Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Hola aus Mallorca.
️
Meine Flüge mit EasyJet verliefen absolut problemlos.
Wir sind gut gelandet, ohne jegliche Probleme.Reisende mit EasyJet, traut euch !
@kucky83 sagte:
Hola aus Mallorca.
️
Meine Flüge mit EasyJet verliefen absolut problemlos.
Wir sind gut gelandet, ohne jegliche Probleme.Reisende mit EasyJet, traut euch !
Kucky, danke für die Rückmeldung.
In Verbindung mit der Aussage der Webseite von Easyjet sollte nun für alle Betroffenen die Verwendung ihrer Easyjetflüge, gebucht mit einer TC-Pauschalreise, kein Problem mehr darstellen, guten Flug in die Herbstferien!Dasselbe sollte auch für Ryanairflüge sowie alle ausgestellten Linienflugtickets gelten, auch hier wäre es schön, wenn Ihr bei erfolgreich absolvierten Flügen hier kurz Bescheid gebt, dass es problemlos funktioniert hat.
So bekommen viele Betroffene ein positives Feedback und den Mut, auch ihre Reise wenigstens mit den bezahlten Flugtickets antreten zu können, wenn sie vor Ort eine bezahlbare Unterkunft gefunden haben. -
Hola aus Mallorca.
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Meine Flüge mit EasyJet verliefen absolut problemlos.
Wir sind gut gelandet, ohne jegliche Probleme.Reisende mit EasyJet, traut euch !
@kucky83 sagte:
Hola aus Mallorca.
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Meine Flüge mit EasyJet verliefen absolut problemlos.
Wir sind gut gelandet, ohne jegliche Probleme.Reisende mit EasyJet, traut euch !
Danke für Deine Rückmeldung und schönen Urlaub.
Gibt es auch schon Erfahrungen mit Ryanair?Gruß
Marcus -
Hola aus Mallorca.
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Meine Flüge mit EasyJet verliefen absolut problemlos.
Wir sind gut gelandet, ohne jegliche Probleme.Reisende mit EasyJet, traut euch !
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So sieht das in der Theorie aus. Wir befinden uns aktuell in "Urlaub". Wir hatten unsern Urlaub über hc/Neckermann gebucht. Wir stehen hier allein auf weiter Flur. Einen Reiseleiter gibt es seit letzter Woche nicht mehr. Hc war auf telefonische Anfrage sehr nett und hat auf kaera verwiesen. Nach 6 Minuten bandansage und weiteren 4 Minuten in der Schleife kam die Ansage, dass telefonisch wegen des erhöhten Aufkommens keine Auskunft erteilt werden kann. 18€ für nix. Mail Adresse gibt es keine bei kaera und auf meine mail an Zürich erhielt ich die Antwort, wir sollen uns an den Reiseleiter oder an kaera wenden. Prima. Das Hotel kümmert sich um keine Kosten Zusagen. Die wollen nach Monaten ohne Zahlung von tc die Hotel Kosten direkt von den Urlaubern einziehen. Andernfalls droht der Ausschluss aus dem Hotelzimmer. Also zum gebuchten und gezahlten Urlaub jetzt noch mal € 1000,- fürs Hotel zahlen. Ohne das jemand sagen kann, ob das über den Sicherungsschein abgesichert ist. Und wie das dann mit dem Transfer umd dem Rückflug mit Condor aussieht, kann auch keiner sagen. Hotel: klappt schon. Also für alle, denen der Urlaub versaut wurde und zu Hause um eine Erstattung kämpfen, muss ich sagen, dass es den Urlaubern vor Ort noch schlechter geht. Bei allem Verständnis, kämpfen hier viele vor Ort am urlaubsort mit ihrer Existenz .
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So sieht das in der Theorie aus. Wir befinden uns aktuell in "Urlaub". Wir hatten unsern Urlaub über hc/Neckermann gebucht. Wir stehen hier allein auf weiter Flur. Einen Reiseleiter gibt es seit letzter Woche nicht mehr. Hc war auf telefonische Anfrage sehr nett und hat auf kaera verwiesen. Nach 6 Minuten bandansage und weiteren 4 Minuten in der Schleife kam die Ansage, dass telefonisch wegen des erhöhten Aufkommens keine Auskunft erteilt werden kann. 18€ für nix. Mail Adresse gibt es keine bei kaera und auf meine mail an Zürich erhielt ich die Antwort, wir sollen uns an den Reiseleiter oder an kaera wenden. Prima. Das Hotel kümmert sich um keine Kosten Zusagen. Die wollen nach Monaten ohne Zahlung von tc die Hotel Kosten direkt von den Urlaubern einziehen. Andernfalls droht der Ausschluss aus dem Hotelzimmer. Also zum gebuchten und gezahlten Urlaub jetzt noch mal € 1000,- fürs Hotel zahlen. Ohne das jemand sagen kann, ob das über den Sicherungsschein abgesichert ist. Und wie das dann mit dem Transfer umd dem Rückflug mit Condor aussieht, kann auch keiner sagen. Hotel: klappt schon. Also für alle, denen der Urlaub versaut wurde und zu Hause um eine Erstattung kämpfen, muss ich sagen, dass es den Urlaubern vor Ort noch schlechter geht. Bei allem Verständnis, kämpfen hier viele vor Ort am urlaubsort mit ihrer Existenz .
