Rohanou Beach Resort Marsa Alam
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Hallo, wir suchen dringend Urlauber, die ebenfalls im Rohanou Beach Resort in Marsa Alam waren mit Vtours und den Reiseveranstalter Vtours auf die Gravierenden. Maengel hingewiesen hat. Wir sind noch in Ägypten haben aber vor tagen das hotel gewechselt. Vielen lieben dank.
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Und was sollte das bringen? Du brauchst Zeugen für deinen Aufenthaltszeitraum und nicht für den vergangenen Zustand. Ansprechpartner für (unterzeichnete) Mängelprotokolle und Abhilfe, ist der zuständige RL vor Ort. Bei Reiserückkehr sind diese fristgerecht beim RV einzufordern.
Und falls die Idee einer Sammelklage aufkeimt, ist diese nicht zulässig.Nachtrag:
Ich sehe aus deiner Hotelbewertung, die noch vor Ort für 3 Tage abgegeben wurde, das mit Hilfe des Reiseleiters vor Ort umgebucht wurde. Demnach sind die Mängel protokolliert und unterzeichnet?
Dann warte doch bis zur Rückkehr und kläre dies mit dem Veranstalter.
Der Zeugenaufruf ist daher überflüssig. Bei Bedarf schreibe Bewerter des gleichen Reisezeitraumes an.
Erfahrungen über Reklamationen findet man im Thread zum Veranstalter. -
Was genau erwartest Du jetzt(!) von Vtours? Was ist der genaue Grund Deines Beitrages/"Aufrufes"?
In Deiner HB erwähnst Du eine Zusage seitens Vtours von
...6 Pools
...4 Restaurants
...Abendanimation
...AI (Getränke) bis 24 Uhr
...Balkon/TerrasseHast Du diese Hotelaus-/beschreibung von Vtours noch, wie kommst Du auf diese Daten?
Nimmt man die aktuelle Beschreibung
http://urlaubsberater.vtours.de/AccommodationPackages/index/tripSearchEntrance
irect/travelEngine
ackage/duration:1-31/price:0-5000/adults:2/dateType:flex/hotel%5B0%5D:153609/travelEngineJS:all/hotelSelect:Rohanou%20Beach%20Resort/departureDate:03.11.2015/returnDate:04.12.2015/hotel_name:Rohanou%20Beach%20Resortals Grundlage, werden
...3 Pools
...2 Restaurants
...AI (Getränke) bis 23 UhrDazu ein paar Anmerkungen:
Die Zahl der Pools ist ganz offensichtlich (ich war noch nicht in diesem Hotel und stütze mich auf Fotos) auch mit 3 falsch/zu hoch angegeben. Es ist wohl tatsächlich nur 1 Pool, ggfs. ein 2., was aber m.E. nicht exakt zu erkennen ist.
In Ergänzung zu den 2 aufgeführten Hotels wird eindeutig vermerkt, das (ich zitiere aus obigem link) "Das Angebot an Restaurants, Bars und Verpflegungsarten kann saisonal variieren!" )
Eine Abendanimation taucht in der Beschreibung nicht auf, hier wird einzigst eine Sportanimation und eine Anlaufstele für Kinder erwähnt.
Balkon/Terrasse werden in der Zimmerbeschreibung nicht benannt, sind aber (wie anhand diverser Fotos zu erkennen) grundsätzlich (bei vielen Zimmern) vorhanden.
"Interessant" dürfte Dein Vortrag hinsichtlich der Behauptung "ungenießbares Essen" werden. Und komm da (im eigenen Interesse) gegenüber dem RV mit deutlich gewichtigerem, sachlicherem und faktisch belastbarem als "Oma und Kind krank" und "5 Töpfe Ungenießbares"...hier müßtest Du im Reklamationsfall übrigens nach- und stichhaltig beweisen(!) das die Erkrankung der beiden eindeutig(!) vom Hotel verschuldet wurde.
Und, tu' Dir noch einen Gefallen...verzichte auf eine Eigenabwertung des Hotels auf "2 Sterne". Auch hier sei nochmals darauf hingewiesen, daß Sterne-Kategorisierungen auf Ausstattungsmerkmalen, nicht aber auf Qualitätsstufen, basieren.Es wäre prima, wenn Du Dich nochmal melden und diverse Angaben konkretisieren und die Fragen beantworten könntest.
