Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@kucky83 sagte:
Hola aus Mallorca.
️
Meine Flüge mit EasyJet verliefen absolut problemlos.
Wir sind gut gelandet, ohne jegliche Probleme.Reisende mit EasyJet, traut euch !
Kucky, danke für die Rückmeldung.
In Verbindung mit der Aussage der Webseite von Easyjet sollte nun für alle Betroffenen die Verwendung ihrer Easyjetflüge, gebucht mit einer TC-Pauschalreise, kein Problem mehr darstellen, guten Flug in die Herbstferien!Dasselbe sollte auch für Ryanairflüge sowie alle ausgestellten Linienflugtickets gelten, auch hier wäre es schön, wenn Ihr bei erfolgreich absolvierten Flügen hier kurz Bescheid gebt, dass es problemlos funktioniert hat.
So bekommen viele Betroffene ein positives Feedback und den Mut, auch ihre Reise wenigstens mit den bezahlten Flugtickets antreten zu können, wenn sie vor Ort eine bezahlbare Unterkunft gefunden haben.@cliffideo sagte:
Kucky, danke für die Rückmeldung.
In Verbindung mit der Aussage der Webseite von Easyjet sollte nun für alle Betroffenen die Verwendung ihrer Easyjetflüge, gebucht mit einer TC-Pauschalreise, kein Problem mehr darstellen, guten Flug in die Herbstferien!Dasselbe sollte auch für Ryanairflüge sowie alle ausgestellten Linienflugtickets gelten, auch hier wäre es schön, wenn Ihr bei erfolgreich absolvierten Flügen hier kurz Bescheid gebt, dass es problemlos funktioniert hat.
So bekommen viele Betroffene ein positives Feedback und den Mut, auch ihre Reise wenigstens mit den bezahlten Flugtickets antreten zu können, wenn sie vor Ort eine bezahlbare Unterkunft gefunden haben.Tuifly Flüge können leider nicht genutzt werden - jedenfalls meiner nicht (13.10.)
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Eben Nachricht unseres Hotels in Khao Lak (Thailand) auf Nachfrage bekommen. Das Zimmer, gebucht über TC, vom 7.11- 20.11 sind storniert.
Darüber hinaus sind die gebuchten/stornierten Zimmer nun anderweitig vergeben. Gleichwertige Zimmer sind komplett ausgebucht.
Wie soll nun der Insolvenzverwalter evtl. ab dem 1.11 in den Vertrag einsteigen. Er kann die vertraglich vereinbarte Leistung definitiv nicht erbringen. Also bin ich raus.
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Hallo zusammen, ich bin auch schon ein paar Tage stiller Mitleser und möchte Euch gerne unsere bisherige Erfahrung mitteilen. Wir haben über Bucher eine Pauschalreise in die DomRep gebucht und am vergangenen Samstag unseren Linienflug ab Zürich mit Edelweiss wahrgenommen. Es hat alles problemlos funktioniert. Am 12.10. fliegen wir nach Auskunft von Edelweiss auch wieder zurück. Wir verlassen uns einfach auf diese Aussage und genießen aktuell unseren Urlaub!
Ach ja, Hotel haben wir zwei Tage vor Abflug (ein anderes wie ursprünglich gebucht) über Schauinsland gebucht und die Kosten zum Hotel mit dem Taxi selbst übernommen. Traut Euch Leute, so habt ihr wenigstens die Flüge noch genutzt! Ich drücke allen Betroffenen die Daumen! -
@zehneuro sagte:
Man hat sich auf den letzten Drücker das finanzielle Polster zu unseren Lasten noch aufgebessert, alleine dies zeigt schon die unfaire Vorgehensweise, die die Interessen der bisherigen Kunden hintenan stellt (bei mir waren es weit über 2000€ am Tag nach der Insolvenzeröffnung der Muttergesellschaft).
Mir fallen -ohne lange nachdenken zu müssen- für diesen Laden und die handelnden Personen ein paar ganz böse Schimpfwörter ein.Was bitte erwartest du? Die Mitarbeiter, mit denen du in Kontakt gekommen bist, haben ihre Arbeit erledigt, und leiden jetzt mehr darunter als du, die sind Arbeitslos.
Das Managment hat sich bis zur letzten Minute dafür eingesetzt, den Laden aufrecht zu erhalten.
Du bist halt ein xx wenn schon Englisch, dann bitte richtig! xx
Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
„Ich möchte meinen gebuchten Linienflug - der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?
Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Uns ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir uns in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden. Wir arbeiten mit Hochdruck an dieser Klärung und werden Sie dazu schnellstmöglich informieren.