@pretsch sagte:
So sieht das in der Theorie aus. Wir befinden uns aktuell in "Urlaub". Wir hatten unsern Urlaub über hc/Neckermann gebucht. Wir stehen hier allein auf weiter Flur. Einen Reiseleiter gibt es seit letzter Woche nicht mehr. Hc war auf telefonische Anfrage sehr nett und hat auf kaera verwiesen. Nach 6 Minuten bandansage und weiteren 4 Minuten in der Schleife kam die Ansage, dass telefonisch wegen des erhöhten Aufkommens keine Auskunft erteilt werden kann. 18€ für nix. Mail Adresse gibt es keine bei kaera und auf meine mail an Zürich erhielt ich die Antwort, wir sollen uns an den Reiseleiter oder an kaera wenden. Prima. Das Hotel kümmert sich um keine Kosten Zusagen. Die wollen nach Monaten ohne Zahlung von tc die Hotel Kosten direkt von den Urlaubern einziehen. Andernfalls droht der Ausschluss aus dem Hotelzimmer. Also zum gebuchten und gezahlten Urlaub jetzt noch mal € 1000,- fürs Hotel zahlen. Ohne das jemand sagen kann, ob das über den Sicherungsschein abgesichert ist. Und wie das dann mit dem Transfer umd dem Rückflug mit Condor aussieht, kann auch keiner sagen. Hotel: klappt schon. Also für alle, denen der Urlaub versaut wurde und zu Hause um eine Erstattung kämpfen, muss ich sagen, dass es den Urlaubern vor Ort noch schlechter geht. Bei allem Verständnis, kämpfen hier viele vor Ort am urlaubsort mit ihrer Existenz .
DER Tourisitk übernimmt euren Transport...
Zurich beauftragt DER Touristik mit Transfer zu den Flughäfen der Thomas Cook Deutschland-Gäste in diesen Regionen
Die Zurich Versicherung geht den nächsten Schritt bei der Hilfe für die betroffenen Urlauber. So hat Zurich nun DER Touristik beauftragt, den Transfer zu den Flughäfen in der Dominikanischen Republik zu organisieren. Die DER Touristik setzt hierfür ihre Zielgebietsagentur vor Ort ein. Alle Reisenden von Thomas Cook Deutschland, die sich aktuell in der Dominikanischen Republik befinden, werden Ihre Transferinformationen über die Zielgebietsagentur der DER Touristik erhalten. Die DER Touristik hat die Vorbereitung für eine schnelle Lösung gestartet. Zudem wird DER Touristik ab dem 28.09.19 auch die Transfers in Mallorca, Menorca und Ibiza organisieren. Auch der Transfer in den Kanaren wird ab dem 28.09.19 sichergestellt.
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So sieht das in der Theorie aus. Wir befinden uns aktuell in "Urlaub". Wir hatten unsern Urlaub über hc/Neckermann gebucht. Wir stehen hier allein auf weiter Flur. Einen Reiseleiter gibt es seit letzter Woche nicht mehr. Hc war auf telefonische Anfrage sehr nett und hat auf kaera verwiesen. Nach 6 Minuten bandansage und weiteren 4 Minuten in der Schleife kam die Ansage, dass telefonisch wegen des erhöhten Aufkommens keine Auskunft erteilt werden kann. 18€ für nix. Mail Adresse gibt es keine bei kaera und auf meine mail an Zürich erhielt ich die Antwort, wir sollen uns an den Reiseleiter oder an kaera wenden. Prima. Das Hotel kümmert sich um keine Kosten Zusagen. Die wollen nach Monaten ohne Zahlung von tc die Hotel Kosten direkt von den Urlaubern einziehen. Andernfalls droht der Ausschluss aus dem Hotelzimmer. Also zum gebuchten und gezahlten Urlaub jetzt noch mal € 1000,- fürs Hotel zahlen. Ohne das jemand sagen kann, ob das über den Sicherungsschein abgesichert ist. Und wie das dann mit dem Transfer umd dem Rückflug mit Condor aussieht, kann auch keiner sagen. Hotel: klappt schon. Also für alle, denen der Urlaub versaut wurde und zu Hause um eine Erstattung kämpfen, muss ich sagen, dass es den Urlaubern vor Ort noch schlechter geht. Bei allem Verständnis, kämpfen hier viele vor Ort am urlaubsort mit ihrer Existenz .
