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  • FTI Teil II
    vexV vex

    Die letzten Bewertungen bei TrustPilot sprechen Bände und decken sich mit den Erfahrungen, die wir vor 1,5 Jahren mit dem Laden machen mussten.

    Der Sekt steht schon kalt 😀

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    vexV vex

    @vonschmeling sagte:

    Vieles richtig was du sagst, dein Vortrag krankt aber an der Stelle, an der behauptet wird, 6 Monate vor dem Angebot sei alles viel einfacher und billiger zu regeln gewesen. Schau mal auf das Jahr 2018 "aus der Luft" - allein auf diese "frühe Erkenntnis" abzustellen funktioniert argumentativ imho nicht, zumal eine damals gefundene Lösung wiederholt bis zum Reisetermin obsolete hätte werden können.

    Danke, diese Argumentationskette hat einen Lachflash bei mir ausgelöst - verbunden mit einem Dank an den Allmächtigen, dass Du kein Arzt geworden bist:

    • Dr. zum Patienten: Sorry, aber wir werden in 2 Wochen bei Ihnen eine schwere OP durchführen müssen. Ist aber nicht überraschend für uns, wir wissen schon seit 6 Monaten, dass Sie krank sind.

    • Patient zum Dr.: Aber wieso haben Sie dagegen nichts unternommen?

    • Dr. zum Patienten: Oh, es hätte diverse Therapiemöglichkeiten gegeben, aber die hätten ja auch nicht anschlagen können

    Einfach köstlich.

    @vonschmeling sagte:

    Ganz besonders aber stört mich an der Kritik, dass vex sie als Besonderheit der FTI charakterisiert

    Ich bitte vielmals um Entschuldigung, wenn ich die Stimmung im Kairaba mit meiner Schilderung versaue, sei aber versichert: wäre dies mit Neckermann, schauinslandreisen, ITS oder Gittas Reisebude passiert - ich hätte es genauso publik gemacht. Komischerweise hatte ich mit denen noch nie Probleme.

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    vexV vex

    @reiseamazone1970 sagte:

    Ich finde es gut "vex", wie du deine negative Erfahrung mit FTI schilderst und nunmehr aber nur "Erklärbär" bist.

    Danke. Die "Erklärbär"-Geschichte nervt mich selber, liegt aber leider daran, dass offensichtlich einige User sich aus irgend welchen Gründen gemüßigt fühlen, Lobbyarbeit für Reiseveranstalter zu machen.

    @reiseamazone1970 sagte:

    Interessanter wäre doch wie du vorgehst, welche Kommunikation mit FTI statt findet oder ob du das Ganze halt auf sich beruhen lässt ...

    Die direkte Kommunikation mit FTI ist von unserer Seite gelaufen - nachdem wir zig ausführliche Emails und Hinweise auf die eigenen AGBs gemacht haben.

    @reiseamazone1970 sagte:

    Der Urlaub ist ja gelaufen. Mit den Flügen gab es Theater, aber was hast du jetzt im Nachhinein erreicht oder gemacht?

    Wir haben zumindest erreicht, dass wir keine 14 Stunden Bahnreise in den Knochen haben, und uns 7 Stunden den Flughafenbahnhof Dresden bei Nacht anschauen mussten. Nachdem wir unseren Verpflichtungen gegenüber FTI nachgekommen sind (Zahlung des Reisepreises) wollten wir lediglich die Leistung erhalten, die wir gebucht hatten.

    Und unsere "Erfahrung", auf die wir gerne verzichtet hätten, wollen wir weiter geben. Nicht, um sich zu profilieren (sorry, aber dafür ist das Forum hier nicht systemrelevant), sondern um andere Reisende zu ermutigen, nicht alles einfach so hinzunehmen.

    Es war fast 6 Monate vor unserem Flug bekannt, dass Germania die Flüge gestrichen hatte (haben wir im Nachhinein heraus gefunden). Wieso kommt man dann erst 16 Tage vor Reisebeginn auf die Idee, eine nicht akzeptable Alternative mit einer Annahme-Frist von nur 74 Stunden anzubieten? Hier hätte man genügend Zeit gehabt, uns auf andere Flüge (es flogen einige noch an diesem Tag von Düsseldorf nach Fuerteventura) umzubuchen. So könnte man den Eindruck erhalten, dass man gar keine Alternative mehr vorfinden wollte, um uns so (dann zurecht) auf Dresden umzubuchen.

