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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1181

    @uschi 404
    Gratuliere zunächst...
    erlaube mir jedoch den Einwand, dass nicht jeder, der "Recht" zu haben glaubt, auch "Recht" hat ... insofern ist es nur gerecht, dass Fachleute darüber letztlich befinden!
    😉
    Und "Durchhalten" ohne Kostenübernahme durch eine Versicherung kann sich finanziell schon einigermaßen grenzwertig gestalten ...
    😞

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • michaelcillyM Offline
      michaelcillyM Offline
      michaelcilly
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1182

      Wie ist die Rechtslage? Wir sollten am .26.11 von Santo Domingo mit der Iberia um 18:35 Uhr nach Madrid Fliegen, leider ging der Flieger erst um 19:20 Uhr los,45 Minuten verspätung. Wir kamen am 27.11 erst um 08:20 Uhr in Madrid an , bis wir aus der Maschiene waren , war es schon 08:35 Uhr. Unser Weiterflug nach Düsseldorf mit der Iberia sollte um 09:05 Uhr gehen. Da man vom Ausstieg bis zum Weiterflug ca. 20 minuten braucht, Fußweg und Bahnfahrt, war leider unser Flug weg, wie von anderen 250 Leuten , Zürich, Frankfurt, Wien u.s.w. Wir gingen zum Iberia -Schalter und dort gaben sie uns einen Flug um 16:15 nach Düsseldorf, wir hatten Glück, einige kamen erst um 20:00 oder 22:00 Uhr dort weg. Wir bekamne ein Gutschein über ein Mittagessen.
       
      Wie sieht es mit der Entschädigung aus, da wir ja 7 STD in Madrid verbringen mußten?
      Habe schon einige Meinungen gehört , aber vielleicht kennt sich ja jemand mit der Rechtslage aus.
       
      Gruß  Michael

      Mein Motto lautet: so oft Urlaub machen , wie es noch geht.Man kann nichts mitnehmen am Ende!

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      • bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1183

        Wegen der Rechtslage solltest du einen Anwalt konsultieren, hier können nur Meinungen wiedergegeben werden.
        Ich meine kein weiterer Anspruch wegen des nur unwesentlich verspäteten Abflugs in Santo Domingo, die kalkulierte Stopover Zeit in Madrid war offensichtlich zu kurz.
        Vielleicht anders wenn die Flüge auf einem Ticket gebucht waren.

        Life is too short to limit your vision ... indeed

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1184

          Es muss eine angemessene Verpflegungsleistung erbracht werden (ich nehme an, ihr habt Verzehrvoucher erhalten oder etwas in der Art?), keine "Entschädigung".
          Edit: "Meiner Meinung nach..." 😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Jessy_233J Offline
            Jessy_233J Offline
            Jessy_233
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1185

            ok neuer Versuch, auch wenn ich glaube, dass dies in den über 1000 Beiträgen hier, wie viele andere auch, die ich gelesen habe, untergeht...aber seis drum
             
            Hallo im Forum!

            Da ich ein etwas exotisches Thema habe (wenn ich den Mainthread so lese), habe ich dafür ein eigenes Thema aufgemacht. Ich hoffe das ist ok so...

            Ich hatte kürzlich eine längere Reise nach Neuseeland unternommen und bin von dort auf die Fidschi Inseln weiter geflogen. Das Rahmenprogramm war über einen Veranstalter organisiert, insbesondere dieFlüge.

            Von Neuseeland nach Fidschi hatte die ursprünglich vorgesehene Air Pacific einen technischen Defekt. Wir wurden auf einen anderen Flug mit Air Nezeeland umgebucht... 8 Stunden später.

            Wie sehen die Experten die Chancen dafür eine Entschädfigung zu bekommen (wir bekamen eine schriftliche Bestätigung darüber) Wie ich das sehe, muß ich mich an den Veranstalter wenden. Was würdet Ihrtun?

            Vielen Dank!

