Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@vonschmeling sagte:
Übrigens habe ich hier noch keinen einzigen Kommentar gelesen, in dem Betroffene als "schön doof" bezeichnet wurden (auch nicht in verblümter Form).
Hinweise, dass TC schon länger und auch immer mal wieder dramatisch angezählt ist, bezogen sich stets auf die Vorhalte gegenüber Vermittlern, sie hätten es ja wissen müssen.
Die halte ich in der Tat für schön doof, denn die Vermittler wären kaum so doof gewesen, bei einem wahrscheinlichen Risiko ein solches "Geschäft" machen zu wollen.
Wenn hier irgendwas an den Pranger zu stellen ist dann die Hedgefonds (imho die einzigen Profiteure dieser Malaise!) - irgendwie kommen die in den Schimpftiraden aber so gut wie gar nicht vor.vonschmeling nun äußerst du dich genauso spekulativ (über die Hedge Fonds) ohne Fakten nennen zu können, wie du es anderen Usern hier oft vorwirfst! Deine Quelle bitte die belegt, dass es final wirklich die HFs waren!?
@tdwzb sagte:
vonschmeling nun äußerst du dich genauso spekulativ (über die Hedge Fonds) ohne Fakten nennen zu können, wie du es anderen Usern hier oft vorwirfst! Deine Quelle bitte die belegt, dass es final wirklich die HFs waren!?
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@ Ballonflieger sagte: In Großbritannien hat der Staat die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, um die Rückholaktion seiner in finanzielle Not geratenen Staatsbürger durchzuführen. Was gedenkt denn unsere Bundesregierung an finanziellen Mitteln zur Verfügung zu stellen, um den finanziellen Schaden Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen, die sich auf ihren Sicherungsschein verlassen haben, der aber aufgrund der gesetzlichen Grundlagen (110 Mio. Euro, von denen Bundesregierung und Zurich Versicherung lt. Süddeutscher noch nicht mal einig sind, wie diese 110 Mio. gem. Gesetzeslage einzusetzen sind), die die Bundesregierung für diesen Sicherungsschein geschaffen hat, offensichtlich nicht annähernd ausreicht, um den finanziellen Schaden seiner Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen.
________________________Die Aussage finde ich gut. Klasse die Reisenden werden zurück geholt. Stimmt. Aber was ist Mt denn die in Großbritannien gebucht haben und jetzt nicht reisen können. Die bekommen auch kein Geld vom Staat. Und mal ehrlich. Wenn z. B. Ein Autohändler insolvent geht bekommst du auch kein Geld zurück wenn du eine Anzahlung gemacht hast. Vorerst. Da gibt es auch keine Versicherung die deinen Kauf fürs Auto absichert. Und auch da gibt erst nach der Abwicklung der Insolvenz wieder Geld zurück. Sollte noch was da sein.
Ich finde auch blöd wie es gelaufen ist bzw. wie es läuft. Ja und viele habe sicher auch lange dafür gespart. Ist bei mir auch immer so. Und es tut weh wenn man so was erlebt. Aber viele haben zum Glück nur die Anzahlung in den Sand gesetzt. Ich weiß auch das ist viel Geld.
Aber die Gesetze in De sagen nun mal das bis zur Absage noch gultige Verträge gelten. Und man sollte denen vielleicht die Möglichkeit geben doch noch zu versuchen irgendwie das ein oder andere wieder ins lot zu bringen. Insolvenz bedeutet nicht gleich pleite. Dieser Schritt ist auch gemacht worden um sich vom Mutterkonzern zu lösen.@pinnapain sagte:
Die Aussage finde ich gut. Klasse die Reisenden werden zurück geholt. Stimmt. Aber was ist Mt denn die in Großbritannien gebucht haben und jetzt nicht reisen können. Die bekommen auch kein Geld vom Staat.
Ich denke Du irrst
ATOL protected passengers with future bookings are entitled to a full refund for their cancelled holiday. This will be the largest ever ATOL refund programme – some three times bigger than the previous largest.
https://thomascook.caa.co.uk/customers/if-you-have-a-future-booking-and-have-not-travelled-yet/
Das ganze kostet in UK übrigens £2.50 pro reisenden - also durchaus darstellbar
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@betze2 sagte:
Ich kann ja nicht das Geld via KK zurückbuchen lassen und nochmals bei der Zurich Versicherung den Antrag auf Erstattung stellen.
