Falsche Flugzeiten - keine Flieger mehr! Wer zahlt die Entschädigung?
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Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Ende August 2010 buchte ich für mich und meine Familie (4 Personen) über eine Online-Reisebüro (blaue Farbe) eine Pauschalreise in die Türkei.
Abflug am 14.10.10, 10.00 Uhr mit Sky Airlines von Groningen nach Antalya, Rückflug am 21.10.10, 06.00 Uhr von Antalya nach Groningen.Am 11.10.10, 20.54 Uhr bekam ich eine Mail vom Reisebüro mit Flugzeitenänderungen am 14.10.10 um 23.55 Uhr. Es gingen noch weitere 2 Mails hin und her, weil ich mit diesen Zeiten nicht einverstanden war. Aber wir hätten nur unverbindliche Flugzeiten bekommen. Eine Begründung konnte auch nicht genannt werden.
Also trafen wir am 14.10.2010 zur neuen Flugzeit auf dem Flughafen Groningen ein und waren sehr überrascht, dass dort nichts los war. Irgendwann tauchte das Sicherheitspersonal auf und klärte uns darüber auf, dass an diesem Abend kein Flieger mehr gehen würde. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass wir am Morgen beim Einchecken vermisst wurden.
Am nächsten Tag rief ich beim Reisebüro an. Leider wäre ein Fehler im System aufgetaucht und die falsche Familie hätte falsche Flugdaten bekommen. Ersatzflug konnte nicht gestellt werden, auch nicht von anderen Flughäfen - alles überbucht.
Den Reisepreis bekommen wir nun zu 10 % vom Reiseveranstalter (GTI) und Rest vom Reisebüro zurück.
Auf Fragen zu Entschädigungen wurde bisher nicht reagiert. Meine Vorstellung sind, da der Flug nicht stattgefunden hat die 400 Euro/Person.
Frage: An wen muss ich mich hier nun halten, da ja offensichtlich sowohl der Reiseveranstalter als auch das Reisebüro nicht korrekt gearbeitet haben? Die Fluggesellschaft (Sky) scheint hier aussen vor zu sein.
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Flugzeiten sind bei Pauschalreisen praktisch immer unverbindlich und können zwischen 00.00h und 23.59h am An- und Abreisetag hin und her verschoben werden, insoweit ist dies korrrekt.
Die 400EUR, die sich aus der EU VO ergeben, sind ein Anspruch, der sich allein gegen die Airline, wenn diese einen Fehler gemacht hat bzw. hätte, richten würde. Da der Fehler hier eher nicht der Fluggesellschaft, sondern dem RSB zuzuordnen ist, findet sie mE keine Anwendung.
Ohne Details zu kennen (ganz genau, wer hat wann welche Flugzeitenänderung mitgeteilt?) würde ich jetzt sagen, dass dein Ansprechpartner das RSB ist - 90% Kostenübernahme durch dieses legt den Schluß nahe. 400EUR zusätzlich wirst du hier allerdings nicht bekommen. Schadenersatz wäre hier mE in erster Linie z.B. für die euch entstandenen Kosten wie z.B. Anfahrt zum Flughafen usw. zu leisten.
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Wenn ich das Posting richtig verstanden habe, hat das vermittelnde Reisebüro falsche Flugdaten(änderung) an den Reisenden geschickt und dieser daraufhin seine Reise nicht antreten können.
Daher wird der Verursacher dieses Fehlers Schadenersatz pflichtig.
Das heißt, sämtliche Kosten, die dem Kunden angefallen sind (Transferkosten zum/vom Flughafen, Telefonkosten, Preis für die Pauschalreise usw.), sind vom Verursacher zu ersetzen.
Unter der Annahme, das Mail kam vom Reisebüro kann keine Forderung aufgrund der Fluggastverordnung an die Fluggesellschaft gestellt werden, weil diese ja den Flug nicht geändert hat! Wäre das Mail von der Fluggesellschaft gekommen, dann ja!
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Wenn ich den TO richtig verstanden habe, geht es ihm neben dem Schadenersatz auch um eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden oder wie das auf Juristisch heisst.
LG
Sokrates
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Genau, was ist mit Schadensersatz wegen entgangenen Urlaubs?
Gruß
Manfred
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Klar, geht es mir auch um die entgangenen Urlaubsfreuden! Welche Enttäuschung, am Flughafen zu sitzen und man kommt dann nicht weg!
Mit Kindern sind wir auf die Ferienzeiten angewiesen.
Außerdem haben wir einen landwirtschaftlichen Betrieb, es musste ein Betriebshelfer eingearbeitet werden und dieser wurde für die Woche auch zum Arbeitseinsatz eingeplant. Weil wir ihn nicht mehr rechtzeitig erreichen konnten, hat er auch am Morgen nach dem versuchten Abflug gearbeitet.
Ich selbst habe Urlaubstage beantragt, die ich unter normalen Umständen sicher lieber im Sommer genommen hätte.
Die Mail mit den Flugzeitenänderungen kam übrigens vom Reisebüro. Es scheint aber auch ein Fehler vom Reiseveranstalter gewesen zu sein. Was mir absolut schleierhaft ist, dass in dieser Mail von Flugzeiten die Rede ist, die es in Groningen einfach nicht gibt (die fliegen nachts nicht mehr).
LG
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Vertragspartner ist zunächst mal der Reiseveranstalter. Aber, weil der gemachte Fehler offenbar (noch) nicht genau zugeordnet werden kann, würde ich zunächst zweigleisig meine Forderung bei beiden anmelden.
