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Tommy1987T

Tommy1987

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  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    @Mam62:

    Sie brauchen nicht nervös zu werden. Da Ihnen durch meine Klage keine Kosten entstehen, sind Ihre Einmischungsphantasien deplatziert.

    Wenn Sie den Rechtsstaat nicht schätzen, so steht Ihnen frei, dieses Land zu verlassen.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    Startet ein Flugzeug nicht, so stellt sich trotzdem die Frage nach dem richtigen Anspruchsgegner und damit die Frage nach dem „ausführenden Luftfahrtunternehmen“. Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen juristischen oder natürlichen Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt. Damit kommt es bei einer Annullierungdarauf an, welches Luftfahrtunternehmen den betreffenden Flug durchführen wollte. Das Luftfahrtunternehmen muss ursprünglich geplant haben, den Flug durchzuführen. Schließlich hat sich das Luftfahrtunternehmen vertraglich dazu verpflichtet, den Flug durchzuführen. Ihre Durchführungsabsicht zu bestreiten, entbindet ein Luftfahrtunternehmen nicht von seiner Haftung.

    Da Azur Air den Flug durchzuführen beabsichtigte, jedoch tatsächlich nicht gestartet ist, wurde der Flug eindeutig annulliert.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    @Herr_Reise sagte:

    Auch ohne bei einer Airline selbst zu Arbeiten kann man aus der Branche sein lieber Tommy1987. Wenn eine Airline einen Flug aus ihrem Programm entnimmt, bezeichnet man dies dort als Storno oder Cancelation. Ich Arbeite täglich damit, welche Worte ich in welchem Zusammenhang benutze ist mir wohl bewusst. Wenn die EU Fluggastrechtverordnung den Begriff Annullierung nutzt, heißt es nicht, dass es keine Alternative gibt.
    Artikel 5 (c) hin oder her (ja, tasächlich ist dieser auch in Branchenkreisen bekannt), einen Subcharter mit einhergehenden Flugzeitenäderungen einzusetzen bedeutet nicht, dass der ursprüngliche Flug nicht stattfindet, sondern lediglich von einer anderen Gesellschaft durchgeführt wird. Das ist absolut legitim und kommt immer mal wieder vor, bei verschiedenen Airlines, dadurch entsteht kein Anspruch auf Entschädigung. Verspätet am Zielort eingetroffen sind Sie allerdings natürlich, das bestreitet hier keiner, diesbezüglich haben Sie Entschädigungsanspruch laut EU Fluggastrechteverordnung, trotzdem wirst du keine zwei Entschädigungen erhalten.
    Zudem weiß ich nicht genau was du als "Beweis" für Treibstoffmangel vorlegen willst, aber falls du damit meinst, dass getankt wurde: wenn eine Zwischenlandung wegen eines medizinischen Zwischenfalls nötig ist, wird häufig vor Landung Treibstoff abgelassen, da wegen des Gewichts der Maschine durch den Treibstoff sonst keine sichere Landung garantiert werden kann. Ansonsten verbrauchen ein nicht eingeplanter Start inkl. vorheriger Landung natürlich Treibstoff der für den Weiterflug nachgetankt werden muss.

    Der Punkt ist: Bitte sehen Sie sich Artikel 5c nochmals an: Es kann fallabhängig eben doch zu einer Entschädigung bei Annullierung kommen auch wenn ein Subcharter eingesetzt wird. Die Bedingungen nennt Artikel 5c ebenso. Diese sind hier anzuwenden.

