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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #2561

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, Viaggiatrice83 (blöder Anlass!)
    Ich befürchte tatsächlich, dass es sich um eine automatisch generierte Mail handelt - andernfalls müsste wohl ein Ehrlich-Brother im Spiel sein (oder wie auch immer die beschixxen frisierten Gaukler sich nennen ...).
    Fahnde noch ein wenig mehr rum, vielleicht hat tatsächlich einer die Glaskugel schnell repariert bekommen?!
    Ich halte dir aufrichtig die Daumen für eine positive Wendung.👍

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Viaggiatrice83V Viaggiatrice83

      PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.

      KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2562

      @viaggiatrice83 sagte:

      PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.

      Hier lesbar:
      TC Touristik GmbH 
      Thomas-Cook-Platz 1 
      61440 Oberursel
      Bestätigungsart:  Reiseanmeldung
      Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
      Vorgang: xxxxxxxxxxxx
      Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
      Agentur: xxxxxxxxxxx
      Vom: 06.10.2019 19:15
      INVIA TRAVEL GERMANY GMBH 
      TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
      DITTRICHRING 18-20 
      D-04109 LEIPZIG
      Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung 
      „RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
      ZAHLUNGSART KREDITKARTE
      DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      *yasmin* 1 Antwort Letzte Antwort
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      • ArminA Offline
        ArminA Offline
        Armin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2563

        so automatisch generierte ähnliche mail habe ich von da auch bekommen mit der Absicht mir eine neue Reise zu verticken..und kurioserweise wie das Leben so spielt..habe ich das getan (die neue Reise ist attraktiver für mich) und für mich, selbst bei Verlust meiner Anzahlung der ursprünglichen Neckermannreise einen guten Deal gemacht..

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CandecorC Candecor

          Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.

          Deshalb .. nur schwanger ist nix ....

          HC-Mitglied2685054H Offline
          HC-Mitglied2685054H Offline
          HC-Mitglied2685054
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2564

          @candecor sagte:

          Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
          Deshalb .. nur schwanger ist nix ....

          Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
          Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.

          etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #2565

            Candecor hat stets vollkommen mühelose Schwangerschaften gehabt, Ballonflieger ... ist daher die Mühe nicht wert.

            Wenn er beschließt, dass es kein linkes Hosenbein braucht gibt es in seiner Welt kein linkes Hosenbein.
            Intern: Lex Coraya ... 😌

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

              @candecor sagte:

              Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
              Deshalb .. nur schwanger ist nix ....

              Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
              Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.

              etläuftE Offline
              etläuftE Offline
              etläuft
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2566

              @ballonflieger sagte:

              Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
              Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.

              Ich schlage vor, dass Südwestpfalz das genau so mal seiner Versicherung schreibt
              ... die werden das sicher auch so sehen .... wie auch sonst 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #2567

                Lass mich spekulieren ... wird der wohl eher nicht tun!
                Fassen wir kurz zusammen:
                Ein bestimmt aufrichtig gedachter Tipp wird von der Schwarmintelligenz der Foris zunächst geshreddert.
                Wie schon gesagt - das ist ein Nebenkriegsschauplatz und damit würde ich wenigstens den gerne beendet wissen.
                Danke dafür!

                Der einzig nennenswerte Aspekt ist der Anspruch gegenüber der RRV sofern das Ereignis bereits vor dem Antrag auf Inso datiert und unverzüglich derselben gemeldet wurde.
                Damit sollte es dann bitte gut sein.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                • bibikommtB Offline
                  bibikommtB Offline
                  bibikommt
                  schrieb am zuletzt editiert von bibikommt
                  #2568

                  Offensichtlich sind nicht alle Hotelzimmer storniert ....... meine Freundin hat direkt beim Hotel angefragt, ob denn dort das Zimmer für Dezember schon von Neckermann storniert wurde. Laut Antwort der Direktorin ist das Zimmer bis jetzt noch nicht storniert worden, sie rät aber lieber mit der Zahlung abzuwarten, sofern noch nicht komplett bezahlt. Das Hotel hat Ende September die Stornierung für alle Oktober Buchungen bekommen und auch noch keine weiteren Infos bzgl November und Dezember.

                  Hotels hängen also genauso in der Luft wie die Reisenden.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2569

                    Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Kourion

                      @viaggiatrice83 sagte:

                      PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.

