Dafür gibt es klare Gesetze und das Wohlwollen der Lehrerin
sowie die guten Noten der Schüler ;).
Sachsen: bis 3 Tage darf die Klassenlehrerin befürworten und darüber muss mit der Direktorin abgesprochen und von ihr befürwortet werden.
Solche Schulgesetze werden (bei uns) immer direkt in der 1. Elternversammlung vorgelesen, damit alle Bescheid wissen.
Es sollte natürlich gar nicht passieren, dass man über die Ferien hinaus seinen Urlaub verbringt, aber leider war es bei uns betriebsbedingt auch nicht anders möglich und genauso hab ich das dann auch in meinem Anschreiben vermerkt.
Noch einen Hinweis: Im letzten Jahr gab es eine Familie, welche ihr Kind einfach krank gemeldet haben. Obwohl alle wussten das sie im Urlaub waren und das Kind dann gut gebräunt zurück kam. Daraufhin gab es direkt bei der 1. Elternversammlung eine Abmahnung und Zurechtweisung.