Auch die Frage, ob im Falle der Inanspruchnahme der Flugleistung, die heraus gelöste Hotel- Einzelleistung noch insolvenzversichert wäre, wird mit sehr hoher Priorität geprüft“
Das bringt mich definitiv nicht weiter, würde am Samstag mit Lufthansa nach México fliegen, das Hotel zahle ich noch mal
Thomas Cook „arbeitet mit Hochdruck an dieser Klärung“ .... ich soll Geduld haben? Mein Geld ist weg, die Reise sollte in 3 Tagen los gehen, ich versuche die Kosten für mich und den Versicherer zu minimieren und der RV bittet um Geduld? Lachhaft@fischlein1 sagte:
„Ich möchte meinen gebuchten Linienflug - der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?
Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Uns ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir uns in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden. Wir arbeiten mit Hochdruck an dieser Klärung und werden Sie dazu schnellstmöglich informieren.
Auch die Frage, ob im Falle der Inanspruchnahme der Flugleistung, die heraus gelöste Hotel- Einzelleistung noch insolvenzversichert wäre, wird mit sehr hoher Priorität geprüft“
Das bringt mich definitiv nicht weiter, würde am Samstag mit Lufthansa nach México fliegen, das Hotel zahle ich noch mal
Thomas Cook „arbeitet mit Hochdruck an dieser Klärung“ .... ich soll Geduld haben? Mein Geld ist weg, die Reise sollte in 3 Tagen los gehen, ich versuche die Kosten für mich und den Versicherer zu minimieren und der RV bittet um Geduld? LachhaftWir wären nächsten Mittwoch auch nach Mexiko geflogen. Da uns die Nutzung der Flüge zu unsicher ist, haben wir jetzt neu gebucht. Da die ersten 3.000,- weg sind, ist’s jetzt „nur“ Ägypten geworden. Wir versuchen unseren Urlaub trotzdem zu genießen und hoffen, dass doch noch der Großteil des Geldes zurück kommt, auch wenn’s momentan nicht danach aussieht!
Viel Erfolg allen, die es dennoch probieren!!! -
@hans-meyer sagte:
Ja, bei mir:
Ich hatte die Unterlagen vorige Woche Mittwoch für MasterCard beantragt, als das noch so auf der KAERA Webseite stand und auch die Banken Anträge noch nicht von vornherein blockiert hatten. Sofort nach Einreichung per Email erhielt ich einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin, die mir den Sachverhalt (wohl aufgrund meines umfangreichen Anschreibens) näher erläuterte:
Demnach ist es nicht so, dass sich die Banken dem Chargeback-Verfahren prinzipiell verweigern würden und es ein diesbezügliches Gentleman agreement in der Finanzwirtschaft gäbe. Vielmehr ergibt es derzeit keinen Sinn, da es wohl beim Chargeback-Verfahren generell keine Sicherheit gibt, dass die Rückbuchung auch klappt. Der jeweilige Dienstleister (Empfänger) kann dem widersprechen, was im Falle von TC sehr wahrscheinlich sein dürfte, da man ja (de jure) durch den Sicherungsschein zunächst erst einmal abgesichert scheint und der eigentliche Schaden erst dann eintritt, wenn die Haftungssumme der Versicherung tatsächlich nicht ausreichen würde. Letzteres ist (Stand heute) nur eine (wenn auch sehr wahrscheinliche) Mutmaßung. Zudem würde man im Falle einer Rückbuchung faktisch Gelder der Insolvenzmasse entziehen (und damit die Chancen, dass das Unternehmen doch noch fortgeführt werden könnte mindern) und quasi die Versicherung entlasten. Letztlich genügend Argumente für den Dienstleister, der Rückbuchung zu widersprechen und eine solche kann man auch nicht beliebig oft beantragen. Hier gilt im allgemeinen, dass es bei einer sachlich begründeten Ablehnung durch die Gegenseite dann wohl vorbei wäre.
Daher wurde mir dringendst geraten, wirklich zunächst den Weg über die Versicherung zu beschreiten und mich dann ggf. erneut wieder and die Bank zwecks Rückerstattung zu wenden, denn dann könnte ich meinen Schaden auch klar beziffern und der Dienstleiser (TC) der Rückbuchung kaum widersprechen. Letzteres könnte man mir zwar auch nicht garantieren, aber in jedem Fall stünden die Chancen weitaus besser.
Der Argumentation konnte ich dann folgen und werde es damit vorerst auf sich beruhen lassen.
Klingt schlüssig, aber was passiert mit den Fristen? Die dürften bis dahin abgelaufen sein...