@pretsch sagte:
So sieht das in der Theorie aus. Wir befinden uns aktuell in "Urlaub". Wir hatten unsern Urlaub über hc/Neckermann gebucht. Wir stehen hier allein auf weiter Flur. Einen Reiseleiter gibt es seit letzter Woche nicht mehr. Hc war auf telefonische Anfrage sehr nett und hat auf kaera verwiesen. Nach 6 Minuten bandansage und weiteren 4 Minuten in der Schleife kam die Ansage, dass telefonisch wegen des erhöhten Aufkommens keine Auskunft erteilt werden kann. 18€ für nix. Mail Adresse gibt es keine bei kaera und auf meine mail an Zürich erhielt ich die Antwort, wir sollen uns an den Reiseleiter oder an kaera wenden. Prima. Das Hotel kümmert sich um keine Kosten Zusagen. Die wollen nach Monaten ohne Zahlung von tc die Hotel Kosten direkt von den Urlaubern einziehen. Andernfalls droht der Ausschluss aus dem Hotelzimmer. Also zum gebuchten und gezahlten Urlaub jetzt noch mal € 1000,- fürs Hotel zahlen. Ohne das jemand sagen kann, ob das über den Sicherungsschein abgesichert ist. Und wie das dann mit dem Transfer umd dem Rückflug mit Condor aussieht, kann auch keiner sagen. Hotel: klappt schon. Also für alle, denen der Urlaub versaut wurde und zu Hause um eine Erstattung kämpfen, muss ich sagen, dass es den Urlaubern vor Ort noch schlechter geht. Bei allem Verständnis, kämpfen hier viele vor Ort am urlaubsort mit ihrer Existenz .
Hallo pretsch,
bei der Karea AG in den FAQ gibts Hilfe wegen der Kostenübernahme.
http://www.kaera-ag.de/_documents/Hotel_garantuee.pdf -
@franco20 sagte:
Wie ist die Aussage auf der EasyJet Homepage zu interpretieren, das alle Kunden einer TC-Pauschalreise bis Ende Oktober mit EasyJet wie geplant reisen können? Das ist doch eigentlich eine verbindliche Aussage?!?
Danke für den Hinweis, hier nochmal die gesamte Aussage der Easyjet-Homepage für die Betroffenen, es werden auch Ersatzflüge gegen Geld angeboten für diejenigen, die keinen Rückflug mehr haben.
Webseite Easyjet von heute:
Passagiere von Thomas Cook Deutschland GmbH, die nach Deutschland zurückkehren möchten (mit easyJet-Flügen als Teil ihrer Thomas Cook Deutschland-Buchung):
Kunden, die sich derzeit mit einer Thomas Cook Deutschland-Buchung im Urlaub befinden und im Rahmen dieses Urlaubs mit easyJet fliegen, können weiterhin planmäßig nach Hause reisen. Bitte checken Sie wie gewohnt online ein. In allen anderen Fällen können Kunden die KAERA AG-Website unter http://www.kaera-ag.de für Fragen und weitere Informationen besuchen.
Passagiere von Thomas Cook, die zu anderen Reisezielen als Großbritannien zurückkehren:
Wir möchten betroffenen Passagieren helfen, indem wir den Kunden, die sich derzeit bis zum 7. Oktober im Ausland befinden, einen besonderen Rettungstarif anbieten.
Ein Preis von 120 £ (140 €, 150 CHF, 1500 MAD) inklusive 23 kg Gepäck wird gegen Vorlage der ursprünglichen Buchungsnummer von Thomas Cook angeboten.
Alle betroffenen Passagiere sollten sich an unser Kundenserviceteam wenden:
Aus Großbritannien oder International: +44 (0) 330 365 5030
Wenn Sie aus Frankreich anrufen: 0806 141 143
Wenn Sie aus Deutschland anrufen: 0302 178 2256
Wenn Sie aus Italien anrufen: 199 304 213
Wenn Sie aus Spanien anrufen: 902 808 767
Wenn Sie aus Portugal anrufen: 707 450 193
Wenn Sie aus den Niederlanden anrufen: 0900 506 0900
Wenn Sie aus der Schweiz anrufen: 0800 001 649
Passagiere von Thomas Cook Deutschland GmbH mit zukünftig geplanten easyJet-Flügen als Teil einer Thomas Cook Deutschland-Buchung:
Alle Kunden von Thomas Cook Deutschland GmbH, die vor Ende Oktober mit einem easyJet-Flug reisen, können weiterhin wie geplant reisen.