            Gruß
            Jessy

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Ahotep2A 1
              Ahotep2A 1
              Ahotep2
              Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1186

              Schön, Du hast den richtigen Thread gefunden.
              Keine Sorge, die Frage geht hier nicht unter. Hier ist der Sammelthread für solche Anliegen,da dies immer wieder ein Thema ist.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1187

                Ansprechpartner ist die Airline, nicht der Veranstalter. Bei einem Flug von Neuseeland nach Fidschi keine Chance auf eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261.

                Aber ich lasse mich gerne korrigieren.

                Life is too short to limit your vision ... indeed

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1188

                  NZ ist Unterzeichner des Montrealer Übereinkommens, eine Entschädigung durch den RV erscheint mir im vorliegenden Fall kaum die Mühe wert zu sein.
                  Entschädigungsrelevant wären 3h à 5% des anteiligen Reisepreises ...
                  Sofern der Fidji Sidestep im Rahmen der Pauschalreise nicht einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten bestreitet, ist es wohl müßig, eine Entschädigung zu beziffern.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Jessy_233J Offline
                    Jessy_233J Offline
                    Jessy_233
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1189

                    Erst mal danke für Eure Antworten! In Europa müßte man sich auf jeden Fall an die Airline wenden, das weiß ich. Aber wir sind ja nicht in Europa demnach auch keine Gültigkeit der hiesigen Entschädigungsregelung.
                     
                    Nun der Abstecher nach Fidschi war kein Daytrip und bewegt sich kostenmäßig deutlich im 4-stelligen Eurobereich.
                     
                    Also direkt an die Airline (und nicht den RV) mit Bezug auf das Montrealer Abkommen? Oder sollte man doch das buchende Reisebüro für sich kämpfen lassen?
                     
                    Gruß
                    Jessy

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1190

                      Jessy_233
                      Ab der 5ten Stunde der Verspätung erstattet der Veranstalter 5% des anteiligen Tagespreises der Reise, also vierstellig ./. Dauer x 0,05.
                      Das kannst du auf alle Fälle beziffern und dich an den RV wenden mit der Beschwerde.
                      Diesen Part magst du allerdings auch dem Reisebüro überlassen, ein Kampf dürfte das m.E. nicht werden.
                      Die Airline hingegen wird geltend machen, sie habe alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Passagiere zeitnah ersatzweise zu befördern und eine Entschädigung mutmaßlich verweigern. Das wird sich das Reisebüro kaum antun und dürfte auch kein einfaches Unterfangen sein, zumal hierfür Gerichtsstand Standort der Airline wäre.
                       
                      Es ist sehr freundlich von dir, hierzu zu erklären, aber kaum einer wird auf die Idee gekommen sein, die EU VO 261 sei hierfür anzuwenden ... 😉

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Jessy_233J Offline
                        Jessy_233J Offline
                        Jessy_233
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1191

                        Danke!
                         
                        (Das mit der EU Verordnung kam übrigens nicht von mir sonderm Deinem Vorredner...der sich "gerne korrigieren lassen wollte", was Du ja jetzt getan hast und eine einfache Rechnung beherrsche ich dann doch. Noch mal danke 😄 )

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1192

                          Wenn schon, dann bitte richtig wiedergeben 😉

                          bernhard707 wrote:
                          ...Bei einem Flug von Neuseeland nach Fidschi keine Chance auf eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261...

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Jessy_233J Offline
                            Jessy_233J Offline
                            Jessy_233
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1193

                            Ok, aber das mit der EU Verordnung kam trotzdem nicht von mir, weil es mir klar war, dass die bei einem "innerozeanisch-neuseeländischen" Flug nicht "zieht"  😉
                             
                            Ich werde jetzt noch mal genau rechnen und dann überlegen, was ich mache. Wenn es jemand interessiert, gebe ich mal ne Rückmeldung. Erstmal noch ein Danke! 
                             
                            Nachtrag aus Interesse doch noch mal zum EU Thema jetzt kommts tasächlich von mir 😉 :
                            Wo sind eigentlich die ganzen Beiträge zu dem in den Medien viel diskutierten EuGH Urteil hin? Ich habe gesehen, da gab es mal ein eigenes Thema, das aber wohl gesperrt wurde warum auch immer. Jetzt wollte ich mal was nachlesen, aber die ganze "Kolumne" wurde gelöscht...sehe ich das richtig?