Ok, jetzt versteh' ich's: Du meinst nicht "doppelt beantragen", sondern "doppelt zurückfordern", einmal über KK und einmal über Antrag bei Zurich. Das ist allerdings in der Tat problematisch, solange Du nicht sicher weißt, ob das Geld über KK zurückkommt. Notfalls könntest Du natürlich pro forma schon mal wg. Fristwahrung einen Antrag stellen und mit dem Zusatz versehen, dass dieser nur für den Fall Gültigkeit hat, dass Dein Geld nicht über KK zurückgebucht wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite, dass man Dir keine betrügerische Absicht vorwerfen kann.
@ballonflieger sagte:
Ok, jetzt versteh' ich's: Du meinst nicht "doppelt beantragen", sondern "doppelt zurückfordern", einmal über KK und einmal über Antrag bei Zurich. Das ist allerdings in der Tat problematisch, solange Du nicht sicher weißt, ob das Geld über KK zurückkommt. Notfalls könntest Du natürlich pro forma schon mal wg. Fristwahrung einen Antrag stellen und mit dem Zusatz versehen, dass dieser nur für den Fall Gültigkeit hat, dass Dein Geld nicht über KK zurückgebucht wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite, dass man Dir keine betrügerische Absicht vorwerfen kann.
Als Notlösung werde ich das wohl so machen müssen. Besser wäre es zu wissen, bis wann ich es bei zurich eingereicht bzw. beantragt haben muss.
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Eben habe ich nochmal mit american express gesprochen. Der Mann meinte, ich hatte wohl sehr Glück, so früh den Antrag auf Reklamation gestellt zu haben. Das Geld war letzte Woche noch "vorläufig" auf meinem Konto.
Wann nun eine "dauerhafte" Gutschrift erfolgt konnte der Mann mir nicht sagen. Und ob überhaupt oder ob das Geld wieder eingezogen wird. Am 22.9 wurden noch 1600€ berechnet

Bevor wir nicht fix wissen, dass es eine dauerhafte Gutschrift ist, können wir nicht verreisen. Das kann jetzt noch bius zu 6 Wochen dauern. Die Frage ist, wann mein Anspruch auf die Zurich Versicherung abläuft. Ich kann ja nicht doppelt beantragen.
@betze2 sagte:
Das kann jetzt noch bius zu 6 Wochen dauern.
... oder auch länger ...
Die Frage ist, wann mein Anspruch auf die Zurich Versicherung abläuft. Ich kann ja nicht doppelt beantragen.
8 Wochen nach Schadenseintritt, also die Frist läuft noch gar nicht.
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@ballonflieger sagte:
Was meinst Du mit "doppelt beantragen"?
Ich kann ja nicht das Geld via KK zurückbuchen lassen und nochmals bei der Zurich Versicherung den Antrag auf Erstattung stellen.
@betze2 sagte:
Ich kann ja nicht das Geld via KK zurückbuchen lassen und nochmals bei der Zurich Versicherung den Antrag auf Erstattung stellen.
Selbstverständlich nicht!
Aber wie gesagt: Ein Schaden wird nach dem Eintritt reguliert, noch hast du keinen weshalb deine Überlegungen irrtümlich sind. -
@betze2 sagte:
Das kann jetzt noch bius zu 6 Wochen dauern.
... oder auch länger ...
Die Frage ist, wann mein Anspruch auf die Zurich Versicherung abläuft. Ich kann ja nicht doppelt beantragen.
8 Wochen nach Schadenseintritt, also die Frist läuft noch gar nicht.
@vonschmeling sagte:
... oder auch länger ...
8 Wochen nach Schadenseintritt, also die Frist läuft noch gar nicht.Die Versicherung will ja den Schaden ab Insolvenz definieren, da würde ich lieber 8 Wochen ab da zählen und vorher nachfragen.
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@ballonflieger sagte:
Insolvenz bedeutet aber sowas von pleite.
Wenn so ein Dummfug noch in den Köpfen rumspinnt, ist es ja kein Wunder, dass Insolvenzverfahren noch so oft scheitern... Tatsächlich ist die Idee eines Insolvenzverfahrens genau das Gegenteil und hier auch mal ein aktueller Gegenbeweis, dass es funktionieren kann:
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@wuelfi71 sagte:
@mucmuli: Dein SPAM nervt. JT war eine Riesennummer in den Medien, allein schon deshalb, weil Jasmin Taylor ja auch sehr medienwirksam gelebt und ihren opulenten Lebensstil (böse Zungen behaupten aus erhaltenen Kundenanzahlungen finanziert) gern zur Schau gestellt hat.
