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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2141

    @roro538 sagte:

    Für alle die mit American Express bezahlt haben. Hier eine sehr gute Info von einer Anwältin.

    https://www.youtube.com/watch?v=Hxsnd_cYef8&feature=youtu.be

    Gibt es auch eine Zusammenfassung als Text?
    So dass man nur wenige Sekunden investieren muss, um nützliche Informationen rauszuziehen.

    roro538R D. SasterD 2 Antworten Letzte Antwort
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    • SonneStrand75S SonneStrand75

      @roro538 sagte:

      Für alle die mit American Express bezahlt haben. Hier eine sehr gute Info von einer Anwältin.

      https://www.youtube.com/watch?v=Hxsnd_cYef8&feature=youtu.be

      Gibt es auch eine Zusammenfassung als Text?
      So dass man nur wenige Sekunden investieren muss, um nützliche Informationen rauszuziehen.

      roro538R Offline
      roro538R Offline
      roro538
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2142

      @SonneStrand75

      ich kann dir noch diesen Link geben. Dort steht auch viel geschrieben.

      https://www.anwalt.de/rechtstipps/mastercard-neues-update-in-sachen-thomas-cook-insolvenz-und-chargeback-verfahren_159317.html

      SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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      • mucmuliM Offline
        mucmuliM Offline
        mucmuli
        schrieb am zuletzt editiert von mucmuli
        #2143

        @roro538 sagte:

        Für alle die mit American Express bezahlt haben. Hier eine sehr gute Info von einer Anwältin.

        https://www.youtube.com/watch?v=Hxsnd_cYef8&feature=youtu.be

        Cool danke. Die haben auch ein Video für MasterCard. Wobei M&M,/DKB zu mir am Telefon meinte, dass ich denen einreichen muss, wie viel ich von Zurich erstattet bekommen habe.

        Kann mich jemand über die Risiken aufklären, die ein Chargeback mit sich bringen soll/könnte, was die Dame im Video erwähnt

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mucmuliM mucmuli

          @stephan-schuboth sagte:

          Wann ist denn eigentlich Einsendeschluss???... Wirklich ernst gemeint!

          Die Frau von Kaera meinte zu mir am Telefon 8 Wochen ab Insolvenzantrag, wobei wenn Reisen im Jahr 2020 erst Ende 12/19 abgesagt werden, dann hätten diese ja keine Chance mehr ...

          vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2144

          @mucmuli sagte:

          Die Frau von Kaera meinte zu mir am Telefon 8 Wochen ab Insolvenzantrag, wobei wenn Reisen im Jahr 2020 erst Ende 12/19 abgesagt werden, dann hätten diese ja keine Chance mehr ...

          Nochmals vollkommen aberwitzige Aussage der freundlichen Frau - sorry aber dass du da so gar keine Zweifel hattest finde ich befremdlich!
          Der Schadenseintritt auf der Seite es Buchers ist die Absage der Reise. Erst dann entfalten Fristen Wirkung.
          Diese lauten nach wie vor: 8 Wochen nach Schadenseintritt (Ergänzungen können Interessierte über die Suchfunktion finden).
          Man kann sich jetzt aussuchen, ob mucmuli die Informationen nicht korrekt verstanden oder die Frau am Telefon überwiegenden Unsinn kommuniziert hat - ich bin grad noch ambivalent ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          mucmuliM 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Reisefreak20R Offline
            Reisefreak20R Offline
            Reisefreak20
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2145

