Rückflug Umbuchung ohne Info
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Hallo,
wir sollten gestern früh um 8:40 von Fuerteventura aus nach Hamburg mit der Olympus Airways starten.TUIfly hat in der Zeit, in der wir 10 Tage auf Fuerte waren, den Vertrag mit der Fluggesellschaft „Olympus Airways“ gekündigt.
Ich, sowie meine beiden Töchter 14 und 6 Jahre, standen um 6:30 Uhr am Flughafenschalter und wurden einfach nicht im Flugzeug mitgenommen. Leider hat der Veranstalter es verpasst mich, sowie die Tui Mitarbeiter am Flughafen davon in Kenntniss zu setzten, dass sie uns umgebucht haben und wir um 15:40 nach Bremen fliegen mussten.
Somit saßen wir 8 1/2 Std. am Flughafen. Ich sollte am Abend arbeiten. Das musste ich natürlich auch absagen.
Wahnsinn.
Von Bremen hat mein Mann uns dann extra abgeholt und sind weiter nach Hamburg gefahren.
Ich würde jetzt ein Schreiben an TUIfly aufsetzten und um Entschädigung bitten. Ob ich das über ein privates Schreiben versuchen kann, oder muss ich lieber rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen?
Da es von HH nach Fuerteventura anscheinend 3918 km sein sollen, denke ich, dass es sich um einen Langstreckenflug handelt und ich 600€ pro Person anfordern kann. Glaube bis 3500 km ist es ein Mittelstreckenflug.
Über jede hilfsbereite Nachricht wäre ich dankbar.Liebe Grüße,
Jani3
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TUI fly ist schon mal überhaupt nicht verantwortlich für dein Dilemma und hat gewiss auch keinen Vertrag mit Olympus gekündigt.
Falls du eine Pauschalreise gebucht hattest ist dein Veranstalter (TUI) informationspflichtig.
Im Übrigen hast du selbst auch eine Mitwirkungspflicht, präzise musst du dich am Vortag der Abreise erkundigen, ob deine Reisezeiten sich ggf. geändert haben. Solltest du das versäumt haben sind die Folgen leider allein dein Problem.
Es wird also - soweit ich das sehe! - weder ein privates noch ein anwaltliches Schreiben irgendeine Entschädigung erbringen. -
Da bin ich ja mal gespannt .....
Jani3, war es eine Pauschlreise? Hattet ihr diese mit Transfer vom Reiseveranstalter gebucht? Dann hätten aber ja tatsächlich alle geschlafen ...
Was bleibt ist aber ja ein anderer Zielflughafen, denn Bremen ist ja nicht Hamburg ..... ob man das hinnehmen muss, weiß ich nicht.
Allerdings haben viele mit Olympus ja in den letzten Wochen noch deutlich größere Unannehmlichkeiten gehabt.
viele Grüße bibi
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TUI fly ist schon mal überhaupt nicht verantwortlich für dein Dilemma und hat gewiss auch keinen Vertrag mit Olympus gekündigt.
Falls du eine Pauschalreise gebucht hattest ist dein Veranstalter (TUI) informationspflichtig.
Im Übrigen hast du selbst auch eine Mitwirkungspflicht, präzise musst du dich am Vortag der Abreise erkundigen, ob deine Reisezeiten sich ggf. geändert haben. Solltest du das versäumt haben sind die Folgen leider allein dein Problem.
Es wird also - soweit ich das sehe! - weder ein privates noch ein anwaltliches Schreiben irgendeine Entschädigung erbringen.Es war eine Pauschalreise. Und weder am Abend vor der Abreise noch am Morgen des Flugdatums gab es eine Änderungsinformation. Ich habe selbstverständlich nachgeschaut.
Wie bereits geschrieben, wussten die Mitarbeiter der Tui am Abreisemorgen im Flughafen selber noch nichts von der Umbuchung.
Schöne Grüße. -
@ vonschmeling
Hast du den geänderten Ankunftsflughafen in Deutschland übersehen und sind in der EU261 Pauschalreisen ausgenommen?
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Ich habe gar nichts übersehen.
Die X3 wurde dem Fluggast vom Veranstalter verordnet, flog genau ihr geplantes Ding und ist demnach selbst nicht nach der Sternenverordnung von Kanzler Palpatine für irgendwas in Anspruch zu nehmen.
jani3 plant aber ein Schreiben genau an diese aufzusetzen und um Kompensation anzusuchen.
