Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Willkommen im Forum von HolidayCheck, Viaggiatrice83 (blöder Anlass!)
Ich befürchte tatsächlich, dass es sich um eine automatisch generierte Mail handelt - andernfalls müsste wohl ein Ehrlich-Brother im Spiel sein (oder wie auch immer die beschixxen frisierten Gaukler sich nennen ...).
Fahnde noch ein wenig mehr rum, vielleicht hat tatsächlich einer die Glaskugel schnell repariert bekommen?!
Ich halte dir aufrichtig die Daumen für eine positive Wendung.
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PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.
@viaggiatrice83 sagte:
PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.
Hier lesbar:
TC Touristik GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
Bestätigungsart: Reiseanmeldung
Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
Vorgang: xxxxxxxxxxxx
Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
Agentur: xxxxxxxxxxx
Vom: 06.10.2019 19:15
INVIA TRAVEL GERMANY GMBH
TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
DITTRICHRING 18-20
D-04109 LEIPZIG
Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung
„RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
ZAHLUNGSART KREDITKARTE
DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“ -
so automatisch generierte ähnliche mail habe ich von da auch bekommen mit der Absicht mir eine neue Reise zu verticken..und kurioserweise wie das Leben so spielt..habe ich das getan (die neue Reise ist attraktiver für mich) und für mich, selbst bei Verlust meiner Anzahlung der ursprünglichen Neckermannreise einen guten Deal gemacht..
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Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
Deshalb .. nur schwanger ist nix ....
@candecor sagte:
Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
Deshalb .. nur schwanger ist nix ....Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko. -
Candecor hat stets vollkommen mühelose Schwangerschaften gehabt, Ballonflieger ... ist daher die Mühe nicht wert.
Wenn er beschließt, dass es kein linkes Hosenbein braucht gibt es in seiner Welt kein linkes Hosenbein.
Intern: Lex Coraya ...
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@candecor sagte:
Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
Deshalb .. nur schwanger ist nix ....Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.@ballonflieger sagte:
Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.Ich schlage vor, dass Südwestpfalz das genau so mal seiner Versicherung schreibt
... die werden das sicher auch so sehen .... wie auch sonst
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Lass mich spekulieren ... wird der wohl eher nicht tun!
Fassen wir kurz zusammen:
Ein bestimmt aufrichtig gedachter Tipp wird von der Schwarmintelligenz der Foris zunächst geshreddert.
Wie schon gesagt - das ist ein Nebenkriegsschauplatz und damit würde ich wenigstens den gerne beendet wissen.
Danke dafür!Der einzig nennenswerte Aspekt ist der Anspruch gegenüber der RRV sofern das Ereignis bereits vor dem Antrag auf Inso datiert und unverzüglich derselben gemeldet wurde.
Damit sollte es dann bitte gut sein. -
Offensichtlich sind nicht alle Hotelzimmer storniert ....... meine Freundin hat direkt beim Hotel angefragt, ob denn dort das Zimmer für Dezember schon von Neckermann storniert wurde. Laut Antwort der Direktorin ist das Zimmer bis jetzt noch nicht storniert worden, sie rät aber lieber mit der Zahlung abzuwarten, sofern noch nicht komplett bezahlt. Das Hotel hat Ende September die Stornierung für alle Oktober Buchungen bekommen und auch noch keine weiteren Infos bzgl November und Dezember.
Hotels hängen also genauso in der Luft wie die Reisenden.
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Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.
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@viaggiatrice83 sagte:
PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.
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TC Touristik GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
Bestätigungsart: Reiseanmeldung
Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
Vorgang: xxxxxxxxxxxx
Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
Agentur: xxxxxxxxxxx
Vom: 06.10.2019 19:15
INVIA TRAVEL GERMANY GMBH
TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
DITTRICHRING 18-20
D-04109 LEIPZIG
Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung
„RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
ZAHLUNGSART KREDITKARTE
DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“@kourion sagte:
Hier lesbar:
TC Touristik GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
Bestätigungsart: Reiseanmeldung
Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
Vorgang: xxxxxxxxxxxx
Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
Agentur: xxxxxxxxxxx
Vom: 06.10.2019 19:15
INVIA TRAVEL GERMANY GMBH
TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
DITTRICHRING 18-20
D-04109 LEIPZIG
Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung
„RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
ZAHLUNGSART KREDITKARTEDIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“
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Reisepreis
2,206.00 EUR
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(Rechnung)
0.00 EUR
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Ihre Rechnung erhalten Sie in Kürze direkt von Ihrem Reiseveranstalter Neckermann Reisen zugesandt. Die Anzahlung in Höhe von 20% ist direkt nach Erhalt der Rechnung fällig und die restlichen Reisekosten bis spätestens 30 Tage vor Abreise. Bitte beachten Sie, dass für die Restzahlung keine neue Rechnung versandt wird. Daher stellen wir Ihnen die Bankverbindung hier zur Verfügung:
TC Touristik GmbH
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BIC: HYVEDEMMXXX
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Reisebestätigung
NEC ...................Reisebestaetigung
Zum Öffnen von PDF-Dokumenten benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie kostenlos herunterladen können.Reisedaten
und dann kamen die Reisedaten usw.