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Hallo, vielen dank schon einmal. Die Dokumentation unsererseits wegen der Missstände sind alle geklärt. Wir haben es auch schriftlich von dem Reiseleiter (ets). Die total falsche hotelbeschreibung War jedoch bis vorgestern im Internet. Es geht um das Thema informationspflicht der reisegesellschaft. Sollten sich vor unserem Reiseantritt andere Urlauber bereits Wegen der gleichen Probleme bei vtours beschwert haben, hat vtours die informationspflicht verletzt. Diesen Aspekt kann ich nur in die Reklamation mit aufnehmen wen bereits vor unserem reiseantritt das alles bekannt war. Lt ets ja. Das ist wichtig lt. Befreundetem anwalt. Story für den einen oder anderen Fehler, schreibe hier alles auf minihandy, wir sind ja noch hier untem. Im Dreams beach hotel 1000 mal besser )
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Hatte ich vergessen: die 2 Sterne sind definitiv berechtigt. Aeltere bessere Bewertungen beziehen sich auf ei vorhergehendes Management. Die ist auch hier in den anderen hotels bekannt.es ist wirklich so, dass essen teilweise 2 Stunden in der sonne steht, übersät mit fliegen. Es ist schade. Die Lage ist wirklich sehr schön, aber davon wird man nicht satt. Ich habe übrigens noch nie eine Reklamation geschrieben geschweige denn jemals ein hotel gewechselt. Ich werde jetzt 50 Jahre alt.
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Jetzt genieße erst einmal den Resturlaub. Alles weitere, wenn Du wieder zu Hause bist.
Scheint ja alles gut vorbereitet zu sein. -
Entgegen der Ansicht eures befreundeten Anwalts halte ich es weder für üblich noch für notwendig, dass ein Veranstalter über vorangegangene Reklamationen "informiert". Vielmehr hat er ihneren Gründen in angemessener Frist abzuhelfen bzw. seine Angebotsausschreibung den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort umgehend anzupassen.
Für den Fall, dass das Hotel keine Abhilfe schafft kann er seine Kontingente kündigen und den betreffenden Gästen eine Umbuchung auf ein anderes Haus anbieten.
Alles andere ist lebensfremd.
Es würde demnach ein Screenshot des ursprünglichen Angebots ausreichen um den Vorwurf erheblicher Abweichungen zu erhärten.
Dies wäre jedoch nur ein verstärkendes Argument, welches auf die Forderungshöhe - wenn überhaupt? - nur geringfügig einwirkt. Viel elementarer sind Beschwerdeprotokoll, Fotos (beispielsweise von den Speisen samt Fliegen) und Zeugnisse anderer Urlauber (nicht Mitreisende) zum Zeitpunkt des Aufenthaltes.Nach den hier zitierten Ausrissen aus dem Beschwerdeumfang ist für die 3 Tage eine Minderung von je 100% des Reisepreises zu verlangen, zusätzlich die Erstattung eines weiteren Tagessatzes für den Umzug in ein anderes Hotel.
Darüber hinaus würde ich den Veranstalter für Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit von weiteren 50% eines Tagessatzes je für die 3 Tage im unzumutbaren Hotel in Anspruch nehmen.Mein Rat:
Genießt ab sofort euer Upgrade in ein ordentliches Hotel und kümmert euch gleich nach der Rückkehr um die Reklamation. Die Suche nach Zeugen für vorbestehende Missstände erscheint mir aus den oben genannten Gründen unnütz. -
Nachtragstipp:
Verzichte auf ein eigenmächtiges Downgrade der Sterneanzahl.
Abgesehen davon, dass du die Kriterien der Vergabe scheinbar nicht kennst spielen sie für deine Causa überhaupt keine Rolle.
Ich bezweifle zudem, dass es sich um eine offizielle Kategorisierung handelt, womit so eine Argumentation deinen Vortrag eher schwächt als die gewünschte Wirkung zu erzielen ...