                      Hier lesbar:
                      TC Touristik GmbH 
                      Thomas-Cook-Platz 1 
                      61440 Oberursel
                      Bestätigungsart:  Reiseanmeldung
                      Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
                      Vorgang: xxxxxxxxxxxx
                      Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
                      Agentur: xxxxxxxxxxx
                      Vom: 06.10.2019 19:15
                      INVIA TRAVEL GERMANY GMBH 
                      TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
                      DITTRICHRING 18-20 
                      D-04109 LEIPZIG
                      Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung 
                      „RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
                      ZAHLUNGSART KREDITKARTE
                      DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“

                      *yasmin* Offline
                      *yasmin* Offline
                      *yasmin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2570

                      @kourion sagte:

                      Hier lesbar:
                      TC Touristik GmbH 
                      Thomas-Cook-Platz 1 
                      61440 Oberursel
                      Bestätigungsart:  Reiseanmeldung
                      Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
                      Vorgang: xxxxxxxxxxxx
                      Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
                      Agentur: xxxxxxxxxxx
                      Vom: 06.10.2019 19:15
                      INVIA TRAVEL GERMANY GMBH 
                      TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
                      DITTRICHRING 18-20 
                      D-04109 LEIPZIG
                      Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung 
                      „RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
                      ZAHLUNGSART KREDITKARTE

                      DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“

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                      Sehr geehrte Frau

                      Ihre Buchung ist mit dem Eingang der Reisebestätigung durch den Veranstalter Neckermann Reisen verbindlich bestätigt

                      Bezahlung

                      Reisepreis

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                      (Rechnung)

                      0.00 EUR

                      2,206.00 EUR

                      Ihre Rechnung erhalten Sie in Kürze direkt von Ihrem Reiseveranstalter Neckermann Reisen zugesandt. Die Anzahlung in Höhe von 20% ist direkt nach Erhalt der Rechnung fällig und die restlichen Reisekosten bis spätestens 30 Tage vor Abreise. Bitte beachten Sie, dass für die Restzahlung keine neue Rechnung versandt wird. Daher stellen wir Ihnen die Bankverbindung hier zur Verfügung:

                      TC Touristik GmbH
                      IBAN: DE03700202700020055225
                      BIC: HYVEDEMMXXX
                      Bankname: UniCredit Bank
                      Verwendungszweck: 26407720 / Stockfisch

                      Übrigens: Sie erhalten vom Veranstalter keine Eingangsbestätigung Ihrer Zahlung. Sollte jedoch keine termingerechte Zahlung eingegangen sein, werden Sie kontaktiert.

                      Reiseunterlagen

                      Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie direkt von Ihrem Reiseveranstalter 1 Woche vor Abreise per E-Mail.

                      Wir bitten Sie zusätzlich in Ihrem E-Mail-Postfach den Spam-Ordner bzw. Junk-E-Mail Ordner zu prüfen, da die Reiseunterlagen ggf. dort eingehen könnten.

                      Reisebestätigung

                      NEC ...................Reisebestaetigung
                      Zum Öffnen von PDF-Dokumenten benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie kostenlos herunterladen können.

                      Reisedaten

                      und dann kamen die Reisedaten usw.

                      Also ich hab so ein komisches Schreiben bekommen, mit dem ich überhaupt nichts anfangen kann....

                      hab 2 x bekommen da 2 Reisen, aber was das soll keine Ahnung, da die Reisen ja komplett bezahlt sind.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.

                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2571

                        @vonschmeling sagte:

                        Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.

                        Hier gab es aber schon einige Aussagen der verschiedenen Hotels, dass die Buchungen nicht storniert wurden.

                        Genau wie die Flugtickets, wird wohl nach und nach storniert und nicht alle am gleichen Tag.

                        teiliT 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV vonschmeling

                          @Sense82
                          Mein Beitrag bezog sich nicht auf deine Frage betreffend Condor.
                          Meines Wissens sind sowohl bei DE als auch bei X3 und EW alle TC Tickets auf hold.
                          Im Übrigen bedeutet "ich konnte einchecken und Zusatzleistungen buchen" nicht die Validität des Tickets.

                          nabru73N Offline
                          nabru73N Offline
                          nabru73
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2572

                          @ vonschmeling

                          Sie schrieben, dass das Einchecken nicht die Validität des Tickets bedeutet. Meinen Sie, selbst wenn man bereits die Bordkarten hätte, könnte man nicht sicher sein, dass man mitgenommen würde?

                          SonneStrand75S etläuftE Kessi2000K 3 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • nabru73N nabru73

                            @ vonschmeling

                            Sie schrieben, dass das Einchecken nicht die Validität des Tickets bedeutet. Meinen Sie, selbst wenn man bereits die Bordkarten hätte, könnte man nicht sicher sein, dass man mitgenommen würde?