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Naddel811N Offline
                              Naddel811N Offline
                              Naddel811
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1194

                              Okay, wenn ich das richtig verstehe dann kann ich mich beim Reiseveranstalter selber nicht beschweren, sondern muss das bei der Fluggesellschaft tun?

                              Was mach ich aber wenn die Fluggesellschaft geändert wurde?
                              Wir haben einen Flug mit Sun Express gebucht der Morgens hätte los fliegen sollen und wurden wir auf eine Condor Maschine gebucht die erst Abends hin flog. An wen muss ich mich da wenden?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1195

                                An gar niemanden, denn du hast keinen Anspruch. :?
                                Die Änderung des Routings, des Fluggerätes, der Flugzeiten und des Carriers bleiben vorbehalten. Das kannst du hier gefühlte 81 246x nachlesen oder kurz in den AGB deines Veranstalters.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Naddel811N Offline
                                  Naddel811N Offline
                                  Naddel811
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1196

                                  Wieso soll ich keine Ansprüche haben? Mittlerweile weiß ich nämlich das due Fluggessellschaft nicht den Flug verlegt hat, sondern das uns der Reiseveranstalter einfach auf ein anders Flugzeug gebucht hat. Wahrscheinlich weil wir den Urlaub recht günstig gebucht haben.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • omaliO Offline
                                    omaliO Offline
                                    omali
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1197

                                    @Naddel
                                     
                                    Trotzdem hast du keinen Anspruch.
                                    @vonschmeling hat doch deutlich auch die Rechtmäßigkeit der Änderung des Carriers (Fluggesellschaft) mit aufgezählt.
                                    Das alles ist auch eindeutig in den AGB des Reiseveranstalters nachzulesen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • KourionK 1
                                      KourionK 1
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1198

                                      @Naddel
                                      Du hast nun deinen Unmut in 3 verschiedenen Threads und Foren kundgetan. :?
                                       
                                      Auch wenn du es zig Mal wiederholst: Flugzeiten und Fluggesellschaft können sich ebenso wie der Streckenverlauf ändern und du kannst keinerlei Ansprüche geltend machen.
                                      Und warum ? wieso ? und weshalb ? ist dabei völlig unbedeutend.

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • carsten79C Offline
                                        carsten79C Offline
                                        carsten79
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1199

                                        @Naddel: Du hast keine Ansprüche weil du nicht "einen Flug mit Sun Express der Morgens hätte los fliegen sollen" gebucht hast.
                                         
                                        Du hast gebucht: Flug von dem gebuchten Abflughafen zu dem gebuchten Zielflughafen an einem bestimmten Tag X, welcher von 0:00 bis 23:59 Uhr dauert. Sonst nichts (nicht "morgens" und auch nicht Sun-Express). Alles andere - also Flugzeit (innerhalb des o.g. Zeitfensters), Fluglinie etc. hast du nicht fest gebucht, sondern entscheidet der Reiseveranstalter, und der darf es eben auch mehrfach verändern.
                                        Hat´s jetzt klick gemacht 😉 ?

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1200

                                          Hier ein Beispiel aus den AGB der 12fly, so oder ähnlich sind die Bedingungen für den weit überwiegenden Teil der Pauschalreisen formuliert:
                                          3.2 Flugbeförderung
                                          Bei Direktflügen behalten wir uns aus flug- und programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Aufgrund verschiedener Einflüsse kann es auch kurzfristig zu Änderungen der Streckenführung, Flugzeiten und Fluggesellschaften kommen.
                                          Wir bitten um Verständnis, wenn im Ausnahmefall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden fällt und / oder der Rückflug bereits in die Vormittagsstunden.
                                           
                                          Fazit: Kein Anspruch, das Vorgehen des Veranstalters ist rechtlich unstreitig abgesichert.
                                           
                                          Doppelpostings sollten gemeldet werden, sie widersprechen den Forenregeln. :?
                                           
                                          Angesichts der Omnipräsenz dieser Thematik hätte man sich den Atem sparen können ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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