Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Ich habe auf die Schnelle nichts Verwertbares gefunden, Ausgaben pro Kopf nutzen wenig, weil nicht jeder verreist.
Auch geht es nicht um Sommerurlaub, der meistens deutlich teurer ist als Herbst und Winter.
Ich denke aber, dass mit 1000 Euro pro Person schon großzügig kalkuliert ist... -
@marc-holidaycheck sagte:
Nein, denn in den Gutscheinbedingungen steht, dass dieser nach Reiserückkehr ausgezahlt wird. Bist du also gereist, dann erhältst du nach Reiserückkehr den Gutscheinbetrag. Bist du nicht gereist, nicht.
Die Reise konnte aber nicht stattfinden. Bei der Buchung stand Preis fest: minus Gutschein. Es war immerhin fast 10% von der Gesamtsumme.
Wer kennt sich aus - kann HC zwingen, die Gutscheine auszuzahlen?@asolskij sagte:
Die Reise konnte aber nicht stattfinden. Bei der Buchung stand Preis fest: minus Gutschein. Es war immerhin fast 10% von der Gesamtsumme.
Wer kennt sich aus - kann HC zwingen, die Gutscheine auszuzahlen?Sorry, diese ‚Geiz-ist-Geil-Mentalität‘ ist echt zum fremdschämen

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@marc-holidaycheck sagte:
Nein, denn in den Gutscheinbedingungen steht, dass dieser nach Reiserückkehr ausgezahlt wird. Bist du also gereist, dann erhältst du nach Reiserückkehr den Gutscheinbetrag. Bist du nicht gereist, nicht.
Die Reise konnte aber nicht stattfinden. Bei der Buchung stand Preis fest: minus Gutschein. Es war immerhin fast 10% von der Gesamtsumme.
Wer kennt sich aus - kann HC zwingen, die Gutscheine auszuzahlen?@asolskij sagte:
Die Reise konnte aber nicht stattfinden. Bei der Buchung stand Preis fest: minus Gutschein. Es war immerhin fast 10% von der Gesamtsumme.
Wer kennt sich aus - kann HC zwingen, die Gutscheine auszuzahlen?Der Preis reduziert sich nicht durch den Gutschein, da du diesen auch an den Veranstalter bezahlst und nicht an HC. Der Gutschein wird daher auch separat nach der Reise auf dein Konto überwiesen, sofern du gereist bist.
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@bodrum84 sagte:
Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
Rechtlich möglich ! Insoweit besteht das Risiko natürlich - das IV war schon eröffnet ...
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Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
@bodrum84 sagte:
Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
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@nippynell sagte:
Was mir persönlich extrem auffällt ist dass sich die Politik
extrem zuruckhält,das scheint keinen zu interessiert dass tausende
deutsche Urlauber sich in extremen Schwierigkeiten befinden.
Aber klar es gibt besseres und wichtigeres zu tun als die deutschen Urlauber.mir ist es auch schon zweimal passiert, dass wir durch Insolvenzen Geld verloren haben – und die Erde dreht sich trotzdem weiter!
Hast du damals für andere die Hand gehoben und Staatshilfe für die Betroffenen gefordert? Oder nur diesmal, weil du nun selbst betroffen bist?
Ganz ehrlich, mir geht das Gejammere auf den Knicker. „Extreme Schwierigkeiten“ gehen wirklich anders...
@malini sagte:
mir ist es auch schon zweimal passiert, dass wir durch Insolvenzen Geld verloren haben – und die Erde dreht sich trotzdem weiter!
Hast du damals für andere die Hand gehoben und Staatshilfe für die Betroffenen gefordert? Oder nur diesmal, weil du nun selbst betroffen bist?
Ganz ehrlich, mir geht das Gejammere auf den Knicker. „Extreme Schwierigkeiten“ gehen wirklich anders...
Diese Aussage kann ich so zustimmen! Das ist jetzt auch meine zweite Insolvenz die ich miterleben durfte und der Ablauf ähnlich.
Nach dem ersten Schock, Unverständnis, emotionalen Ausbrüchen und schließlich die ernüchternde Akzeptanz der Lage....geht's dann meistens wieder.