Kunden, die nicht mehr reisen möchten, da der easyJet-Flug Teil einer Thomas Cook Deutschland-Buchung ist, müssen sich für Erstattungsforderungen an die KAERA AG-Website wenden.Ende Auszug der Easyjet-Webseite
ENDLICH MAL EINE PRÄZISE AUSSAGE! Vielen Dank an Easyjet, sowas wünsche ich mir bei jeder beteiligten Fluggesellschaft!
@cliffideo sagte:
Danke für den Hinweis, hier nochmal die gesamte Aussage der Easyjet-Homepage für die Betroffenen, es werden auch Ersatzflüge gegen Geld angeboten für diejenigen, die keinen Rückflug mehr haben.
Webseite Easyjet von heute:
Passagiere von Thomas Cook Deutschland GmbH, die nach Deutschland zurückkehren möchten (mit easyJet-Flügen als Teil ihrer Thomas Cook Deutschland-Buchung):
Kunden, die sich derzeit mit einer Thomas Cook Deutschland-Buchung im Urlaub befinden und im Rahmen dieses Urlaubs mit easyJet fliegen, können weiterhin planmäßig nach Hause reisen. Bitte checken Sie wie gewohnt online ein. In allen anderen Fällen können Kunden die KAERA AG-Website unter http://www.kaera-ag.de für Fragen und weitere Informationen besuchen.
Passagiere von Thomas Cook, die zu anderen Reisezielen als Großbritannien zurückkehren:
Wir möchten betroffenen Passagieren helfen, indem wir den Kunden, die sich derzeit bis zum 7. Oktober im Ausland befinden, einen besonderen Rettungstarif anbieten.
Ein Preis von 120 £ (140 €, 150 CHF, 1500 MAD) inklusive 23 kg Gepäck wird gegen Vorlage der ursprünglichen Buchungsnummer von Thomas Cook angeboten.
Alle betroffenen Passagiere sollten sich an unser Kundenserviceteam wenden:
Aus Großbritannien oder International: +44 (0) 330 365 5030
Wenn Sie aus Frankreich anrufen: 0806 141 143
Wenn Sie aus Deutschland anrufen: 0302 178 2256
Wenn Sie aus Italien anrufen: 199 304 213
Wenn Sie aus Spanien anrufen: 902 808 767
Wenn Sie aus Portugal anrufen: 707 450 193
Wenn Sie aus den Niederlanden anrufen: 0900 506 0900
Wenn Sie aus der Schweiz anrufen: 0800 001 649
Passagiere von Thomas Cook Deutschland GmbH mit zukünftig geplanten easyJet-Flügen als Teil einer Thomas Cook Deutschland-Buchung:
Alle Kunden von Thomas Cook Deutschland GmbH, die vor Ende Oktober mit einem easyJet-Flug reisen, können weiterhin wie geplant reisen.
Kunden, die nicht mehr reisen möchten, da der easyJet-Flug Teil einer Thomas Cook Deutschland-Buchung ist, müssen sich für Erstattungsforderungen an die KAERA AG-Website wenden.Ende Auszug der Easyjet-Webseite
ENDLICH MAL EINE PRÄZISE AUSSAGE! Vielen Dank an Easyjet, sowas wünsche ich mir bei jeder beteiligten Fluggesellschaft!
Dieser Aussage von easyJet kann wirklich vertraut werden. Ich hatte hier im Forum -weiß leider nicht mehr auf welcher Seite- etwas dazu geschrieben, mit Angabe eines Urteils vom OLG Frankfurt vom Dezember 2018.
Da mein Beitrag scheinbar nicht von allen gelesen wurde, fasse ich es nochmals zusammen.Ein Reisender, der seinen Flug bei easyJet storniert hatte, klagte auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren. In der ersten Instanz gewann der Reisende, aber das OLG Frankfurt hob das Urteil auf und easyJet musste nichts erstatten. Grund hierfür war, dass easyJet in seinen AGBs die Rückzahlung von Steuern und Gebühren ausgeschlossen hat und, für seine AGBs englisches Recht gewählt hat. Das heißt, für den IV macht es keinen Sinn, solche Flüge stornieren zu wollen, bei denen er nichts rausholen kann.
Im Übrigen kann ein Flug nur storniert werden, solange er nicht angetreten wurde. Bedeuted, hat man am Flughafen eingecheckt, ist der Flug angetreten und nicht mehr stornierbar. Das gilt, wenn Hin- und Rückflug zusammen als eine einheitliche Leistung gebucht wurden, was im Prinzip für alle Pauschalreisen gelten dürfte.Hatte man nun eine Pauschalreise mit einer anderen Airline als easyJet gebucht, macht es für diejenigen Sinn, sich die AGBs ihrer Fluggesellschaft anzuschauen. Ist in deren AGBs die Rückerstattung von Steuern und Gebühren im Falle der Stornierung ebenfalls ausgeschlossen und, wird für die AGBs ausländisches Recht verwendet, sind Hin- und Rückflug sicher. Auf jeden Fall sollte man sich mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um zu erfahren, wie die jeweilige Airline den Sachverhalt sieht.
