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Irreführung durch falsche Zimmerkategoriebezeichnung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
39 Beiträge 19 Kommentatoren 13.8k Aufrufe
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  • bastianberlinB Offline
    bastianberlinB Offline
    bastianberlin
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebe Forumsleser,

    meine Frau und ich wollten uns mal eine Woche luxuriösen Urlaub gönnen. Haben deshalb, das in HC sehr positiv bewertete Jaz Makadi Star & Spa gebucht.
    Ich habe mich eingehend über das Hotel informiert - war unter anderem auch auf den Internetseiten des Hotels selbst.
    Überall die identische Kategorie-Einteilung der Zimmer:
    110 Sup. Zimmer, 45 Sup.Family Zimmer, 5 Juniorsuiten und 7 Suiten (auch Royal Suite benannt)
    Schlussendlich landete ich bei TUI - buchte eine Suite. Fast 1500,- € pro Nase für eine Woche! Na man gönnt sich ja sonst nichts.
    Vor Ort wollte man uns in eine Juniorsuite stecken, weil TUI die Juniorsuiten Suiten und die höchste Kategorie Royal-Juniorsuiten nennt.
    Wir mussten vor Ort 420,- € nachbezahlen, um überhaupt in die erwartete Suite zu kommen.

    Hat jemand ähnliches mit der TUI erlebt und eventuell einen Rat oder kennt einen Präzedenzfall?

    Das Hotel war übrigens Klasse und ich kann es nur empfehlen - leider nicht die TUI

    Hotel aus diesem Beitrag
    98%
    Hotel JAZ Makadi Star & Spa
    Hurghada/Safaga/Ägypten
    Zum Hotel
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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...hier von Irreführung zu sprechen ist schon dreist.

      Lies Dir doch bitte einmal durch was Du gebucht hast, denn hier werden die unterschiedlichen Suiten auch von TUI entsprechend unterschiedlich angeführt:

      Hotelbeschreibung von TUI wrote:
      **Hotel JAZ Makadi Star & Spa - So wohnen Sie:**Komfortabel eingerichtete Zimmer mit Dusche/WC, Fön,Klimaanlage/Heizung, Sat.-TV, Telefon, Safe, Minibar, Balkon oderTerrasse:
      Doppelzimmer (DEJ, ca. 30 qm).

      Die Deluxe-Zimmer (DEJ_A, ca. 38 qm) bieten zusätzlich eine Wohnecke mit 2 Sofabetten (ca. 175 x 80 cm).

      Ebenerdige Royal-Juniorsuiten (JBI, ca. 85 qm) sind mit kombiniertemWohn-/Schlafbereich, Bad und Dusche/WC, privater Sonnenterrasse mitkleinem (beheizbaren) Pool und Liegen.

      Die Suiten (SEJ, ca. 60 qm) haben einen durch eine Tür getrenntenWohn-/Schlafbereich und ein extra Bett (für 3. Person, Maße ca. 200 x80 cm).

      TUI unterscheidet also durchaus zwischen Suiten (SEJ) und Royal-Suiten (JBI)... 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Tequila2000T Offline
        Tequila2000T Offline
        Tequila2000
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        So genau wie TUI die verschiedenen Zimmerarten beschreibt, machen es die wenigsten Anbieter. Also wenn man da noch was anderes bucht als man eigentlich möchte, da ist man wirklich selber schuld. Da kannst du doch nicht sagen TUI hat dich hinter´s Licht geführt.

        Das ist dann wohl eigene Dummheit.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LousitanaL Offline
          LousitanaL Offline
          Lousitana
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich glaube, den Thread-Eröffner hat hauptsächlich die namentliche Bezeichnung der Zimmer bei der Tui verwirrt.
          Die HP des Hotels nennt seine Suiten "Juniorsuiten" und "Suiten", während die sie der Tui halt "Suite" und "Royal-Suite" nennt.

          Das ist vielleicht wirklich etwas verwirrend, wenn man nach einer Suite sucht und diese dann so bei der Tui auch findet. Vielleicht sieht man dann an der Zimmerbeschreibung auch nicht gleich, dass die Zimmerkategorie nicht dem Gewünschten entspricht.