Sich an die Fakten halten und sachlich zu argumentieren reicht m.E. beim Stand der Dinge vollkommen aus und ist mit Sicherheit zielführender. -
Hallo, danke für die tips. Und nochmal : es geht nicht um die Reklamation. Die ist dokumentiert, vom Reiseleiter abgezeichnet - soweit alles gut. Es geht um eine völlig falsche, genau gegenteilige Angabe (welche wir gefilmt haben - auf Internetseite) . Man müsste von 6 Pools, 4 Restaurants, Animationen (unsere Kinder sind 16,17,18) all in Bis 24:00 uhr, abends Shows ausgehen . Da War :NICHTS nicht abgeschwächt, nicht ein bisschen sondern NICHTS. Bei solchen gravierenden abweichungen hat der Veranstalterinformationspflicht. Das ist Gesetz.
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Bezüglich diesem Umstand würde ich mich über Infos freuen
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Ich kenne die Gesetzeslage ...

Natürlich hat der Veranstalter die Verpflichtung zur Information über gewisse Dinge - nur stellt sich die Frage, welche seiner Pflichtenrelevant sind für die eigenen Belange.
Wenn ein "Nichts" dokumentiert ist zum Reisezeitpunkt bedarf es keiner Zeugen für das "vorherige Nichts", schlichterdings reicht bereits das akute "Nichts" vollkommen aus um sehr drastische Minderungen zu verlangen.
Frag doch also einfach deinen befreundeten Anwalt, was er mit einem Zeugnis von "Nichts" vor eurer Anreise bezwecken möchte und inwiefern ihm die Informationspflicht so maßgeblich erscheint?
Möchte er möglicherweise einen strafrechtlichen Tatbestand feststellen lassen?
Das sollte dann hier aber eher nicht fundamentiert werden ... :?Stelle dir doch mal folgende Fragen:
Wie hättest du reagiert, wenn 3 Wochen vor Abreise eine Email des Veranstalters mit diesem Inhalt eingetrudelt wäre:
"Sehr geehrte Familie diesunddas,
leider mussten wir feststellen, eine vollkommen unzutreffende Beschreibungen hinsichtlich der von Ihnen gebuchten Anlage in unseren Katalog aufgenommen zu haben.
Wir möchten unserer Informationspflicht genügen und lassen Sie somit wissen, dass da genau "Nichts" ist was mit dem Angebot übereinkäme.
Für die Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns und bitten um Ihr Verständnis."

(Du hast natürlich keinerlei Verständnis und tritts umgehend vom Vertrag zurück. Die Kosten der Reise werden geschmeidig erstattet und du buchst ein anderes Hotel).Ist es wahrscheinlich, dass vor eurer Anreise weite Teile der Anlage der Abrissbirne geopfert wurden?
(Falls nicht - wozu bedarf es weiterer "Zeugen" für den Zustand beispielsweise 3 Wochen zuvor?)Was ich damit sagen will:
Nicht von ungefähr gibt es im Sprachgebrauch keinen Superlativ für "falsch".
So falsch wie abgeliefert reicht vollkommen für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche - darüber hinaus sollte hier im Unterforum imho auch nicht diskutiert werden. -
Ok...da liegen wir beieinader, und haben die gleiche Meinung. Natürlich schreiben wir nicht nur "nichts". Ganz klar. Wie zuvor erwähnt, ich schreibe hier auf nem Handy, am Rechner wäre ich detaillierter
. Ich wäre natürlich vom Vertrag zurück getreten, bzw hätte Ersatz gesucht kein Thema. Ich stehe ja auch schon mit vtours in Mail kontakt. Wir haben vor der Entscheidung hotel zu wechseln mit Anwalt telefoniert, damit wir nichts falsch machen. Es geht wohl bei Verletzung der informationspflicht darum, dass man auch Schadensersatz fördern kann. Ich kenne mich da nicht aus, arbeite bei einem Automobil herstellen mit D..... aber nicht in Rechtsabteilung sondern in der trockenen Buchhalang -
Der Schadenersatzanspruch ist nach meiner vorsichtigen Einschätzung (auf eher magerer Faktenkenntnis) bereits gegeben und wurde daher bei der Ermittlung der Forderungshöhe berücksichtigt.
Nochmal in Kürze:
100% für 4 Tage (grottiges Hotel + Umzug)- 50% für 3 Tage für unnütz aufgewendete Urlaubszeit.
Soweit zur sachlichen Einschätzung.
Faktisch kann ich nichts beitragen - ich kenne persönlich weder das Hotel noch dessen explizite Katalogpräsenz ...