Ich persönlich habe davon GAR nichts mitgekriegt.
Die TC Pleite dürfte dagegen so ziemlich jeder mitgekriegt haben.@sonnestrand75 sagte:
Ich persönlich habe davon GAR nichts mitgekriegt.
Auch das ist nicht empirisch. Solche Bemerkungen kann man sich einfach sparen.
Danke! -
@ballonflieger sagte:
Ok, jetzt versteh' ich's: Du meinst nicht "doppelt beantragen", sondern "doppelt zurückfordern", einmal über KK und einmal über Antrag bei Zurich. Das ist allerdings in der Tat problematisch, solange Du nicht sicher weißt, ob das Geld über KK zurückkommt. Notfalls könntest Du natürlich pro forma schon mal wg. Fristwahrung einen Antrag stellen und mit dem Zusatz versehen, dass dieser nur für den Fall Gültigkeit hat, dass Dein Geld nicht über KK zurückgebucht wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite, dass man Dir keine betrügerische Absicht vorwerfen kann.
Als Notlösung werde ich das wohl so machen müssen. Besser wäre es zu wissen, bis wann ich es bei zurich eingereicht bzw. beantragt haben muss.
@betze2 sagte:
Als Notlösung werde ich das wohl so machen müssen. Besser wäre es zu wissen, bis wann ich es bei zurich eingereicht bzw. beantragt haben muss.
Der eine oder andere hier meint zwar, dass Du dazu 8 Wochen Zeit hast, ich allerdings halte diese Auffassung für falsch. Meiner Auffassung nach – und im Übrigen auch nach der nicht ganz unmaßgeblichen Auffassung von Kaera – ist ein Schaden bei einer Versicherung "unverzüglich" nach Schadeneintritt einzureichen. Ein Schaden liegt bei Dir vor, ab dem Tag, an dem Deine Reise abgesagt wird/wurde.
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@betze2 sagte:
Ich kann ja nicht das Geld via KK zurückbuchen lassen und nochmals bei der Zurich Versicherung den Antrag auf Erstattung stellen.
Ok, jetzt versteh' ich's: Du meinst nicht "doppelt beantragen", sondern "doppelt zurückfordern", einmal über KK und einmal über Antrag bei Zurich. Das ist allerdings in der Tat problematisch, solange Du nicht sicher weißt, ob das Geld über KK zurückkommt. Notfalls könntest Du natürlich pro forma schon mal wg. Fristwahrung einen Antrag stellen und mit dem Zusatz versehen, dass dieser nur für den Fall Gültigkeit hat, dass Dein Geld nicht über KK zurückgebucht wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite, dass man Dir keine betrügerische Absicht vorwerfen kann.
@ballonflieger sagte:
Ok, jetzt versteh' ich's: Du meinst nicht "doppelt beantragen", sondern "doppelt zurückfordern", einmal über KK und einmal über Antrag bei Zurich. Das ist allerdings in der Tat problematisch, solange Du nicht sicher weißt, ob das Geld über KK zurückkommt.
Das ist weniger problematisch als du annimmst, da du offenbar die bereits erfolgte (vorläufige) Gutschrift überlesen hast.
Notfalls könntest Du natürlich pro forma schon mal wg. Fristwahrung einen Antrag stellen und mit dem Zusatz versehen, dass dieser nur für den Fall Gültigkeit hat, dass Dein Geld nicht über KK zurückgebucht wird.
Kompletter Mumpitz. Es ist noch kein Schaden eingetreten betr. die 1600 Tacken, demnach kann gar nicht "vorsorglich" eine Begleichung seitens der Versicherung beatragt werden.
Dann bist Du auf der sicheren Seite, dass man Dir keine betrügerische Absicht vorwerfen kann.
Momentan ist er auf der denkbar sichersten Seite, da die Penunsen wie gesagt gutgeschrieben wurden.
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@sonnestrand75 sagte:
Ich persönlich habe davon GAR nichts mitgekriegt.
Auch das ist nicht empirisch. Solche Bemerkungen kann man sich einfach sparen.
Danke!@vonschmeling sagte:
Auch das ist nicht empirisch. Solche Bemerkungen kann man sich einfach sparen.
