Bei "Lebensmittelvergiftung", "Salomellenerkrankung" usw. stellen Gerichte sehr strenge Maßstäbe des Nachweises. Wie schon Berthold ausgeführt hat, wird dieser schwierig sein.
Beispielsweise genügt es nicht, dass von einem 100-Betten-Hotel "nur" 10 oder 20 erkrankt wären - etwa 50 bis 70 % der Bewohner müssten davon nachweislich von den selben Symptomen innerhalb des selben Zeitraumes erkranken. Dann würde man von einer Epidemie sprechen und könnte gegen den Veranstalter Ansprüche stellen (so geschehen vor Jahren in einem Magic-Life-Club in Griechenland).
Eine Feinheit obendrauf: die Eltern hatten Halbpension gebucht. Sind aber mittags auch noch eine Kleinigkeit im Hotel essen gegangen (angenommen...!). Und (weiters angenommen) könnten nun beweisen, dass das verdorbene Essen zu Mittag war: auch dafür haftet der Reiseveranstalter nicht. Denn dieser haftet nur für die von ihm versprochenen Leistungen, also für das Frühstück und Abendessen (sofern diese beiden Mahlzeiten als Halbpension angeboten wurden). Da müsste man sich wiederum direkt an das spanische Hotel wenden.
Bzgl. einer 100% Reisepreisminderung... selbst wenn man den Nachweis erbringen kann, wird der Reisepreis üblicherweise nur für die "Dauer der Beeinträchtigung" gemindert. Was natürlich schon auch für den Rest der Reise sein kann. Aber auch hier lauern Details. Beispielsweise: in der Regel versprechen ja Reiseveranstalter nicht "Erholung", sondern Flug, Hotel, Strand, Meer usw. das heißt, WAS man im Urlaubsort macht, ist so gut wie nie Gegenstand des Reisevertrages.
Ok, ihr werdet jetzt sagen: na klar ist Erholung mein Ziel. ... Aber ob es auch vertraglich vereinbart worden ist... das ist hier die rechtliche Frage!
Für diesen Fall würde es bedeuten: würde eine Nachweis gelingen, läge eine Beeinträchtigung vom 3. Tag bis zur Krankenhausentlassung vor, weil man in dieser Zeit das Hotel nicht nutzen konnte!
Inwieweit man in derartigen Fällen auch Schadenersatz verlangen kann und erhält, ist sehr umstritten!
Es ist und bleibt ein heikles und kompliziertes Thema, wenn man im Urlaub erkrankt und meint, es sei aufgrund einer vom Reiseveranstalter zu vertretenden Angelegenheit
meint
Peter