Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!
Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.
Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-
@robbsie sagte:
Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!
Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.
Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-
Andere sind hier auch geflogen...
Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.deAls zweites würde ich mit der Auftragsnummer von deiner Reisebestätigung probieren.
154345554@neckermann-reisen.deJeweils deine Daten einsetzen natürlich.
Wenn ich so überlege, bei Namen kann es eine Doppelung geben, probiere es zuerst mit der Nummer.
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Die Quelle wird doch angegeben - wie kommt man nur drauf, dass towi1802 hier "eigene Ansicht" wiedergibt?
Zu lesen ist hier nichts weiter als eine seiner Zeit schlüssige Argumentation gegen die Erhöhung der Versicherungssumme.Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bereits im Vorwege eine Nachversicherung in der Relation zum Umsatz vorgeschrieben sein müsste. Damit wäre das Risiko einer eklatanten Unterdeckung sinnvoll moderiert.
Es ist ja vollkommen grotesk, einen kleinen Spartenveranstalter zu einer Versicherung in Höhe von 300 Mio zu verdonnern, wenn er grade mal 1 Mio Umsatz macht.
Nicht nur deshalb finde ich das Rumgereite auf der versäumten pauschalen Höhe der Deckungssumme rechtschaffen unsinnig.@vonschmeling sagte:
Die Quelle wird doch angegeben - wie kommt man nur drauf, dass towi1802 hier "eigene Ansicht" wiedergibt?
Zu lesen ist hier nichts weiter als eine seiner Zeit schlüssige Argumentation gegen die Erhöhung der Versicherungssumme.Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bereits im Vorwege eine Nachversicherung in der Relation zum Umsatz vorgeschrieben sein müsste. Damit wäre das Risiko einer eklatanten Unterdeckung sinnvoll moderiert.
Es ist ja vollkommen grotesk, einen kleinen Spartenveranstalter zu einer Versicherung in Höhe von 300 Mio zu verdonnern, wenn er grade mal 1 Mio Umsatz macht.
Nicht nur deshalb finde ich das Rumgereite auf der versäumten pauschalen Höhe der Deckungssumme rechtschaffen unsinnig.Da bin ich sogar mal Deiner Meinung was die Relation zum Umsatz betrifft. Aber Fakt ist halt das es so nicht umgesetzt wurde und sogar das Justizministerium 2017 darauf hin gewiesen hat, zumindest auf 300 Millionen zu erhöhen. Man hätte dich damals zumindest damit auseinandersetzen können und ggf das Gesetz auf die Staffelung ändern können. Aber gar nicht reagieren ist dann auch der falsche Weg