    Und als finaler Akt nochmal zu vonschmeling (weil die Aussagen so nicht stehen gelassen werden können)

    vonschmeling sagte:

    Alles soweit korrekt, abgesehen von der Übertreibung, man habe euch 21h Zugfahrt aufbürden wollen mit dem neuen Abflugort.

    7:15 Std. Hinweg, 6:30 Std. Rückweg, zzgl. 7:30 Std. Wartezeit am Flughafen auf den morgendlichen ersten Zug = über 21 Std. An- und Abreise. Unbestreitbar, kannst Du gerne über die Bahn-Fahrplanauskunft raussuchen.

    @vonschmeling sagte:

    Dennoch kann im vorliegenden Fall keine Vertragsverletzung unterstellt werden, aus wichtigem Grund (hier: gegenständlicher Flug stand nicht mehr zur Verfügung) behält sich der Veranstalter Änderungen vor - zu Recht!

    Nein, die Alternative (s.o., 21 Std. Fahrzeit) stellte eine erhebliche Einschränkung dar, und war somit keine rechtliche Option (treiben wir es auf die Spitze: wäre der einzige Flug ab Danzig gegangen... wäre das auch eine Option gewesen?)

    Durch das Nicht-Zustimmen gilt weiter der Beförderungsvertrag - da es eine buchbare Alternative gegeben hat. Die Mehrkosten haben mich nicht zu interessieren, wie bereits geschrieben, Unternehmerrisiko.

    @vonschmeling sagte:

    Auch widersprach der Vorschlag (ex DUS mit Ryanair mit Aufpreis) nicht den AGB, da es sich nicht um eine Preiserhöhung derselben Reise handelte sondern um ein vollkommen anderes Produkt.

    Falsch, es war kein anderes Produkt - FTI leistete hiermit lediglich die Beförderungspflicht. Es waren Mehrkosten, die FTI aufgrund des Unternehmerrisikos zu tragen hat - erst recht da FTI ihre eigene 21 Tage Frist für einen Preiserhöhung und die maximale Erhöhung  von 5% gerissen hat. Hätte es die Option nicht mehr gegeben, dann hätten wir am Dresden abfliegen müssen (ob dies - nachdem wir erfahren haben, dass man sich fast 6 Monate nach Bekanntgabe der Streichung der Germania Flüge Zeit gelassen hat - unterm Strich für FTI günstiger gewesen wäre, lassen wir mal dahin gestellt)

    @vonschmeling sagte:

    Die aufpreisfreie Beförderung war demnach eine Kulanz, das ist aus meiner Sicht nicht bestreitbar.

    Diese Aussage ist aufgrund der oben geschriebenen Thematik falsch.

    Und damit möchte ich es mit der Konversation mit dir und dem Thema generell lassen. Wenn Du - wie Du ja in diversen anderen Beiträgen vorgibst - so viel Erfahrungen in rechtlichen Angelegenheiten hast, dann weißt Du sicherlich auch, dass die finale Entscheidung, ob jemand Recht hat, oder nicht, vor Gericht getroffen wird.

    Von daher ist es sehr müßig und (wie Reiseamazone ja angeschnitten hat) für externe sehr langweilig herauszufinden, wer Recht hat.

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    vexV vex

    Dann gebe ich auch mal mein Fazit ab:

    Lasst euch zu aller erst nicht unter Druck setzen, vornehmlich handelt es sich bei der Pauschalreise um einen Werkvertrag mit zwei (Haupt-)Pflichten. Der Reisende muss den Reisepreis fristgemäß entrichten, der Reiseveranstalter muss die Reise durchführen (so möglich).

    Ob, bis wann und wie hoch der Reisveranstalter die hierfür evtl. höheren Kosten weiterleiten kann, hängt von den AGBs (bzw. der neuen EGBGB Anlage 11) ab. Insbesondere das neue Formblatt ist recht verbraucherfreundlich und verständlich geschrieben. Und wenn man gemäß AGB vom Reisevertrag zurück treten KANN, heißt dies noch lange nicht, dass man zurück treten MUSS (auch wenn dies für den Reiseveranstalter manchmal günstiger ist und man daher gerne und oft auf das kostenlose Rücktrittsrecht hingewiesen wird).