    Die Beweise will ich hier öffentlich nicht ausbreiten. Aber: die Sicherheitslandung hatte definitiv keine medizinischen Gründe. Und die Betankung passierte nicht wegen der Sicherheitslandung, sonder die Sicherheitslandung passierte wegen der notwendigen Betankung.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    @vonschmeling sagte:

    Du solltest deinen Anwalt bitten, sie dir inhaltlich zu erhellen! (Rahmentlich für dich als Pauschalreisebucher)

    ... die wirst du auch dringend benötigen, da sich der Carrier soweit auf ein medical beruft und damit exkulpiert.
    Sollte genau dies Datenlage sein scheiterst du mit Pauken und Trompeten sogar mit der einfachsten deiner Ambitionen.
    (1xx Zeugen, die aus einer flight deck Ansage in "Nuschelenglisch" eindeutig (=unbestreitbar) einen Treibstoffmangel als ursächlich herausgehört haben wolllen sind ungefähr so glaubwürdig, wie die Berufung auf 1xx Schafe, die lieber blaues als grünes Gras zu F.ressen begehren!)

    Bitte keine Ammenmärchen, dass die EU-Fluggastrechteverordnung für Pauschalreisende nicht oder nur eingeschränkt gelte.

    Die Beweise für den Treibstoffmangel sind erdrückend und objektiv unbestreitbar.

    Ich bitte jedoch um Verständnis, dazu zum jetzigen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit keine Detailangaben machen zu wollen.
    Nur soviel: Der Carrier hat sich bisher meinem Anwalt gegenüber nicht auf einen medical berufen (was aufgrund der zeitlichen Abfolge auch völlig aussichtslos wäre).

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    @vonschmeling sagte:

    ... welcher (5) dich keinesfalls berechtigt, eine "serielle" Entschädigung zu verlangen - ganz gleich wie liebgewonnen!? 😳

    Ich bestreite nicht einen Anspruch an das ausführende Luftverkehrsunternehmen, allerdings ist die Annahme gleichermaßen auch noch das im Rahmen einer Pauschalreise "vorgesehene" miteinbeziehen zu können tatwahrhaftig grotesk.
    Anstelle maximalen Ärger zu verursachen gibst du dich damit maximaler Lächerlichkeit preis - sehr schade, dass dein bevollmächtigter Anwalt eine solche Posse mitmacht.

    Dann sind wir uns was das ausführende LVU angeht einig.

    Eine Annullierung betrifft jedoch das Unternehmen, welches annulliert hat. Ich spreche hier vom Regelfall: Wenn Airline A annulliert und Airline B als Subcharter beauftragt wird und der Subcharter-Flug zu spät angesetzt wird, in sich aber pünktlich ist, so sehe ich nur Airline A regresspflichtig.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    Sie verwechseln hier so einiges:
    Stornierung mit Annullierung, Industrie mit Firma und sogar Lustigkeit mit Fremdschämen.

    Statt mir fälschlicherweise vorzuhalten, mir wären die Argumente ausgegangen, hätten Sie sich auch mit Artikel 5c befassen können.
    Da Sie dies nicht getan haben, kann ich Ihren Antritt zumindest nicht als konstruktiv bezeichnen. Über dessen Gründe vermag sich der mündige Leser sein eigenes Bild zu machen.

    Nicht dass es von besonderer Relevanz wäre, aber wenn Sie nicht bei einer Airline arbeiten, so sind Sie eben nicht aus der Branche.

    Vielen Dank für Ihre "Lehre". Auch für Ihre Genehmigung zur Klageerhebung sei Ihnen herzlich gedankt. Ich schätze Ihre Großzügigkeit, mir die Klage zu erlauben überaus.

    Viel wertvoller als Ihr "Ratschlag" ist mir jedoch Artikel 5c.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    Herr_Reise,

    leider scheitert deine Schlussfolgerung schon daran, dass du falsche Annahmen zugrunde legst.

    Wie bereits mehrfach hier ausgeführt, habe ich von Annullierung und nicht von Stornierung gesprochen und dazu Artikel 5c genannt.

    Dass du diesen evtl. aus Industrieinteressen nicht kennen "darfst", berechtigt nicht zur Annahme dass ich diesen nicht kennen würde.