            Schuld ist nicht die Versicherung, sondern eine Bundesregierung, die so etwas zulässt, dass der kleine Verbraucher in die Röhre schaut. Wenn unsere Regierung solche Versicherungen zulässt, dann wird es natürlich auch so gemacht. Und wie immer bei solchen Pleiten gehe ich davon aus, dass die Vorstandsvorsitzenden Ihr Schäfchen schon längst im trockenen haben und die Konten rechtzeitig vor der Insolvenz geräumt haben. Vielleicht fangen Sie von dem ganzen schönen Geld ja wieder mit einer neuen Firma an. (Wenn ich es weiß, buche ich dort nie mehr) So ist es nunmal immer. Ich kenne keine Ausnahme. Unsere Politik ist bestimmt auf Kuschelkurs gegangen mit den großen Unternehmen. Auch so läuft es leider immer. Schließlich müsste man für eine höhere Versicherungssumme ja auch höhere Beiträge zahlen. Man merkt schon, ich habe für unsere Politik nichts übrig und für solche Unternehmen auch nicht. Wie bereits gesagt, der strafrechtlich Aspekt ist hier nicht zu verachten. Bei einer drohenden Insolvenz noch Kundengelder einnehmen ist Betrug und somit strafbar.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              @mucmuli sagte:

              Die Frau von Kaera meinte zu mir am Telefon 8 Wochen ab Insolvenzantrag, wobei wenn Reisen im Jahr 2020 erst Ende 12/19 abgesagt werden, dann hätten diese ja keine Chance mehr ...

              Nochmals vollkommen aberwitzige Aussage der freundlichen Frau - sorry aber dass du da so gar keine Zweifel hattest finde ich befremdlich!
              Der Schadenseintritt auf der Seite es Buchers ist die Absage der Reise. Erst dann entfalten Fristen Wirkung.
              Diese lauten nach wie vor: 8 Wochen nach Schadenseintritt (Ergänzungen können Interessierte über die Suchfunktion finden).
              Man kann sich jetzt aussuchen, ob mucmuli die Informationen nicht korrekt verstanden oder die Frau am Telefon überwiegenden Unsinn kommuniziert hat - ich bin grad noch ambivalent ...

              mucmuliM Offline
              mucmuliM Offline
              mucmuli
              schrieb am zuletzt editiert von mucmuli
              #2146

              @vonschmeling sagte:

              Nochmals vollkommen aberwitzige Aussage der freundlichen Frau - sorry aber dass du da so gar keine Zweifel hattest finde ich befremdlich!
              Der Schadenseintritt auf der Seite es Buchers ist die Absage der Reise. Erst dann entfalten Fristen Wirkung.
              Diese lauten nach wie vor: 8 Wochen nach Schadenseintritt (Ergänzungen können Interessierte über die Suchfunktion finden).
              Man kann sich jetzt aussuchen, ob mucmuli die Informationen nicht korrekt verstanden oder die Frau am Telefon überwiegenden Unsinn kommuniziert hat - ich bin grad noch ambivalent ...

              Da ich etwas anderes wissen wollte, war mir diese Aussage relativ egal. Ich hab ja meinen Schaden bereits angemeldet. Letztendlich fängt Zürich eh erst mit der Bearbeitung an, wenn alle Reisen komplett abgesagt sind

              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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              • roro538R roro538

                @SonneStrand75

                ich kann dir noch diesen Link geben. Dort steht auch viel geschrieben.

                https://www.anwalt.de/rechtstipps/mastercard-neues-update-in-sachen-thomas-cook-insolvenz-und-chargeback-verfahren_159317.html

                SonneStrand75S Offline
                SonneStrand75S Offline
                SonneStrand75
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2147

                @roro538 sagte:

                @SonneStrand75

                ich kann dir noch diesen Link geben. Dort steht auch viel geschrieben.

                https://www.anwalt.de/rechtstipps/mastercard-neues-update-in-sachen-thomas-cook-insolvenz-und-chargeback-verfahren_159317.html

                Danke, Zusammenfassung war, es ist eine unbekannte Situation, nehmen Sie am besten einen Anwalt, zum Beispiel deren Kanzlei. Nicht abwimmeln lassen und schon jetzt Antrag stellen, da die Summe nicht ausreichen wird.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mucmuliM mucmuli

                  @vonschmeling sagte:

                  Nochmals vollkommen aberwitzige Aussage der freundlichen Frau - sorry aber dass du da so gar keine Zweifel hattest finde ich befremdlich!
                  Der Schadenseintritt auf der Seite es Buchers ist die Absage der Reise. Erst dann entfalten Fristen Wirkung.
                  Diese lauten nach wie vor: 8 Wochen nach Schadenseintritt (Ergänzungen können Interessierte über die Suchfunktion finden).
                  Man kann sich jetzt aussuchen, ob mucmuli die Informationen nicht korrekt verstanden oder die Frau am Telefon überwiegenden Unsinn kommuniziert hat - ich bin grad noch ambivalent ...

