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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2461

    @ballonflieger
    Na dann korrigiere doch bitte mal ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV vonschmeling

      @teili sagte:

      Sollten bei Abreise die alten Tickets nicht gelöscht sein gibt's lt. Qatar definitiv Probleme.

      Wie begründet? Du kannst 100 Flüge buchen und bei 99 no-show sein, sofern du die Penunsen in den Wind schießt sollte es keinerlei "Probleme" geben.

      Solltest Du Deine "halbe" Reise antreten verlierst Du sämtliche Ansprüche.

      Worauf stützt du diese deine kategorische Aussage?

      teiliT Offline
      teiliT Offline
      teili
      schrieb am zuletzt editiert von teili
      #2462
      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        @nicste sagte:

        Da hast du natürlich recht; habe im Eifer des Gefechts überlesen, dass Flüge auch nicht zur Verfügung stehen.

        Auch wieder falsch: Sophia hat die Flüge und kein Hotel ... 😏😶
        Eine Optionsbuchung bis Januar? Haste das auch überlesen?

        nicsteN Offline
        nicsteN Offline
        nicste
        schrieb am zuletzt editiert von nicste
        #2463

        @vonschmeling sagte:

        Auch wieder falsch: Sophia hat die Flüge und kein Hotel ... 😏😶
        Eine Optionsbuchung bis Januar? Haste das auch überlesen?

        Autokorrektur und eigener Antwort (ohne weitere Korrekturmöglichkeit) sei Dank: sollte gelesen und nicht überlesen heißen. Aber ich denke, der Sophia wurde genug an die Hand gegeben, was zielführend(er) ist.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sophia2019S Offline
          Sophia2019S Offline
          Sophia2019
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2464

          @ Alle

          Ganz lieben Dank für Eure Antworten!

          Wie schon geschrieben habe ich die Flüge und den Transfer und auch bereits bezahlt. Das Einzige was aktuell in der Luft hängt ist ein behindertengerechtes Hotel, welches ich mit Option buchen könnte, bis ich weiß ob ich von Neckermann mein im Februar 2019 und angezahltes Hotel dann auch bekomme. Aktuell habe ich bisher noch kein anderes gefunden und werde mich Morgen erneut auf die Suche machen und wünsche allen eine angenehme Nachtruhe.

          Herzlichst
          Sophia

          bitte löschen - geht nicht selbst

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            @ballonflieger
            Na dann korrigiere doch bitte mal ...

            HC-Mitglied2685054H Offline
            HC-Mitglied2685054H Offline
            HC-Mitglied2685054
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2465

            @vonschmeling sagte:

            @ballonflieger
            Na dann korrigiere doch bitte mal ...

            Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.

            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Ahotep2A 1
              Ahotep2A 1
              Ahotep2
              Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2466

              Hallo Sophia,

              falls Du eine Alternative suchst, haben wir ein passendes Unterforum dafür: klick hier

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • teiliT teili

                Dieser Beitrag wurde gelöscht!

                vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2467

                @teili sagte:

                Der Hinweis zur Doppelbuchung kommt direkt von Qatar.

                Wie begründet?

                Wer Teile der bis 31.10. abgesagten Reise nutzt, verliert seine Ansprüche aus dem Sicherungsschein.

                Sagt präzise wer?

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                Cnecky1C teiliT 2 Antworten Letzte Antwort
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                • nicsteN nicste

                  @sophia2019 sagte:

                  Wie ist die Meinung von Euch werden noch Reisen nach dem 31.10.2019 abgesagt oder eher nicht.

                  MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
                  Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr 🙂

                  olicheckO Offline
                  olicheckO Offline
                  olicheck
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2468

                  @nicste sagte:

                  MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
                  Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr 🙂

                  ---
                  Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"

                  Die von Dir o.g. zwei Wochen sind die Anfechtungsfrist gegen den Gerichtsbeschluss ein Insolvenzantragsverfahren durchzuführen, bzw. gegen den vom Gericht berufenen vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Verstreichung der Frist ist er immer noch vorläufiger Insolvenzverwalter bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Dann wird aus einem Insolvenzantragsverfahren ein richtiges Insolvenzverfahren. Oder wegen fehlender Masse wird ein Insolvenzverfahren abgelehnt......