Thema war Chargeback und die erneute Einreichung nachdem feststeht, in welcher Höhe die Versicherung letztlich für den Schaden aufkommt (siehe Seite 150):
@sonnestrand75 sagte:
Klingt schlüssig, aber was passiert mit den Fristen? Die dürften bis dahin abgelaufen sein...
Ich habe diesbezüglich noch einmal mit der netten Sachbearbeiterin gesprochen und mir wurde gesagt, dass in diesem speziellen Fall die Fristen wohl erst beginnen würden, wenn ich die Mitteilung von der Versicherung erhalten habe, der Schaden also eingetreten ist und konkret feststeht. Inwieweit das dann zum Erfolg führen würde, kann man mir per jetzigem Stand nicht sagen, wohl aber, dass ein sofortiger Chargeback mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wohl zu einer Ablehnung führt (siehe Seite 150). Daher zunächst der Verweis auf die Versicherung.
Mein Eindruck: Zumindest bei meiner Bank scheinen da die Köpfe zu glühen und man ist sich wohl dessen bewusst, dass man mit der Aussage "Sicherungsschein vorhanden => wenden Sie sich an die Versicherung" wohl nicht so ganz aus der Nummer rauskommen wird, zumal ja ein Chargeback ohne Sicherungsschein anscheinend funktioniert und auch in der Vergangenheit (Germania) funktioniert hat. Auch ist es denen durchaus bewusst, dass dann in irgendeiner Form entschieden werden muss, wie mit der Versicherungsleistung umzugehen ist, sofern Chargeback dann tatsächlich funktioniert. In der Vergangenheit gab es nur ein "entweder oder", aber keinen "Teil-Chargeback".
Reine Mutmaßung: Eventuell lotet man bereits ebenfalls Versicherungsansprüche aus, die im Bereich des Zahlungsverkehrs auch existieren.
Ich bin jedenfalls gespannt, was sich daraus noch ergibt. so ganz habe ich die Hoffnung jedenfalls noch nicht aufgegeben, das Geld wiederzusehen.
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Klar - Gefahr bei Pauschalreise wohl und auch schon mehrfach aufgezeigt: es erlischt dann wohl der Anspruch gegenüber dem Versicherer... Aber dann meldet man anteiligen Hotelwert eben im Insolvenzverfahren an...
Meine Meinung.. ohne jede Gewähr..
Nochmal die Frage: Woher weiß denn überhaupt TC oder der Versicher wer gefolgen ist und wer nicht?
@etlaeuft sagte:
Na ganz einfach, weil das alles Elektronisch verarbeitet wird ist das wahrscheinlich mit einem Mausklick erledigt.
Und du must es auch korrekt angeben, denn sonst ist das Verischerungsbetrug. -
@Erny1805
Was towi1802 vermutlich meint, dass es auch im März zu spät gewesen wäre.
Wie gesagt, mich treibt eher um, ob die 110 Mio vollkommen unabhängig von den vereinnahmten Kundengeldern bestehen bleiben und nicht ab einem bestimmten Faktor (Unterdeckung) nachversichert werden muss.
Ist das nicht der Fall wäre der Titel Kundengeldabsicherung in der Tat ein Blender.@vonschmeling sagte:
@Erny1805
Was towi1802 vermutlich meint, dass es auch im März zu spät gewesen wäre.
Wie gesagt, mich treibt eher um, ob die 110 Mio vollkommen unabhängig von den vereinnahmten Kundengeldern bestehen bleiben und nicht ab einem bestimmten Faktor (Unterdeckung) nachversichert werden muss.
Ist das nicht der Fall wäre der Titel Kundengeldabsicherung in der Tat ein Blender.In der Tat! Da ist der Ansatz....
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@zehneuro sagte:
Man hat sich auf den letzten Drücker das finanzielle Polster zu unseren Lasten noch aufgebessert, alleine dies zeigt schon die unfaire Vorgehensweise, die die Interessen der bisherigen Kunden hintenan stellt (bei mir waren es weit über 2000€ am Tag nach der Insolvenzeröffnung der Muttergesellschaft).
Mir fallen -ohne lange nachdenken zu müssen- für diesen Laden und die handelnden Personen ein paar ganz böse Schimpfwörter ein.Was bitte erwartest du? Die Mitarbeiter, mit denen du in Kontakt gekommen bist, haben ihre Arbeit erledigt, und leiden jetzt mehr darunter als du, die sind Arbeitslos.
Das Managment hat sich bis zur letzten Minute dafür eingesetzt, den Laden aufrecht zu erhalten.
