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Bahnreisen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • WaldschratW Offline
    WaldschratW Offline
    Waldschrat
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Trotz intensiver Suche habe ich noch nix zum Thema Bahnreisen gefunden. Folgende Frage:
    Haben Online Bahntickets gekauft,und die haben ja eine Zugbindung. Es ist eine Umsteigeverbindung mit 9 min Umsteigezeit.
    Sollte der erste Zug Verspätung haben,darf man dann dennoch mit dem nächstmöglichen Zug weiterreisen,oder ist das Ticket dann ungültig? (Platzreservierung mal aussen vorgelassen).

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    • Alfred_TetzlaffA Offline
      Alfred_TetzlaffA Offline
      Alfred_Tetzlaff
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Kurze Antwort: Ja

      2015, Porto Angeli, Rhodos
      2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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      • KourionK 1
        KourionK 1
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Waldschrat
        Haben Online Bahntickets gekauft,und die haben ja eine Zugbindung.
        Ich möchte zur Vollständigkeit hinzufügen, dass nicht jedes online erstandene Bahnticket an einen bestimmten Zug gebunden ist.

        Ich erstehe regelmäßig online Bahntickets ohnejegliche Zugbindung.

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • WaldschratW Offline
          WaldschratW Offline
          Waldschrat
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @Alfred Tetzlaff ,zum  besseren Verständniss (es war eine ODER Frage):
          Ja,man darf mit dem nächsten Zug weiterreisen,oder Ja, das Ticket ist ungültig?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK 1
            KourionK 1
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Bin nicht @A_T, aber ja, du kannst den nächsten Zug nehmen.

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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            • WaldschratW Offline
              WaldschratW Offline
              Waldschrat
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Danke  @ Kourion !

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Domino27D Offline
                Domino27D Offline
                Domino27
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Du mußt dann im nächsten Zug den Aufpreis nachbezahlen.
                Allerdings hatten wir mal bei einem  Rückflug eine heftige Flugverspätung.
                Der Schaffner meinte er müsste nun den Aufpreis kassieren. Ich meinte
                kein Problem, er soll mir eine Quittung ausstellen, damit ich dies bei
                der Fluggesellschaft einfordern kann. Das war ihm dann zuviel Arbeit
                und er hat uns nur belehrt, künftig bei Flughafentransfers keine Züge
                mit Zugbindung zu buchen.

                Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mkfpaM Offline
                  mkfpaM Offline
                  mkfpa
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wenn ich den Zug wegen Verspätung der Bahn nicht erreiche, warum soll ich dann Aufpreis bezahlen müssen. ❓

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • BaikalB Offline
                    BaikalB Offline
                    Baikal
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Wer bei einer Zugbindung wegen einer Verspätung den Anschlußzug verpaßt muß keinen Aufpreis bezahlen, er muß sich nur die Verspätung von der Bahnaufsicht am Umsteigebahnhof bestätigen lassen.

                    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wer auch versteht was er liest, ist ganz weit vorne.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Domino27D Offline
                      Domino27D Offline
                      Domino27
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Sorry war ein Mißverständnis, wenn der vorherige Zug Verspätung hat, dann
                      muß man nichts bezahlen. Ich ging von einer selbstverschuldeten
                      Verspätung aus. Wer lesen kann ist klar im Vorteil :?

                      Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK 1
                        KourionK 1
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Baikal
                        er muß sich nur die Verspätung von der Bahnaufsicht am Umsteigebahnhof bestätigen lassen
                        Dazu ist zu lesen:
                        "Sie verpassen mit einem Sparpreis Ihren gebuchten Zug, weil zum Beispiel der Anschluss-Zug verspätet ist. Hier gilt die Regel, dass Sie mit der nächsten verfügbaren Verbindung Ihre Reise fortsetzen können. Nicht offiziell vorgeschrieben, aber sicher hilfreich: lassen Sie sich, wenn immer möglich, die Verspätung bereits im verspäteten Zug oder am erstbesten Umsteigebahnhof vom Bahnpersonal bescheinigen - insbesondere bei Verbindungen aus dem Ausland. Das einfach nur, um möglichen unnötigen Diskussionen bei der Weiterfahrt vorzubeugen."
                        Quelle bahnservice.lauf.de