    Selbstverständlich gibt es diesen " Versuch", er ist bereits im Gange.

    Und selbst wenn ich vor Gericht unterliegen sollte will ich Azur Air und Plus Ultra den maximalen Aufwand und Ärger verursachen, der rechtlich vertretbar möglich ist. Allein das sind mir die rechtlichen Schritte schon "Wert" (Pay monkeys, get peanuts is better than a stiff upper lip)
    Dieses "Geschäftsgebaren" gehört nicht auch noch belohnt.

    Ja, wir werden sehen.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    Die Rechtsgrundlage habe ich nicht erfunden, sondern mit Artikel 5c dezidiert benannt.

    Beweise für den Treibstoffmangel gibt es ebenso.

    Um alles weitere kümmert sich mein Anwalt.

    Auch wenn es manchen Vertretern der Reiseindustrie (hier) nicht passt, so ist die Fluggastrechteverordnung dazu da, um die Rechte der Fluggäste, nicht um die der Airlines zu regulieren.

    Die Zeiten, in denen Passagiere zur beliebigen Verfügungsmasse von unfähigen oder unwilligen Airlines zählen, sind ebenfalls vorbei.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    @vonschmeling sagte:

    Mir ist absolut kein Artikel der VO "unbekannt", ....
    Die Ersatzbeförderung war hinsichtlich objektiver Betrachtung bzw. regelmäßiger Rechtsprechung im Grunde durchaus "passend".

    Vor dem Hintergrund der zeitlichen Vorgänge ist Artikel 5c einschlägig. Die Ersatzbeförderung war unpassend weil zu spät, so dass in Folge Artikel 7 anzuwenden ist.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    @vonschmeling sagte:

    @Tommy1987
    Um es kurz zu machen:
    Du hast dich offenbar vergalloppiert.
    Du kannst einen Schaden nur von dem einen oder anderen LVU ersetzen lassen.....

    Es ist ggf. Obliegenheit des Gerichts über das ausreichende Behmühen des LVU zu entscheiden....

    Offenbar landete dein Operator mit erheblicher Verspätung gegenüber seiner Planung und muss diese verantworten.
    Breitwürfig agieren zu wollen geht garantiert ins Leere - also konzentriere dich.

    Das ist deine Lesart der Verordnung, dessen fundierte Begründung ich hier noch nicht gelesen habe. Gerade die begriffliche Unterscheidung des Flugunternehmens vom ausführenden Flugunternehmen zielt für mich darauf ab, dass im konkreten Fall beide Airlines im Anwendungskreis der Verordnung liegen.

    In jedem Fall lasse beide Forderungen anwaltlich verfolgen.

    Deine Argumentation hat übrigens folgenden logischen Knick, den ich dir gerne mit folgendem Gedankenspiel vorführen möchte:

    Stellen wir uns einmal vor der Plus Ultra Flug wäre ganz normal, ordnungsgemäß verlaufen und pünktlich in Düsseldorf gelandet. So hätte natürlich niemand gegen Plus Ultra vorgehen können/müssen. Die Annullierung des Azur Air Fluges hätte jedoch trotzdem stattgefunden und wäre gemäß Artikel 5c entschädigungspflichtig nach Artikel 7.

    In deiner Logik jedoch wären die Verhältnisse durch die Fehlleistung von Plus Ultra umgekehrt und Azur Air wäre von jeder Entschädigungspflicht befreit. Durch das Hinzufügen eines weiteren Fehlers, wäre der Fehler behoben.

    Es könnte dann ja geradezu eine empfehlenswerte Strategie für Flugunternehmen mit Annullierungen sein, besonders unzuverlässige Airlines als ausführendes Flugunternehmen zu bestellen um sich dadurch von der eigenen Schuld tendenziell freizumachen.
    Genau das wäre nicht im Sinne des Regulators.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    @vonschmeling sagte:

    Wenn du mich so fragst: Von keiner! 😳

    Allerdings ist nach den Regeln tatsächlich die Plus Ultra zu ersuchen, die sich allerdings ja bereits anderfalls auf einen "außergewöhnlichen Umstand" berufen hat (welchen du bestreitest). Nein, ich habe wiederum nirgendwo den Begriff "höhere Gewalt" gebraucht.