Du bist halt ein xx wenn schon Englisch, dann bitte richtig! xx
@candecor sagte:
Was bitte erwartest du? Die Mitarbeiter, mit denen du in Kontakt gekommen bist, haben ihre Arbeit erledigt, und leiden jetzt mehr darunter als du, die sind Arbeitslos.
Das Managment hat sich bis zur letzten Minute dafür eingesetzt, den Laden aufrecht zu erhalten.
Du bist halt ein Looser
Naja... Die Mitarbeiter tun mir leid, ja. Aber das Management ist nun wirklich nicht das beste. So wie gerade überall Chaos herrscht/herrschte... das sieht nach einem nicht geordneten Insolvenzantritt aus..(z.b. hotels umgehend informieren das die Versicherung für den Insolvenzzeitraum auf kommt)... das hätte zumindest einem Teil der Urlauber Stress erspart

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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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@etlaeuft sagte:
Na ganz einfach, weil das alles Elektronisch verarbeitet wird ist das wahrscheinlich mit einem Mausklick erledigt.
Und du must es auch korrekt angeben, denn sonst ist das Verischerungsbetrug. -
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Bei uns wäre der Restbetrag am 30.09. fällig gewesen. Per Kreditkarte. Es wurde bis heute nichts belastet.
So sieht es wohl der Notgeschäftsbetrieb vor. Das gilt auch für Lastschriftverfahren.@baum08150 sagte:
Bei uns wäre der Restbetrag am 30.09. fällig gewesen. Per Kreditkarte. Es wurde bis heute nichts belastet.
So sieht es wohl der Notgeschäftsbetrieb vor. Das gilt auch für Lastschriftverfahren.vielen Dank für deine Antwort
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Hat jemand schon mal über einen Anwalt die rechtlichen Dinge abklären können? Für mich hieß es immer wenn ich eine Pauschalreise buche bin ich zu 100 % über den Sicherungsschein abgesichert.... Aber jetzt hat man doch erst nachdem man verbindlich den Bestellbutton gedrückt hat gesehen das es nur eine Begrenzung auf 110 Millionen gibt? Das ist doch Täuschung ! Ausserdem wie sieht es mit der Haftung des Reisevermittlers aus die nicht auf mögliche Risiken hingewiesen haben? Die haben doch auch eine Verantwortung- wie soll man denn jetzt noch jemanden vertrauen und vorab sein hart erarbeitetes Geld hinterherwerfen? Das Auswärtige Amt warnt doch auch vor etwaige Risiken im Urlaubsland und ich kann dann Abwegen ob ich das Risiko eingehe oder nicht.... Aber hier bin ich nicht vorher gewarnt worden
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Habe gerade mit meiner Rechtschutzversicherung gesprochen, machten wir auch keine Hoffnung, ein Rechtsanwalt könnte auch nicht
viel da erreichen und bei einer Selbstbeteiligung von 250,00 Euro meinte er könnte ich auch noch diese Kosten verlieren.Aber er ist auch der Meinung, das alle wo sich jetzt in Sicherheit wähnen wegen Rücklastschriften oder das Geld über die Kreditkarten zurückholen, wohl irgendwann vom Insolvenzverwalter Post bekommen könnten.
Vorhin hat einer gefragt... ich find es gerade nicht mehr wegen Condorflügen, habe heute folgende Email bekommen:
Sehr geehrte Frau.....
leider sind die Neckermannbuchungen alle storniert. Das betrifft auch die Buchungen der Flüge. Diese wurden an Neckermann bezahlt, die Zahlung aber nicht mehr an uns geleistet.
Sie müssen leider die Flüge neu buchen und wegen der Pauschalreise die Versicherung auf Ihrem Reisepreissicherungsschein kontaktieren.Wichtige Hinweise:
Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 21.00 Uhr und Samstag von 09.00 bis 18.00 Uhr.