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ArminA Offline
                          ArminA Offline
                          Armin
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich habe eine langjährige Erfahrung mit solchen zuggebundenen Tickets. Bei bahnbedingter Verspätung besteht immer Anspruch auf Weiterbeförderung ohne Mehrkosten in der nächsterreichbaren Verbindung, auch wenn diese einen höherwertigen (z.B. ICE statt IC) Zug beinhaltet. Das (online)Ticket wird dann am Servicepoint des Bahnhofs an dem der "gebundene" Zug verpaßt wird (falls vorhanden und geöffnet) "freigestempelt" und damit die Zugbindung aufgehoben. ist kein Servicepoint vorhanden bzw. geöffnet kann man sofort den nächsterreichbaren Zug nehmen. Ich habe dieses bisher immer so gemacht, auch wenn der Servicepoint erreichbar war um weiteren Zeitverlust z.B. durch langes Anstehen zu vermeiden. Es gab NIE Probleme, das Zugbegleitpersonal vor allem der bedeutenden Fernzüge ist sehr gut miteinander vernetzt und über jeweilige Verspätungen der Züge im Vor- bzw. Nachlauf informiert.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KourionK 1
                            KourionK 1
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Damit müsste die Sache nun wirklich klar sein...

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • WaldschratW Offline
                              WaldschratW Offline
                              Waldschrat
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ja,ist nun klar,und beruhigt ungemein 😄

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • SokratesS Offline
                                SokratesS Offline
                                Sokrates
                                Experte Istanbul
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Kourion wrote:
                                Hier gilt die Regel, dass Sie mit der nächsten verfügbaren Verbindung Ihre Reise fortsetzen können.

                                Was allerdings zu tun ist, wenn besagte Verbindung erst am nächsten Morgen verfügbar ist, steht dabei natürlich leider nirgendwo!  😉

                                LG

                                Sokrates

                                Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • KourionK 1
                                  KourionK 1
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Nee, das steht woanders:  😉

                                  "Die Erstattung erforderlicher Aufwendungen aufgrund einer Verspätung (z.B. Bus, Taxi, Hotel) kann der Kunde ausschließlich beim Servicecenter Fahrgastrechte beantragen. Dazu müssen neben der Fahrkarte oder einer Kopie der Fahrkarte die Originalbelege zu den entstandenen Aufwendungen eingesendet werden."
                                  Quelle: bahn.de  (Fahrgastrechte)

                                  P.S.: Und eines halte ich der DB zugute - auch wenn ich mich oft ärgere: Wenn's zu einem echten "Knaller" kam, wurde anstandslos gezahlt.

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                  • ArminA Offline
                                    ArminA Offline
                                    Armin
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    ..wobei zu beachten ist daß man hier als Kunde auch eine gewisse Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht hat. Eine Übernachtung im Hilton, falls nicht anders möglich, ist also nicht unbedingt vermittelbar. Ich persönlich hatte einen solchen Fall zum Glück noch nie, umso erfreulicher wenn @Kourion Kulanz entgegengebracht wurde.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KourionK 1
                                      KourionK 1
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Nö, das war keine Kulanz.

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                      • SokratesS Offline
                                        SokratesS Offline
                                        Sokrates
                                        Experte Istanbul
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Bitte seid mir nicht böse, aber ich möchte für diesen Einzelfall die Diskussion hier beenden. 😉

                                        Wenn ich bedenke, was alleine ich mit der DB an Justiziablem erlebt habe und das, obwohl ich nur in absoluten Ausnahmefällen dieses Verkehrsmittel nutze, möchte ich hier keine Schleusen öffnen.

                                        LG

                                        Sokrates

                                        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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                                        • KourionK 1
                                          KourionK 1
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @Sokrates
                                          Alles klar. ich hätt' mich soundso darüber in Schweigen gehüllt. Mir ist schon bewusst, dass das Thema selbst den Rahmen einer Website wie HC sprengen könnte.  😄   😉

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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