Guten Flug... -
@erny1805 sagte:
Siehe der Rest vom Text? Weiss nicht was Sie noch erwarten. Wäre die Summe von 300 Millionen schon da, hätte es auf jeden Fall mehr für die geschädigten Kunden zurück gegeben...
Sicher, nur dafür wäre es im März 2019 auch zu spät gewesen
Es wird seit Jahren gefordert...
Oh. Von wem? Waren es doch nicht die Grünen, die sich hier kümmern wollten?
... ist auch kein Wunder wenn man als Regierung glaubt, die Rückholung der ganzen Urlauber fällt nicht unter die Summe vom Versicherungsschein und deswegen reicht es für alle...
Da sind wir der gleichen Meinung.
Anmerkung: Meine Anmerkungen oben kursiv.
@towi1802 sagte:
Anmerkung: Meine Anmerkungen oben kursiv.
Anbei ein Artikel der das erklärt was ich meine. Siehe Lobby Abschnitt... das hat mit den Grünen gar nichts zu tun... da könne Sie das provozierend hier rein schreiben

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-versicherung-1.4622090
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So sieht das in der Theorie aus. Wir befinden uns aktuell in "Urlaub". Wir hatten unsern Urlaub über hc/Neckermann gebucht. Wir stehen hier allein auf weiter Flur. Einen Reiseleiter gibt es seit letzter Woche nicht mehr. Hc war auf telefonische Anfrage sehr nett und hat auf kaera verwiesen. Nach 6 Minuten bandansage und weiteren 4 Minuten in der Schleife kam die Ansage, dass telefonisch wegen des erhöhten Aufkommens keine Auskunft erteilt werden kann. 18€ für nix. Mail Adresse gibt es keine bei kaera und auf meine mail an Zürich erhielt ich die Antwort, wir sollen uns an den Reiseleiter oder an kaera wenden. Prima. Das Hotel kümmert sich um keine Kosten Zusagen. Die wollen nach Monaten ohne Zahlung von tc die Hotel Kosten direkt von den Urlaubern einziehen. Andernfalls droht der Ausschluss aus dem Hotelzimmer. Also zum gebuchten und gezahlten Urlaub jetzt noch mal € 1000,- fürs Hotel zahlen. Ohne das jemand sagen kann, ob das über den Sicherungsschein abgesichert ist. Und wie das dann mit dem Transfer umd dem Rückflug mit Condor aussieht, kann auch keiner sagen. Hotel: klappt schon. Also für alle, denen der Urlaub versaut wurde und zu Hause um eine Erstattung kämpfen, muss ich sagen, dass es den Urlaubern vor Ort noch schlechter geht. Bei allem Verständnis, kämpfen hier viele vor Ort am urlaubsort mit ihrer Existenz .
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Hallo Zusammen,
ich habe für den 08.11. eine Reise mit Neckermann gebucht und noch keine Absage erhalten
Am 08.10. müsste normalerweise der Restbetrag per Lastschrift abgebucht werden.
Nun meine Frage: Ist bei irgendjemanden nach bekannt werden der Insolvenz noch ein Restbetrag abgebucht worden.
Vielen Dank im Voraus für konstruktive Antworten
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@towi1802 sagte:
Anmerkung: Meine Anmerkungen oben kursiv.
Anbei ein Artikel der das erklärt was ich meine. Siehe Lobby Abschnitt... das hat mit den Grünen gar nichts zu tun... da könne Sie das provozierend hier rein schreiben

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-versicherung-1.4622090
@erny1805 sagte:
Anbei ein Artikel der das erklärt was ich meine. Siehe Lobby Abschnitt... das hat mit den Grünen gar nichts zu tun... da könne Sie das provozierend hier rein schreiben

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-versicherung-1.4622090
Die im Artikel als letzte Konsequenz betrachtete Amtshaftungsklage für mich kläre Kiste, soll sie doch Jahre dauern, ich hab Zeit, Geld bringt sonst auch keine Zinsen, macht letztlich eh der Anwalt...
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Irgendwie fehlt die Hälfte meines Beitrages...
@priester18 sagte:
Hallo in die Runde.
Habe ja schon einmal nach dem Sachstand in ähnlich gelagerten Fällen gefragt und wollte mal kurz über die "Ich nutze die Flüge" Situation aus meinen Erlebnissen berichten.