                  Da ich etwas anderes wissen wollte, war mir diese Aussage relativ egal. Ich hab ja meinen Schaden bereits angemeldet. Letztendlich fängt Zürich eh erst mit der Bearbeitung an, wenn alle Reisen komplett abgesagt sind

                  vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2148

                  @mucmuli sagte:

                  Da ich etwas anderes wissen wollte, war mir diese Aussage relativ egal. Ich hab ja meinen Schaden bereits angemeldet. Letztendlich fängt Zürich eh erst mit der Bearbeitung an, wenn alle Reisen komplett abgesagt sind

                  ... sagt die Frau von der Kaera ...
                  Sorry, aber ich geb´s bei dir jetzt definitiv auf - das wird dir vermutlich eh zupass kommen.
                  Allen anderen am Thema interessierten muss ich leider aufmerksames Lesen der jeweiligen Inhalte verordnen.
                  Für Fragen und spezifischen Austausch gibt´s ja noch die PN Funkiton zum Glück!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  mucmuliM 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mucmuliM mucmuli

                    @stephan-schuboth sagte:

                    Wann ist denn eigentlich Einsendeschluss???... Wirklich ernst gemeint!

                    Die Frau von Kaera meinte zu mir am Telefon 8 Wochen ab Insolvenzantrag, wobei wenn Reisen im Jahr 2020 erst Ende 12/19 abgesagt werden, dann hätten diese ja keine Chance mehr ...

                    Stephan SchubothS Offline
                    Stephan SchubothS Offline
                    Stephan Schuboth
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2149

                    @mucmuli sagte:

                    Die Frau von Kaera meinte zu mir am Telefon 8 Wochen ab Insolvenzantrag, wobei wenn Reisen im Jahr 2020 erst Ende 12/19 abgesagt werden, dann hätten diese ja keine Chance mehr ...

                    Danke....Ich werde da erstmal anrufen.... Hatte oben im Explorer das Datum und 656 stehen. Muss ja bei denen irgendwo gelandet sein.... Ansonsten aufs Neue.

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV vonschmeling

                      @mucmuli sagte:

                      Da ich etwas anderes wissen wollte, war mir diese Aussage relativ egal. Ich hab ja meinen Schaden bereits angemeldet. Letztendlich fängt Zürich eh erst mit der Bearbeitung an, wenn alle Reisen komplett abgesagt sind

                      ... sagt die Frau von der Kaera ...
                      Sorry, aber ich geb´s bei dir jetzt definitiv auf - das wird dir vermutlich eh zupass kommen.
                      Allen anderen am Thema interessierten muss ich leider aufmerksames Lesen der jeweiligen Inhalte verordnen.
                      Für Fragen und spezifischen Austausch gibt´s ja noch die PN Funkiton zum Glück!

                      mucmuliM Offline
                      mucmuliM Offline
                      mucmuli
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2150

                      @vonschmeling sagte:

                      ... sagt die Frau von der Kaera ...
                      Sorry, aber ich geb´s bei dir jetzt definitiv auf - das wird dir vermutlich eh zupass kommen.
                      Allen anderen am Thema interessierten muss ich leider aufmerksames Lesen der jeweiligen Inhalte verordnen.
                      Für Fragen und spezifischen Austausch gibt´s ja noch die PN Funkiton zum Glück!

                      Du weißt natürlich alles besser, ist eh klar. Wenn nicht alle Reisen von TC abgesagt sind und die Schadenshöhe gar nicht feststeht, kann Zurich nicht mit der Entschädigung beginnen, da die Quoten nicht feststehen. Gut, hätten sie dich eingestellt, dann wäre das natürlich möglich, weil du alles weißt und die Klügste auf dem Planeten bist.

