Reise nicht richtig gebucht wer hat Recht
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Hallo ich wollte eine reise Online Buchen da bei der Seite nicht All inkl Gebucht werden konnte .Habe ich beim Anbieter Angerufen
Der hat die Reise für mich gebucht als Reisbestätigun bekam ich eine mail mit dem reise preis ohne genaue Einzelbuchungen (Ausflüge Al Inkl ) Da ich erst eine Woche später die Bestätigung der Reise vom Veranstalter erhalten habe stellte ich fest das die Ausflüge nicht gebucht sind. Das Reisebüro behauptet das ich die Ausflüge nicht Bestellt habe. wer kann mir Tipps geben wer recht hat -
Bei Verträgen, die am Telefon zustande gekommen sind, hast Du ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Davon kannst Du Gebrauch machen, wenn Du mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung nicht zufrieden bist.
Wo gibt's eigentlich ein pauschales AI-Angebot mit inkl. Ausflügen?! Hab ich noch nie gehört und kommt mir eher unwahrscheinlich vor. -
es ist eine Nilkreuzfahrt mit Besichtigungen die nicht Bestandteil des Angebotes waren aber zusätzlich gebucht werden können
beim Reisebüro wurde mir gesagt 20 % sind fällig bei Stornierung -
da ich bei der Buchung der Meinung war beim bestellen die 320 Euro zu buchen
das Reisebüro aber behauptet es seivon mir nicht gebucht worden
und ich jetzt noch einmal 320 Euro zahlen soll
die reise ca 750 Euro 99Euro Ai +160 Ausflüge mal 2 Personen 2000da ich aber nicht dieses Angebot ausgedruckt habe es so nicht beweisen kann
Bestätigung vom Reisebüro nur über gesamt preis erhalten nicht die Einzel Buchungen
erst bei der Rechnung vom Veranstalter habe ich gesehen das Ausflüge nicht gebucht sind -
Natürlich nicht ist ausgebucht
Aber zu anderen Termine Wäre die reise teils gleich zu anderen Termine teurer
was kein Beweis wäre die 14 tage sind noch nicht um .wie muss ich zurücktreten einschreiben oder reicht eine mail
das reise Büro macht es sich einfach und behauptet ich habe nicht gebucht fertig !!!!!!
lg Gerd -
wanderer 55 wrote:
das reise Büro macht es sich einfach und behauptet ich habe nicht gebucht fertig !!!!!!
An Deiner Stelle würd ich mich an diese Behauptung anschließen. Wenn Du nicht gebucht hast, dann brauchst Du auch nix zahlen.
Im Ernst: Hast Du bei Dir in der Nähe eine Verbraucherschutzorganisation? Dann geh dort hin und nimm Vertrag und Mail mit. So aus der Ferne wird das nix.
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chriwi wrote:
Bei Verträgen, die am Telefon zustande gekommen sind, hast Du ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Davon kannst Du Gebrauch machen, wenn Du mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung nicht zufrieden bist.Stopp, sorry, aber sofern sich nicht in jüngster Vergangenheit etwas geändert hat, stimmt das so meines Wissens nach nicht!
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt nämlich bei Reisen ausdrücklich nicht. Das Thema hatten wir vor längerer Zeit hier schon einmal: >KLICK<, siehe dort die Beiträge von Mosaik und auf der folgenden Seite von mir.
Insofern gibt es hier kein Widerrufsrecht und es läuft letztlich auf Aussage gegen Aussage und damit auf ein Nachweisproblem hinaus. Einfach behaupten, man habe gar nicht gebucht, dürfte nach der Vorgeschichte (Mail mit Reisepreis widerspruchslos entgegengenommen) auch nicht funktionieren.
Da die ganze Sache nicht so eindeutig ist, würde ich mich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.
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ganz korrekt: Reisebuchungen sind von einer kostenfreien Rücktrittsfrist im Fernabsatzgesetz ausgenommen. Will heißen: auch telefonisch - mündlich - geschlossene Verträge über Reisen gelten. Allein, die Beweisführung wird eben schwierig(er).
Einziger Ansatzpunkt wäre gewesen: Man bucht telefonisch, bekommt eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen, vereinbarten Leistungsmerkmale aufweist und stellt eine Abweichung vom Gebuchten fest. Das wäre dann ein neues Angebot vom Veranstalter, das der Kunde zurückweisen kann. Allerdings wieder natürlich eine Beweisfrage, was wurde wirklich bestellt. Doch hier sehe ich aufgrund der geltenden Rechtslage einen starken Ansatzpunkt, um "aus der Sache zu kommen" (dazu in ähnlicher Falllage gerade ein aktuelles Urteil gelesen).
Aber Absatz vorher trifft eben nur zu, wenn man gleich nach Erhalt einer solchen Buchungsbestätigung aufschreit. Soweit ich verstanden habe, war das Mail aber nicht als solche zu klassifizieren und man hätte also beim Erhalt des Poststückes schreien müssen. Ein späterer Einspruch wie von mir oben erwähnt, geht auf dieser Basis dann ins Leere.
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chriwi wrote:
wanderer 55 wrote:
das reise Büro macht es sich einfach und behauptet ich habe nicht gebucht fertig !!!!!!An Deiner Stelle würd ich mich an diese Behauptung anschließen. Wenn Du nicht gebucht hast, dann brauchst Du auch nix zahlen.

....
habe ich da was falsch verstanden?
habe es so aufgefasst, dass wanderer eine reise gebucht hat. der preis, der ihm genannt wurde, war laut wanderers auffassung inkl. der ausflüge.
nun sagt das rb aber, dass er die ausflüge nicht inkludiert hat und für die nachbuchung dieser noch einmal was bezahlen soll.
da wäre er doch schlecht beraten, die reise nicht zu bezahlen.
denn die ist ja offensichtlich gebucht.
es geht nur um die leistungen. -
Habe es ebenfalls so wie Lexilexi verstanden.