          Nichtsdestotrotz sollte der TE in jedem Fall von einer Klage, Schadensersatzforderungen oder ähnlichem absehen, das hätte wohl kaum Sinn. Und den Veranstalter für die eigene Dummheit abzuurteilen, ist definitiv nicht okay. Meine Meinung. 😉

          Lg Lousitana

          ♥

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          • AntoniaWA Offline
            AntoniaWA Offline
            AntoniaW
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ungeachtet der babylonischen Sprachverwirrung abseits des gebuchten Kataloges verstehe ich die Frage im Grunde nicht. Es wurde doch letztendlich der Preis bezahlt, der für die gewünschte Unterkunft anfällt. Ein Teil vorab als tUI-Buchung, der nötige Rest eben vor Ort.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernardo2001B Offline
              bernardo2001B Offline
              bernardo2001
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ausschlaggebend ist immer die Ausschreibung des Anbieters / Reiseveranstalter, bei dem man bucht. Hat man vor Ort die Leistung bekommen, die gebucht wurde und fuer die bezahlt wurde, ist doch alles in bester Ordnung.

              Wenn andere Anbieter oder der Hotelier selbst auf seiner HP die Zimmer anders bezeichnet / benennt, hat das doch nichts mit der gebuchten Leistung zu tun. Man bezahlt ja schliesslich nicht fuer den Zimmernamen, sondern fuer die gebuchte Leistung, oder etwa nicht?

              Und dafuer den Reiseveranstalter als "irrefuehrend" abzustrafen, das ist schon eine ziemliche Rufschaedigung.

              Viele Gruesse
              bernardo2001

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bastianberlinB Offline
                bastianberlinB Offline
                bastianberlin
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                So - meine lieben "Experten" hier im Forum,
                 
                das Gericht hat sich meiner Meinung angeschlossen. Heisst, ich habe Recht und die TUI unrecht.
                Wenn alle kommentierenden "Klugschei..." mit sich machen lassen, was die TUI (oder eben ein anderer Reiseveranstalter) will - so ist das wohl ihr Problem.
                Allen anderen kann ich zurufen: "Wehrt euch - auch wenn's ein grosser Gegner ist"
                 
                Danke an alle Leser, die ähnlich empfanden und vor allem Dank an die deutsche Rechtsprechung!

                welejuW 1 Antwort Letzte Antwort
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                • curiosusC Offline
                  curiosusC Offline
                  curiosus
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ...zum einen sind hier keine "Experten" und zum anderen in einem Forum Meinungen einzuholen und dann von Klugscheissern zu sprechen ist wohl auch nicht O.K. und eher kontraproduktiv, aber Du hast auch sicher nicht mehr vor hier weitere Fragen zu stellen... 😛 😉

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • AntoniaWA Offline
                    AntoniaWA Offline
                    AntoniaW
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @bastianberlin
                    Hast Du vielleicht ein Aktenzeichen für mich, damit ich mir den ganzen Sachverhalt mal anschauen kann. In sieben Sätzen ist so eine Story ja nicht wirklich dargestellt. Auch ich möchte die deutsche Rechtsprechung gerne auch einmal loben. 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bastianberlinB Offline
                      bastianberlinB Offline
                      bastianberlin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Dann frage ich mich doch ernsthaft, wie ein "Nichtexperte" mir Dreistigkeit unterstellen kann! (vgl. dein Kommentar v. 19.01.d.J)
                       
                      Weiterhin steht unter deinem Namen und Bild ja wohl deutlich: "Zielexperte Ägypten"
                       
                      Drittens war meine Frage: "Hat jemand ähnliches mit der TUI erlebt und eventuell einen Rat oder kennt einen Präzedenzfall?"
                      Dies war eine Bitte, sich zu ähnlichem zu äussern, und eben nicht "klugzusch...", ich sei wohl zu dämlich die Zimmerbeschreibung der TUI bzw des Kataloges der TUI zu lesen.
                       
