Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Reise nicht richtig gebucht wer hat Recht
  6. Reise nicht richtig gebucht wer hat Recht

Reise nicht richtig gebucht wer hat Recht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
23 Beiträge 9 Kommentatoren 8.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • wanderer 55W Offline
    wanderer 55W Offline
    wanderer 55
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo ich wollte eine reise Online Buchen da bei der Seite nicht All inkl Gebucht werden konnte .Habe ich beim Anbieter Angerufen
     Der hat die Reise für mich gebucht als Reisbestätigun bekam ich eine mail mit dem reise preis ohne genaue Einzelbuchungen (Ausflüge Al Inkl ) Da ich erst eine Woche später die Bestätigung der Reise vom Veranstalter erhalten habe stellte ich fest das die Ausflüge nicht gebucht sind. Das Reisebüro behauptet das ich die Ausflüge nicht Bestellt habe. wer kann mir Tipps geben wer recht hat

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • chriwiC Offline
      chriwiC Offline
      chriwi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Bei Verträgen, die am Telefon zustande gekommen sind, hast Du ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Davon kannst Du Gebrauch machen, wenn Du mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung nicht zufrieden bist.
       
      Wo gibt's eigentlich ein pauschales AI-Angebot mit inkl. Ausflügen?! Hab ich noch nie gehört und kommt mir eher unwahrscheinlich vor.

      Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
      Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • wanderer 55W Offline
        wanderer 55W Offline
        wanderer 55
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        es ist eine Nilkreuzfahrt mit Besichtigungen die nicht Bestandteil des Angebotes waren aber zusätzlich gebucht werden können
        beim Reisebüro wurde mir gesagt 20 % sind fällig bei Stornierung

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Warum willst du stornieren ?
           
          Kannst du die Ausflüge nicht nachträglich buchen ?
          Du schreibst doch, sie wären soundso nicht im Angebot mit drin gewesen  ❓

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • wanderer 55W Offline
            wanderer 55W Offline
            wanderer 55
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            da ich bei der Buchung der Meinung war beim bestellen die 320 Euro zu buchen
            das Reisebüro aber behauptet es seivon mir nicht gebucht worden
            und ich jetzt noch einmal 320 Euro zahlen soll
            die reise ca 750 Euro 99Euro Ai +160 Ausflüge mal 2 Personen 2000

            da ich aber nicht dieses Angebot ausgedruckt habe es so nicht beweisen kann
            Bestätigung vom Reisebüro nur über gesamt preis erhalten nicht die Einzel Buchungen
            erst bei der Rechnung vom Veranstalter habe ich gesehen das Ausflüge nicht gebucht sind

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Gibt es das Angebot denn noch im Internet ?
               
              Dort hast du es doch gefunden ❓   Oder ist es schon nicht mehr im Netz ?
               
              Hast du die 14 Tage Rücktrittsrecht (Beitrag von chriwi) schon überschritten ?

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • wanderer 55W Offline
                wanderer 55W Offline
                wanderer 55
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Natürlich nicht ist ausgebucht
                Aber zu anderen Termine Wäre die reise teils gleich zu anderen Termine teurer
                was kein Beweis wäre die 14 tage sind noch nicht um .wie muss ich zurücktreten einschreiben oder reicht eine mail
                das reise Büro macht es sich einfach und behauptet ich habe nicht gebucht fertig !!!!!!
                 lg Gerd

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • chriwiC Offline
                  chriwiC Offline
                  chriwi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  wanderer 55 wrote:
                  das reise Büro macht es sich einfach und behauptet ich habe nicht gebucht fertig !!!!!!
                  An Deiner Stelle würd ich mich an diese Behauptung anschließen. Wenn Du nicht gebucht hast, dann brauchst Du auch nix zahlen. 😄

                  Im Ernst: Hast Du bei Dir in der Nähe eine Verbraucherschutzorganisation? Dann geh dort hin und nimm Vertrag und Mail mit. So aus der Ferne wird das nix.

                  Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                  Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • soedergrenS Offline
                    soedergrenS Offline
                    soedergren
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    chriwi wrote:
                    Bei Verträgen, die am Telefon zustande gekommen sind, hast Du ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Davon kannst Du Gebrauch machen, wenn Du mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung nicht zufrieden bist.

                    Stopp, sorry, aber sofern sich nicht in jüngster Vergangenheit etwas geändert hat, stimmt das so meines Wissens nach nicht!

                    Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt nämlich bei Reisen ausdrücklich nicht. Das Thema hatten wir vor längerer Zeit hier schon einmal: >KLICK<, siehe dort die Beiträge von Mosaik und auf der folgenden Seite von mir.

                    Insofern gibt es hier kein Widerrufsrecht und es läuft letztlich auf Aussage gegen Aussage und damit auf ein Nachweisproblem hinaus. Einfach behaupten, man habe gar nicht gebucht, dürfte nach der Vorgeschichte (Mail mit Reisepreis widerspruchslos entgegengenommen) auch nicht funktionieren.

