Zwei Lehrerinnen buchen bei BA mit 16 Schülern einen Flug nach Atlanta, USA mit Zwischenstopp in London. Der Flieger der BA verläßt den deutschen Flughafen mit Verspätung, in London steht eine Mitarbeiterin von BA mit einem Schild mit einem Hinweis auf den Weiterflug nach Atlanta in der Hand. Eine Lehrerin meldet sich bei der Mitarbeiterin und auf die Frage "wieviel Personen" antwortet sie 18 Personen. Darauf antwortet die Mitarbeiterin "zuviel, das geht nicht mehr".
Die Lehrerinnen melden sich daraufhin am Checkin-Schalter von BA und man bekommt Hotelgutscheine und alle 18 Personen werden auf den nächsten Tag, genauer gesagt auf den Flug 24 Stunden später, umgebucht. Die Koffer werden allerdings nicht mehr ausgeladen mit der Begründung, das würde zu lange dauern.
Auch der Hinweis, dass eine Schülerin an Asthma leidet und sie gelegentlich auf ihren (verschreibungspflichtigen) Spray braucht, der im Koffer ist, wird ignoriert und die Koffer nicht ausgeladen. Die Schülerin sagt dann allerdings, dass sie mit ausreichend Trinkwasser die 24 Stunden sicherlich gut überstehen kann.
24 Stunden später sitzt die Klasse in der BA-Maschine nach Atlanta und die 16-jährige Schülerin (mit guten Englisch-Kenntnissen) braucht etwas Wasser zu trinken und wendet sich an eine der beiden Lehrerinnen. Die schickt die Schülerin nach vorn zur Küche, die Schülerin geht hin und bittet um etwas Wasser. Daraufhin erhält sie zur Antwort: "Wir haben für Essen und Getränke feste Zeiten, ausserhalb dieser Zeiten gibt es nichts zu trinken."
Die Schülerin wendet sich irritiert ab und will gerade gehen, da hält der Steward die Schülerin zurück und sagt: "Na, wie fühlt man sich als Deutsche, wenn man veräppelt wird?" und gibt der Schülerin Wasser.
Geschehen vor etwa 14 Tagen, die Klasse ist jetzt wieder zurück.
Pech für die Airline, ein Elternteil einer Schülerin ist Richterin und Rechtsanwalt - die Sache ist bereits in Bearbeitung und nicht nur wegen Schadensersatzforderungen wegen der Flugverspätung um 24 Stunden.



