Bahnreisen
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Trotz intensiver Suche habe ich noch nix zum Thema Bahnreisen gefunden. Folgende Frage:
Haben Online Bahntickets gekauft,und die haben ja eine Zugbindung. Es ist eine Umsteigeverbindung mit 9 min Umsteigezeit.
Sollte der erste Zug Verspätung haben,darf man dann dennoch mit dem nächstmöglichen Zug weiterreisen,oder ist das Ticket dann ungültig? (Platzreservierung mal aussen vorgelassen). -
Kurze Antwort: Ja
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Waldschrat
Haben Online Bahntickets gekauft,und die haben ja eine Zugbindung.
Ich möchte zur Vollständigkeit hinzufügen, dass nicht jedes online erstandene Bahnticket an einen bestimmten Zug gebunden ist.Ich erstehe regelmäßig online Bahntickets ohnejegliche Zugbindung.
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@Alfred Tetzlaff ,zum besseren Verständniss (es war eine ODER Frage):
Ja,man darf mit dem nächsten Zug weiterreisen,oder Ja, das Ticket ist ungültig? -
Danke @ Kourion !
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Du mußt dann im nächsten Zug den Aufpreis nachbezahlen.
Allerdings hatten wir mal bei einem Rückflug eine heftige Flugverspätung.
Der Schaffner meinte er müsste nun den Aufpreis kassieren. Ich meinte
kein Problem, er soll mir eine Quittung ausstellen, damit ich dies bei
der Fluggesellschaft einfordern kann. Das war ihm dann zuviel Arbeit
und er hat uns nur belehrt, künftig bei Flughafentransfers keine Züge
mit Zugbindung zu buchen. -
Baikal
er muß sich nur die Verspätung von der Bahnaufsicht am Umsteigebahnhof bestätigen lassen
Dazu ist zu lesen:
"Sie verpassen mit einem Sparpreis Ihren gebuchten Zug, weil zum Beispiel der Anschluss-Zug verspätet ist. Hier gilt die Regel, dass Sie mit der nächsten verfügbaren Verbindung Ihre Reise fortsetzen können. Nicht offiziell vorgeschrieben, aber sicher hilfreich: lassen Sie sich, wenn immer möglich, die Verspätung bereits im verspäteten Zug oder am erstbesten Umsteigebahnhof vom Bahnpersonal bescheinigen - insbesondere bei Verbindungen aus dem Ausland. Das einfach nur, um möglichen unnötigen Diskussionen bei der Weiterfahrt vorzubeugen."
Quelle bahnservice.lauf.de -
Ich habe eine langjährige Erfahrung mit solchen zuggebundenen Tickets. Bei bahnbedingter Verspätung besteht immer Anspruch auf Weiterbeförderung ohne Mehrkosten in der nächsterreichbaren Verbindung, auch wenn diese einen höherwertigen (z.B. ICE statt IC) Zug beinhaltet. Das (online)Ticket wird dann am Servicepoint des Bahnhofs an dem der "gebundene" Zug verpaßt wird (falls vorhanden und geöffnet) "freigestempelt" und damit die Zugbindung aufgehoben. ist kein Servicepoint vorhanden bzw. geöffnet kann man sofort den nächsterreichbaren Zug nehmen. Ich habe dieses bisher immer so gemacht, auch wenn der Servicepoint erreichbar war um weiteren Zeitverlust z.B. durch langes Anstehen zu vermeiden. Es gab NIE Probleme, das Zugbegleitpersonal vor allem der bedeutenden Fernzüge ist sehr gut miteinander vernetzt und über jeweilige Verspätungen der Züge im Vor- bzw. Nachlauf informiert.
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Ja,ist nun klar,und beruhigt ungemein

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Kourion wrote:
Hier gilt die Regel, dass Sie mit der nächsten verfügbaren Verbindung Ihre Reise fortsetzen können.Was allerdings zu tun ist, wenn besagte Verbindung erst am nächsten Morgen verfügbar ist, steht dabei natürlich leider nirgendwo!

LG
Sokrates
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Nee, das steht woanders:

"Die Erstattung erforderlicher Aufwendungen aufgrund einer Verspätung (z.B. Bus, Taxi, Hotel) kann der Kunde ausschließlich beim Servicecenter Fahrgastrechte beantragen. Dazu müssen neben der Fahrkarte oder einer Kopie der Fahrkarte die Originalbelege zu den entstandenen Aufwendungen eingesendet werden."
Quelle: bahn.de (Fahrgastrechte)P.S.: Und eines halte ich der DB zugute - auch wenn ich mich oft ärgere: Wenn's zu einem echten "Knaller" kam, wurde anstandslos gezahlt.
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..wobei zu beachten ist daß man hier als Kunde auch eine gewisse Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht hat. Eine Übernachtung im Hilton, falls nicht anders möglich, ist also nicht unbedingt vermittelbar. Ich persönlich hatte einen solchen Fall zum Glück noch nie, umso erfreulicher wenn @Kourion Kulanz entgegengebracht wurde.
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Bitte seid mir nicht böse, aber ich möchte für diesen Einzelfall die Diskussion hier beenden.

Wenn ich bedenke, was alleine ich mit der DB an Justiziablem erlebt habe und das, obwohl ich nur in absoluten Ausnahmefällen dieses Verkehrsmittel nutze, möchte ich hier keine Schleusen öffnen.
LG
Sokrates