                      SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • mucmuliM mucmuli

                        @vonschmeling sagte:

                        ... sagt die Frau von der Kaera ...
                        Sorry, aber ich geb´s bei dir jetzt definitiv auf - das wird dir vermutlich eh zupass kommen.
                        Allen anderen am Thema interessierten muss ich leider aufmerksames Lesen der jeweiligen Inhalte verordnen.
                        Für Fragen und spezifischen Austausch gibt´s ja noch die PN Funkiton zum Glück!

                        Du weißt natürlich alles besser, ist eh klar. Wenn nicht alle Reisen von TC abgesagt sind und die Schadenshöhe gar nicht feststeht, kann Zurich nicht mit der Entschädigung beginnen, da die Quoten nicht feststehen. Gut, hätten sie dich eingestellt, dann wäre das natürlich möglich, weil du alles weißt und die Klügste auf dem Planeten bist.

                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2151

                        @mucmuli sagte:

                        Du weißt natürlich alles besser, ist eh klar. Wenn nicht alle Reisen von TC abgesagt sind und die Schadenshöhe gar nicht feststeht, kann Zurich nicht mit der Entschädigung beginnen, da die Quoten nicht feststehen. Gut, hätten sie dich eingestellt, dann wäre das natürlich möglich, weil du alles weißt und die Klügste auf dem Planeten bist.

                        Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.

                        Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.

                        Im Gesetz steht es trotzdem so...

                        mucmuliM j.dingerJ 2 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • SonneStrand75S SonneStrand75

                          Ich frage mich, welchen Azubi sie ans Programmieren des Webformulars gesetzt haben. Die Seite ist echt Schrott, mir sind schon jetzt mehrere Fehler aufgefallen.

                          Dabei habe ich noch nie eine Webseite programmiert, sehe also nur das Offensichtliche.

                          MaliniM Offline
                          MaliniM Offline
                          Malini
                          Verwarnt Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2152

                          @sonnestrand75 sagte:

                          Ich frage mich, welchen Azubi sie ans Programmieren des Webformulars gesetzt haben.

                          Super, dass es hier zu jedem Thema kompetente Leute gibt - bestimmt werden etliche Headhunter auf dich aufmerksam...

                          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • MaliniM Malini

                            @sonnestrand75 sagte:

                            Ich frage mich, welchen Azubi sie ans Programmieren des Webformulars gesetzt haben.

                            Super, dass es hier zu jedem Thema kompetente Leute gibt - bestimmt werden etliche Headhunter auf dich aufmerksam...

                            SonneStrand75S Offline
                            SonneStrand75S Offline
                            SonneStrand75
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2153

                            @malini sagte:

                            Super, dass es hier zu jedem Thema kompetente Leute gibt - bestimmt werden etliche Headhunter auf dich aufmerksam...

                            Hast du das programmiert oder warum greifst du mich an?
                            Es ist nunmal schlecht. Mein Freund ist vom Fach, er hat meinen Eindruck bestätigt.

                            MaliniM 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • SchlangenfangerS 1
                              SchlangenfangerS 1
                              Schlangenfanger
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2154

                              SonneStrand , ich wünsch euch einen schönen Urlaub😏

                              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Stephan SchubothS Stephan Schuboth

                                @mucmuli sagte:

                                Die Frau von Kaera meinte zu mir am Telefon 8 Wochen ab Insolvenzantrag, wobei wenn Reisen im Jahr 2020 erst Ende 12/19 abgesagt werden, dann hätten diese ja keine Chance mehr ...

                                Danke....Ich werde da erstmal anrufen.... Hatte oben im Explorer das Datum und 656 stehen. Muss ja bei denen irgendwo gelandet sein.... Ansonsten aufs Neue.

                                vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2155

                                @stephan-schuboth sagte:

                                Danke....Ich werde da erstmal anrufen.... Hatte oben im Explorer das Datum und 656 stehen. Muss ja bei denen irgendwo gelandet sein.... Ansonsten aufs Neue.