Damit wir Ihr Anliegen zuordnen können, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihrer Antwort bitte alle bisherigen Mails beifügen.Mit freundlichen Grüßen
xx Klarnamen entfernt! xx
Condor Flugdienst GmbH
Customer Contact Center
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
GERMANY -
Hat jemand schon mal über einen Anwalt die rechtlichen Dinge abklären können? Für mich hieß es immer wenn ich eine Pauschalreise buche bin ich zu 100 % über den Sicherungsschein abgesichert.... Aber jetzt hat man doch erst nachdem man verbindlich den Bestellbutton gedrückt hat gesehen das es nur eine Begrenzung auf 110 Millionen gibt? Das ist doch Täuschung ! Ausserdem wie sieht es mit der Haftung des Reisevermittlers aus die nicht auf mögliche Risiken hingewiesen haben? Die haben doch auch eine Verantwortung- wie soll man denn jetzt noch jemanden vertrauen und vorab sein hart erarbeitetes Geld hinterherwerfen? Das Auswärtige Amt warnt doch auch vor etwaige Risiken im Urlaubsland und ich kann dann Abwegen ob ich das Risiko eingehe oder nicht.... Aber hier bin ich nicht vorher gewarnt worden
@lennyk
Das "Auswärtige Amt" ist der Staat
Dein Reisevertragspartner ist ein Unternehmen, der Vermittler ebenso.Selbstverständlich kannst du dagegen Klagen. Leg mal genug Geld auf die Seite und bring ein paar Jahre Geduld mit
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Hallo,
kann mir hier vielleicht jemand helfen bitte: ch habe den Sicherungsschein damals nicht heruntergeladen und nun keinen Zugriff mehr auf den Link - hat hier jemand schon das Problem und trotzdem die Schadenmeldung eingereicht.
Wie gehe ich hier vor?
Vielen Dank! -
Hallo,
kann mir hier vielleicht jemand helfen bitte: ch habe den Sicherungsschein damals nicht heruntergeladen und nun keinen Zugriff mehr auf den Link - hat hier jemand schon das Problem und trotzdem die Schadenmeldung eingereicht.
Wie gehe ich hier vor?
Vielen Dank! -
Habe gerade mit meiner Rechtschutzversicherung gesprochen, machten wir auch keine Hoffnung, ein Rechtsanwalt könnte auch nicht
viel da erreichen und bei einer Selbstbeteiligung von 250,00 Euro meinte er könnte ich auch noch diese Kosten verlieren.Aber er ist auch der Meinung, das alle wo sich jetzt in Sicherheit wähnen wegen Rücklastschriften oder das Geld über die Kreditkarten zurückholen, wohl irgendwann vom Insolvenzverwalter Post bekommen könnten.
Vorhin hat einer gefragt... ich find es gerade nicht mehr wegen Condorflügen, habe heute folgende Email bekommen:
Sehr geehrte Frau.....
leider sind die Neckermannbuchungen alle storniert. Das betrifft auch die Buchungen der Flüge. Diese wurden an Neckermann bezahlt, die Zahlung aber nicht mehr an uns geleistet.
Sie müssen leider die Flüge neu buchen und wegen der Pauschalreise die Versicherung auf Ihrem Reisepreissicherungsschein kontaktieren.Wichtige Hinweise:
Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 21.00 Uhr und Samstag von 09.00 bis 18.00 Uhr.
Damit wir Ihr Anliegen zuordnen können, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihrer Antwort bitte alle bisherigen Mails beifügen.Mit freundlichen Grüßen
xx Klarnamen entfernt! xx
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61440 Oberursel
GERMANY@-yasmin sagte:
Habe gerade mit meiner Rechtschutzversicherung gesprochen, machten wir auch keine Hoffnung, ein Rechtsanwalt könnte auch nicht
viel da erreichen und bei einer Selbstbeteiligung von 250,00 Euro meinte er könnte ich auch noch diese Kosten verlieren.Aber er ist auch der Meinung, das alle wo sich jetzt in Sicherheit wähnen wegen Rücklastschriften oder das Geld über die Kreditkarten zurückholen, wohl irgendwann vom Insolvenzverwalter Post bekommen könnten.
Vorhin hat einer gefragt... ich find es gerade nicht mehr wegen Condorflügen, habe heute folgende Email bekommen:
Sehr geehrte Frau.....
leider sind die Neckermannbuchungen alle storniert. Das betrifft auch die Buchungen der Flüge. Diese wurden an Neckermann bezahlt, die Zahlung aber nicht mehr an uns geleistet.
Sie müssen leider die Flüge neu buchen und wegen der Pauschalreise die Versicherung auf Ihrem Reisepreissicherungsschein kontaktieren.Wichtige Hinweise:
Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 21.00 Uhr und Samstag von 09.00 bis 18.00 Uhr.
Damit wir Ihr Anliegen zuordnen können, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihrer Antwort bitte alle bisherigen Mails beifügen.Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Prange
Condor Flugdienst GmbH
Customer Contact Center
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
GERMANYDas ist ja auch das kuriose. Lass mal den IV das durchziehen und dann sagt er es bringt nichts, wir machen den Laden dicht. Da jetzt schon über 400 Millionen Vorauszahlungen geflossen sind für gebuchte Reisen und seit Juli die Hotels nicht mehr bezahlt wurden... wo ist dann das ganze Geld hin...? Weiss jemand mehr?