Tipp: Je schneller sich jeder mit seinem Schicksal abfindet dieses Mal mit betroffen gewesen zu sein, desto schneller findet man wieder zur Freude zurück. Ich habe mich letzte Woche auch die Nächte um die Ohren geschlagen... Bringt nichts! Das Geld ist in den meisten Fällen weg!....
Ist wie es ist....
. Bedenkt! Es gibt schlimmere Schicksale.... -
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@bodrum84 sagte:
Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
@falconwing sagte:
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
Nach dieser Logik müssten dann auch nicht abgebuchte Restzahlungen für die abgesagten Reisen noch nachträglich eingezogen werden?
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Danke Reiseamazone !
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Unglaublich! Danke Reiseamazone,ich leite das mal weiter.......
Auszug:
..... Konkret wird unter dem Vorwand einer Erstattung zum Zwecke einer angeblichen Verifizierung (Schreibweise in der Mail englisch: verification) nach einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Schreibweise in der Mail: ID Reisepass) gefragt, zudem die Übermittlung der vollständigen Kreditkartendaten einschließlich der rückseitigen Kartenprüfnummer verlangt. Mit dieser Kombination könnten Kriminelle nicht nur ungehindert Transaktionen in Ihrem Namen vornehmen, sondern möglicherweise teure Abonnements und Verträge abschließen.
Anhand der etwas kryptischen Webadresse ist beim Abruf eindeutig zu erkennen, dass es sich nicht um eine valide Internetpräsenz von Thomas Cook handelt. Auf der Hauptdomain der URL verbirgt sich jedenfalls ein geschütztes Verzeichnis sowie ein englischsprachiger Fashionblog, dessen Webserver vermutlich kompromittiert wurden. Auch hinter dem Email-Absendernamen „Thomas Cook Buchhaltung“ verbirgt sich in Wahrheit ein über den amerikanischen Provider Yahoo registriertes Postfach. Die Muster entsprechen damit auch größeren Phishing-Attacken bei Banken, Versandhäusern und anderen Onlineplattformen. Gleichwohl dürfte es einem unbedarften Laien schwerfallen, den Betrug angesichts der besonderen emotionalen Stress-Situation sofort zu erkennen.....Bitte den Link von Reiseamazone1970 lesen für vollständige Mitteilung klick hier drauf -
@bodrum84 sagte:
Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
@falconwing sagte:
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
Das ist ja quatsch! Der insolvenzverwalter hat die Verträge gekündigt und damit die Gegenleistung aufgelöst, wofür soll dann die Leistung des Kunden sein und auf welcher Grundlage will er die einklagen?
ausnahme: Urlaub hat stattgefunden und Lastschrift würde trotzdem zurückgegeben.weitere Info meinerseits:
amex erlaubt aktuell chargeback für Hotel und flugbuchungen, nicht aber für Pauschalreisen. Ferner sind sie mit dem insolvenzverwalter bzw. Kaera in Kontakt. Ob sich das noch ändert, keine Ahnung...Mader Druck durch dkb/Visa wird aber zunehmen, keine Frage. -
@falconwing sagte:
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
Nach dieser Logik müssten dann auch nicht abgebuchte Restzahlungen für die abgesagten Reisen noch nachträglich eingezogen werden?
@sonnestrand75 sagte:
Nach dieser Logik müssten dann auch nicht abgebuchte Restzahlungen für die abgesagten Reisen noch nachträglich eingezogen werden?
Nehmen wir mal ein Beispiel: Ein Kunde bestellt einen Neuwagen, Lieferzeit 3 Monate, der Händler verlangt 25% Anzahlung und zieht den Betrag per Lastschrift ein und der Betrag ist seinem Konto gutgeschrieben. Ein Woche später muss der Händler Insolvenz anmelden, der Kunde bucht den Betrag zurück. Da der Händler das Auto nicht mehr liefern kann muss der Kunden den Restbetrag natürlich nicht mehr bezahlen. Die Anzahlung war aber schon beim Händler und damit Teil der Insolvenzmasse aus der nun die Forderungen aller Gläubiger bedient werden müssen. Der Kunde, der nun sein Geld zurückbuchen konnte hätte dann ja einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern die das nicht konnten. Hier ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters dafür zu sorgen, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden.