:? - 50% für 3 Tage für unnütz aufgewendete Urlaubszeit.
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Du bist von Abendanimation ausgegangen oder stand dies in der ursprünglichen Beschreibung? Es ist eigentlich ein kleines Hotel mit 80 Zimmern,am Po der Welt, geeignet für Taucher und Schnorchler, aber nicht unbedingt für Heranwachsende, die mehr Spaß möchten. Außer tagsüber ein bischen Wasserball, Volleyball etc. und stundenweise Miniclub, gibts da nichts. Auch bei der Größe des Hotels 6 Pools anzugeben, wäre ein Ding. Dabei sieht man deutlich auf den Hotelbildern, die man ja vorher einsieht, es ist wohl ein grösserer Pool mit integriertem Kinderbecken und Poolbar.
Hast Du denn auch mal in den Hotelthread reingeschaut, bevor Du das ehemalige Swiss Inn gebucht hast? Es ist aber jetzt keine kleine Retourkutsche, da Du ja im Juli schon mal Dampf abgelassen hast klick -
"Laut der Hotelbeschreibung werden Kaffee und Kuchen sowie Softdrinks, nationale alkoholische Getränke und Getränke an der Bar von 10:00 bis 24:00 Uhr angeboten. Es steht ein Buffetrestaurant zur Verfügung und drei A-la-Carte Restaurants, Sportanimation sowie Unterhaltung (Musik und Shows) werden geboten. Sollte dies nicht der Fall sein, reichen Sie im Anschluss an Ihre Reise bitte eine schriftliche Reklamation bei uns ein, sodass der Sachverhalt weiter geprüft werden kann."
Diese egal habe ich von vtours am 3.. Tag unseres Urlaubs erhalten. Danach nichts mehr. Wir mussten uns komplett um alles allein kuemmern. Neues hotel, keine Empfehlung. Reiseleiter legte keinen Vorschlag vor sondern sagte uns: sie haben doch ein Tablett da, suchen Sie sich ein hotel aus....letztendlich haben wir bereits hier 670 Euro nochmal bar bezahlen muessen. Sorry, Urlaub ist bereits jetzt im a...
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Anscheinend gab es ja einen Betreiberwechsel. War dies evtl. noch die alte Beschreibung, altes Konzept? Das würde aber noch nicht 6 Pools erklären, es sei denn man zählt Whirlpools dazu :?
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@ ahotep, ja...Dampf habe ich abgelassen.stimmt. hat aber mit der jetzigen sache nichts zu tun. Ich hatte Angst wegen luxor, berechtigt. Wir haben es gelassen. Ich War schon oft vor ort, da wir einen guten Freund dort haben. Alles andere, falls es interessiert per pn. Natürlich haben die Bus Touristen nichts zu befürchten, aber das waren wir nie. Wir habe das immer mit Freunden gemacht. Die sehen das so: alle Touren werden an einem zentralen Punkt vor luxor gesammelt und mit Militär zu valley of the kings, hatschepsut, karnak gebracht. Obwohl die das nicht wollen. Frage: konzentrierte Präsenz : guter Angriffspunkt. Sehen alle hier so..
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Mal ganz streng:
Würde man nicht nur "diesunddas" sondern präzise Sachverhalte vorstellen wäre Unterstützung sehr viel einfacher ... !!??

Ein Mangel an Präzision kann dich betrachtlich eines Anspruchs auf Minderung Kopf und Kragen kosten - insofern würde ich gewiss nicht weiterhin nur lückenhaft "diesunddas" posten, wild nach Zeugen suchen und mit schwer nachvollziehbaren Vergleichen die Kuh vom Eis zerren wollen ...
Herrmannzeiten!
Raff dich mal - du kippst hier sonst tatsächlich das Kind mit dem Bade aus!!! :?
Wo bleibt denn der Anwaltfroind seither? -
Em.....ok. ich weiß zwar nicht so richtig was das zum Sachverhalt beitraegt, sorry, aber du schreibst auch mit nickname : aber : wenn du damit besser umgehen kannst, ok: mein Name ist Klarnamen und pers. Daten entfernt So. Weitere Angaben glaube ich, tun nichts zur Sache, oder
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Der anwaltsfreund ist in Deutschland! Ich bin in aegypten. Frage ein forum, was soll das jetzt?