Rechte bei einer Doppelbuchung?!F
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Hallo ihr Lieben,
Ich bin gerade am verzweifeln und versuche seit 2 Wochen meine Doppelbuchung rueckgaengig zu machen.
Ich habe einen Flug bei Werbung fuer mich und eine Freundin gebucht. Aus versehen hatte ich die Internetseite zweimal geoeffnet weil ich die Preise von den verschiedenen Fluegen vergliechen habe. Jedenfalls hatte ich den passenden Flug gefunden, habe meine Daten eingegeben und wollte dann buchen. Nachdem ich meine Daten eingegen und bestaetigt habe, habe ich dann auch meine Bestaetigungsemail bekommen.
Ich bekam ein Schock, es wurden 4 Tickets gebucht obwohl ich nur 2 wollte:-/ Jedenfalls muss die Internetseite die ich offen hatte meine Daten gespeichert habe, weil ich habe nur einmal bestaetigt. Ich habe mich sofort bei Werbung gemeldet und mein Problem erklaert... Nach 3 Tagen bekam ich die Antwort, dass es kein Problem waere einen Flug zu stornieren im Preis von 65€ Pro Ticket, Pro Person...
Und das finde ich sowas von laecherlich, weil die Tickets nur 207€ Pro Person gekostet haben...
Ich versuche mich mit allen mittel zu wehren um die Stornpgebuehren nicht zu zahlen...
Was denkt ihr darueber, was soll ich tun? Ist es rechtlich ueberhaupt moeglich 2 mal den selben Flug zu buchen? Ich kann ja nicht 2 mal antretem...
Bitte um Hilfe

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Travel4L wrote:
Ich kann ja nicht 2 mal antretem...Warum solltest Du die zweite Buchung kostenfrei zurückgeben können? Soll ja vorkommen, dass jemand sich zwei Sitze bucht, um mehr Platz zu haben, das kann doch kein Portal und keine Fluggesellschaft ablehnen.
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Travel4L wrote:
Jedenfalls muss die Internetseite die ich offen hatte meine Daten gespeichert habe, weil ich habe nur einmal bestaetigt.Kann sie nicht und außerdem hat jede Seite mit dem Buchungsformular eine andere**bookingId-Nr.**und es wären zwei Bestätigungsmail gekommen.
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abholl wrote:
Travel4L wrote:
Ich kann ja nicht 2 mal antretem...Warum solltest Du die zweite Buchung kostenfrei zurückgeben können? Soll ja vorkommen, dass jemand sich zwei Sitze bucht, um mehr Platz zu haben, das kann doch kein Portal und keine Fluggesellschaft ablehnen.
Was ich meine ist, dass ich zweimal den gleichen Flug gebucht habe auf den gleichen Namen, gleicher Tag, gleiche Zeit, ich kann ja nicht 2 mal an Bord treten, verstehste jetzt was ich meine? Es ist ja eine Doppelbuchung...
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Und warum meinst Du, solltest Du diese KOSTENFREI stornieren können?
Der Anbieter, bei dem Du gebucht hast, hat ja jetzt wegen Dir und eines Fehlers, den Du gemacht hast, Zusatzaufwand ... sollte er dafür nicht eine Gebühr nehmen dürfen? -
Ja ich hab schon verstanden, was Du meinst, aber man kann durchaus zwei Plätze für eine Person buchen.
Und es ist nicht die Aufgabe des Vermittlers, zu überprüfen, ob das so beabsichtigt ist oder ein Versehen war. Wobei ich das mit dem zweiten Fenster nicht nachvollziehen kann. Für eine Buchung muss man AGBs akzeptieren, Zahlungsdaten und Namen eingeben etc.
Da hätte ich schon ein paarmal Doppelbuchungen haben müssen, wenn das so einfach wäre.
Sei froh, dass die Gebühr nur 65 Euro ist, viele Flugtarife sind gar nicht stornierbar und pass nächstes Mal einfach besser auf. -
Ich kenne mich da nicht so aus, weil ich nur Pauschal buche, aber hat man denn bei Internetbuchungen kein Widerrufsrecht?
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abholl wrote:
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein zweites Fenster ganz selbständig eine Buchung vornehmen kann....Nein, kann ich mir auch nicht vorstellen. Ein zweites geöffnetes Fenster bleibt - auf jeden Fall bei mir
- immer unverändert.
@Urlaubmaschiene
Nein, nicht bei Reisen: Klick hier - "Variante 2" -
Vielen Dank für den Hinweis, gut zu wissen!

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Und außerdem würde ich den Anbieter die Thematik nochmals schriftlich, per Einschreiben und Rückschein, erörtern, mit der Bitte, diese Buchung kostenfrei zu stornieren, gleichzeitig würde ich in diesem Schreiben, auch wenn es rechtlich bei Reisebuchungen nur bedingt möglich ist, den Widerruf erklären.