Danke!Wäre es ähnlich stark medial vertreten, hätte ich davon was mitgekriegt.
Diesmal ist der Imageschaden deutlich größer. -
@betze2 sagte:
Als Notlösung werde ich das wohl so machen müssen. Besser wäre es zu wissen, bis wann ich es bei zurich eingereicht bzw. beantragt haben muss.
Der eine oder andere hier meint zwar, dass Du dazu 8 Wochen Zeit hast, ich allerdings halte diese Auffassung für falsch. Meiner Auffassung nach – und im Übrigen auch nach der nicht ganz unmaßgeblichen Auffassung von Kaera – ist ein Schaden bei einer Versicherung "unverzüglich" nach Schadeneintritt einzureichen. Ein Schaden liegt bei Dir vor, ab dem Tag, an dem Deine Reise abgesagt wird/wurde.
@ballonflieger sagte:
... ist ein Schaden bei einer Versicherung "unverzüglich" nach Schadeneintritt einzureichen. Ein Schaden liegt bei Dir vor, ab dem Tag, an dem Deine Reise abgesagt wird/wurde.
Nochmal: Welcher "Schaden", die 1600€ wurden zurückgebucht.
Der Schaden tritt nicht mit der Absage der Reise ein sondern mit der Belastung der Kosten für die abgesagte Reise.
Wurde die Anzahlung belastet ist das bereits ein Versichungsfall, der gutgeschriebene Betrag noch nicht.
Kann doch nicht so schwer sein ... -
Hallo,
ich habe da auch 2 Fragen
- ab wann gilt denn der Schadenseintritt, ab dem Datum wo die Reise begonnen hätte oder wo man die Absage bekommen hat?
- Wir können ja davon ausgehen das wir definitiv nicht den kompletten Betrag zurück bekommen. Falls TC überlebt ( oder auch nicht dann aus der Insolvenzmasse), müsste man doch die Restforderung die die Versicherung nicht begleicht bei TC einfordern können. Oder ist TC mit der Versicherung raus?
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@vonschmeling sagte:
Auch das ist nicht empirisch. Solche Bemerkungen kann man sich einfach sparen.
Danke!Wäre es ähnlich stark medial vertreten, hätte ich davon was mitgekriegt.
Diesmal ist der Imageschaden deutlich größer.@sonnestrand75 sagte:
Wäre es ähnlich stark medial vertreten, hätte ich davon was mitgekriegt.
Diesmal ist der Imageschaden deutlich größer.Es spielt aber für den Sachverhalt keine Rolle was du mitgekriegt hast oder nicht, ist das so schwer zu verstehen?
Die Aussage "die kannte keiner" ist jedenfalls ganz und gar unrichtig.Und da es hier nicht um JT geht bitte weiter im Thema.
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ich Bei RTL in den Nachrichten wurde berichtet, dass alle Kunden deren Reise bis zum 31.10. abgesagt wurde wohl kaum etwas von ihrem Geld wiederbekommen werden. Und das es solche Situation noch nie so gab. Man gehe ja als Kunde einer Pauschalreise davon aus abgesichert zu sein
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Hallo,
ich habe da auch 2 Fragen
- ab wann gilt denn der Schadenseintritt, ab dem Datum wo die Reise begonnen hätte oder wo man die Absage bekommen hat?
- Wir können ja davon ausgehen das wir definitiv nicht den kompletten Betrag zurück bekommen. Falls TC überlebt ( oder auch nicht dann aus der Insolvenzmasse), müsste man doch die Restforderung die die Versicherung nicht begleicht bei TC einfordern können. Oder ist TC mit der Versicherung raus?
@toma07 sagte:
Hallo,
ich habe da auch 2 Fragen
ab wann gilt denn der Schadenseintritt, ab dem Datum wo die Reise begonnen hätte oder wo man die Absage bekommen hat?Sofern du bereits eine Zahlung geleistet hast tritt der Schaden mit der Absage durch den Veranstalter ein.
Wir können ja davon ausgehen das wir definitiv nicht den kompletten Betrag zurück bekommen. Falls TC überlebt ( oder auch nicht dann aus der Insolvenzmasse), müsste man doch die Restforderung die die Versicherung nicht begleicht bei TC einfordern können. Oder ist TC mit der Versicherung raus?
Das ist zwar ein wenig schräg formuliert aber ich versuche mich mal an einer Antwort:
Falls nicht dein kompletter Schaden von der Versicherung beglichen wird bleibt der Rest als Posten für die Gläubigerliste.