                  Gerichtsbeschluss

                  nicsteN 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                    @vonschmeling sagte:

                    @ballonflieger
                    Na dann korrigiere doch bitte mal ...

                    Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.

                    vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2469

                    @ballonflieger sagte:

                    Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.

                    Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
                    Klar soweit?
                    Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • olicheckO olicheck

                      @nicste sagte:

                      MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
                      Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr 🙂

                      ---
                      Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"

                      Die von Dir o.g. zwei Wochen sind die Anfechtungsfrist gegen den Gerichtsbeschluss ein Insolvenzantragsverfahren durchzuführen, bzw. gegen den vom Gericht berufenen vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Verstreichung der Frist ist er immer noch vorläufiger Insolvenzverwalter bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Dann wird aus einem Insolvenzantragsverfahren ein richtiges Insolvenzverfahren. Oder wegen fehlender Masse wird ein Insolvenzverfahren abgelehnt......

                      Gerichtsbeschluss

                      nicsteN Offline
                      nicsteN Offline
                      nicste
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2470

                      @olicheck sagte:

                      ---
                      Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"

                      Wunsch Vater des Gedankens und so weiter. Meine Meinung entspricht meiner Hoffnung und einer zugegeben laienhaften Begründung.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @teili sagte:

                        Der Hinweis zur Doppelbuchung kommt direkt von Qatar.

                        Wie begründet?

                        Wer Teile der bis 31.10. abgesagten Reise nutzt, verliert seine Ansprüche aus dem Sicherungsschein.

                        Sagt präzise wer?

                        Cnecky1C Offline
                        Cnecky1C Offline
                        Cnecky1
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                        schrieb am zuletzt editiert von Cnecky1
                        #2471

                        @Sophia: Interessante Info: dein Hotel für 01/2020 ist bereits storniert. hat dir Neckermann das mitgeteilt?
                        Dabei besteht doch angeblich noch eine winzige Chance, dass Reisen ab dem 01.11.2019 stattfinden!?
                        Wer das noch glaubt, kann auch in Ägypten mit weissen Weihnachten rechnen...

                        olicheckO 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2472

                          @Cnecky1
                          Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
                          A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          nicsteN Cnecky1C 3 Antworten Letzte Antwort
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                          • Cnecky1C Cnecky1

                            @Sophia: Interessante Info: dein Hotel für 01/2020 ist bereits storniert. hat dir Neckermann das mitgeteilt?
                            Dabei besteht doch angeblich noch eine winzige Chance, dass Reisen ab dem 01.11.2019 stattfinden!?
                            Wer das noch glaubt, kann auch in Ägypten mit weissen Weihnachten rechnen...

                            olicheckO Offline
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                            olicheck
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2473

                            @cnecky1 sagte:

                            @Sophia: Interessante Info: dein Hotel für 01/2020 ist bereits storniert. hat dir Neckermann das mitgeteilt?
                            Dabei besteht doch angeblich noch eine winzige Chance, dass Reisen ab dem 01.11.2019 stattfinden!?
                            Wer das noch glaubt, kann auch in Ägypten mit weissen Weihnachten rechnen...

                            Wie heißt es: "Die Hoffnung stirbt zuletzt..... 😀 "

                            Weisse Weihnacht in Ägypten

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV vonschmeling

                              @Cnecky1
                              Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
                              A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.

                              nicsteN Offline
                              nicsteN Offline
                              nicste
                              schrieb am zuletzt editiert von nicste
                              #2474

                              @vonschmeling sagte:

                              @Cnecky1
                              Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
                              A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.

                              Bzw. schon einen Tag vor dem Antrag (in Deutschland).

                              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2475

                                Geht´s etwas präziser?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  @ballonflieger sagte:

                                  Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.

                                  Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
                                  Klar soweit?
                                  Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.

                                  HC-Mitglied2685054H Offline
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                                  #2476

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
                                  Klar soweit?
                                  Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.