Am heutigen Tage habe ich erneut mit dem Flugleistungsanbieter (AirFrance) zu meiner Kuba Reise (goBucher) telefoniert. Dieser bestätigte mir abermals, das meine Tickets valide sind. Sie haben an der Hotline wohl die "Sprachregelung", das jeder der über ein Ticket (e-Ticket/Ticketnummer) verfügt und pünktlich ist, auch fliegen kann. (Ich bin mir aber nicht sicher, ob das so bleibt)
Hotline einfach klasse: Freundlich, verbindlich, offen, Wartezeit <1 min
Habe aber doch meine Zweifel und daraufhin mal bei vtours (dort hat Bucher die Tickets meiner goBucher Reise gekauft - und laut Status auch direkt bezahlt) nachgefragt.
Anwort 1: "Wenden Sie sich an Ihr Reisebüro oder ihr Portal, wir können keine Auskunft geben" als ich dann sagte, das ich auf der Website unter "Meine Buchung" gesehen habe, das der Flug bezahlt sei und die gute Frau bat unter meiner vtours Buchungsnummer xxxxxxx nachzusehen, kam dann
Antwort 2: ja, das sieht alles in Ordnung aus, aber wenden Sie sich an ihr Reisebüro oder Portal. Wir können keine Aussage machen.
Aber Hauptsache ICH werde im Schriftverkehr zw. vtours und Bucher als gemeinsamer Kunde bezeichnet.Hotline: geht so, etwas genervt (verstehe ich) aber nicht unfreundlich, wenig verbindlich, Sprachregelung ohne Hilfe, Warteschlange 23 Minuten !!!
War mir dann doch noch unsicherer und hatte ein Angebot (Flug und Hotel getrennt) welches preislich im Rahmen lag gefunden, aber leider noch Termine so das ich die Buchungen nicht beenden konnte.
Ergebnis: Flüge aus Angebot 1 nicht mehr verfügbar, Flüge aus Angebot 2 kosten 25% mehr. Beide Male Condor nach Kuba.
Ich bin wirklich am Ende...in einer Woche wollte ich auf gepackten Koffern sitzen, habe noch keine KLARE Absage der Reise und die Teilanbieter geben mir Hoffnung, die aber irgendwie unmittelbar wieder vernichtet wird.
Alles in allem wirklich zermürbend...
DAHER DIE FRAGE: Wer hat seine Flüge, bei welchem Anbieter schon in Anspruch genommen? Würde mich über einen Bericht oder eine PN
@priester18 sagte:
Genauso ist es in unserem Fall auch! GoBucher Reise - Eurowingsflüge über Vtours. Wir werden die Flüge auch in Anspruch nehmen und haben das Hotel nochmal gebucht. Bitte berichte doch, ob alles bei dir geklappt hat. Unsere Reise beginnt leider erst am 12.10.
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Hallo Zusammen,
ich habe für den 08.11. eine Reise mit Neckermann gebucht und noch keine Absage erhalten
Am 08.10. müsste normalerweise der Restbetrag per Lastschrift abgebucht werden.
Nun meine Frage: Ist bei irgendjemanden nach bekannt werden der Insolvenz noch ein Restbetrag abgebucht worden.
Vielen Dank im Voraus für konstruktive Antworten
@hyundaii30 sagte:
Hallo Zusammen,
ich habe für den 08.11. eine Reise mit Neckermann gebucht und noch keine Absage erhalten
Am 08.10. müsste normalerweise der Restbetrag per Lastschrift abgebucht werden.
Nun meine Frage: Ist bei irgendjemanden nach bekannt werden der Insolvenz noch ein Restbetrag abgebucht worden.
Vielen Dank im Voraus für konstruktive Antworten
Bei uns wäre Restzahlung heute fällig,hatten jedoch Zahlung am We vor Insolvenz gestoppt!
Ebenso mit Neckermann gebucht,eigentlicher Abflug 1.11.! Auf keinen Fall Restzahlung leisten !!! -
Könnte es denn sein, das ich die Restzahlung doch noch zahlen muss obwohl meine Reise storniert wurde da Abflug 27.10.
Da sind sich die Experten nicht einig..Fakt ist, der Veranstalter ist nicht in der Lage, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Ich würde mir rechtlichen Beistand holen,falls eine Forderung kommt.
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@cliffideo sagte:
Danke für den Hinweis, hier nochmal die gesamte Aussage der Easyjet-Homepage für die Betroffenen, es werden auch Ersatzflüge gegen Geld angeboten für diejenigen, die keinen Rückflug mehr haben.
Webseite Easyjet von heute:
Passagiere von Thomas Cook Deutschland GmbH, die nach Deutschland zurückkehren möchten (mit easyJet-Flügen als Teil ihrer Thomas Cook Deutschland-Buchung):
Kunden, die sich derzeit mit einer Thomas Cook Deutschland-Buchung im Urlaub befinden und im Rahmen dieses Urlaubs mit easyJet fliegen, können weiterhin planmäßig nach Hause reisen. Bitte checken Sie wie gewohnt online ein. In allen anderen Fällen können Kunden die KAERA AG-Website unter http://www.kaera-ag.de für Fragen und weitere Informationen besuchen.