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@mauseknatschi sagte:
Hey, ich verstehe nicht, was der Angriff soll, ob ich noch in meinem Traumland lebe. Aber, um deine Frage zu beantworten, nein, ich lebe nicht in meinem Traumland.
Übrigens, ich habe keine Ausführungen zu IATA-Flügen getätigt. Das war, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, Cliffideo. Meiner Meinung nach haben IATA-Flüge auch nicht direkt etwas mit einer Stornierung zu tun.
Was es jetzt genau mit der Air France auf sich hat, kann ich ebensowenig sagen wie du.
Wie ich jetzt bereits mehrmals geschrieben habe, kommt es auf die AGBs der jeweiligen Airline an und, welches Recht welchen Landes diesen AGBs zugrunde liegt. Desweiteren ist darauf zu achten, ob diese Flüge stornierbar sind, also welchen Tarif TC eingekauft hat.Im Übrigen führst du jetzt lediglich die Air France an, vernachlässigst aber scheinbar bewusst diejenigen, die hier geschrieben haben, dass deren Fluggesellschaft das Okay erteilt hat und, die sogar gerade in ihrem Flieger sitzen.
Ich denke, wenn man Lesenden dieses Forums Informationen, belegt mit Urteilen inklusive Aktenzeichen in die Hand gibt, ist daran nichts falsch. Was jeder daraus macht bzw. weitere Erkundigungen dazu einholt, ist Sache jedes Einzelnen.
Das Problem bei der ganzen Insolvenz von TC ist, dass nicht jede Pauschalreise hinsichtlich der darin enthaltenen Flüge gleich zu beurteilen ist. Und wie heißt es bei den Juristen: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Bedeuted hier, die einen können problemlos fliegen, die anderen leider nicht.
Bei Etihad steht es leider auch noch nicht fest...Zum 150. Mal, JEDER Tarif ist stornierbar, außer bei Ryanair und Easyjet.
Emirates hat es bestätigt, LH hat es bestätigt, bei Airfrance ist es schon passiert - TC kann die Flüge stornieren. Trotz ausgestellten Tickets.
Und ja, die einen können fliegen, die anderen nicht. Nur WEIß man es vorher nicht, zu welchen man gehört. Außer man fliegt mit Easyjet, da würde ich auch sagen, sie sind safe.
Ob und wann die weiteren Flüge storniert werden, weiß man zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Und ob Rückfluge trotz Hinflug storniert werden, wird man auch erst im Nachhinein erfahren.
Alle, die ihre Tickets nutzen wollen (außer Easyjet und Ryanair) müssen sich im Klaren sein, dass sie am Flughafen nicht mitgenommen werden, ob hin oder zurück.
@sonnestrand75 sagte:
Zum 150. Mal, JEDER Tarif ist stornierbar, außer bei Ryanair und Easyjet.
Emirates hat es bestätigt, LH hat es bestätigt, bei Airfrance ist es schon passiert - TC kann die Flüge stornieren. Trotz ausgestellten Tickets.
Und ja, die einen können fliegen, die anderen nicht. Nur WEIß man es vorher nicht, zu welchen man gehört. Außer man fliegt mit Easyjet, da würde ich auch sagen, sie sind safe.
Ob und wann die weiteren Flüge storniert werden, weiß man zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Und ob Rückfluge trotz Hinflug storniert werden, wird man auch erst im Nachhinein erfahren.
Alle, die ihre Tickets nutzen wollen (außer Easyjet und Ryanair) müssen sich im Klaren sein, dass sie am Flughafen nicht mitgenommen werden, ob hin oder zurück.
Deine Aussage, dass nur die Flüge mit easyJet und Ryan Air nicht stornierbar sind, ist ziemlicher Müll. Für solch eine Behauptung müsstest du dir alle AGBs der Fluggesellschaften, die Linienflüge anbieten, durchgelesen haben, was ich stark bezweifle.
Ich habe bisher immer darauf hingewiesen, dass es auf die AGBs der jeweiligen Airline ankommt und dem ist so. Wenn diese dem deutschen Recht unterliegen, sind sie stornierbar und es müssen Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Das heißt, solche Flüge dürften vom IV storniert werden, um den Betrag für die Steuern und Gebühren der Insolvenzmasse hinzuzufügen.
Ich habe mir gerade die AGBs der Air France zu Gemüte geführt. Dort heißt es, deren AGBs unterliegen dem Recht des Landes, in dem das Ticket gekauft wurde. Auch ist in deren AGBs explizit aufgeführt, dass bei einer Stornierung Steuern und Gebühren erstattet werden, also so, wie es das deutsche Gesetz vorschreibt. Deshalb ist die Stornierung der Air France Tickets nachvollziehbar.
Wie die AGBs anderer ausländischer Fluggesellschaften aussehen, weiß ich nicht, da ich sie nicht gelesen habe. Aber jeder, der es wissen möchte, kann sich diese im Internet ansehen.
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@robbsie sagte:
Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!
Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.
Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-
Andere sind hier auch geflogen...
Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.deAls zweites würde ich mit der Auftragsnummer von deiner Reisebestätigung probieren.
154345554@neckermann-reisen.deJeweils deine Daten einsetzen natürlich.
Wenn ich so überlege, bei Namen kann es eine Doppelung geben, probiere es zuerst mit der Nummer.
@sonnestrand75 sagte:
Andere sind hier auch geflogen...
Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.deAls zweites würde ich mit der Auftragsnummer von deiner Reisebestätigung probieren.
154345554@neckermann-reisen.deJeweils deine Daten einsetzen natürlich.
Wenn ich so überlege, bei Namen kann es eine Doppelung geben, probiere es zuerst mit der Nummer.
Ne das klappt nicht, denke eher es ist eine generische Email-Adresse

Ein Checkin wäre schon nett als Sicherheit im Vorfeld. -
@mauseknatschi
Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.
Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.
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@sonnestrand75 sagte:
Andere sind hier auch geflogen...
Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.deAls zweites würde ich mit der Auftragsnummer von deiner Reisebestätigung probieren.
154345554@neckermann-reisen.deJeweils deine Daten einsetzen natürlich.
Wenn ich so überlege, bei Namen kann es eine Doppelung geben, probiere es zuerst mit der Nummer.
Ne das klappt nicht, denke eher es ist eine generische Email-Adresse

Ein Checkin wäre schon nett als Sicherheit im Vorfeld.@robbsie sagte:
Ne das klappt nicht, denke eher es ist eine generische Email-Adresse