                      Kleiner Vergleich: Wenn ich in ein VW Autohaus gehe, um mir einen Neuwagen zu kaufen, erwarte ich, daß ich am Ende einen VW erwerbe, ohne darüber nachzudenken! Wenn bei Auslieferung dann ein Skoda steht, dann bin ich wohl arglistig getäuscht worden. Auch wenn mir der Verkäufer am Tag der Auslieferung erklären will, es sei schliesslich ein Konzern und die verbauten Teile seien quasi identisch und in den AGBs des Autohauses steht "Wir verkaufen alle Marken des VW Mutterkonzerns". Ich weiss - klingt konstruiert - mir fiel aber kein anderer Vergleich ein.
                       
                      Abschliessend möchte ich noch höflich darum bitten, von Mutmassungen abzusehen, wie mein weiteres Schreibverhalten sein wird.
                      Wenn ich eine Frage an die Community habe, werde ich diese stellen und wenn ich zu einem Thema eine erschöpfende Meinung oder Antwort habe, werde ich diese geben.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bastianberlinB Offline
                        bastianberlinB Offline
                        bastianberlin
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @ Antonia
                         
                        Sobald der Schriftsatz vom Gericht da ist, schreibe ich dir eine PN. Ich werde tiefergehendes nicht im Forum veröffentlichen.
                         
                        Gruss Bastian

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • curiosusC Offline
                          curiosusC Offline
                          curiosus
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          bastianberlin wrote:
                          Dann frage ich mich doch ernsthaft, wie ein "Nichtexperte" mir Dreistigkeit unterstellen kann! (vgl. dein Kommentar v. 19.01.d.J)

                          ...weil Du allem Anschein nach die Beschreibungen von TUI nicht richtig gelesen hast, in der eindeutig eben die Unterschiede aufgeführt sind. Es macht eben ein Unterschied was man buchen möchte/wollte und was man gebucht hat... 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • soedergrenS Offline
                            soedergrenS Offline
                            soedergren
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo zusammen,

                            zunächst einmal, bastianberlin, Glückwunsch, dass du deinen Prozess offensichtlich gewonnen hast 🙂 Ist das dann auch das Ende der Fahnenstange oder kann der RV in die nächste Runde gehen?

                            Allerdings kannst du aus den paar Zeilen Schilderung deines Eingangsthreads auch keine wirklich hilfreichen Kommentare erwarten, denn ohne genaue Kenntiss aller Umstände kann man kaum einschätzen, was genau Sache ist.

                            So, wie du es geschildert hast, hättest du die Angelegenheit eigentlich verlieren müssen, denn es ist komplett irrelevant, was für Zimmerbezeichnungen auf anderen Websites stehen und was du darunter verstehst und erwartest. Einzig und allein die Beschreibung und Bezeichnung bei TUI wäre relevant. Insofern würde mich die genaue Urteilsbegründung auch mal interessieren. Wich die Katalogbeschreibung vielleicht von der Bestätigung ab? Vielleich kannst du den Kern der Urteilsbegründung - ohne persönliche Details - bei Gelegenheit hier mal zusammenfassend darstellen, sobald sie dir vorliegt? Oder eben eine PN senden? Danke!

                            Gruß,

                            soedergren

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • karlchencoK Offline
                              karlchencoK Offline
                              karlchenco
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              sehr seltsam. und in nur knapp fünf monaten bereits abgeurteilt? das wundert mich sehr!
                              aber selbst bei gerichten gibt es wohl noch zeichen und wunder!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Ahotep2A Offline
                                Ahotep2A Offline
                                Ahotep2
                                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Der Urteilstenor würde hier sicherlich einige interessieren...oder wurde ein Vergleich geschlossen? Der TE schrieb etwas von "Schriftsatz"...ein solcher beinhaltet sicherlich keine  rechtswirksame Entscheidung.  Die Terminierung der Verhandlung erscheint mir wirklich sehr kurzfristig, wenn man die Überlastung der Gerichte berücksichtigt.

