Erfahrungen mit alltours!
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was hast du eigentlich mitzuteilen ?? Entzieht sich mir total. Im übrigen mache ich hier keine Rechsberatung, sondern sage meine Meinung. Für eine Rechtsberatung -wenn ich es dürfte- würde ich Geld verlangen. Du darfst eine andere Meinung als ich haben, aber dann äussere dich hier mit mehr Substanz in der diskutierten Sache.
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Nun sollte es auch @mkfpa klar sein, das der RV nicht klagen muss, weil es -wie ich schon so oft gesagt hatte- keinen gültigen Reisevertrag mehr gibt. Den hat der RV wg. seines Irrtums zurückgezogen.Leider muss ich dich enttaeuschen, denn ich teile deine Meinung immer noch nicht.
Nach deiner Logik koennte ich jeden beliebigen Vertrag abschliessen. Denn sobald ich das Zauberwort Irrtum sage ist der Vertrag, nach deiner Interpretation, nicht mehr gueltig, weil ich ihn ja zurueckgezogen habe.
Und dass widerspricht allen Erfahrungen die ich im Contract Management gemacht habe.
Richtig ist allerdings das ich als Kunde erstmal ein Problem habe falls ich Tickets und Hotelvoucher noch nicht bekommen habe.
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gabriela_maier wrote:
@Bonita96:was hast du eigentlich mitzuteilen ?? Entzieht sich mir total. Im übrigen mache ich hier keine Rechsberatung, sondern sage meine Meinung. Für eine Rechtsberatung -wenn ich es dürfte- würde ich Geld verlangen. Du darfst eine andere Meinung als ich haben, aber dann äussere dich hier mit mehr Substanz in der diskutierten Sache.
Gruss Gabriela
Dann mach bitte deutlich, das Du hier nur Deine Meinung schreibst! -
Es ist vermutlich müßig hier zu schreiben, da die Fronten sehr verhärtet sind, aber ich habe gerade fünf Minuten Langeweile.
Es wurde ein Reisevertrag abgeschlosen, den der Veranstalter wegen Irrtums für ungültig erklärt. Der Reiseveranstalter zahlt vermutlich die Anzahlung zurück und macht sonst gar nichts.
Will der Reisebucher aber den Veranstalter verpflichten, ihm (dem Bucher) die Reise zu dem ursprünglich festgesetzten Preis zu verkaufen, bleibt ihm (dem Bucher) nichts anderes übrig als den Veranstalter zu verklagen. Er, der Bucher, muss also vor Gericht gehen, wenn er etwas erreichen will. Denn der Veranstalter wird den ****** tun.
So, und vor Gericht gelten die allgemeinen Beweisgrundsätze im Zivilgerichtsverfahren. Da muss dann der Veranstalter den Irrtum beweisen oder zumindest glaubhaft machen.
Und jetzt sind die fünf Minuten rum.
Gruß
Manfred -
du hast den Tatbestand völlig korrekt beschrieben. Aus der bisherigen Rechtsprechung ist leider aber nur festzustellen, das es meines Wissens nach bis heute kein Urteil gegeben hat, das die RV gezwungen hat -unabhängig, ob sie einen Systemfehler nachgewiesen oder diesen nur glaubhaft gemacht haben- eine Reise zu dem erstgenannten Preis verkaufen zu müssen.
Möglicherweise hat das mutige Urteil des AG Hannover eine gewisse Signalwirkung, um in einer oberen Instanz den RV`n gewisse Verpflichtungen aufzuerlegen. Und wenn es nur eine Frist wäre, in der der RV den Irrtum anzuzeigen hat ( anstelle von bisher "unverzüglich" ).
Da ist -wie übrigens auch bei den Überbuchungen- noch eine Menge möglich.
Gruss Gabriela
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Der Grundsatz im Vertragsrecht lautet: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.
Es geht auch gar nicht um den Irrtum, sondern um die Erhöhung des Reisepreises nach Buchung, und dafür hat das Reiserecht auch seine §.
z.B. im §651a BGB :(4) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, die Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. § 309 Nr. 1 bleibt unberührt.(5) Der Reiseveranstalter hat eine Änderung des Reisepreises nach Absatz 4, eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässig Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf vom Hundert oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.
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Schade, ich dachte, das hatten wir hier schon geklärt. Es geht nicht um eine nachträgliche Preisänderung des RV, für die er sich rechtfertigen müsste, hier geht es tatsächlich darum, das ein Vertrag -wegen eines Irrtums durch den RV- erst gar nicht zustande gekommen ist. Wir reden daher nicht von einem Vertrag mit seinen Folgen für einen Preisunterschied, wir diskutieren hier darüber, ob der RV ein Recht auf Rücknahme des Vertrages hat, wenn er -aus heutiger Sicht so formuliert- diesen Irrtum unverzüglich anzeigt. Wobei, und da wiederhole ich mich, unverzüglich ein wachsweicher Begriff ist.