Empfehle, so weit möglich, die Hilfe von Fachanwalt für Reiserecht.
Gruß privacy
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Eine Fluglinie haftet nur dann nach der Fluggastverordnung, wenn sie, die Fluglinie, einen Flug annulliert (bzw. verspätet).
Wie wir dem Ausgangsposting entnehmen können, ist aber die ursprünglich gebuchte und bestätigte Maschine ja geflogen. Es war, so die Mitteilung, vom Reisebüro eine falsche Meldung.
Ich sehe daher eine "zweigleisige" Meldung: an die Fluglinie und an den Reiseveranstalter - nicht als Zielführung. So wie sich uns die Sachlage darstellt, scheint der Reisevermittler Schuld an der falschen Information zu sein (...Info für eine andere Familie...).
Nun gut, natürlich kann man vorsorglich, um keine Fristen zu verlieren überall hinschreiben.
Soweit zu dieser Sache. Thema: Entschädigung wegen "Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit", so die für Deutschland korrekte Bezeichnung.
Defacto wird man in diesem Fall wohl nur vor Gericht eine solche, möglicherweise, erstreiten können. Freiwillig kann ich mir nicht vorstellen, dass der Verursacher des Fehlers zahlen wird. Die Höhe hängt dann vom Gesamtreisepreis und anderen Umständen ab. Ich habe hinsichtlich einer Anerkennung auch deshalb Bedenken, weil bisherige Urteile stets Reiseveranstalter im Zusammenhang mit Mängel oder Vereitelung einer Pauschalreisezu einer solchen Zahlung verurteilt haben. Aber in diesem Fall ist es ja der Reisevermittler. Und der, so mein Wissen, hat "nur" Schadenersatz zu leisten, jedoch keinen immateriellen.
Insoferne schließe ich mich der schon geäußerten Meinung an, einen Rechtsanwalt beizuziehen.
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Hallo,
kein Reisebuero wird einem Kunden eine mail ueber geaenderte Flugzeiten schicken, wenn es dazu nicht von seinem Handelsherrn (RV) aufgefordert wird.
Also duerfte der RV fuer alles in Anspruch genommen werden:
- Rueckzahlung des kompletten Reisepreises
- Kosten fuer die nutzlose Anreise zum Flughafen
- Schadenersatz fuer nutzlos aufgewendete Urlaubszeiten
Demnach sofort zum Anwalt, der wird da schon Klarheit in die Sache bringen. Viel Erfolg
Sauerei, so etwas!
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Ich stimme zu, das alle Ansprüche gegen den RV zu richten sind. Der Vermittler stellt sich ja kraft seines Agenturvertrages aussen vor. Ob dann später der RV in seinem Innenverhältnis den Vermittler zur Kasse bittet ist nicht das Problem des TO.
Ohne zu präjudizieren würde ich unter den geschilderterten Umständen dazu tendieren, das dem TO eher 100% des Reisepreises als Schadensersatz zustehen als die normalerweise von Gerichten anerkannten 50% bei dem durch den RV nicht eingehaltenen Reisevertrages.
Aber hier sollte ohne Verzug sofort ein Fachanwalt eingeschaltet werden. Habe ich das übrigens überlesen oder falsch gelesen, war GTI der RV oder war es ein anderer ?
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Aber hier sollte ohne Verzug sofort ein Fachanwalt eingeschaltet werden. Habe ich das übrigens überlesen oder falsch gelesen, war GTI der RV oder war es ein anderer ?Gruss Gabriela
die Vorschreiber haben schon klar angedeutet, ohne sich um den Reiseveranstalter zu kümmern, das es ratsam ist einen Fachanwalt eizuschalten.
Selbst wenn es der RV Pfefferminzia oder Nichtsnutziger war, es geht hier um einen Sachverhalt der nicht sein sollte, egal um welchen RV es sich handelt.Gruß
Manne
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bernardo2001:
Hallo,
kein Reisebuero wird einem Kunden eine mail ueber geaenderte Flugzeiten schicken, wenn es dazu nicht von seinem Handelsherrn (RV) aufgefordert wird.
das stimmt schon, wenn aber das Reisebüro vom RV aufgefordert wurde, an B das Schreiben zu schicken, das Reisebüro es aber an A geschickt hat, bin ich mir nicht so sicher, das das dann auch der Reiseveranstalter zu verantworten hat.
Natürlich ist ein Reisebüro unter gewissen Umständen "Erfüllungsgehilfe" des RV, es hat aber auch gleichzeitig typische Vermittlerpflichten zu erfüllen, die nicht in den Verantwortungskreis des RV fallen. Zum Beispiel die korrekte Weiterleitung von Informationen.
Aber gut, warten wir ab, was das Ergebnis in dieser Sache ist.
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gabriela_maier wrote:
Habe ich das übrigens überlesen oder falsch gelesen, war GTI der RV oder war es ein anderer ?Gruss Gabriela
Wirst du diese Frage künftig auch im Allgäu Forum stellen, wenn der Pferdeschlitten überbucht war???

Ganz gleich, ob nun Folgefehler oder vom Reisebüro verbockt: Um welchen RV es sich handel, spielt - wie so oft, wenn von dir hinterfragt!? - (zumindest noch) nicht die geringste Rolle!

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Vielleicht ist es ja möglich, daß hier im Reiserechtforum nicht auch noch jede Frage mit Funbeiträgen überschüttet wird. :?
Hier suchen User Rat, wenn sie Probleme haben und möchten sich nicht auch noch hier durch diverse Fun-Beiträge lesen - Danke !