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@sonnestrand75 sagte:
Nach dieser Logik müssten dann auch nicht abgebuchte Restzahlungen für die abgesagten Reisen noch nachträglich eingezogen werden?
Nehmen wir mal ein Beispiel: Ein Kunde bestellt einen Neuwagen, Lieferzeit 3 Monate, der Händler verlangt 25% Anzahlung und zieht den Betrag per Lastschrift ein und der Betrag ist seinem Konto gutgeschrieben. Ein Woche später muss der Händler Insolvenz anmelden, der Kunde bucht den Betrag zurück. Da der Händler das Auto nicht mehr liefern kann muss der Kunden den Restbetrag natürlich nicht mehr bezahlen. Die Anzahlung war aber schon beim Händler und damit Teil der Insolvenzmasse aus der nun die Forderungen aller Gläubiger bedient werden müssen. Der Kunde, der nun sein Geld zurückbuchen konnte hätte dann ja einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern die das nicht konnten. Hier ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters dafür zu sorgen, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden.
@falconwing sagte:
Nehmen wir mal ein Beispiel: Ein Kunde bestellt einen Neuwagen, Lieferzeit 3 Monate, der Händler verlangt 25% Anzahlung und zieht den Betrag per Lastschrift ein und der Betrag ist seinem Konto gutgeschrieben. Ein Woche später muss der Händler Insolvenz anmelden, der Kunde bucht den Betrag zurück. Da der Händler das Auto nicht mehr liefern kann muss der Kunden den Restbetrag natürlich nicht mehr bezahlen. Die Anzahlung war aber schon beim Händler und damit Teil der Insolvenzmasse aus der nun die Forderungen aller Gläubiger bedient werden müssen. Der Kunde, der nun sein Geld zurückbuchen konnte hätte dann ja einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern die das nicht konnten. Hier ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters dafür zu sorgen, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden.
Aber genau das meinte ich.
Die nicht abgebuchten Restzahlungen waren im Zeitraum vor der Insolvenz und vor der Absage.
Diese Gläubiger sind im Vorteil gegenüber Gläubigern, die per KK oder Überweisung bezahlt haben.
Die Fälligkeit war ja da... -
@bodrum84 sagte:
Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
@falconwing sagte:
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
Soweit ich das Thema Chargeback (bei Kreditkarten) verstanden habe, liegt das finanzielle Risiko dabei bei der sog. Acquirer Bank, also die Bank, die für Thomas Cook die Kreditkartenzahlungen abwickelt. Von der bekomme ich im Falle eines erfolgreichen Chargebacks mein Geld zurück, auch wenn es zwischenzeitlich bereits bei Thomas Cook gelandet und damit Teil der Insolvenzmasse sein sollte.
Aussicht auf erfolgreichen Chargeback gibt es aktuell aber nur bei Reisen ohne Sicherungsschein (Hotel/Flug only), die bereits offiziell vom RV abgesagt wurden. Bei Pauschalreisen werden Anträge scheinbar mit Verweis auf den Sicherungsschein abgelehnt.
Vielleicht habe ich das aber auch missverstanden.
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@falconwing sagte:
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
Nach dieser Logik müssten dann auch nicht abgebuchte Restzahlungen für die abgesagten Reisen noch nachträglich eingezogen werden?
@sonnestrand75 sagte:
Nach dieser Logik müssten dann auch nicht abgebuchte Restzahlungen für die abgesagten Reisen noch nachträglich eingezogen werden?
Nein! Sinn eines Insolvenzverfahrens ist unter anderem den Insolventen vor eigenmächtigen Rückgriffen der Gläubiger zu schützen. Ein Insolvenzverfahrens macht keinen Sinn, wenn dem Insolvenzverwalter nicht klar ist, mit welchem Kapital er noch arbeiten kann, weil sich stündlich der Kontostand ändert, in dem Gläubiger einfach Kapital abziehen. Deshalb dürften bereits getätigte Zahlungen Bestandteil der Insolvenzmasse sein. Deshalb sind Rückbuchungen und ChargeBackVerfahren rechtlich heikel, weil man damit eigenmächtig Kapital der Insolvenzmasse entzieht. Ich glaube, dass deshalb Kreditkarteninstitute wieder Abstand vom ChargeBack genommen haben.