Passagiere von Thomas Cook, die zu anderen Reisezielen als Großbritannien zurückkehren:
Wir möchten betroffenen Passagieren helfen, indem wir den Kunden, die sich derzeit bis zum 7. Oktober im Ausland befinden, einen besonderen Rettungstarif anbieten.
Ein Preis von 120 £ (140 €, 150 CHF, 1500 MAD) inklusive 23 kg Gepäck wird gegen Vorlage der ursprünglichen Buchungsnummer von Thomas Cook angeboten.
Alle betroffenen Passagiere sollten sich an unser Kundenserviceteam wenden:
Aus Großbritannien oder International: +44 (0) 330 365 5030
Wenn Sie aus Frankreich anrufen: 0806 141 143
Wenn Sie aus Deutschland anrufen: 0302 178 2256
Wenn Sie aus Italien anrufen: 199 304 213
Wenn Sie aus Spanien anrufen: 902 808 767
Wenn Sie aus Portugal anrufen: 707 450 193
Wenn Sie aus den Niederlanden anrufen: 0900 506 0900
Wenn Sie aus der Schweiz anrufen: 0800 001 649
Passagiere von Thomas Cook Deutschland GmbH mit zukünftig geplanten easyJet-Flügen als Teil einer Thomas Cook Deutschland-Buchung:
Alle Kunden von Thomas Cook Deutschland GmbH, die vor Ende Oktober mit einem easyJet-Flug reisen, können weiterhin wie geplant reisen.
Kunden, die nicht mehr reisen möchten, da der easyJet-Flug Teil einer Thomas Cook Deutschland-Buchung ist, müssen sich für Erstattungsforderungen an die KAERA AG-Website wenden.Ende Auszug der Easyjet-Webseite
ENDLICH MAL EINE PRÄZISE AUSSAGE! Vielen Dank an Easyjet, sowas wünsche ich mir bei jeder beteiligten Fluggesellschaft!
Dieser Aussage von easyJet kann wirklich vertraut werden. Ich hatte hier im Forum -weiß leider nicht mehr auf welcher Seite- etwas dazu geschrieben, mit Angabe eines Urteils vom OLG Frankfurt vom Dezember 2018.
Da mein Beitrag scheinbar nicht von allen gelesen wurde, fasse ich es nochmals zusammen.Ein Reisender, der seinen Flug bei easyJet storniert hatte, klagte auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren. In der ersten Instanz gewann der Reisende, aber das OLG Frankfurt hob das Urteil auf und easyJet musste nichts erstatten. Grund hierfür war, dass easyJet in seinen AGBs die Rückzahlung von Steuern und Gebühren ausgeschlossen hat und, für seine AGBs englisches Recht gewählt hat. Das heißt, für den IV macht es keinen Sinn, solche Flüge stornieren zu wollen, bei denen er nichts rausholen kann.
Im Übrigen kann ein Flug nur storniert werden, solange er nicht angetreten wurde. Bedeuted, hat man am Flughafen eingecheckt, ist der Flug angetreten und nicht mehr stornierbar. Das gilt, wenn Hin- und Rückflug zusammen als eine einheitliche Leistung gebucht wurden, was im Prinzip für alle Pauschalreisen gelten dürfte.Hatte man nun eine Pauschalreise mit einer anderen Airline als easyJet gebucht, macht es für diejenigen Sinn, sich die AGBs ihrer Fluggesellschaft anzuschauen. Ist in deren AGBs die Rückerstattung von Steuern und Gebühren im Falle der Stornierung ebenfalls ausgeschlossen und, wird für die AGBs ausländisches Recht verwendet, sind Hin- und Rückflug sicher. Auf jeden Fall sollte man sich mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um zu erfahren, wie die jeweilige Airline den Sachverhalt sieht.
Guten Flug...@mauseknatschi sagte:
Dieser Aussage von easyJet kann wirklich vertraut werden. Ich hatte hier im Forum -weiß leider nicht mehr auf welcher Seite- etwas dazu geschrieben, mit Angabe eines Urteils vom OLG Frankfurt vom Dezember 2018.
Da mein Beitrag scheinbar nicht von allen gelesen wurde, fasse ich es nochmals zusammen.Ein Reisender, der seinen Flug bei easyJet storniert hatte, klagte auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren. In der ersten Instanz gewann der Reisende, aber das OLG Frankfurt hob das Urteil auf und easyJet musste nichts erstatten. Grund hierfür war, dass easyJet in seinen AGBs die Rückzahlung von Steuern und Gebühren ausgeschlossen hat und, für seine AGBs englisches Recht gewählt hat. Das heißt, für den IV macht es keinen Sinn, solche Flüge stornieren zu wollen, bei denen er nichts rausholen kann.