    Welcher "Grundfehler"? Davon abgesehen spielt das für den Sachstand überhaupt keine Rolle.

    Es entfällt deiner Obliegenheit, die Maßnahmen der LVU zu beurteilen.
    Meinen Hinweis zum "komfortablen Regelement" hast du offenbar nicht begriffen?
    Schade ... pay peanuts get monkeys! Das passt hier auch tadellos.

    Ist dir Artikel 5c in Verbindung mit Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung tatsächlich unbekannt oder führen dich anderweitige Beweggründe dazu, Azur Air vom Regress freizusprechen?

    Plus Ultra hat sich noch auf gar keinen Umstand berufen, da sie sich noch gar nicht zum Fall geäußert haben. Gleiches gilt für den Grund der Annullierung des Azur Air Flugs.

    Der Grundfehler ist natürlich die Annullierung in Zusammenhang mit dem Ausbleiben einer passenden Ersatzbeförderung.

    Welche Ausnahmetatbestände außer höhere Gewalt siehst du denn noch? Nenne sie meinetwegen "außergewöhnlichen Umstand" so ist es doch nichts anderes und hier nicht einschlägig.

    Dein Hinweis war gelinde gesagt derart schlicht, dass ich ihn gar nicht nicht begreifen könnte. Das "Reglement" ist wie es ist, auch wenn es dir nicht zu passen scheint. Es durchzusetzen ist nicht komfortabler als es innerlich abzulehnen und Geschädigte entmutigen zu wollen.

    Da Artikel 7 nicht abhängig vom Reisepreis ist, sind deine Spekulationen hierzu weder maßgeblich noch sachdienlich.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    @vonschmeling sagte:

    Dessen ungeachtet beharre ich auf der Aussage, dass du entweder vom einen oder vom anderen Luftverkehrsunternehmen eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 erhalten kannst, unter gar keinen Umständen jedoch von beiden.

    Die VO bestimmt übrigens auch, dass das LVU alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergriffen haben muss um eine Nichtbeförderung zu vermeiden. Mir kommt es ein wenig so vor als würdest du nur die für deine Causa komfortablen Bestimmungen herunterbeten und die anderen ausblenden.

    Und von welcher Airline sollte ich deiner Meinung nach dann die Entschädigung bekommen? Nur von Plus Ultra obwohl der Grundfehler von Azur Air gemacht wurde?

    Wenn du auf "höhere Gewalt" abzielen solltest, die gab es hier ganz und gar nicht. Beide Airlines haben nicht alles in deren Macht unternommen um den Schaden abzuwenden, es sei denn beider Airlines Macht wäre tatsächlich derart durch Dummheit begrenzt, wie es in der konkreten Situation den Anschein hatte.

    Von Komfort kann gar keine Rede sein. Durch beider Airlines Fehler hatte ich sogar extrem wenig Komfort.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    Ob es erfolgreich wird, entscheidest nicht du und nicht ich, sondern das wird ein Richter entscheiden, die Weigerung der Airlines vorausgesetzt.

    Mit deinen Ausführungen zur Entschädigung liegst du aber falsch. Sie beziehen sich wohl eher auf den Begriff des Schadensersatzes, welcher eine Quantifizierung des erlittenen Schadens voraussetzt. Da dies in angesprochener Thematik nicht objektiv quantifizierbar ist, gibt es das Rechtsgut der Entschädigung, welche eben gerade kein Schadensersatz ist. In meinem Fall kann ich gar nicht so gestellt werden, als ob ich keinen Schaden erlitten hätte. Auch wenn mir das viel lieber wäre als beide Entschädigungszahlungen zusammen, glaub mir das.