                                Aber letztendlich scheint dem Gesuch des Klägers entsprochen worden zu sein, deshalb wären die Entscheidungsgründe in diesem Fall wirklich interessant 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • tomoyo20T Offline
                                  tomoyo20T Offline
                                  tomoyo20
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich finde es nicht richtig, wenn Mitglieder von anderen Mitgliedern beleidigt werden, nur weil Sie einen Komentar abgegeben haben.

                                  Jeder kann hier seine Meinungen schreiben. Diese müssen nicht immer mit der eigenen Meinung übereinstimmen. Aber man kann trotzdem immer noch sachlich argumentieren, ohne gleich zu beleidigen.

                                  Respekt gegenüber anderen hat noch keinem geschadet!!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maier
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Dieser sogenannte "Schriftsatz" lässt relativ zwingend darauf schliessen, das zwischen den Parteien auf Vorschlag des Gerichtes ein Vergleich geschlossen wurde. Möglicherweise sogar ein Vergleich mit Widerrufsrecht in einer angegebenen Frist für die eine oder sogar beide Parteien. Das würde bedeuten, der TO hat nicht zu 100% Recht bekommen, aber das Gericht hat wohl anerkannt, das die Zimmerbezeichnung im Reisevertrag nicht eindeutig klar war. Denn sonst gäbe es tatsächlich nichts für den TO.

                                    Nur bei einem Vergleich verkündet das Gericht mündlich den geschlossenen Vergleich und wird das später beiden Parteien schriftlich zuschicken, unabhängig von der Widerrufsfrist.

                                    In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht wird nie ein Urteil verkündet, weil der Amtsrichter nach den Vorträgen der Parteien sich einen Rückhalt verschaffen will, und deswegen höchstens ankündigt, eine Entscheidung an einem bestimmten Tag in nicht allzu ferner Zukunft zu verkünden. Das ist übrigens öffentlich. Bei einem Streitwert von € 420.-- ist gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes keine Berufung möglich.

                                    Ein Wort noch zu den "erbosten" repliken des TO: er hat ( höchstwahrscheinlich ) nicht erwartet, das ihm nach seiner auch in meinen Augen doch sachlich vorgetragenen Argumente soviel deutlich formuliertes Unverständnis entgegen kam. Wer weiss, warum das so war. Auf welche Seite mein letzter Satz gemünzt ist, bleibt mein Geheimnis.

                                    Gruss Gabriela

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • karlchencoK Offline
                                      karlchencoK Offline
                                      karlchenco
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      ich komme auf das eingangsposting zurück und je öfter ich es lese, umso weniger verstehe ich es ❓
                                       
                                      bastianberlin möchte sich was gönnen und das beste buchen.
                                       
                                      er bucht über tui, stellt aber vor ort fest, dass es nicht das beste ist, da das beste bei tui eine andere bezeichnung hat.
                                      demzufolge war seine suite sehr wahrscheinlich auch billiger als die bestesuite.
                                       
                                      folglich zahlt er vor ort drauf, um doch noch das beste zu bekommen:
                                       
                                      "Wir mussten vor Ort 420,- € nachbezahlen, um überhaupt in die erwartete Suite zu kommen."
                                      Und das ist doch logisch, denn er hatte sie weder gebucht noch bezahlt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • soedergrenS Offline
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                                        soedergren
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Es macht hier mE wenig Sinn, zu spekulieren, solange wir nicht alle Fakten kennen.Es wäre schön, wenn uns der TO damit nach Zugang derselben versorgt 🙂

                                        Gruß,

                                        soedergren

                                        P:S. Übrigens, Gaby, von Berufung hat auch keiner was gesagt. Dennoch muss, wie du selbst schreibst, die Sache noch nicht zwingend zum Abschluß gekommen sein und es kann sehr wohl noch weitergehen - eben z.B. bei einem widerrufbaren Vergleich. Also, warten wir's ab 😉

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          @soedergren
                                          "Es wäre schön, wenn uns der TO damit nach Zugang derselben versorgt"


                                          und wie soll das funktionieren? indem er jemandem etwas in einer PN zitiert?
                                          da kann man doch wer weiß was schreiben.
                                           
                                          ich glaube die geschichte erst, wenn ich den schriftsatz im original gesehen habe und das ist ja leider nicht möglich 😉

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