möglicherweise 50% Schadensersatz fordern könnte. Dazu müsste es schon nicht gleichwertig sein. Und nur darum ging es.

    Davon mal ganz abgesehen. Wir bröseln das hier ja auch nur für den ein oder anderen auf, der dieses Problem mal bekommen könnnte. So häufig wird das wohl also gar nicht vorkommen zumindest in Relation zu Millionen von Reisenden, oder ich bin ein Glückskind.
    Ich reise seit über 25 Jahren und in dieser Zeit ist es nur ein einziges Mal vorgekommen, dass mein Hotel nicht zur Verfügung stand. Da war ich aber auch noch recht jung und habe über solche Sachen noch gar nicht nachgedacht. War mir da auch egal, da aus gebuchten 3* später 5* Sterne geworden sind. Ein super Urlaub. Sollte es mich also jemals wieder treffen, nehme ich entweder das Ersatzhotel nach "meinen" Bedingungen /Forderungen an, dann Schwamm drüber und Urlaub geniessen oder ich sitze im nächsten Flieger nachhause. Je nach Urlaubsart. Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.

    Lieben Gruss die Sunny

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Aschegeruch
    Sunny1506S Sunny1506

    Nicht nur die Beiträge 😆 😄

    Airlines

  • Hotel total überbucht
    Sunny1506S Sunny1506

    Schade das dieses hier nur noch ein Dialog ist. Wir haben doch sonst hier soviele die sich in Rechtsprechung auskennen und dies leicht aufklären könnten. Mir sind deine Beiträge wirklich sehr widersprüchlich. Vielleicht reden wir aber auch nur aneinander vorbei. 😉 Erst heisst es die Gerichte (Mehrzahl) haben entschieden, dann nur noch das eine LG. Aber egal. Dann liesst es sich bei dir so, als hätte dann das/die Gericht/Gerichte entschieden dass bei einem Ersatzhotel ca. 50% vom Reisepreis einzuklagen möglich wären. Jetzt geht es plötzlich nur noch um die 15 % wegen Nichtinformation im Gerichturteil. Später wieder um 50% +15%. Wir sind ja auch nicht grundsätzlich verschiedener Meinung.

    Ich stimme dir ja zu, das man die 15% bei Nichtinformation einklagen könnte, wenn man am Urlaubsort mitgeteilt bekommt, dass das Vertragshotel nicht zur Verfügung steht.
    Ich stimme dir auch zu wer vor Antritt der Reise oder auch am Urlaubsort vom RV informiert wird, dass sein gebuchtes Hotel nicht verfügbar ist, vom Vertrag zurücktreten kann, zurückfliegen, erhält den gezahlten Reisepreis zurück und würde im Falle einer Klage vom Gericht zusätzlich ca. 50% des gezahlten Reisepreises Schadensersatz erhalten + die 15%.

    Ich stimme dir auch zu, das wenn das Ersatzhotel nicht den Kriterien des eigentlich gebuchten Hotel, sprich dieses Esatzhotel minderwertig zur geschuldeten Leistung ist, man nicht auch noch Schadensersatz fordern kann. Völlig unbestritten. Insbesondere da sich diese Unterschiede ja auch später rausstellen werden. Hier wird man sich wohl vor der Annahme schriftlich beim RL absichern.

    Für mich ist der springende Punkt wo wir nicht einer Meinung sind, dass wenn mein Ersatzhotel am Urlaubsort alle katalogmässig zugesicherten Punkte meines ehemaligen Vertragshotels erfüllt und ich mit Annahme des neuen Ersatzhotel (neuer Vertrag), kann ich doch nicht hinterher 50% Prozent Schadensersatz verlangen.
    Mit welcher Begründung denn?
    Bulgarienfan hatte das eigentlich mit seinem Beitrag schon auf den Punkt gebracht. Ich bin wie gesagt kein Rechtsexperte, kann das aber mit logischem vielleicht begrenzten Rechtsverstand nicht nachvollziehen.