                                  Nein. Es geht um Zusatzkosten, die dem Antragsteller als Auswirkung der Stornierung seiner Reise enstanden sind. Hierbei kann es sich auch um Kosten handeln, die mit den im Reisevertrag beschriebenen Leistungen nichts zu tun haben.

                                  nicsteN 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2477

                                    Schön, wenn die Angabe möglich ist mach sie unbedingt!
                                    Dazu gehören z.B. wohl die Kosten der Reiserücktrittsversicherung, deren Erstattung explizit ausgeschlossen wird an anderer Stelle?

                                    Sei´s drum ... man kann ja mal beherzt angeben, was dann rumkommt steht auf einem anderen Blatt.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                                      @vonschmeling sagte:

                                      Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
                                      Klar soweit?
                                      Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.

                                      Nein. Es geht um Zusatzkosten, die dem Antragsteller als Auswirkung der Stornierung seiner Reise enstanden sind. Hierbei kann es sich auch um Kosten handeln, die mit den im Reisevertrag beschriebenen Leistungen nichts zu tun haben.

                                      nicsteN Offline
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                                      #2478

                                      @vonschmeling
                                      Meinst du mich?
                                      Wie gestern schon geschrieben, wurde das von uns (über Bucher; dt. Tochter) gebuchte Hotel bereits am 24.09. storniert; der Antrag auf Insolvenzeröffnung in Deutschland erfolgte am 25.09.
                                      Ich hoffe, das war jetzt präzise genug.
                                      Allen eine gute Nacht, verbunden mit der Hoffnung, dass nächste Woche für alle Reiselustigen ab dem 1.11. klare Verhältnisse herrschen.

                                      Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Hesse19H Hesse19

                                        @sophia2019 sagte:

                                        @wuelfi71 ja die Anzahlung habe ich über Kreditkarte bezahlt aber das Hotel wurde bisher nicht storniert weil die Reise erst im Januar 2020 ist und demnach habe ich noch einen Reisevertrag und werde wohl so das Geld nicht zurück buchen lassen können. Trotzdem vielen Dank für den Hinweis.

                                        Das Hotel wird aller Voraussicht nach noch zu einem späteren Zeitpunkt offiziell storniert werden, und dann kannst Du auf das Chargeback-Verfahren zurückgreifen. Meine Situation ist ähnlich: Die Unterlagen für die Kreditkartengesellschaft habe ich bereits zusammengetragen und warte nur noch auf das offizielle Storno, damit ich sie einreichen kann.
                                        Allerdings gibt es für das Chargeback Fristen/Kulanzen, die je nach Kreditkartenaussteller unterschiedlich sind.
                                        Wenn Du bereits Anfang des Jahres per Kreditkarte angezahlt hast (was dein Post vermuten lässt), sehe ich hier schwarz. Aber auch hier würde ich mich mal an die Kreditkartengesellschaft wenden und nachfragen.

                                        Wülfi71W Offline
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                                        #2479

                                        @hesse19 sagte:

                                        Allerdings gibt es für das Chargeback Fristen/Kulanzen, die je nach Kreditkartenaussteller unterschiedlich sind.
                                        Wenn Du bereits Anfang des Jahres per Kreditkarte angezahlt hast (was dein Post vermuten lässt), sehe ich hier schwarz. Aber auch hier würde ich mich mal an die Kreditkartengesellschaft wenden und nachfragen.

                                        Mir sind bei Kreditkarten nur Bedingungen bekannt, bei denen die Fristen mit dem Datum der Leistungserbringung zu laufen beginnen, also kein Grund zum Schwarzsehen für Einzelleistungskunden ohne Sicherungsschein. Entweder erhaltet Ihr die Leistung oder Chargeback. Was anderes ist das bei Paypal, da gibt es nur 180 Tage ab Zahlung "Käuferschutz".

                                        06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                                        Hesse19H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          @teili sagte:

                                          Der Hinweis zur Doppelbuchung kommt direkt von Qatar.

                                          Wie begründet?

                                          Wer Teile der bis 31.10. abgesagten Reise nutzt, verliert seine Ansprüche aus dem Sicherungsschein.

                                          Sagt präzise wer?

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                                          #2480
                                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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