Solltest du es irgendwie anders gemeint haben bitte ich um Präzisierung der Frage. -
Eben habe ich nochmal mit american express gesprochen. Der Mann meinte, ich hatte wohl sehr Glück, so früh den Antrag auf Reklamation gestellt zu haben. Das Geld war letzte Woche noch "vorläufig" auf meinem Konto.
Wann nun eine "dauerhafte" Gutschrift erfolgt konnte der Mann mir nicht sagen. Und ob überhaupt oder ob das Geld wieder eingezogen wird. Am 22.9 wurden noch 1600€ berechnet

Bevor wir nicht fix wissen, dass es eine dauerhafte Gutschrift ist, können wir nicht verreisen. Das kann jetzt noch bius zu 6 Wochen dauern. Die Frage ist, wann mein Anspruch auf die Zurich Versicherung abläuft. Ich kann ja nicht doppelt beantragen.
@betze2 sagte:
Das Geld war letzte Woche noch "vorläufig" auf meinem Konto. Wann nun eine "dauerhafte" Gutschrift erfolgt konnte der Mann mir nicht sagen. Und ob überhaupt oder ob das Geld wieder eingezogen wird. (...) Das kann jetzt noch bius zu 6 Wochen dauern.
Wie hier jeder lesen kann, ist das Geld noch nicht final zurückerstattet. Diese Sicherheit hat @betze2 offensichtlich erst nach bis zu 6 Wochen. Das Problem der Fristwahrung, das @betze2 anspricht, gibt es daher in der Tat, da es für die Schadenmeldung eine 8-Wochen-Frist, wie sie @vonschmeling hier verbreitet, nicht gibt.
@vonschmeling sagte:Kann doch nicht so schwer sein ...
Das denke ich auch.
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@betze2 sagte:
Ich kann ja nicht das Geld via KK zurückbuchen lassen und nochmals bei der Zurich Versicherung den Antrag auf Erstattung stellen.
Selbstverständlich nicht!
Aber wie gesagt: Ein Schaden wird nach dem Eintritt reguliert, noch hast du keinen weshalb deine Überlegungen irrtümlich sind.@vonschmeling sagte:
Selbstverständlich nicht!
Aber wie gesagt: Ein Schaden wird nach dem Eintritt reguliert, noch hast du keinen weshalb deine Überlegungen irrtümlich sind.Vielen Dank. Dann hätte ich ja wirklich noch zeit. Die Leute hier haben einen ja komplett kirre gemacht, weil alle schon eingereicht haben. Das bedeutet aber ja auch, dass die überhaupt erst mit Ausazhlung beginnen können, wenn klar ist, ob die Leute Anfang November nicht auch ihre Anträge einreichen werden. Dann wird auch klar, wieso das vor einem Jahr nichts wird...
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ich Bei RTL in den Nachrichten wurde berichtet, dass alle Kunden deren Reise bis zum 31.10. abgesagt wurde wohl kaum etwas von ihrem Geld wiederbekommen werden. Und das es solche Situation noch nie so gab. Man gehe ja als Kunde einer Pauschalreise davon aus abgesichert zu sein
@fabima sagte:
Bei RTL in den Nachrichten wurde berichtet, dass alle Kunden deren Reise bis zum 31.10. abgesagt wurde wohl kaum etwas von ihrem Geld wiederbekommen werden.
Sorry, aber wovon "man bei RTL berichtet ist nun wahrlich auch nicht immer gleich Fakt.
Und das es solche Situation noch nie so gab.
Das wenigstens ist zutreffend.
Man gehe ja als Kunde einer Pauschalreise davon aus abgesichert zu sein
Ja, und das mit Fug und Recht!
Daher stellte ja nicht nur ich mir die Frage, wie denn so ein Deckungsmaximum im Hinblick auf die Umsätze der Versicherung gewürdigt wird?
Wenn schon Staat / Gesetzgeber infrage gestellt werden, dann doch wohl an der Schnittstelle (beispielhaft) Kundengeldereinnahmen von 550 Mio ./. Versicherungsschutz von 110 Mio.
Wenn es so geregelt ist, dass eine quasi beliebige Summe von Kundengeldern (und die entsprechenden Prämien!) vereinnahmt werden können ohne die Absicherung auszuweiten wäre das in der Tat ein Versäumnis von babylonischem Ausmaß.