lachenmuss.. nee das mit dem wein lassen wir mal 
das einzig kleingedruckte, das ich sehe bei der devk: ausgenommen vom Schutz sind nur die Behandlungen,
von denen schon vorher feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung des Urlaubs im Urlaub erfolgen müssen. wenn ich sporadisch ne spritze gegen schmerzen beim laufen bekomme, aber keine regelmaessigen termine
dafuer habe, sollte so eine Spritze hier nicht unter die Ausnahmen fallen oder hab ich da nen denkfehler? 
so und dann nerv ich auch nicht mehr 
dankoe nochmal