Im Übrigen kann ein Flug nur storniert werden, solange er nicht angetreten wurde. Bedeuted, hat man am Flughafen eingecheckt, ist der Flug angetreten und nicht mehr stornierbar. Das gilt, wenn Hin- und Rückflug zusammen als eine einheitliche Leistung gebucht wurden, was im Prinzip für alle Pauschalreisen gelten dürfte.Hatte man nun eine Pauschalreise mit einer anderen Airline als easyJet gebucht, macht es für diejenigen Sinn, sich die AGBs ihrer Fluggesellschaft anzuschauen. Ist in deren AGBs die Rückerstattung von Steuern und Gebühren im Falle der Stornierung ebenfalls ausgeschlossen und, wird für die AGBs ausländisches Recht verwendet, sind Hin- und Rückflug sicher. Auf jeden Fall sollte man sich mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um zu erfahren, wie die jeweilige Airline den Sachverhalt sieht.
Guten Flug...Danke Dir, somit ist nun definitiv klar, dass wir den EasyJet Flug antreten werden...
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@mauseknatschi sagte:
Dieser Aussage von easyJet kann wirklich vertraut werden. Ich hatte hier im Forum -weiß leider nicht mehr auf welcher Seite- etwas dazu geschrieben, mit Angabe eines Urteils vom OLG Frankfurt vom Dezember 2018.
Da mein Beitrag scheinbar nicht von allen gelesen wurde, fasse ich es nochmals zusammen.Ein Reisender, der seinen Flug bei easyJet storniert hatte, klagte auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren. In der ersten Instanz gewann der Reisende, aber das OLG Frankfurt hob das Urteil auf und easyJet musste nichts erstatten. Grund hierfür war, dass easyJet in seinen AGBs die Rückzahlung von Steuern und Gebühren ausgeschlossen hat und, für seine AGBs englisches Recht gewählt hat. Das heißt, für den IV macht es keinen Sinn, solche Flüge stornieren zu wollen, bei denen er nichts rausholen kann.
Im Übrigen kann ein Flug nur storniert werden, solange er nicht angetreten wurde. Bedeuted, hat man am Flughafen eingecheckt, ist der Flug angetreten und nicht mehr stornierbar. Das gilt, wenn Hin- und Rückflug zusammen als eine einheitliche Leistung gebucht wurden, was im Prinzip für alle Pauschalreisen gelten dürfte.Hatte man nun eine Pauschalreise mit einer anderen Airline als easyJet gebucht, macht es für diejenigen Sinn, sich die AGBs ihrer Fluggesellschaft anzuschauen. Ist in deren AGBs die Rückerstattung von Steuern und Gebühren im Falle der Stornierung ebenfalls ausgeschlossen und, wird für die AGBs ausländisches Recht verwendet, sind Hin- und Rückflug sicher. Auf jeden Fall sollte man sich mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um zu erfahren, wie die jeweilige Airline den Sachverhalt sieht.
Guten Flug...Danke Dir, somit ist nun definitiv klar, dass wir den EasyJet Flug antreten werden...
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@mnml, wo findet Ihr diese Vertriebsinfo. Ich bin leider immer darauf angewiesen,dass hier jemand das update verlinkt. Bin zu blöd
In der Vertriebsinfo steht, dass die Frage, ob das gebuchte Hotel noch versichert ist, wenn der Flug in Anspruch genommen wird, mit Priorität versucht wird zu klären.
Mein laienhaftes Rechtsverständnis sagt mir, dass es für Kreditkartenzahler gut wäre, wenn dem nicht so wäre, denn dann würde für den Hotelpreis (+Transfer), das Chargebackverfahren sofort Anwendung finden können.
In meiner Buchungsbestätigung sind die unterschiedlichen Preise einzeln aufgeführt, so dass man es genau trennen kann.
Wie seht Ihr das?
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@mnml, wo findet Ihr diese Vertriebsinfo. Ich bin leider immer darauf angewiesen,dass hier jemand das update verlinkt. Bin zu blöd
In der Vertriebsinfo steht, dass die Frage, ob das gebuchte Hotel noch versichert ist, wenn der Flug in Anspruch genommen wird, mit Priorität versucht wird zu klären.
Mein laienhaftes Rechtsverständnis sagt mir, dass es für Kreditkartenzahler gut wäre, wenn dem nicht so wäre, denn dann würde für den Hotelpreis (+Transfer), das Chargebackverfahren sofort Anwendung finden können.
In meiner Buchungsbestätigung sind die unterschiedlichen Preise einzeln aufgeführt, so dass man es genau trennen kann.
Wie seht Ihr das?
@heidiskigeil sagte:
@mnml, wo findet Ihr diese Vertriebsinfo. Ich bin leider immer darauf angewiesen,dass hier jemand das update verlinkt. Bin zu blöd