    In unserem Fall riss der Reiseveranstalter die zeitliche Frist ihrer eigenen AGB, von daher war eine Preisänderung nicht mehr möglich. Das Recht der Änderung wesentlicher Reiseleistungen - mit dem angedachten Wechsel nach Dresden - konnte aufgrund der 21 Stunden Zugfahrt und die dadurch fehlende Unerheblichkeit ebenfalls nicht gezogen werden. Da es noch die buchbare Umbuchungsoption auf Ryanair gab, war der Sachverhalt eigentlich klar (Alternativ wäre ein Flug Düsseldorf - Dresden eine Option gewesen, die wir nicht so leicht hätten ablehnen können).

    Und lasst euch mit Verweisen auf die "Leistungsträger" nicht abspeisen - Vertragspartner ist der Reiseveranstalter. Und falls hier Kosten entstehen, die der Reiseveranstalter aufgrund der eigenen AGBs nicht weiter geben kann - sowas nennt man Unternehmerrisiko. "Pacta sunt servanda", in beide Seiten. Ich kann ja auch nicht auf gesunkene Preise nach meiner Buchung verweisen.

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    vexV vex

    @vonschmeling

    an Ihrer Aussage, dass Sie hoffen, dass sich FTI nicht mehr an der angeblichen Kulanz gebunden fühle, sieht man Ihr Textverständnis - die Reise ist bereits vorbei.

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    vexV vex

    @vonschmeling

    nix mit Pflicht erfüllt, die Unerheblichkeit war nicht gegeben...

    FTI hat darüber hinaus locker gegen zwei weitere eigene AGB Punkte verstoßen (Zeitraum und Preiserhöhung) und die Verschwiegenheit, die FTI einseitig ausgerufen hat, beruft sich auf eine Kulanz, die es nicht gab.

    Aber ihre Reaktion ist ein Paradebeispiel für ein falsches Rechtsverständnis.

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    vexV vex

    sorry für die Formatierung, wollte ich noch korrigieren, ist aber aufgrund Smamverdacht nicht mehr möglich (nein, meine Erfahrung war und ist leider echt)

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    vexV vex

    Wer mit FTI eine Pauschalreise bucht, muss sich im Klaren sein, dass der
    Reiseveranstalter eine sehr eigene Auffassung von Service und den eigenen
    Bedingungen hat. Wir (beide Mitte / Ende 30) haben bislang diverse
    Pauschalreisen durchgeführt, schätzungsweise 20 Stück – zählt man die Reisen
    als Jugendliche(r) mit unseren Eltern dazu - kommen wir auf über 30 Reisen
    mit den diversesten Anbietern. Eine derartige Erfahrung mit FTI haben wir
    jedoch noch nirgends, noch nicht mal ansatzweise, gemacht.

    Wir buchten im November 2017 für Anfang Oktober 2018 eine Pauschalreise auf
    Fuerteventura mit Abflughafen Düsseldorf und der Fluggesellschaft Germania,
    welche wir – aus den vorhandenen Alternativen und trotz entsprechenden
    Mehrkosten– anderen (Billig-) Fluggesellschaft vorzogen. Alles lief seinen
    normalen Weg, inkl. der entsprechenden Bestätigung, Anzahlung und
    Restzahlung.

    16 Tage vor Urlaubsbeginn erhielten wir am Donnerstag, den 13.09.2018 auf
    einmal über unser Reisebüro den Hinweis von FTI, dass Germania die Flüge
    nicht mehr ab Düsseldorf anbietet (nachher stellte sich heraus, dass
    Germania bereits im April 2018 die Flüge für die Sommersaison ab Düsseldorf
    strich), und wir auf Abflughafen Dresden (!!) umgebucht werden sollten.
    Falls wir nicht innerhalb von 74 Stunden widersprechen, gelte dies als
    Zustimmung.

    Wir waren schier fassungslos, kein Wort des Bedauerns, der Entschuldigung
    oder entsprechendem „Angebot“, sei es mit einer Hotelübernachtung (welche
    wir aufgrund unserer beruflichen Urlaubsplanung nicht hätten annehmen
    können) oder Flug von Düsseldorf nach Dresden. Stattdessen erhielt die Email
    den Hinweis, dass aufgrund des „Rail&Fly“ Tickets der Deutschen Bahn der
    Flughafen kostenfrei erreicht werden könne – und der Reisepreis „gleich“
    bleiben würde. Alternativ könne man (sollte man der Änderung widersprechen)
    auch gerne die Reise kostenfrei (wie nett) stornieren.