Eine noch nicht gezahlter Betrag dürfte kein Teil der Insolvenzmasse sein. In dem Falle müsste sich der Insolvenzverwalter erklären, ob er die Reise noch garantieren und durchführen kann. Wenn ja, würde auch der Gesamtbetrag fällig. Man bekäme dafür aber auch die gebuchte Reise. Wenn der Insolvenzverwalter die Reise nicht garantieren kann, dürfte er auch keinen Anspruch auf die Restzahlung haben.
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@falconwing sagte:
Nehmen wir mal ein Beispiel: Ein Kunde bestellt einen Neuwagen, Lieferzeit 3 Monate, der Händler verlangt 25% Anzahlung und zieht den Betrag per Lastschrift ein und der Betrag ist seinem Konto gutgeschrieben. Ein Woche später muss der Händler Insolvenz anmelden, der Kunde bucht den Betrag zurück. Da der Händler das Auto nicht mehr liefern kann muss der Kunden den Restbetrag natürlich nicht mehr bezahlen. Die Anzahlung war aber schon beim Händler und damit Teil der Insolvenzmasse aus der nun die Forderungen aller Gläubiger bedient werden müssen. Der Kunde, der nun sein Geld zurückbuchen konnte hätte dann ja einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern die das nicht konnten. Hier ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters dafür zu sorgen, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden.
Aber genau das meinte ich.
Die nicht abgebuchten Restzahlungen waren im Zeitraum vor der Insolvenz und vor der Absage.
Diese Gläubiger sind im Vorteil gegenüber Gläubigern, die per KK oder Überweisung bezahlt haben.
Die Fälligkeit war ja da...@sonnestrand75 sagte:
Aber genau das meinte ich.
Die nicht abgebuchten Restzahlungen waren im Zeitraum vor der Insolvenz und vor der Absage.
Diese Gläubiger sind im Vorteil gegenüber Gläubigern, die per KK oder Überweisung bezahlt haben.
Die Fälligkeit war ja da...Ich vermute mal, dass die Reise im Absagezeitraum (also vor dem 31.10.) hätte stattfinden sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie noch zu Zahlung für eine Leistung aufgefordert werden, die nicht erbracht wird. Durch die Probleme mit der Deckungssumme würde der Insolvenzverwalter ja Ihr Vermögen vorsätzlich schädigen. Ein Insolvenzverwalter soll ja gerade Schäden abmindern und nicht erhöhen.
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@reiseamazone1970 sagte:
Gerade gelesen, aufpassen!
https://www.travelklima.de/thomas-cook-betrug/?fbclid=IwAR1ZLJYp56Zzh77UHN62fXAdhjPecvW-_3TXNcX9g_IDxiPFoTsknLe6iWcSorry, aber dass das nur ein Fake sein kann sieht ein Blinder mit dem Krückstock ...

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@reiseamazone1970 sagte:
Gerade gelesen, aufpassen!
https://www.travelklima.de/thomas-cook-betrug/?fbclid=IwAR1ZLJYp56Zzh77UHN62fXAdhjPecvW-_3TXNcX9g_IDxiPFoTsknLe6iWcSorry, aber dass das nur ein Fake sein kann sieht ein Blinder mit dem Krückstock ...

@vonschmeling sagte:
Sorry, aber dass das nur ein Fake sein kann sieht ein Blinder mit dem Krückstock ...

...in der Hoffnung, schnell das Geld erstattet zu bekommen, wird leider er ein oder andere seine Daten übermitteln.....
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@mucmuli sagte:
Heute wurde vor dem Dorfsupermarkt hier ein neues Riesen-Werbeplakat geklebt. "Urlaubsglück mit Neckermann Reisen verdoppeln". Ich kam mir ziemlich verarscht vor. Klar, sicher war das vorher gebucht usw. - aber man fühlt sich extrem mies, wenn man an genau das Unternehmen 6000 Euro verloren hat, das plakatiert.

Ja, Urlaubsglück sieht anders aus! In Lübeck an einer belebten Kreuzug wurde das auch frisch plakatiert - und ich muss zweimal am Tag dort vorbei... Wir sollten am 9.11. nach Ägypten fliegen, schauen wir mal.