                                Auch für dich gilt die Frist von 8 Wochen nach Schadenseintritt und keinesfalls nach Insolvenzantrag.
                                Erklärung:
                                Der Insolvenzantrag löst den Schadensfall für den Kundengeldabsicherer aus.
                                Beim Kunden tritt der Schadensfall ein, wenn er Gewissheit über die nicht Erbringbarkeit seiner bezahlten Leistungen erlangt.
                                Fazit:
                                Die First zur Reklamation deines Anspruchs begann am Tage der Absage deiner Reise und dauert ferner 8 Wochen an.

                                (Nebensatz: Dieses halbgare Hörensagengeeier hier torpediert die Interessen der Betroffenen!)

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                Stephan SchubothS 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • SchlangenfangerS Schlangenfanger

                                  SonneStrand , ich wünsch euch einen schönen Urlaub😏

                                  SonneStrand75S Offline
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                                  SonneStrand75
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2156

                                  @schlangenfanger sagte:

                                  SonneStrand , ich wünsch euch einen schönen Urlaub😏

                                  Danke schön! Zumindest das Wetter spielt mit, auf Ibiza keine Selbstverständlichkeit...

                                  Sitzen quasi auf gepackten Koffern...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • SonneStrand75S SonneStrand75

                                    @mucmuli sagte:

                                    Du weißt natürlich alles besser, ist eh klar. Wenn nicht alle Reisen von TC abgesagt sind und die Schadenshöhe gar nicht feststeht, kann Zurich nicht mit der Entschädigung beginnen, da die Quoten nicht feststehen. Gut, hätten sie dich eingestellt, dann wäre das natürlich möglich, weil du alles weißt und die Klügste auf dem Planeten bist.

                                    Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.

                                    Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.

                                    Im Gesetz steht es trotzdem so...

                                    mucmuliM Offline
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                                    mucmuli
                                    schrieb am zuletzt editiert von mucmuli
                                    #2157

                                    @sonnestrand75 sagte:

                                    Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.

                                    Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.

                                    Im Gesetz steht es trotzdem so...

                                    Wo steht dies denn bitte im Gesetz? Und bitte komm mir jetzt nicht mit 'unverzüglich', was lediglich ohne schuldhaftes verzögern bedeutet, aber eine nach den Umständen des Einzellfalls angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist beinhaltet. (Und da ist es selbstverständlich, dass die Versicherung einen Überblick haben muss). Genau deshalb hab ich bei Kaera nachgefragt, und diese vollständige Auszahlung wurde verneint (was auch logisch ist).

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • SonneStrand75S Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2158

                                      Da steht eindeutig, in voller Höhe auszahlen, sofort.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SonneStrand75S SonneStrand75

                                        @mucmuli sagte:

                                        Du weißt natürlich alles besser, ist eh klar. Wenn nicht alle Reisen von TC abgesagt sind und die Schadenshöhe gar nicht feststeht, kann Zurich nicht mit der Entschädigung beginnen, da die Quoten nicht feststehen. Gut, hätten sie dich eingestellt, dann wäre das natürlich möglich, weil du alles weißt und die Klügste auf dem Planeten bist.

                                        Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.

                                        Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.

                                        Im Gesetz steht es trotzdem so...

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                                        #2159

                                        @sonnestrand75 sagte:

                                        Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.

                                        Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.

                                        Im Gesetz steht es trotzdem so...

                                        Im Gesetz steht "unverzüglich". Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Quotieren ist kein schuldhaftes Zögern, sondern in diesem Fall möglicherweise notwendig.

                                        SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • j.dingerJ j.dinger

                                          @sonnestrand75 sagte:

                                          Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.

                                          Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.

                                          Im Gesetz steht es trotzdem so...

                                          Im Gesetz steht "unverzüglich". Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Quotieren ist kein schuldhaftes Zögern, sondern in diesem Fall möglicherweise notwendig.

                                          SonneStrand75S Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2160

                                          @jdinger sagte:

                                          Im Gesetz steht "unverzüglich". Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Quotieren ist kein schuldhaftes Zögern, sondern in diesem Fall möglicherweise notwendig.

                                          Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe. Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.
                                          Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.

                                          Wir werden sehen, was passiert.

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