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  • Schauinsland Teil II
    Travel1990T Travel1990

    @candecor sagte:

    Du musst dich bis auf weiteres auch nicht auf die Gutscheine einlassen. Dieses Gesetzt wird selbst mit der Zustimmung durch die EU (die die Rechtmäßigkeit ja nicht pfrüft) nicht rechtskräftig werden. Da stehen schon genug Verbraucherschützer in den Startlöchern, dies zu verhnindern.

    Das Gesetz ist leider sobald es Gültigkeit hat dann aktuelle Rechtslage bis das Bundesverfassungsgericht die Rechtswidrigkeit feststellt. Bist daheim wird es nunmal Gesetz sein.

    Reiseveranstalter

  • Schauinsland Teil II
    Travel1990T Travel1990

    Heute sieht die Lage schon wieder anders aus

    Reiseveranstalter

  • Schauinsland Teil II
    Travel1990T Travel1990

    @vonschmeling

    Bin mir noch nicht ganz schlüssig.
    Bereits bei Kommunikation mit schauinsland habe ich die Rechtsposition verdeutlicht und auch durchblicken lassen das ein Volljurist schreibt. - was leider keinerlei Wirkung gezeigt hat.

    Da wird der zusatz unten mit,, rechtsanwalt,, wohl auch wenig bringen.
    Gerichtlich so wie du schreibst...

    Mahnbescheid wird wohl auch wenig Wirkung zeigen....

    Verzwickte Lage

    Reiseveranstalter

  • Schauinsland Teil II
    Travel1990T Travel1990

    xxx überflüssiges Zitat entfernt, ein @-username reicht bei einer direkte Antwort vollkommen aus xxx

    @vonschmeling

    Danke für ihre Meinung.
    Was meinten Sie hiermit :Geht das Ganze dann in eine streitige Einigung über betrachte ich - ganz subjektiv! - den Vorteil für unwahrschein.

    Sollte ein solches rückwirkendes Gesetz kommen wäre ein Gutschein dann wohl möglich. Sollte dies nicht kommen wird das Gericht wohl nach aktueller Rechtslage entscheiden. Inwiefern streitige Einigung?

    Reiseveranstalter

  • Schauinsland Teil II
    Travel1990T Travel1990

    Ähnlicher Sachverhalt bei uns auch. Rechtslage ist stand heute klar : bei Pauschalreise ist der Reisepreis nach § 651h Abs. 5 BGB innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten.

    Erst hat schauinsland kostenfrei storniert und geschrieben das dass Geld (komplett bezahlter Reisepreis) zurück überwiesen wird.

    Frist gesetzt. 14 Tage Frist seit knapp ner Woche verstrichen. Heute unser Anruf :aktueller Stand :aktuell wird keine Rückerstattung rausgehen. Es wird, auch laut Info Mail, gewartet bis die Gespräche mit der Regierung beendet sind weil wohl ein gesetzt erwartet wird welches erlaubt Gutscheine auszugeben statt Reisepreis zu erstatten.

    Meiner Meinung wird bewusst, zulasten des Verbrauchers, gegen geltendes Recht verstoßen.

    Sehr sehr Kundenunfreundlich. Trotz Ankündigung einer Klage keine nennenswerte Reaktion. Aber was bringt ein anwaltliche Schriftsatz? Ist die Klage bei Gericht und am Ende kommt das rückwirkend Gesetz bzgl Gutschein ist nichts gewonnen....

    Reiseveranstalter
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