Also ich hab so ein komisches Schreiben bekommen, mit dem ich überhaupt nichts anfangen kann....
hab 2 x bekommen da 2 Reisen, aber was das soll keine Ahnung, da die Reisen ja komplett bezahlt sind.
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Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.
@vonschmeling sagte:
Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.
Hier gab es aber schon einige Aussagen der verschiedenen Hotels, dass die Buchungen nicht storniert wurden.
Genau wie die Flugtickets, wird wohl nach und nach storniert und nicht alle am gleichen Tag.
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@Sense82
Mein Beitrag bezog sich nicht auf deine Frage betreffend Condor.
Meines Wissens sind sowohl bei DE als auch bei X3 und EW alle TC Tickets auf hold.
Im Übrigen bedeutet "ich konnte einchecken und Zusatzleistungen buchen" nicht die Validität des Tickets. -
@nabru73 sagte:
@ vonschmeling
Sie schrieben, dass das Einchecken nicht die Validität des Tickets bedeutet. Meinen Sie, selbst wenn man bereits die Bordkarten hätte, könnte man nicht sicher sein, dass man mitgenommen würde?
Neulich wurde doch ein Ehepaar am Gate wieder abgewiesen...
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Das ist ja auch eine gewaltige Fleißarbeit..ich möchte nicht wissen um wieviele Reisen es geht..und jede Stornierung handzuklöppeln..das bringt mit Sicherheit die Sachbearbeiter an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit..wie hat hier mal ein anderer user gepostet..andere Insolvenzen z.B. GTI waren ein "Fliegenschiß" dagegen...
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@nabru73 sagte:
@ vonschmeling
Sie schrieben, dass das Einchecken nicht die Validität des Tickets bedeutet. Meinen Sie, selbst wenn man bereits die Bordkarten hätte, könnte man nicht sicher sein, dass man mitgenommen würde?
So wie ich das verstanden habe, ist auch dann noch ein Storno möglich. M.E. ist das aber nicht wahrscheinlich. Um welche Airline geht es denn?
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@nabru73 sagte:
@ vonschmeling
Sie schrieben, dass das Einchecken nicht die Validität des Tickets bedeutet. Meinen Sie, selbst wenn man bereits die Bordkarten hätte, könnte man nicht sicher sein, dass man mitgenommen würde?
So wie ich das verstanden habe, ist auch dann noch ein Storno möglich. M.E. ist das aber nicht wahrscheinlich. Um welche Airline geht es denn?
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Das ist inzwischen mehr und mehr wumpe, etläuft ... auch im Besitz eines boarding pass wurde schon die Beförderung verweigert bei verschiedenen Airlines.
Insofern kann man wohl ein Airline spezifisches Verhalten so nach und nach ausschließen.
Ausnahmen soweit wohl Ryanair und Easyjet, die jedenfalls zum heutigen Stand unbeachtlich des Veranstalters TC Fluggäste noch den gesamten Oktober zu befördern beabsichtigen. -
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@kourion: Danke fürs lesbar machen!
@vonschmeling: Da ich nicht an die Ehrlich Brothers glaube, wird wohl leider keine Magie / glückliche Fügung am Werk sein... Allerdings stirbt die Hoffnung ja bekanntlich zuletzt.
Danke für deine Einschätzung der Situation!@*yasmin: wenn jetzt noch solche E-Mails für Oktoberreisen kommen, wird vonschmeling wohl Recht haben! Automatisch generiert, Verbindlichkeit gleich Null.
Hoffe dann mal auf ein gutes Alternativangebot! Bisher habe ich noch keins erhalten.