    Die Vorstellung, ich würde mich bedienen finde ich vollkommen skurril.
    Ich hatte nicht einen Flug, welcher beschädigt wurde, sondern es wurden beide beschädigt.

    Der erste wurde kurzfristig anuliert ohne für eine adäquate Ersatzbeförderung zu sorgen und der zweite war 4,5 Stunden verspätet.

    Zum Thema seriell:
    Was würdet ihr sagen wenn ihr ein Auto beim Händler als voll fahrbereit kauft und bezahlt und dann feststellt, dass ihr gar nicht losfahren könnt, weil der Motor fehlt. Da der Händler gerade keine Mechaniker hat, die den Motor einbauen können, verweist er auf den Nachbarhändler, der Mechaniker verfügbar hat, die den Motor für euch kostenfrei einbauen würden. Beim Einbau beschädigt dann der andere Händler dann die Frontpartie mit hässlichen Dellen. Wenn ihr ihn darauf ansprecht, so sagt er, dass ihr ja schon den Motor bekommen hättet und euch gefälligst nicht so bedienen solltet.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    Ich sprach auch nicht von einer Stornierung, sondern von einer Anulierung. Diese bestimmt sich nach EU Fluggastverordnung nicht allein danach, ob ein Subcharter die Ersatzbeförderung durchführt, sondern u.a. auch nach dem Zeitpunkt zu dem die Ersatzbeförderung angesetzt wird UND danach wann die Anulierung dem Fluggast bekannt gegeben wird.
    In meinem Fall bin ich der festen Auffassung, dass AZR8710 anuliert i.S. der EU-Fluggastverordnung anuliert wurde und mir daher die entsprechende Entschädigung zusteht.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    Zu deinem Vorhaben Tommy1987:
    Zum einen kannst du nicht aus Anullierung und Verspätung Entschädigungen geltend machen (wenn etwas abenteuerlich ist dann diese Idee!), ... Ich habe lediglich darauf verwiesen, dass die Söp Schlichtung ausscheidet, mangels Mitgliedschaft des Unternehmens.

    Hat hier irgendjemand behauptet dass PU Mitglied wäre und die SÖP-Schlichtung ins Spiel gebracht?

    Warum sollte Anulierung UND Verspätung nicht seriell zur Entschädigung berechtigen, wenn beide Sachverhalte seriell und unabhängig voneinander zu sehen sind?

    Ich hatte eine Anullierung weil der geplante Ersatzflug zu spät angesetzt war (auch wenn Plus Ultra pünktlich gewesen wäre) hätte m.E. hier ein Anspruch gegen Azur Air bestanden.

    Ich hatte eine Verspätung weil der Plus Ultra Flug 4,5 Stunden Verspätung bei der Landung hatte.
    Dieser Anspruch kann mit obigen m.E. nicht aufgerechnet werden, sondern ist additiv zu sehen, da sich ja auch die Gesamtverspätung durch beide Probleme addiert hat und der Gesetzgeber m.E. für jedes der Teilprobleme eine Entschädigung im Sinn hatte. Zudem sind die Anspruchsgegner als auch die Sachverhalte andere.

    Abenteuerlich finde ich das nicht, sondern nur konsequent. Ob es funktioniert werde ich ja dann sehen. Den Versuch ist es mir allemal Wert.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    An wen hattet ihr euch denn gewandt? Direkt an Plus Ultra in Spanien?

    Die "Begründung" ist jedenfalls unverschämt und unwahr, wenn sie so gegeben wurde.

    Viele Geschädigte gehen mittels Fluggastrechtportalen gegen Plus Ultra vor.

    Wenn ihr Interesse an Kontakt mit anderen Passagieren zwecks Austausch habt, könnt ihr mich gerne anschreiben.