Ein Checkin wäre schon nett als Sicherheit im Vorfeld.Ich habe gerade recherchiert, du brauchst die Email-Adresse aus deinen Reisenunterlagen.
Da müssen Check In Daten stehen - Code plus die Mail-Adresse. -
Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!
Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.
Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-
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Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!
Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.
Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-
Moin
Ich habe meine Flüge bei Ryanair bestätigt bekommen. Ich habe in Dublin angerufen und per Lifechat angefragt.Versuch es mit der Emailadresse...
Max.Mustermann.01012019@Neckermann.gfr-center.de
Und deine PNR NummerErsetze den Namen und das Buchungsdatum durch deine Daten.
Viel Glück.
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@robbsie sagte:
Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? ...
Login: dynamisch-nec@neckermann-reisen.de
Passwort: Dein PNR Code (bei mir sind es 6 Buchstaben) -
@kennen04 sagte:
Login: dynamisch-nec@neckermann-reisen.de
Passwort: Dein PNR Code (bei mir sind es 6 Buchstaben)Damit ging es, herzlichen Dank!!
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Hallo,
ich habe für meine Reise über Bucher, die am 8.11. beginnen soll, eine Schadensmeldung über meine Anzahlung bei Kaera abgegeben und eine Bearbeitungsnummer erhalten.@karinmanuela sagte:
Hallo,
ich habe für meine Reise über Bucher, die am 8.11. beginnen soll, eine Schadensmeldung über meine Anzahlung bei Kaera abgegeben und eine Bearbeitungsnummer erhalten.Tolle Info

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@mauseknatschi
Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.
Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.
@sonnestrand75 sagte:
@mauseknatschi
Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.
Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.
Ja, darauf kann man sich einigen. Wobei, ich habe nie behauptet, dass es bei der Stornierung auf IATA-Flüge ankommt.
Und noch eine Info für Etihad-Flüge: Telefonisch erhielt ich gestern von Etihad die Auskunft, man ist sich noch nicht sicher, ob TC-Geschädigte ihren Flug in Anspruch nehmen können. Soeben habe ich die AGBs von Etihad gelesen. Diese sehen vor, dass bei einer Stornierung die Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Die AGBs sehen auch vor, dass der Reiseveranstalter stornieren kann. Insofern kann man den Etihad-Flug ebenfalls begraben.
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Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.
Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.
Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen. Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.
Nach Gesetz ist es aber nicht...
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hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
Würde mich über Antworten freuen -
Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?Danke

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hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
Würde mich über Antworten freuen@alexandra6406 sagte:
hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
Würde mich über Antworten freuenZumindest erstatten sie Steuern und Gebühren. Somit ist es reine Glückssache, ob euer Flug bis dahin storniert wird oder nicht.
Niemand weiß, was der Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen machen wird...
Eine Stornierung ist schon geschehen (Seite 180, ganz unten). -
Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?Danke

@playaamadores sagte:
Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?Danke

Welchen Schaden? Du hast doch noch keinen.
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Ok also den 31.10.19 abwarten.
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Ich nochmal - bei mir wurden die AF Flüge storniert.
Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht, aber bei mir wurde NICHT die Buchung storniert, sondern die einzelnen Flugsegmente
Hamburg - Paris
Paris - Havanna
und zurückMeine Buchung existiert noch, aber es gibt keine Flugsegmente in der Buchung.
Begründung für mich wäre: Selbst wenn der Insolvenzverwalter bei eigentlichen 3000 Euro Flugkosten nur 12 Euro (Gebühren) zurück bekommt, dann sind das bei 1000 Flügen eben trotzdem 12.000 Euro und damit könnte man sicher 3 Reisen abfinden.
Wie auch immer: Ich wünsche allen Glück, die eine Reise mit den Flügen wagen. Der tatsächliche Check In für die eigentlichen Flugsegmente ist ja in der Regel leider erst 24h vorher möglich.
Wichtig ist erstmal da zu sein. Zurück findet man im Notfall sicher irgendwelche Ersatzflüge.
Gruß
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Üblicherweise werden Betriebshaftpflichtversicherungen u.a. nach Umsatz ,Anzahl der Mitarbeiter und Angabe der Risken
abgeschlossen.Bei Falschangabe kein Schutz und ggf.Haftung des Geschäftsführers.
Kurios wenn unsere Volksvertreter so was nicht beherrschen und die Grundregeln für Lobbyisten usw. über Bord werfen.
Die dummen vergesslichen sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
Selbst wenn hier Insolvenzverschleppung und damit verbunden im Normalfall eine Durchgriffshaftung entsteht,gelogen wurde,
ggf. Verbraucherrechte gebeugt wurden als das ändert nichts daran das man nicht durchgreift.
Wie allzu oft lässt der Gesetzgeber laufen und bessert dann vielleicht nach,das dauert aber bekanntlich weil die RV Bosse müssen ja erstmal befragt werden.Herrn Joussen (TUI) u.a. wird es freuen das unsere Vertreter so freundlich zu der Industrie sind.
Subjektiv ist das meist allerdings nicht immer Verbraucher freundlich,egal wie es ausgeht sollte jeder darüber nachdenken welches Buchungsverhalten etwas schützen kann.´Spekulationen wieviel über bliebt sind wenig Zielführend es kommt wie es kommt.
Man sollte versuchen so kurz wie möglich vor der Reise zu buchen um solche Verluste zu minimieren,
Sicherlich kann man dann nicht immer den letzten besten Preis bekommen aber wenn ich 200€ mehr zahle ist das bei weitem nicht soviel wie verloren gehen kann.Vermutlich würde dies auch früher oder später eine Wirkung auf die RV haben wenn die Liquiden Mittel später kommen.