    Unser Reisebüro wies uns auf einen noch buchbaren Alternativflug ab
    Düsseldorf via Ryanair hin (aufgrund der fortgeschrittenen Zeit waren alle
    anderen Flüge ab Köln, Düsseldorf oder Umgebung bereits ausgebucht). Obwohl
    wir uns bewusst bei unserer damaligen Buchung gegen Ryanair und für Germania
    entschieden hatten, baten wir (aufgrund der Anreise und des bereits
    gebuchten Parkplatzes in Düsseldorf), uns auf die Ryanair-Flüge umzubuchen.
    Natürlich ohne Mehrkosten für uns – immerhin hatten wir einen gültigen
    Vertrag mit FTI. Der Abflug ab Dresden war für uns natürlich überhaupt nicht
    darstellbar, da die Reisezeit mit der Bahn (ohne zeitlichen Puffer) 7:15
    Std. für den Hinweg und 15 Std. für den Rückweg (da der letzte Zug ab
    Dresden aufgrund der späten Landung verpasst worden wäre – und man so ca. 7
    Stunden über die Nacht am Flughafen zu verbringen hätte) bedeutet hätte.

    Als Antwort erhielten wir die Info, dass FTI uns auf die Ryanair-Flüge
    umbuchen könne – sich an den Mehrkosten von EUR 200 pro Person aber nur mit
    EUR 50 beteiligen würden. Alternativ könnten wir zum gleichen Aufpreis ab
    Nürnberg (!!) fliegen, hier würde FTI eine Übernachtung für EUR 50 pro
    Person übernehmen.

    Also beide Alternativen hätten Mehrkosten in Höhe von EUR 300 bedeutet – nur
    um unsere gebuchte Reise überhaupt antreten zu können.

    Daraufhin mussten wir abermals eine Email an FTI schreiben, indem wir darauf
    hinwiesen, dass FTI sich bitte an ihren Vertragsteil halten solle, und eine
    Umbuchung nach Dresden für uns natürlich eine erhebliche Reiseveränderung
    darstellt, die wir natürlich nicht annehmen können und wollen. Hier wurden
    die Vorstände von FTI einkopiert, um entsprechend die Bearbeitung zu
    beschleunigen. Zu diesem Zeitpunkt waren die noch vorhandenen Ryanair-Flüge
    immer noch nicht gebucht.

    Hierauf erhielten wir lediglich die Info, dass man den Vorgang weiter prüfe…
    und das am Freitag, 15 Tage vor dem geplanten Abflug – und so gingen wir in
    ein Wochenende, in dem nicht klar war, ob wir am übernächsten Wochenende
    überhaupt unsere Reise antreten könnten. Nachdem wir an dem Wochenende
    nochmals die allgemeinen Geschäftsbedingungen von FTI prüften, und nochmals
    darauf hinwiesen, dass FTI gegen drei Punkte ihrer eigenen AGBs für diese
    Änderung verstoßen (zeitliche Frist von mindestens 21 Tagen vor Reise wurde
    verpasst, die Erhöhung um EUR 150 p.P. überstieg die maximale Preiserhöhung
    von 5% (bei einem Reisepreis von 1.044 Euro p. P. für eine Woche waren es
    über 14 %) und die Unerheblichkeit war durch den Flug ab Dresden nicht
    gegeben), erhielten wir am Montag dann endlich die Zusage, dass unsere Flüge
    für uns kostenfrei umgebucht wurden.

    In dieser Email wurden wir dann noch informiert, dass es eben auch
    erhebliche Änderungen geben könne – FTI aber aus „Kulanz“ die Umbuchung
    vorgenommen hätte – und hierüber Stillschweigen gelten solle.

    Da dies aus unserer Sicht natürlich keine Kulanz, sondern lediglich die
    Vertragserfüllung seitens FTI war, sehen wir uns hier nicht verpflichtet zu
    schweigen. Vielmehr sehen wir uns in der Pflicht, andere Reisende zu warnen.
    So ist FTI zwar des Öfteren einer der günstigeren Anbieter bei
    Pauschalreisen – was nutzt dies aber, wenn man 2 Wochen vor Reiseantritt
    weder weiß, ob die Reise wie angedacht zu dem vereinbarten Preis
    durchgeführt wird?

    In der Zwischenzeit haben wir gesehen, dass FTI bei den neuen Bedingungen
    einige Teile gestrichen hat, beispielsweise wurden die Frist, den Kunden
    über Preisänderungen mindestens 21 Tage vor Reisebeginn zu informieren… man
    kann sich vorstellen, warum die Frist nun gänzlich entfällt.

    Von daher: Augen auf bei der Wahl des Reiseveranstalters

    Reiseveranstalter
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