FTI Teil II
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Gehe einfach davon aus, dass du - wie bei den meisten Charteroperatings! - keine inkludierte Verpflegung zu erwarten hast.
Bei HC beispielsweise hängst du nicht stundenlang in der Warteschleife, und die nerven - entgegen deinen Vorhersehungen! - auch FTI solange, bis sie eine vernünftige Auskunft geben können (persönliche Erfahrung bei einem anderen Sachverhalt).
Offengestanden ist mir die Bordbemme einfach völlig wumpe, ich bestelle Essen und nehme welches mit. Damit ist für mich der Bär geschält, unter gar keinen Umständen würde ich für so ein Ansinnen stundenlang in irgendwelchen Warteschleifen hängen und helfe mir lieber selbst. -
o.t. ... und wenn man ihn überhaupt nicht braucht ist er auch schon flugs zur Stelle, der automatische Link ...

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Soviel zur präzisen Schreibweise ... rofl ...

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Kurz zur Info zu meinem Beitrag von Seite 77.
Wegen der Baustelle wurden uns erst EUR 34,- gutgeschrieben und auf meinen Einwand hin nun EUR 68,-.
Mag evtl. sein, dass wir gerichtlich noch ein paar Euros bekommen würden. Aber wir lassen es jetzt sein.
Insgesamt ist FTI als RV in Ordnung. Halt so wie viele andere auch. Wenn es glatt geht merkt man zu anderen keinen Unterschied. Der Reiseleiter vor Ort von Meeting Point war auch nett.
Was meiner Meinung gar nicht geht, sind die Antwortzeiten von FTI auf E-Mails von teilweise 6 Wochen. Das geht gar nicht, hier sollte man dringend Personal einstellen, aber das kostet natürlich wieder ich weiß. Für mich wäre dies aber ein Grund nicht mehr mit FTI zu buchen.
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Es ist liegt kein nennenswerter Streitwert zugrunde, Subway157 - selbst wenn ich auf die zusätzliche Erstattung eine Tagessatzes wegen des Umzugs bestanden hätte an eurer Stelle.
Ich muss sagen, 6 Wochen Bearbeitungszeit sind fast schon üblich, da bildet FTI nicht etwa eine unrühmliche Ausnahme.
Die Beschwerdeführung ist eine Art Volkssport bei deutschen Touristen, und aus gutem Grund wird jeder Einzelfall geprüft (sh. Millionenbeschiss britischer Touris). -
Wir haben eine Reise vom 08.03-17.03.19 nach Oman gebucht.
Unser Flug startet am 17.03.19 um 04.40 Uhr. Das Hotel müssen wir bereits am 16.03.19 spätestens um 12 Uhr verlassen, also einen Tag früher. Bei der Buchung wurden wir nicht darauf hingewiesen.
Als wir FTI kontaktierten wurden wir auf die AGB verwiesen.
Wir mussten schlussendlich 170 Euro mehr bezahlen, damit wir dann am 17.03.19 den Hotel verlassen können.
Das war unsere letzte Buchung bei FTI. -
Wir haben eine Reise vom 08.03-17.03.19 nach Oman gebucht.
Unser Flug startet am 17.03.19 um 04.40 Uhr. Das Hotel müssen wir bereits am 16.03.19 spätestens um 12 Uhr verlassen, also einen Tag früher. Bei der Buchung wurden wir nicht darauf hingewiesen.
Als wir FTI kontaktierten wurden wir auf die AGB verwiesen.
Wir mussten schlussendlich 170 Euro mehr bezahlen, damit wir dann am 17.03.19 den Hotel verlassen können.
Das war unsere letzte Buchung bei FTI.@anton-1007 sagte:
Unser Flug startet am 17.03.19 um 04.40 Uhr. Das Hotel müssen wir bereits am 16.03.19 spätestens um 12 Uhr verlassen, also einen Tag früher. Bei der Buchung wurden wir nicht darauf hingewiesen.
Als wir FTI kontaktierten wurden wir auf die AGB verwiesen.Nicht nur in den AGB - auch in den einzelnen Hotelbeschreibungen gibt es eine „Information zu Nachtflügen“ und den damit verbundenen Check-In/Out-Zeiten bei Ankunft wie auch Abreise. Als Hinweis auf eine Leistungserbringung ist eine Hotelbeschreibung sicherlich ausreichend.
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@anton-1007 sagte:
Unser Flug startet am 17.03.19 um 04.40 Uhr. Das Hotel müssen wir bereits am 16.03.19 spätestens um 12 Uhr verlassen, also einen Tag früher. Bei der Buchung wurden wir nicht darauf hingewiesen.
Als wir FTI kontaktierten wurden wir auf die AGB verwiesen.Nicht nur in den AGB - auch in den einzelnen Hotelbeschreibungen gibt es eine „Information zu Nachtflügen“ und den damit verbundenen Check-In/Out-Zeiten bei Ankunft wie auch Abreise. Als Hinweis auf eine Leistungserbringung ist eine Hotelbeschreibung sicherlich ausreichend.
@jlechtenboehmer sagte:
Nicht nur in den AGB - auch in den einzelnen Hotelbeschreibungen gibt es eine „Information zu Nachtflügen“ und den damit verbundenen Check-In/Out-Zeiten bei Ankunft wie auch Abreise. Als Hinweis auf eine Leistungserbringung ist eine Hotelbeschreibung sicherlich ausreichend.
In der Beschreibung stand es nicht. Fast 15 Stunden vor dem Abflug das Hotel verlassen zu müssen find ich nicht üblich.
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In deiner Buchungsbestätigung steht doch, entweder die Anzahl der Nächte, oder der Tage, die für deine Pauschalreise
gebucht wurden?
Daran kann man doch erkennen , ob es zu Recht oder Unrecht war?Oder seh ich das falsch???
Und feste Check-In und -Out -Zeiten gibt es in jedem Hotel.
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Ganz richtig, witwe, in der Reisebestätigung findet man die Angabe zu den gebuchten Nächten, viele nahmen das schon zum Anlass für Rückfragen und waren dann vorbereitet.
Ein gesonderter Hinweis, etwa "Sie müssen das Hotel um 12 Uhr am Vortag der Abreise verlassen" ist weder nötig noch üblich.
Aber natürlich ist es viel einfacher, "nie wieder FTI!" zu pinseln als sich verstehend mit den tatsächlichen Gegebenheiten der Buchung zu befassen ...
Herzlichen Glückwunsch, anton-1007!
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@Anton_1007
hier mal beispielhaft ein Auszug aus einer FTI- Hotelbeschreibung des Wave International Muscat, Ibis Muscat, Al Maha international Golden Tulip u.v.a. Natürlich kann ich keine Gewähr dafür übernehmen, das die Hotelbeschreibungen zum Zeitpunkt deiner Buchung identisch waren.
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Wie gesagt: Die Anzahl der gebuchten Übernachtungen kann man der Reisebestätigung entnehmen und im Zweifel vorher Erkundigungen anstreben.
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Wie gewisse Personen hier schreiben könnten man meinen, dass es sich um FTI-Mitarbeiter handelt.
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... oder aufmerksame Vorbereiter von Reisen ohne Überraschungskosten.