Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@ballonflieger
Na dann korrigiere doch bitte mal ... -
@teili sagte:
Sollten bei Abreise die alten Tickets nicht gelöscht sein gibt's lt. Qatar definitiv Probleme.
Wie begründet? Du kannst 100 Flüge buchen und bei 99 no-show sein, sofern du die Penunsen in den Wind schießt sollte es keinerlei "Probleme" geben.
Solltest Du Deine "halbe" Reise antreten verlierst Du sämtliche Ansprüche.
Worauf stützt du diese deine kategorische Aussage?
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@nicste sagte:
Da hast du natürlich recht; habe im Eifer des Gefechts überlesen, dass Flüge auch nicht zur Verfügung stehen.
Auch wieder falsch: Sophia hat die Flüge und kein Hotel ...


Eine Optionsbuchung bis Januar? Haste das auch überlesen?@vonschmeling sagte:
Auch wieder falsch: Sophia hat die Flüge und kein Hotel ...


Eine Optionsbuchung bis Januar? Haste das auch überlesen?Autokorrektur und eigener Antwort (ohne weitere Korrekturmöglichkeit) sei Dank: sollte gelesen und nicht überlesen heißen. Aber ich denke, der Sophia wurde genug an die Hand gegeben, was zielführend(er) ist.
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@ Alle
Ganz lieben Dank für Eure Antworten!
Wie schon geschrieben habe ich die Flüge und den Transfer und auch bereits bezahlt. Das Einzige was aktuell in der Luft hängt ist ein behindertengerechtes Hotel, welches ich mit Option buchen könnte, bis ich weiß ob ich von Neckermann mein im Februar 2019 und angezahltes Hotel dann auch bekomme. Aktuell habe ich bisher noch kein anderes gefunden und werde mich Morgen erneut auf die Suche machen und wünsche allen eine angenehme Nachtruhe.
Herzlichst
Sophia -
@ballonflieger
Na dann korrigiere doch bitte mal ...@vonschmeling sagte:
@ballonflieger
Na dann korrigiere doch bitte mal ...Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.
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Hallo Sophia,
falls Du eine Alternative suchst, haben wir ein passendes Unterforum dafür: klick hier
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@sophia2019 sagte:
Wie ist die Meinung von Euch werden noch Reisen nach dem 31.10.2019 abgesagt oder eher nicht.
MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr
@nicste sagte:
MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr
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Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"Die von Dir o.g. zwei Wochen sind die Anfechtungsfrist gegen den Gerichtsbeschluss ein Insolvenzantragsverfahren durchzuführen, bzw. gegen den vom Gericht berufenen vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Verstreichung der Frist ist er immer noch vorläufiger Insolvenzverwalter bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Dann wird aus einem Insolvenzantragsverfahren ein richtiges Insolvenzverfahren. Oder wegen fehlender Masse wird ein Insolvenzverfahren abgelehnt......
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@vonschmeling sagte:
@ballonflieger
Na dann korrigiere doch bitte mal ...Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.
@ballonflieger sagte:
Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.
Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
Klar soweit?
Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten. -
@nicste sagte:
MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr
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Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"Die von Dir o.g. zwei Wochen sind die Anfechtungsfrist gegen den Gerichtsbeschluss ein Insolvenzantragsverfahren durchzuführen, bzw. gegen den vom Gericht berufenen vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Verstreichung der Frist ist er immer noch vorläufiger Insolvenzverwalter bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Dann wird aus einem Insolvenzantragsverfahren ein richtiges Insolvenzverfahren. Oder wegen fehlender Masse wird ein Insolvenzverfahren abgelehnt......
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@teili sagte:
Der Hinweis zur Doppelbuchung kommt direkt von Qatar.
Wie begründet?
Wer Teile der bis 31.10. abgesagten Reise nutzt, verliert seine Ansprüche aus dem Sicherungsschein.
Sagt präzise wer?
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@Sophia: Interessante Info: dein Hotel für 01/2020 ist bereits storniert. hat dir Neckermann das mitgeteilt?
Dabei besteht doch angeblich noch eine winzige Chance, dass Reisen ab dem 01.11.2019 stattfinden!?
Wer das noch glaubt, kann auch in Ägypten mit weissen Weihnachten rechnen...@cnecky1 sagte:
@Sophia: Interessante Info: dein Hotel für 01/2020 ist bereits storniert. hat dir Neckermann das mitgeteilt?