Gruss Gabriela
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Soweit ich weiß, haben Gerichte bisher so entschieden, daß es zu Irrtümern kommen kann. Und da es sich hier nachweisen läßt, daß die gleiche Reise bei anderen Veranstaltern wesentlich teurer angeboten werden, wird sich dieser Irrtum daran beweisen lassen.
Man sollte eventuell auch nochmal die AGB von Alltours lesen, wenn es dort auch drinsteht und nicht mit dem BGB klidiert ist es o.k. so.Man sollte sich aber nicht unbedingt dazu in der Richtung äußern " Finger weg von Alltours" - das geht zu weit.
Und vielleicht solltet Ihr das Geld, was Ihr dem Anwalt geben wollt liber in das Hotel investieren, dann klappt´s auch noch mit dem Urlaub.
In D bekommt der Anwalt nämlich sein Geld in jedem Fall, auch wenn Ihr verliert, was sehr wahrscheinlich ist. Ein guter Anwalt hätte von einer Klage abgeraten. -
@Divemaid:
So nach dem Motto: Immer gleich den Schwanz einziehen und sich alles gefallen lassen.
Nein, nein, so geht es nicht. Und ich freue mich, daß sich hier die Betroffenen Rat suchen, sich zusammenschließen und sich auch entsprechend wehren. Man kann sich wirklich von den Reiseveranstaltern nicht alles gefallen lassen und sollte auch seine eigenen Rechte einfordern, in welcher Form auch immer.
Eins freut mich besonders. Die User von HC machens richtig und nennen Roß und Reiter; Wenn Veranstalter so mit ihren Kunden umgehen, sollten sie sich nicht wundern, daß sie Buchungsrückgänge haben.
Und das ist gut so....
Ein schönes Advendswochenende wünscht
Wolf-Dieter -
Hallo, derartige Themen haben wir ja schon reichlich gehabt.
Was ich besonders schändlich finde, dass sich die RV auf Irrtum berufen können. Wenn jedoch ein Kunde bei der Internetbuchung den Termin, das Hotel usw. falsch setzt, kann sich der Bucher nicht auf Irrtum berufen (hat ja keine AGBs)und muss Stornogebühren zahlen. Wo ist hier die Gleichberechtigung. Leider urteilen auch Gerichte zu Gunsten der RV.
RV= Irrtum
Kunde = Pech gehabt, zahlen.
Aber so ist nun mal die Welt, nicht immer gerecht. -
Ein Kunde kann sich natürlich - genau wie ein RV auch - auf einen Irrtum berufen. Das Recht gilt schon für alle gleich.
VG.
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Zweideutige Aussage ! Man sollte unbedingt beachten:
wenn zwei das Gleiche tun ist es noch lange nicht dasselbe !!!Denn hier im Thema sind die Folgen unterschiedlich. Der RV kommt billig oder umsonst raus, der Reisende wohl nicht. Oder weiss der Captain was und will uns nicht teilhaben lassen ?
Wenn ich mir hier threads in Erinnerung rufe, speziell Bucher-Irrtümer bei den sogenannten "Virtuellen", also da schlug der Hammer immer zu.
Gruss Gabriel
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Ich weise nur mal ganz zart drauf hin, dass der Thread Opener insgesamt nur zwei Beiträge (von zweien insgesamt) geschrieben hat.... Genau genommen sogar nur einen, denn der zweite war nur ein Eigenzitat...
Und dass er/sie sich gar nicht mehr an der Diskussion hier beteiligt!
Der Beitrag stammt vom 25. November... -
@Günter:
völlig richtig, was du anmerkst. Aber das ist meiner Meinung nach nur folgerichtig. Hier in diesem thread werden 2 Themen verknüpft. Das ist zum einen die juristisch zu bewertende Situation, ob ein RV einen Reisevertrag wegen eines Irrtums rückgängig machen kann, und zum anderen die anscheinend reisserische Aufmachung einer persönlichen Abqualifikation von Alltours.
Das interessiert natürlich alle Alltours-Fans. Niemand weiss, aus welchen Lagern sich hier die sehr hohe Zahl der Besucher rekrutiert. Da juristische Scharmützel in der Regel weniger interessieren tendiere ich zu den allours-fans.
Denn in der hier vorgetragenen Sache ist der RV Alltours austauschbar mit allen anderen RV. Das die oder der TO sich nicht mehr äussert kann ich nachvollziehen. Er oder sie hat nicht die aus seiner/ihrer Sicht erwartete Zustimmung bekommen, da das Problem aus einer emotionalen in eine sachliche Diskussion übertragen wurde.
Gruss Gabriela
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Es gäbe da wahrscheinlich noch die Möglichkeit, vor(!) einer allfälligen, verbindlichen Buchung einer Reise bei diesem Veranstalter eine schriftliche Zusage zu verlangen, dass der angegebene Reisepreis korrekt überprüft wurde und somit ein möglicher "Eingabefehler" o.ä. gänzlich ausgeschlossen wird.
Nach einer solchen Bestätigung könnte kaum mehr etwas schief gehen ...