                            SonneStrand75S Offline
                            SonneStrand75S Offline
                            SonneStrand75
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2573

                            @nabru73 sagte:

                            @ vonschmeling

                            Sie schrieben, dass das Einchecken nicht die Validität des Tickets bedeutet. Meinen Sie, selbst wenn man bereits die Bordkarten hätte, könnte man nicht sicher sein, dass man mitgenommen würde?

                            Neulich wurde doch ein Ehepaar am Gate wieder abgewiesen...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ArminA Offline
                              ArminA Offline
                              Armin
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2574

                              Das ist ja auch eine gewaltige Fleißarbeit..ich möchte nicht wissen um wieviele Reisen es geht..und jede Stornierung handzuklöppeln..das bringt mit Sicherheit die Sachbearbeiter an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit..wie hat hier mal ein anderer user gepostet..andere Insolvenzen z.B. GTI waren ein "Fliegenschiß" dagegen...

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ArminA Offline
                                ArminA Offline
                                Armin
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2575

                                ..deswegen kann man sich meiner Erfahrung nach auf die Infos auf den offiziellen Seiten der TC-Gruppe "Reisen bis XX.XX.XXXX werden nicht durchgeführt" auch verlassen...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • nabru73N nabru73

                                  @ vonschmeling

                                  Sie schrieben, dass das Einchecken nicht die Validität des Tickets bedeutet. Meinen Sie, selbst wenn man bereits die Bordkarten hätte, könnte man nicht sicher sein, dass man mitgenommen würde?

                                  etläuftE Offline
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                                  etläuft
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2576

                                  @nabru73 sagte:

                                  @ vonschmeling

                                  Sie schrieben, dass das Einchecken nicht die Validität des Tickets bedeutet. Meinen Sie, selbst wenn man bereits die Bordkarten hätte, könnte man nicht sicher sein, dass man mitgenommen würde?

                                  So wie ich das verstanden habe, ist auch dann noch ein Storno möglich. M.E. ist das aber nicht wahrscheinlich. Um welche Airline geht es denn?

                                  nabru73N 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • etläuftE etläuft

                                    @nabru73 sagte:

                                    @ vonschmeling

                                    Sie schrieben, dass das Einchecken nicht die Validität des Tickets bedeutet. Meinen Sie, selbst wenn man bereits die Bordkarten hätte, könnte man nicht sicher sein, dass man mitgenommen würde?

                                    So wie ich das verstanden habe, ist auch dann noch ein Storno möglich. M.E. ist das aber nicht wahrscheinlich. Um welche Airline geht es denn?

                                    nabru73N Offline
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                                    nabru73
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2577

                                    @etlaeuft sagte:

                                    So wie ich das verstanden habe, ist auch dann noch ein Storno möglich. M.E. ist das aber nicht wahrscheinlich. Um welche Airline geht es denn?

                                    Um vueling. Laut den Beförderungsbedingungen sind Stornierungen nicht möglich!

                                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2578

                                      Das ist inzwischen mehr und mehr wumpe, etläuft ... auch im Besitz eines boarding pass wurde schon die Beförderung verweigert bei verschiedenen Airlines.
                                      Insofern kann man wohl ein Airline spezifisches Verhalten so nach und nach ausschließen.
                                      Ausnahmen soweit wohl Ryanair und Easyjet, die jedenfalls zum heutigen Stand unbeachtlich des Veranstalters TC Fluggäste noch den gesamten Oktober zu befördern beabsichtigen.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • nabru73N nabru73

                                        @etlaeuft sagte:

                                        So wie ich das verstanden habe, ist auch dann noch ein Storno möglich. M.E. ist das aber nicht wahrscheinlich. Um welche Airline geht es denn?

                                        Um vueling. Laut den Beförderungsbedingungen sind Stornierungen nicht möglich!

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2579

                                        @nabru73 sagte:

                                        Um vueling. Laut den Beförderungsbedingungen sind Stornierungen nicht möglich!

                                        Natürlich sind sie möglich ... nur nicht irgendwie lukrativ.
                                        Dein Risiko - sorry!

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        nabru73N 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Viaggiatrice83V Offline
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                                          #2580

                                          @kourion: Danke fürs lesbar machen!

                                          @vonschmeling: Da ich nicht an die Ehrlich Brothers glaube, wird wohl leider keine Magie / glückliche Fügung am Werk sein... Allerdings stirbt die Hoffnung ja bekanntlich zuletzt. 😉 Danke für deine Einschätzung der Situation!

                                          @*yasmin: wenn jetzt noch solche E-Mails für Oktoberreisen kommen, wird vonschmeling wohl Recht haben! Automatisch generiert, Verbindlichkeit gleich Null.

                                          Hoffe dann mal auf ein gutes Alternativangebot! Bisher habe ich noch keins erhalten.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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