Allerdings kommen mir inzwischen Zweifel auf, nachdem ich wiederholt die Beiträge von wanderer55 gelesen habe.
Wenn das Angebot klar die Ausflüge als Inklusivleistung beinhaltete, muß man diese doch bei der Buchung nicht noch einmal extra als zu buchende Leistung angeben!
Da im Reisebüro gesagt wurde, die Ausflüge seien nicht gebucht worden, scheinen diese ja offensichtlich nicht im Preis inbegriffen gewesen zu sein.
An anderer Stelle schreibt wanderer55 selbst wörtlich:
"es ist eine Nilkreuzfahrt mit Besichtigungen die nicht Bestandteil des Angebotes waren aber zusätzlich gebucht werden können"Meiner Meinung nach sind das widersprüchliche Aussagen, die hier von wanderer55 getroffen wurden, oder deute ich da was falsch?
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ichhabe Tel gebucht da im Internet nur die reise zu buchen war (Ca750Euro)
Am Tel bestellte ich Ai und Mittel-deck für Schiff 99 Euro Ausflug 160 Euro waren am tel besprochen 1004 pro reise und pers
es kam eine mail mit der Bestätigung einer reise von bis für 2008 für zwei Personen.
ohne wesentlichen, vereinbarten LeistungsmerkmaleEine Woche später bekam ich die Rechnung vom Veranstalter der Gesamtpreis stimmt aber die Ausflüge sind nicht gebucht.
Habe mich gleich mündlich und schriftlich zum fehlen gemeldet
Das Reisebüro Behauptet ich hätte den preis von 960 im Internet gesehen Hat er eine andere reise wie ich gesehen!!!!bei mir stand nicht dieser Betrag sondern ca 750 ohne Ausflüge -
bei mir steht
Nicht eingeschlossen: Ausflugspaket für die Nilkreuzfahrt (160,- EUR vor Reiseantritt buchbar -
soedergren wrote:
Stopp, sorry, aber sofern sich nicht in jüngster Vergangenheit etwas geändert hat, stimmt das so meines Wissens nach nicht!Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt nämlich bei Reisen ausdrücklich nicht.
Stimmt! Da hat sich mein sonst so gutes Rechtsgefühl geirrt. Sorry!
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Ist dieser Vertrag so gültig wer kann helfen????
Antwort bitte an mich Persönlich dankeSehr geehrter Herr XXXXX
wir bedanken uns für Ihre Buchung. Im folgenden haben wir noch einmal die Reisedaten für Sie zusammengestellt.- Leistungsträger: XXXXX
Buchungsdatum: 03.09.2010
Vorgangsnummer: XXXXX
Zeitraum: 21.10.2010 - 04.11.2010
Flugstrecke: Frankfurt/Main - Luxor - Frankfurt/Main
Teilnehmer: Herr XXXXX
Frau XXXXXX
Gesamtpreis: 2.008,00 EUR - Leistungsträger: Reiseversicherung
Buchungsdatum: 03.09.2010
Vorgangsnummer: XXX
Zeitraum: 21.10.2010 - 04.11.2010
Versicherung: XXXX
Teilnehmer: HerrXXXX EUR
Frau XXXX EUR
Gesamtpreis: XXX EUR
Gesamtbetrag aller Leistungen:
zahlbar an den/die Leistungsträger:
2.094,00 EUR
2.094,00 EUR
Bemerkungen:
Sie erhalten demnächst die Originalreisebestätigung mit Sicherungsschein (nur bei Pauschalreisen) zugeschickt und überweisen dann
eine Anzahlung. Die Restzahlung ist 4-6 Wochen (veranstalterbedingt) vor Reisebeginn fällig.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlungseingang ca. 7 Tage vor Reisebeginn zugeschickt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des o.g. Leistungsträgers.Bitte informieren Sie sich über die gültigen Einreisebestimmungen.
Die Reiseunterlagen werden nach Zahlung des kompletten Reisepreises, bei langfristigen Buchungen ca. 10 Tage vor Reisebeginn zugeschickt.
Die Angaben zur Flugroute, Flugzeiten und Airline sind vorbehaltlich Änderungen.Diese Bestätigung erfolgt vorbehaltlich der Originalbestätigung des Leistungsträgers.
Der Anmelder steht für die vertraglichen Pflichten der Reiseteilnehmer ein.
Ist dieser vertrag so Gültig Wer Kann Helfen Antwort bitte an mich Persönlich danke
- Leistungsträger: XXXXX
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Also, so wie das Wanderer55 hier geschrieben hat, ist das gar nix: keine Buchungsbestätigung, kein Reisevertrag, keine Rechnung. Es fehlen genaue Angaben, welche Leistungen (Hotelname, Verpflegungsart, Zimmerart...) gebucht wurden.
Daher meine ich, dass diese "Benachrichtigung" noch keine bindende Wirkung hat. Allerdings erhebt sich die Frage, ob man hier nicht gleich nachfragen hätte sollen, müssen...
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wanderer 55 wrote:
wir bedanken uns für Ihre Buchung. Im folgenden haben wir noch einmal die Reisedaten für Sie zusammengestellt.Und das steht auch dort: "Reisedatenzusammenstellung" !
Die Ausflüge sind allerdings nicht aufgeführt, auch nicht AI.
Darum hast du die Buchung doch extra telefonisch durchgeführt ?!
Gehört das nicht zu den "Reisedaten"
Keine Ahnung.
Aber wäre vielleicht besser gewesen, du hättest schon beim Empfang dieser Mail reagiert.