Dabei besteht doch angeblich noch eine winzige Chance, dass Reisen ab dem 01.11.2019 stattfinden!?
Wer das noch glaubt, kann auch in Ägypten mit weissen Weihnachten rechnen...Wie heißt es: "Die Hoffnung stirbt zuletzt.....
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@Cnecky1
Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.@vonschmeling sagte:
@Cnecky1
Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.Bzw. schon einen Tag vor dem Antrag (in Deutschland).
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Geht´s etwas präziser?
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@ballonflieger sagte:
Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.
Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
Klar soweit?
Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.@vonschmeling sagte:
Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
Klar soweit?
Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.Nein. Es geht um Zusatzkosten, die dem Antragsteller als Auswirkung der Stornierung seiner Reise enstanden sind. Hierbei kann es sich auch um Kosten handeln, die mit den im Reisevertrag beschriebenen Leistungen nichts zu tun haben.
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Schön, wenn die Angabe möglich ist mach sie unbedingt!
Dazu gehören z.B. wohl die Kosten der Reiserücktrittsversicherung, deren Erstattung explizit ausgeschlossen wird an anderer Stelle?Sei´s drum ... man kann ja mal beherzt angeben, was dann rumkommt steht auf einem anderen Blatt.
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@vonschmeling sagte:
Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
Klar soweit?
Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.Nein. Es geht um Zusatzkosten, die dem Antragsteller als Auswirkung der Stornierung seiner Reise enstanden sind. Hierbei kann es sich auch um Kosten handeln, die mit den im Reisevertrag beschriebenen Leistungen nichts zu tun haben.
@vonschmeling
Meinst du mich?
Wie gestern schon geschrieben, wurde das von uns (über Bucher; dt. Tochter) gebuchte Hotel bereits am 24.09. storniert; der Antrag auf Insolvenzeröffnung in Deutschland erfolgte am 25.09.
Ich hoffe, das war jetzt präzise genug.
Allen eine gute Nacht, verbunden mit der Hoffnung, dass nächste Woche für alle Reiselustigen ab dem 1.11. klare Verhältnisse herrschen. -
@sophia2019 sagte:
@wuelfi71 ja die Anzahlung habe ich über Kreditkarte bezahlt aber das Hotel wurde bisher nicht storniert weil die Reise erst im Januar 2020 ist und demnach habe ich noch einen Reisevertrag und werde wohl so das Geld nicht zurück buchen lassen können. Trotzdem vielen Dank für den Hinweis.
Das Hotel wird aller Voraussicht nach noch zu einem späteren Zeitpunkt offiziell storniert werden, und dann kannst Du auf das Chargeback-Verfahren zurückgreifen. Meine Situation ist ähnlich: Die Unterlagen für die Kreditkartengesellschaft habe ich bereits zusammengetragen und warte nur noch auf das offizielle Storno, damit ich sie einreichen kann.
Allerdings gibt es für das Chargeback Fristen/Kulanzen, die je nach Kreditkartenaussteller unterschiedlich sind.
Wenn Du bereits Anfang des Jahres per Kreditkarte angezahlt hast (was dein Post vermuten lässt), sehe ich hier schwarz. Aber auch hier würde ich mich mal an die Kreditkartengesellschaft wenden und nachfragen.@hesse19 sagte:
Allerdings gibt es für das Chargeback Fristen/Kulanzen, die je nach Kreditkartenaussteller unterschiedlich sind.
Wenn Du bereits Anfang des Jahres per Kreditkarte angezahlt hast (was dein Post vermuten lässt), sehe ich hier schwarz. Aber auch hier würde ich mich mal an die Kreditkartengesellschaft wenden und nachfragen.Mir sind bei Kreditkarten nur Bedingungen bekannt, bei denen die Fristen mit dem Datum der Leistungserbringung zu laufen beginnen, also kein Grund zum Schwarzsehen für Einzelleistungskunden ohne Sicherungsschein. Entweder erhaltet Ihr die Leistung oder Chargeback. Was anderes ist das bei Paypal, da gibt es nur 180 Tage ab Zahlung "Käuferschutz".
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@teili sagte:
Der Hinweis zur Doppelbuchung kommt direkt von Qatar.
Wie begründet?
Wer Teile der bis 31.10. abgesagten Reise nutzt, verliert seine Ansprüche aus dem Sicherungsschein.
Sagt präzise wer?