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@Travel
Egal wie's passiert ist (und es ist schon klar, dass du nur 1x wissentlich gebucht hast) - ich würde an deiner Stelle rinzenrolles Vorschlag ausführen: zurückbuchen, wenn's denn schon abgebucht wurde.
Haben diese Vorgehensweise auch schon 3x praktizieren müssen (unrechtmäßig geforderte Zahlungen) und es ging problemlos "über die Bühne". -
@rinzenrolle
Meine Meinung und wenn dir mein Vorschlag nicht passt, ist es dein Problem!
Letztendlich muß Travel wissen, wie er/sie mit der Sache umgehen wird.
Ich finde Leute wie dich furchtbar, die meinen, daß nur ihre Meinung zählen und andere einfach nur überflüssig sind. -
Hallo Allerseits, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass mit einer Rückbuchung des Kreditkartenbetrages diese Sache aus der Welt sein soll, da ja der RV wohl nicht klagen wird, obwohl ein Vertrag (egal wie) vorliegt.
Wobei sich hier die Frage anschließt, ob bei der Rückbuchung nicht deren Rechtmässigkeit durch den Kreditkartengber geprüft wir?
Es hat hier im Forum ja öfter Probleme mit einem RV mit "R" welcher von Weeze fliegt gegeben. Dann wären ja auch doppelte Buchungen oder Zusatzbuchungen, welche man eigentlich nicht gewollt hat so einfach aus der Welt zu bekommen.
Gruß Hubert -
Ich denke auch, daß die Sache damit nicht aus der Welt ist, sehe darin eher weiteren Ärger aufkeinem.
Einfach versuchen sich mit dem Veranstalter zu einigen, ansonsten bei einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Den Vorschlag von rinzenrolle gehört in die Tonne, denn damit wird die Sache für dich nicht einfacher!
Lg
Sangho -
@Sangho
Wenn du dieses Vorgehen bisher nicht angewandt hast, weil du es noch nicht anwenden musstet, kannst du nicht darüber urteilen, ob es positiv oder negativ ausgeht.
Wenn von meinem Konto m . E. unrechtmäßig eingeforderte Zahlungen abgebucht werden, lasse ich sie zurückbuchen oder / und sperre mein Konto. -
@Kourion
Genauso ist es. Schafft man keinen solchen Handlungsbedarf für den Vermittler, hat der kein Interesse, die Ursachen für die doppelte Buchung eindeutig zu klären - ganz einfach! @rinzenrolle hat ja erläutert, dass es nicht unbedingt das Verschulden des Nutzers des Portals sein muss.@Sangho2011
Vielleicht schaust du noch einmal in die Forenregeln?
Wenn man der Meinung ist, ein Ratschlag sei nicht nützlich, kann man dafür höflichere Umschreibungen finden, als "gehört in die Tonne"!
Es ist offensichtlich, dass du die Methode nicht kennst, geschweige denn dich ihrer schon bedient hast - also ist auch dein Kommentar dazu per se reichlich verzichtbar!
:?
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In der Tat, ist mir glücklicher Weise bisher noch nicht passiert, weil ich sämtliche Urlaubsbuchungen immer im Reisebüro tätige, es würde mir daher nie im Traum einfallen, weder im Internet Einkäufe zu tätigen noch eine Reise oder einen Flug, wohin auch immer, im diesigen zu buchen, Du kannst zwar jetzt denken daß ich hinter´m Mond lebe, aber da lebt es sich besser und ist dort auf der sicheren Seite.
Im Eingangsposting wurde die Frage gestellt, was er nun bei der Doppelbuchung machen könne, daher habe ich meine Vorgehensweise dazu kundgetan und bleibt daher den Fragesteller vorbehalten, ob meine Antwort für ihn verzichtbar ist oder nicht.
Desweiteren ist "in die Tonne kloppen" eine weitverbreitete Redensart, wobei ich denke, daß hier die Adminstratoren drüber hinweg sehen werden; tut mir leid, daß dir diese Redensart nicht zusagt.
Ich zitiere "rinzenrolle"
"Maschi(e)ne,
was du machen würdest, ist deine Sache .... das ganze gezicke mit Einschreiben, Rückschein und bla bla bla ist überflüssig wie ein Kropf ...""Um es auch mal für "einfache Gemüter" darzustellen..."
Und im übrigen war das o.a. Zitat von "rinzenrolle" an "urlaubsmaschiene" auch nicht gerade die feine englische Art...scheinst mir aber ein partaiischer Schiedsrichter zu sein...