                    Da die ganze Sache nicht so eindeutig ist, würde ich mich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ganz korrekt: Reisebuchungen sind von einer kostenfreien Rücktrittsfrist im Fernabsatzgesetz ausgenommen. Will heißen: auch telefonisch - mündlich - geschlossene Verträge über Reisen gelten. Allein, die Beweisführung wird eben schwierig(er).

                      Einziger Ansatzpunkt wäre gewesen: Man bucht telefonisch, bekommt eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen, vereinbarten Leistungsmerkmale aufweist und stellt eine Abweichung vom Gebuchten fest. Das wäre dann ein neues Angebot vom Veranstalter, das der Kunde zurückweisen kann. Allerdings wieder natürlich eine Beweisfrage, was wurde wirklich bestellt. Doch hier sehe ich aufgrund der geltenden Rechtslage einen starken Ansatzpunkt, um "aus der Sache zu kommen" (dazu in ähnlicher Falllage gerade ein aktuelles Urteil gelesen).

                      Aber Absatz vorher trifft eben nur zu, wenn man gleich nach Erhalt einer solchen Buchungsbestätigung aufschreit. Soweit ich verstanden habe, war das Mail aber nicht als solche zu klassifizieren und man hätte also beim Erhalt des Poststückes schreien müssen. Ein späterer Einspruch wie von mir oben erwähnt, geht auf dieser Basis dann ins Leere.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        chriwi wrote:

                        wanderer 55 wrote:
                        das reise Büro macht es sich einfach und behauptet ich habe nicht gebucht fertig !!!!!!

                        An Deiner Stelle würd ich mich an diese Behauptung anschließen. Wenn Du nicht gebucht hast, dann brauchst Du auch nix zahlen. 😄

                        ....

                        habe ich da was falsch verstanden?
                        habe es so aufgefasst, dass wanderer eine reise gebucht hat. der preis, der ihm genannt wurde, war laut wanderers auffassung inkl. der ausflüge.
                        nun sagt das rb aber, dass er die ausflüge nicht inkludiert hat und für die nachbuchung dieser noch einmal was bezahlen soll.
                         
                        da wäre er doch schlecht beraten, die reise nicht zu bezahlen.
                        denn die ist ja offensichtlich gebucht.
                        es geht nur um die leistungen.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • omaliO Offline
                          omaliO Offline
                          omali
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Habe es ebenfalls so wie Lexilexi verstanden.
                          Allerdings kommen mir inzwischen Zweifel auf, nachdem ich wiederholt die Beiträge von wanderer55 gelesen habe.
                          Wenn das Angebot klar die Ausflüge als Inklusivleistung beinhaltete, muß man diese doch bei der Buchung nicht noch einmal extra als zu buchende Leistung angeben!
                          Da im Reisebüro gesagt wurde,  die Ausflüge seien nicht gebucht worden, scheinen diese ja offensichtlich nicht im Preis inbegriffen gewesen zu sein.
                          An anderer Stelle schreibt wanderer55 selbst wörtlich:
                          "es ist eine Nilkreuzfahrt mit Besichtigungen die nicht Bestandteil des Angebotes waren aber zusätzlich gebucht werden können"

                          Meiner Meinung nach sind das widersprüchliche Aussagen, die hier von wanderer55 getroffen wurden, oder deute ich da was falsch?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • wanderer 55W Offline
                            wanderer 55W Offline
                            wanderer 55
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            ichhabe Tel gebucht da im Internet nur die reise zu buchen war (Ca750Euro)
                            Am Tel bestellte ich Ai und Mittel-deck für Schiff 99 Euro Ausflug 160 Euro waren am tel besprochen 1004 pro reise und pers
                            es kam eine mail mit der Bestätigung einer reise von bis für 2008 für zwei Personen.
                            ohne wesentlichen, vereinbarten Leistungsmerkmale

                            Eine Woche später bekam ich die Rechnung vom Veranstalter der Gesamtpreis stimmt aber die Ausflüge sind nicht gebucht.
                            Habe mich gleich mündlich und schriftlich zum fehlen gemeldet
                            Das Reisebüro Behauptet ich hätte den preis von 960 im Internet gesehen Hat er eine andere reise wie ich gesehen!!!!bei mir stand nicht dieser Betrag sondern ca 750 ohne Ausflüge

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • 40cent4 Offline
                              40cent4 Offline
                              40cent
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Im Moment steht da ausdrücklich

                              Nicht eingeschlossene Leistungen

                              • Ausflugspakete und fakultative Ausflüge

                              und weiter unten

                              Wunschleistungen pro Person / Woche

                              • Ausflugspaket: nur vor Ort zubuchbar für € 169,- p.P.
                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • wanderer 55W Offline
                                wanderer 55W Offline
                                wanderer 55
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                bei mir steht
                                Nicht eingeschlossen: Ausflugspaket für die Nilkreuzfahrt (160,- EUR vor Reiseantritt buchbar

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • chriwiC Offline
                                  chriwiC Offline
                                  chriwi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  soedergren wrote:
                                  Stopp, sorry, aber sofern sich nicht in jüngster Vergangenheit etwas geändert hat, stimmt das so meines Wissens nach nicht!