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    Von Daniel+Rabea:

    "Ich war mit meiner Freundin auch in diesem Flieger am 18.6.17 PU173 und kann es ganz genau so nachvollziehen so wie es hier beschrieben wurde.
    Hat jemand schon an die Airline ne Reklamation mit Schadenersatz gestellt ??
    Unsere wurde zurückgewiesen mit der Begründung das wir notlanden mussten wegen einer notärztlichen Versorgung von einen Passagier und sie deshalb nicht zahlen wollen.
    Hat denn jemand noch zufällig Videos mitgeschnitten ??von dem was der Kapitän gesagt hat??
    Wir werden weiter gegen die Airline vorgehen das wir unseren Anspruch für die Verspätung erhalten."

    MfG Daniel und Rabea

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    Also jetzt wird's echt abenteuerlich!
    Ich dachte verständlich ausgeführt zu haben, dass die Dinge separat zu sehen sind.

    An Azur Air musste ich mich schon wenden, da der gebuchte Flug annulliert wurde und ich eine Entschädigung nach EU-Fluggastrecht prüfen lassen möchte. Natürlich hat dies nichts mit den Vorfällen an Bord vom PU173 zu tun und ist davon völlig losgelöst.

    Natürlich habe ich mich auch an das ausführende Unternehmen, Plus Ultra, gewandt um Entschädigung nach EU-Fluggastrecht zu fordern, welche m.E. aus objektiver Sicht unstrittig sein dürfte. Ich habe hier auch noch keine Ablehnung der Forderung erhalten. Der Medical war jedenfalls nicht der Grund für die Verspätung, sondern Treibstoffmangel.

    Um diesen dem LBA bekannt zu machen, habe ich die Vorfälle nach Braunschweig gemeldet und dort eine Bestätigung der Prüfung erhalten. Dass diese sich nicht monetär niederschlagen wird, ist mir natürlich bekannt. Ich meldete diese aus prinzipiellen Gründen, da ich davon überzeugt bin, dass die Airline sich nicht korrekt verhalten hat.

    Warum sollte gegen Plus Ultra bei unterstellter Weigerung der Airline die Entschädigung zu bezahlen nicht juristisch vorgegangen werden können?

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    Nochmal:
    Es ist keineswegs reine Theorie, dass Treibstoffmangel die Ursache für die Sicherheitslandung war, sondern dies war das eigene Bekunden der gesamten Crew inkl. des Kapitäns. Hunderte Passagiere können dies bezeugen.

    Für die bevorzugte Landeerlaubnis wurde ein fieberndes Baby vorgeschoben und somit medizinische Gründe angegeben.

    Insofern sind beide Vorgänge voneinander zu trennen: Die Ursache der Sicherheitslandung dient nicht der Begründung für die bevorzugte Landeerlaubnis.

    Von einer Entschädigung nach EU-Fluggastrecht gehe ich fest aus. (Auch wenn die Airline bisher noch nicht auf die Forderung reagiert hat).

    Airlines

  • Plus Ultra Airlines
    Tommy1987T Tommy1987

    @Skoda sagte:

    Guten Abend,
    die unerfreulichen Begleitumstände mal außen vorgelassen, hätte ich gern mal eine Info,
    ob und was es so an Bordentertainment auf dem Flieger gab.
    War darunter auch etwas in dt. Sprache oder nur auf spanisch?
    War womöglich WLAN verfügbar?
    Für die Auskünfte vorab schon mal vielen Dank.
    ----------
    Bordentertainment war auf besagtem Flug ausgeschaltet. Alles andere war hauptsächlich auf Spanisch und teils auf Englisch. In deutscher Sprache war überhaupt nichts.

    W-Lan habe ich nicht getestet aber es gab zumindest meines Wissens keine Durchsage in der Richtung.

    Bei eingeschaltetem Bordentertainment würde ich diese auf Spanisch (mit evtl Englischen Untertiteln) vermuten.

    Airlines
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