    Lieben Gruss die Sunny

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • NOTRUF AUS TENERIFFA - SCHAUINSLNADREISEN!!!!!!!!!!!!!
    Sunny1506S Sunny1506

    Für den Betroffenen war es mit Sicherheit eine gute und schnelle Lösung seines Problemes und er wird sich nachvollziehbar bestimmt auch über die Hilfe gefreut haben.
    Ich stelle mir nur gerade das Außmaß der Hilferufe vor mit dem sich die User dann in Zukunft an Günther bzw. Holidaycheck wenden, vermutlich dann auch noch in allen Lebenslagen. Von Günther hören/lesen wir dann in Zukunft wohl nicht mehr viel, der ist beschäftigt. 😆

    Lieben Gruss die Sunny

    Reiseveranstalter

  • Hotel total überbucht
    Sunny1506S Sunny1506

    Ich stimme mit Bulgarienfan überein. Irgend etwas ist an der Geschichte noch nicht stimmig. Gabriella, nenn doch bitte mal die Quelle vom Urteil des LG, dann kann man nachlesen, ob hier nicht etwas entscheidendes fehlt.
    Ich könnte mir so eine Rechtsprechung u.a. vorstellen, falls es sich z.B. um eine gebuchte Malediveninsel handeln würde. 
    Hier hat man sich unter ganz bestimmen Kriterien/Vorlieben für eine Insel entschieden.
    Da wäre es tatsächlich sehr schwer für den RV eine vergleichbare Insel und Ausstattung, Grösse, nahes Hausriff, Lage ect. dem Kunden anzubieten.

    Aber wir werden sicher das Rätsel gemeinsam bestimmt noch lösen. 😉

    Lieben Gruss die Sunny

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel total überbucht
    Sunny1506S Sunny1506

    Auch wenn ich kein Rechtsexperte bin......Was Curi soweit zur Rechtsprechung geschrieben hatte war mir soweit klar.  Aber nachdem ich nun Gabrielles Beitrag gelesen habe, war ich auch ein wenig verwirrt, da ich dies in der Form noch nie gehört habe. Auf die Idee wären dann ja schon mehrere Urlauber gekommen, erst das Ersatzhotel zu nehmen und anschliessend noch Schadensersatz zu fordern. Und vor allen Dingen wovon 50%? Nur vom Hotelpreis? Rein nach meinem menschlichem Rechtsverständnis würde Schadenersatz ja auch nur dann Sinn machen, wenn das Hotel nicht gleichwertig ist und viele Kriterien nicht erfüllt, die mein Vertragshotel gehabt hätte. Eigentlich liest man meistens von den Leuten, denen eine Überbuchung schon mal passiert ist, dass das Ersatzhotel gleichwertig war oder höher. Macht ja sonst auch keiner und die RV´s sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen.....

    Also nehme ich entweder nur ein Hotel an das gleichwertig oder höher ist und geniesse meinen Urlaub und gut ist..... Oder aber, ich bestehe auf sofortigen Rückflug und mache eine Schadensersatzforderung geltend.

    Hoffe ich habe das so richtig verstanden. Wenn nicht, macht mich schlau. 😉

    Lieben Gruss die Sunny

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was lest ihr gerade?
    Sunny1506S Sunny1506

    Na ja, es sollte ja auch spannend sein, da muss man schon mal ein wenig übertreiben um den Leser zu fesseln. 😉
    Und spannend und gut geschrieben fand ich es auf jeden Fall. Ich kann mich noch gut daran erinnern, das ich es auch zur Schlafenszeit und frühem Weckerklingeln nicht aus der Hand legen wollte.

    Lieben Gruss die Sunny

    Fun - Forum

  • Geld zurück bei weg gelassenen Serivce ?
    Sunny1506S Sunny1506

    riuloser wrote:
    Ich habe das Gefühl Hotel Tester wird nicht ernst genommen 👍

    Wozu auch, der ist einfach nur peinlich und das quer durch das Forum! Hier ist nur noch fremdschämen angesagt, mit Prinzip hat das nicht mehr zu tun.

    Aber schön, das hier die meisten was lustiges draus gemacht haben (hat mir mal wieder den Tag gerettet) 🎧

    Danke an die Humoristen unter euch.

    Lieben Gruss die Suny

    Fun - Forum
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