Welche Begründung schwebt dir dafür als plausibel vor? -
Epilog:
Auch bei Pauschalreisen ist der Reisende gehalten, sich eigenmächtig über evtl. Änderungen seiner Reisezeiten zu informieren.
Wurde jani3 diese Information nicht zur Verfügung gestellt ist das selbstverständlich eine Pflichtverletzung des Veranstalters.
Diesen kann sie sowieso für eine Entschädigungsleistung heranziehen, namentlich für 5% eines Tagessatzes ihrer Reisekosten ab der fünften Stunde ihrer Verspätung. -
Nein, muss man nicht - nur was lässt dich schließen, dass dem so war?
Ggf. ist der Veranstalter für die Kosten in Anspruch zu nehmen und nicht das LVU. -
Weil sie oben schreibt, dass der ursprüngliche Flug nach Hamburg gehen sollte, der neue aber nach Bremen ging und ihr Mann sie dort extra abgeholt hat. Hätte der Veranstalter für einen Transport gesorgt wäre das ja nicht nötig gewesen, dachte ich mir einfach mal so.

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Das muss ja nicht bedeuten, dass eine Verbringung von Bremen nach HAM nicht vogesehen war für die betroffenen Passagiere.
Wenn doch ist jedenfalls der Veranstalter gefragt, und nicht etwa TUI fly, die allem Anschein nach Ihren Flug wie geplant durchgeführt hat.
Die t.o. schreibt jedoch: Ich werde ein Schreiben an TUI fly richten. Das kann sie sich nach meiner Auffassung sparen, denn sie hat keine Ansprüche, die an TUI fly zu richten wären. -
@bibikommt
Was du dir gedacht hast war mir schon klar, nur geht es nicht zweifelsfrei aus dem Beitrag hervor.
Im Wesentlichen geht es mir auch nur um die Klarstellung, dass das alles nicht das Mindeste mit TUI fly zu tun hat. -
Ok, bedeutet also Anspruch auf EU261 Entschädigung erstmal an Olympus Airlines richten, denn die haben den ursprünglichen Flug ja nicht durchgeführt. Die werden dann vermutlich sagen: "Richtig, aber Tuifly hat uns gesagt nicht zu fliegen, deswegen wir falsche Baustelle für Entschädigung".
Und nu? Pech gehabt oder ist eventuell doch Tuifly der Ansprechpartner?
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Doch, natürlich hat Olympus den Flug durchgeführt, nur hat der Veranstalter wohlmeinend auf X3 umgebucht.
Aus meiner Sicht greift demnach auch hier nicht die VO.Was ist daran nur so schwer zu verstehen?
Fluggäste kommen rechtzeitig an den Flughafen, Olympus checked sie nicht ein, Weisung des Veranstalters.
Olympus hebt ab nach HAM ohne die FG.
Nach einiger Aufregung erfahren die Fluggäste: Sie sind auf die X3 nach Bremen umgebucht worden.
Sie bummeln die Zeit bis zum Start am Flughafen ab, kommen viel zu spät in Bremen an und müssen abgeholt werden.
Folgen:- RV ist in Anspruch zu nehmen für die verspätete Ankunft (5% Tagessatz der Reisekosten ab der fünften Stunde)
- RV ist in Anspruch zu nehmen für die zusätzlichen Kosten, die unmittelbar durch die Umbuchung verursacht wurden
- Gegenüber X3 - keine Ansprüche
- Gegenüber OLY - keine Ansprüche
Vermutlich ist t.o. inzwischen vollkommen meschugge von dem Durcheinander hier, jedenfalls verzichtet sie soweit auf eine Teilhabe ...
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@mkfpa: du hast es immer noch nicht verstanden, der Reiseveranstalter hat den Rückflug mit Olympus storniert und auf TuiFly umgebucht und der ging dann nach Bremen statt nach Hamburg.
Jetzt die Kardinal Frage an dich , wie kommst du darauf, daß der Flug von Olympus überbucht war und was können die Fluggesellschaften für das Informationsdefizit des Reiseveranstalters.
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@vonschmeling: man (Frau) bist du heute wieder direkt in deinen Ausführungen.

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Selbst wenn OLY nicht geflogen wäre oder erst irgendwann an Sanktnimmerlein hätte t.o. keine Ansprüche, da dort kein Beförderungsvertrag mehr für sie bestand.
OLY und überbucht ist fast schon wieder witzig!