                                  Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt nämlich bei Reisen ausdrücklich nicht.

                                  Stimmt! Da hat sich mein sonst so gutes Rechtsgefühl geirrt. Sorry!

                                  Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                                  Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • wanderer 55W Offline
                                    wanderer 55W Offline
                                    wanderer 55
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ist dieser Vertrag so gültig wer kann helfen????
                                    Antwort bitte an mich Persönlich danke

                                    Sehr geehrter Herr XXXXX
                                    wir bedanken uns für Ihre Buchung. Im folgenden haben wir noch einmal die Reisedaten für Sie zusammengestellt.

                                    1. Leistungsträger: XXXXX
                                      Buchungsdatum: 03.09.2010
                                      Vorgangsnummer: XXXXX
                                      Zeitraum: 21.10.2010 - 04.11.2010
                                      Flugstrecke: Frankfurt/Main - Luxor - Frankfurt/Main
                                      Teilnehmer: Herr XXXXX
                                      Frau XXXXXX
                                      Gesamtpreis: 2.008,00 EUR
                                    2. Leistungsträger: Reiseversicherung
                                      Buchungsdatum: 03.09.2010
                                      Vorgangsnummer: XXX
                                      Zeitraum: 21.10.2010 - 04.11.2010
                                      Versicherung: XXXX
                                      Teilnehmer: HerrXXXX EUR
                                      Frau XXXX EUR
                                      Gesamtpreis: XXX EUR
                                      Gesamtbetrag aller Leistungen:
                                      zahlbar an den/die Leistungsträger:
                                      2.094,00 EUR
                                      2.094,00 EUR
                                      Bemerkungen:
                                      Sie erhalten demnächst die Originalreisebestätigung mit Sicherungsschein (nur bei Pauschalreisen) zugeschickt und überweisen dann
                                      eine Anzahlung. Die Restzahlung ist 4-6 Wochen (veranstalterbedingt) vor Reisebeginn fällig.
                                      Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlungseingang ca. 7 Tage vor Reisebeginn zugeschickt.
                                      Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des o.g. Leistungsträgers.Bitte informieren Sie sich über die gültigen Einreisebestimmungen.
                                      Die Reiseunterlagen werden nach Zahlung des kompletten Reisepreises, bei langfristigen Buchungen ca. 10 Tage vor Reisebeginn zugeschickt.
                                      Die Angaben zur Flugroute, Flugzeiten und Airline sind vorbehaltlich Änderungen.Diese Bestätigung erfolgt vorbehaltlich der Originalbestätigung des Leistungsträgers.
                                      Der Anmelder steht für die vertraglichen Pflichten der Reiseteilnehmer ein.

                                    Ist dieser vertrag so Gültig Wer Kann Helfen Antwort bitte an mich Persönlich danke

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • curiosusC Offline
                                      curiosusC Offline
                                      curiosus
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      ...ist doch kein Vertrag, sondern die Zusammenfassung eines RBs mit dem ihr gebucht habt. Der Reisevertrag wird zwischen dem Veranstalter und Dir geschlossen... 😉

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • mosaikM Offline
                                        mosaikM Offline
                                        mosaik
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Also, so wie das Wanderer55 hier geschrieben hat, ist das gar nix: keine Buchungsbestätigung, kein Reisevertrag, keine Rechnung. Es fehlen genaue Angaben, welche Leistungen (Hotelname, Verpflegungsart, Zimmerart...) gebucht wurden.

                                        Daher meine ich, dass diese "Benachrichtigung" noch keine bindende Wirkung hat. Allerdings erhebt sich die Frage, ob man hier nicht gleich nachfragen hätte sollen, müssen...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • KourionK Offline
                                          KourionK Offline
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          wanderer 55 wrote:
                                          wir bedanken uns für Ihre Buchung. Im folgenden haben wir noch einmal die Reisedaten für Sie zusammengestellt.

                                          Und das steht auch dort:  "Reisedatenzusammenstellung" !
                                           
                                          Die Ausflüge sind allerdings nicht aufgeführt, auch nicht AI.
                                          Darum hast du die Buchung doch extra telefonisch durchgeführt ?!
                                          Gehört das nicht zu den "Reisedaten"  ❓    Keine Ahnung.
                                           
                                          Aber wäre vielleicht besser gewesen, du hättest schon beim Empfang dieser Mail reagiert.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag