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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • mauseknatschiM mauseknatschi

    @vonschmeling sagte:

    Auch für dich nochmal Mauseknatschi: Der wichtige Punkt ist eben der von mir gerade schon hervorgehobene.
    Der InsoV bezieht sich eindeutig auf abweichende Angaben der Airline.
    Das hat eben insolvenzrechtliche Hintergründe, und selbstverständlich haben Airlines Anwälte an ihrer Seite ... 😉

    Nicht ausgeschlossen, dass LVU dem zuwiderhandeln - hier geht es auch nicht um "absolute Behauptungen" sondern lediglich um die präzise Lesart der Information seitens TC.

    Sehr interessant, dass gerade du von einer präzisen Leseart der Informationen seitens TC sprichst. Denn du warst doch diejenige, die gestern aus der Info von TC ein Flugverbot abgeleitet hat.

    Zu dem Punkt, dass TC/IV darauf hingewiesen haben, dass ein Flug innerhalb einer Pauschalreise nicht in Anspruch genommen werden kann, auch wenn die Airlines abweichende Angaben machen, dient eventuell nur zur Verdeutlichung, dass die Airline den Geschädigten nicht aufgrund seines Pauschalreisevertrages!!! mit TC befördert.
    Fakt ist doch, dass die meisten Geschädigten ein nicht stornierbares Flugticket haben und somit, Insolvenz hin oder her, gültig ist. Das heißt, aufgrund des Tickets habe ich einen Beförderungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft.

    Nun kann man sich die Frage stellen, warum äußern sich Airlines wie Ryanair und easyJet dergestalt, dass sie bekannt geben, die TC-Reisenden zu befördern. Dazu fällt mir eigentlich nur die EU-Fluggastrechteverordnung ein. Dabei handelt es sich um die Verordnung, bei der Flugreisenden bei Verspätungen von Flügen (richtet sich nach der Stundenanzahl) Schadenersatz direkt von der Airline gewährt werden muss. Jedoch regelt diese Verordnung nicht nur die Verspätungen, sondern auch im Hinblick auf Schadenersatz die Nichtmitnahme von Passagieren.
    Dass gewisse Airlines die Geschädigten aus Mitgefühl und Menschenfreundlichkeit befördern, schließe ich mal aus. Es könnte jedoch sein, dass deren Juristen der Auffassung sind, dass die TC-Reisenden ein nicht stornierbares, und damit gültiges, Flugticket besitzen und deren Nichtbeförderung ein Schadenersatzanspruch gegen die Airline auslöst. Und welche Airline möchte schon gerne verklagt werden?

    Wie auch immer, auf der Seite von TC sind Juristen, genauso wie auf Seiten der Fluggesellschaften. Welche Juristen letztendlich Recht haben, wird nur durch ein Urteil entschieden werden, sofern es in dieser Sache Klagen gibt.

    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3021

    @mauseknatschi sagte:

    Sehr interessant, dass gerade du von einer präzisen Leseart der Informationen seitens TC sprichst. Denn du warst doch diejenige, die gestern aus der Info von TC ein Flugverbot abgeleitet hat.

    Zu dem Punkt, dass TC/IV darauf hingewiesen haben, dass ein Flug innerhalb einer Pauschalreise nicht in Anspruch genommen werden kann, auch wenn die Airlines abweichende Angaben machen, dient eventuell nur zur Verdeutlichung, dass die Airline den Geschädigten nicht aufgrund seines Pauschalreisevertrages!!! mit TC befördert.
    Fakt ist doch, dass die meisten Geschädigten ein nicht stornierbares Flugticket haben und somit, Insolvenz hin oder her, gültig ist. Das heißt, aufgrund des Tickets habe ich einen Beförderungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft.

    Nun kann man sich die Frage stellen, warum äußern sich Airlines wie Ryanair und easyJet dergestalt, dass sie bekannt geben, die TC-Reisenden zu befördern. Dazu fällt mir eigentlich nur die EU-Fluggastrechteverordnung ein. Dabei handelt es sich um die Verordnung, bei der Flugreisenden bei Verspätungen von Flügen (richtet sich nach der Stundenanzahl) Schadenersatz direkt von der Airline gewährt werden muss. Jedoch regelt diese Verordnung nicht nur die Verspätungen, sondern auch im Hinblick auf Schadenersatz die Nichtmitnahme von Passagieren.
    Dass gewisse Airlines die Geschädigten aus Mitgefühl und Menschenfreundlichkeit befördern, schließe ich mal aus. Es könnte jedoch sein, dass deren Juristen der Auffassung sind, dass die TC-Reisenden ein nicht stornierbares, und damit gültiges, Flugticket besitzen und deren Nichtbeförderung ein Schadenersatzanspruch gegen die Airline auslöst. Und welche Airline möchte schon gerne verklagt werden?

    Wie auch immer, auf der Seite von TC sind Juristen, genauso wie auf Seiten der Fluggesellschaften. Welche Juristen letztendlich Recht haben, wird nur durch ein Urteil entschieden werden, sofern es in dieser Sache Klagen gibt.

    Dazu wurde doch schon zig mal alles gesagt. Es gibt keine nicht stornierbaren Tickets und auch Entschädigungen greifen in diesem Fall nicht - die Reisen wurden abgesagt, inkl. Flüge.

    Es gibt nur einen Grund, Reisende trotzdem mitzunehmen, seitens Easyjet (ich weiß nichts davon, dass Ryanair es offiziell angekündigt hätte) - und zwar Werbung.

    Davon, dass du zig Mal Unwahrheiten wiederholst, werden sie nicht wahrer. Die Tickets gehören dem Buchenden, nicht dem Fluggast.

    mauseknatschiM etläuftE 2 Antworten Letzte Antwort
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    • nabru73N nabru73

      @vonschmeling sagte:

      Das Verbot wurde für Pauschalreisende heute vom vorl. InsoV verlautbart. Armin hat eine 1a Begründung dazu geliefert.

      Reicht dir sicher nicht, nicht wahr?
      Na dann ... :neckbeard:

      Nein, es gab kein VERBOT vom vorläufigen Insolvenzverwalter. Denn es steht in dem Schrieb nicht, dass die Flüge nicht genutzt werden DÜRFEN, sondern dass sie nicht genutzt werden KÖNNEN. Wenn sie Airline jemanden mitnimmt, können sie aber eben doch genutzt werden!

      HC-Mitglied2685054H Offline
      HC-Mitglied2685054H Offline
      HC-Mitglied2685054
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3022

      @nabru73 sagte:

      Denn es steht in dem Schrieb nicht, dass die Flüge nicht genutzt werden DÜRFEN, sondern dass sie nicht genutzt werden KÖNNEN. Wenn sie Airline jemanden mitnimmt, können sie aber eben doch genutzt werden!

      @mauseknatschi sagte:

      TC hat lediglich geschrieben, dass der Flug innerhalb Pauschalreisen wegen haftungsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Gründe nicht in Anspruch genommen werden "kann". Von "nicht dürfen" oder "ist verboten" war nicht die Rede.

      Diesen von Euch konstruierten Unterschied zwischen "nicht dürfen" und "nicht können" gibt es in der deutschen Sprache leider nicht. Eurer Logik zufolge wären ja dann von Thomas Cook auch noch überhaupt keine Reisen abgesagt, denn die offizielle Nachricht von TC dazu lautet:
      "Sehr geehrte Gäste,
      (...) Leider können daher alle Gäste der genannten Veranstaltermarken mit Abreisen bis einschließlich 31.12.2019 ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten. (...)
      Ihr Thomas Cook Team"
      Eurer Meinung nach wäre diese Info von TC also völlig irrelevant, weil dort ja "nur" das Wort "können" steht.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • SonneStrand75S Offline
        SonneStrand75S Offline
        SonneStrand75
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3023

        Die wichtigste Information steckt eigentlich im letzten Nebensatz:
        "daher werden alle Linienflüge, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, storniert."

        Da die Flüge storniert werden, ist es egal, ob man "nicht kann" oder "nicht darf" - die Flüge gibt es dann nicht mehr.

        Das einzige, was einige Hinflüge retten kann - wenn TC langsamer mit Stornierung ist als der Reisende den Hinflug wahrnimmt. Was danach passiert, ob und welche Folgen kommen, weiß keiner.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sandra HBCS Sandra HBC

          @kennen04 sagte:

          Wir haben heute morgen ebenfalls unsere Flüge mit Ryanair benutzt.
          Ich habe zuvor 2 Mal bei Ryanair angerufen und beides Mal wurde mir versichert das wir fliegen können.
          Die Tickets seien nur noch von mir Stornierbar und das auch nur bei Krankheit oder Tod 😕

          Die Reise ist offiziell seitens Neckermann storniert. Wir haben uns jedoch in Mallorca ein anderes Hotel rausgesucht und bezahlen nun im Hotel direkt.

          Den Checkin und die Sitzplatzreservierung habe ich den Samstag vor der Bekanntgabe der Insolvenz bereits gemacht. Ob das einen Einfluss darauf hatte, dass wir fliegen konnten, weiß ich nicht. Ich denke aber nicht.

          Wir fahren jetzt mit dem Bus Richtung Hotel und genießen unseren Urlaub!

          Danke an alle User, die diesbezüglichen ihre Erfahrungen geteilt haben. Anderfalls würden wir jetzt zu Hause sitzen.

          Nächste Woche melde ich mich bezüglich des Rückfluges wieder.

          Ryanair und easyjet nehmen die Gäste mit. So wie ich es ca.150 Seiten vorher verstanden habe, erstatten die keine Steuern und Gebühren weil die anscheinend nicht an deutsches Recht gebunden sind. Deshalb sind diese flüge nicht rentabel stornierbar. Bitte korrigiert mich....

          mauseknatschiM Offline
          mauseknatschiM Offline
          mauseknatschi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3024

          @sandra-hbc sagte:

          Ryanair und easyjet nehmen die Gäste mit. So wie ich es ca.150 Seiten vorher verstanden habe, erstatten die keine Steuern und Gebühren weil die anscheinend nicht an deutsches Recht gebunden sind. Deshalb sind diese flüge nicht rentabel stornierbar. Bitte korrigiert mich....

          Du hast Recht, dass diese Airlines nicht an deutsches Recht gebunden sind. Dazu zählen noch andere Fluggesellschaften, wie z.B. TAP (deren AGB unterliegen portugiesischem Recht) oder auch Vueling (spanisches Recht). Nur: Stornierbarkeit des Tickets und Erstattung von Steuern und Gebühren sind eigentlich zwei verschiedene Dinge. Auch wenn ich ein nicht stornierbares Ticket habe können bei Nichtantritt! des Fluges, Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Hier haben die verschiedenen Airlines auch ganz unterschiedliche AGB (= Beförderungsbedingungen). Aus diesem Grund kann man auch keine Pauschalaussage treffen. Ich denke, jeder der seinen Flug wahrnehmen möchte, sollte sich die Beförderungsbedingungen seiner Airline anschauen und anschließend -mit gezielten Fragen- Kontakt mit der jeweiligen Airline aufnehmen.

          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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          • nicsteN nicste

            @ vs
            Aber wenn doch die agb von bucher, neckermann etc. eine eigenhändige Unterzeichnung vorsehen? So mal ganz erbsenzählerisch und spitz auf Knopf?
            Ich habe nix unterschrieben und schon gar kein separates, vom Reisevertrag abgegrenztes Dokument bekommen...
            https://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-mandatsvertrag/

            Sandra HBCS Offline
            Sandra HBCS Offline
            Sandra HBC
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3025

            @nicste sagte:

            @ vs
            Aber wenn doch die agb von bucher, neckermann etc. eine eigenhändige Unterzeichnung vorsehen? So mal ganz erbsenzählerisch und spitz auf Knopf?
            Ich habe nix unterschrieben und schon gar kein separates, vom Reisevertrag abgegrenztes Dokument bekommen...
            https://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-mandatsvertrag/

            Hängst du jetzt trotzdem in der Insolvenz mit drin.

            nicsteN 1 Antwort Letzte Antwort
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            • CliffideoC Offline
              CliffideoC Offline
              Cliffideo
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3026

              Mit den unterschiedlichen Handhaben bei den Fluggesellschaften müsst Ihr Euch das ungefähr so vorstellen:
              Es gibt Charter-Fluggesellschaften, bei denen TC ein Kontigent an Flügen zum festen Preis reserviert, aber nicht bezahlt hat. z.B. 100 Flüge von Hamburg nach Mallorca. TC verkauft jetzt 50 Reisen zu 2 Personen zusammen mit seinen Hotels.
              Die Fluggesellschaft sagt jetzt: Stop, mehr Flüge haben wir nicht, es sei denn TC verpflichtet sich dazu, weitere 180 Plätze abzunehmen und eine komplette weitere Maschine zu nutzen, die dann zusätzlich fliegt. Die tatsächlich verkauften Flüge werden nun dem Reiseveranstalter berechnet und von ihm zum Reisetag bezahlt.
              Nun sagt TC: Hupps, ich hab für diesen Termin nur noch 4 weitere Hotelzimmer zu belegen, da kann ich mir keine ganze Maschine ans Bein binden. Wenn nun wirklich jemand diese 4 Zimmer bucht, besorge ich die Flüge eben auf dem freien Markt, z.B. bei Ryanair.

              Hier hat TC keine verhandelten Kontigente, sondern bucht jeden Flug einzeln auf den Namen des Reisenden ein und muss dies auch sofort mit der Buchung bezahlen.
              Bis zur Insolvenz hat beides funktioniert, die Charterflieger und die Ryanairkunden flogen gen Süden.
              Tadaa, Insolvence Day!
              Die Charterfluggesellschaft sagt alle kommenden Flüge durch TC belegt ab, weil sie ja noch keine Bezahlung dafür erhalten haben und nicht in Vorlage treten wollen für Gelder, die vielleicht nur prozentweise vom Insolvenzverwalter in weiter Zukunft zugeteilt werden.
              Daher kam es dazu, dass bei allen Fluggesellschaften mit Kontigentabrechnung wie Condor, Eurowings, Tuifly, Corendon, Sunexpress, Sundair und weiteren die Flüge für TC-Kunden ab bekannter Insolvenzansage abgesagt wurden.

              Alle diejenigen, die mit Ryanair oder Easyjet fliegen, können ihre Tickets nutzen, weil sie bezahlt sind und die Fluggesellschaft gegenüber dem insolventen Veranstalter klar macht: Die Tickets wurden bezahlt, unsere gemeinsamen Kunden werden befördert, Geld gibts nicht zurück.
              Ähnlich wie bei Ryanair läuft es mit fast allen Linienflugtickets (nur die Thaiabsage wundert mich da etwas, bei dem gecancelten AirFrance-Flug scheint die Ursache die Kombination TC-vtours-Fluggesellschaft gewesen zu sein, wo der Vermittler vtours wegen fehlendem Zahlungseingang durch TC die Tickets storniert haben könnte)

              Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
              Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sandra HBCS Sandra HBC

                @nicste sagte:

                @ vs
                Aber wenn doch die agb von bucher, neckermann etc. eine eigenhändige Unterzeichnung vorsehen? So mal ganz erbsenzählerisch und spitz auf Knopf?
                Ich habe nix unterschrieben und schon gar kein separates, vom Reisevertrag abgegrenztes Dokument bekommen...
                https://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-mandatsvertrag/

                Hängst du jetzt trotzdem in der Insolvenz mit drin.

                nicsteN Offline
                nicsteN Offline
                nicste
                schrieb am zuletzt editiert von nicste
                #3027

                @sandra-hbc sagte:

                Hängst du jetzt trotzdem in der Insolvenz mit drin.

                Was meinst du? Entschuldige, ich bin müde und stehe gerade auf dem Schlauch. Gerne auch pn, um den thread nicht zu überfrachten.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3028

                  Ich habe den Aspekt Inanspruchnahme auf Schadenersatz gem. VO(EG)261/04 bei Nichtbeförderung bereits im ersten Teil dieser Diskussion berücksichtigt.
                  Im Übrigen spielt die "Rentabilität" der Stornierung insoweit überhaupt keine Rolle für den Fluggast, seitens TC werden alle Flüge als Teil einer Pauschalreise storniert (was darüber in den AGB für die Fluggäste steht ist vollkommen irrelevant).
                  Für mich ist eine fernere Diskussion darüber "Mäuseknochen in ein Feld werfen" - ich folge mauseknatschi betreffend die Aussage, jeder möge sein Glück wagen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mauseknatschiM mauseknatschi

                    @sandra-hbc sagte:

                    Ryanair und easyjet nehmen die Gäste mit. So wie ich es ca.150 Seiten vorher verstanden habe, erstatten die keine Steuern und Gebühren weil die anscheinend nicht an deutsches Recht gebunden sind. Deshalb sind diese flüge nicht rentabel stornierbar. Bitte korrigiert mich....

                    Du hast Recht, dass diese Airlines nicht an deutsches Recht gebunden sind. Dazu zählen noch andere Fluggesellschaften, wie z.B. TAP (deren AGB unterliegen portugiesischem Recht) oder auch Vueling (spanisches Recht). Nur: Stornierbarkeit des Tickets und Erstattung von Steuern und Gebühren sind eigentlich zwei verschiedene Dinge. Auch wenn ich ein nicht stornierbares Ticket habe können bei Nichtantritt! des Fluges, Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Hier haben die verschiedenen Airlines auch ganz unterschiedliche AGB (= Beförderungsbedingungen). Aus diesem Grund kann man auch keine Pauschalaussage treffen. Ich denke, jeder der seinen Flug wahrnehmen möchte, sollte sich die Beförderungsbedingungen seiner Airline anschauen und anschließend -mit gezielten Fragen- Kontakt mit der jeweiligen Airline aufnehmen.

                    SonneStrand75S Offline
                    SonneStrand75S Offline
                    SonneStrand75
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3029

                    @mauseknatschi sagte:

                    Du hast Recht, dass diese Airlines nicht an deutsches Recht gebunden sind. Dazu zählen noch andere Fluggesellschaften, wie z.B. TAP (deren AGB unterliegen portugiesischem Recht) oder auch Vueling (spanisches Recht). Nur: Stornierbarkeit des Tickets und Erstattung von Steuern und Gebühren sind eigentlich zwei verschiedene Dinge. Auch wenn ich ein nicht stornierbares Ticket habe können bei Nichtantritt! des Fluges, Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Hier haben die verschiedenen Airlines auch ganz unterschiedliche AGB (= Beförderungsbedingungen). Aus diesem Grund kann man auch keine Pauschalaussage treffen. Ich denke, jeder der seinen Flug wahrnehmen möchte, sollte sich die Beförderungsbedingungen seiner Airline anschauen und anschließend -mit gezielten Fragen- Kontakt mit der jeweiligen Airline aufnehmen.

                    Nur dass man Nichteintritt eben vorher ankündigen kann (wird auch meistens so gehandhabt), dadurch wird das Ticket automatisch storniert (gelöscht, ungültig gemacht, kannst jedes Wort wählen, welches du möchtest. TC benutzt trotzdem das Wort "storniert").

                    Genau das hat TC angekündigt zu tun - sie werden vorher ankündigen, dass die Fluggäste den Flug nicht antreten werden.
                    Das kann man bei jeder Gesellschaft machen, die Unterschiede liegen nur darin, ob und wieviel Steuern und Gebühren erstattet werden.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mauseknatschiM mauseknatschi

                      @vonschmeling sagte:

                      Auch für dich nochmal Mauseknatschi: Der wichtige Punkt ist eben der von mir gerade schon hervorgehobene.
                      Der InsoV bezieht sich eindeutig auf abweichende Angaben der Airline.
                      Das hat eben insolvenzrechtliche Hintergründe, und selbstverständlich haben Airlines Anwälte an ihrer Seite ... 😉

                      Nicht ausgeschlossen, dass LVU dem zuwiderhandeln - hier geht es auch nicht um "absolute Behauptungen" sondern lediglich um die präzise Lesart der Information seitens TC.

                      Sehr interessant, dass gerade du von einer präzisen Leseart der Informationen seitens TC sprichst. Denn du warst doch diejenige, die gestern aus der Info von TC ein Flugverbot abgeleitet hat.

                      Zu dem Punkt, dass TC/IV darauf hingewiesen haben, dass ein Flug innerhalb einer Pauschalreise nicht in Anspruch genommen werden kann, auch wenn die Airlines abweichende Angaben machen, dient eventuell nur zur Verdeutlichung, dass die Airline den Geschädigten nicht aufgrund seines Pauschalreisevertrages!!! mit TC befördert.
                      Fakt ist doch, dass die meisten Geschädigten ein nicht stornierbares Flugticket haben und somit, Insolvenz hin oder her, gültig ist. Das heißt, aufgrund des Tickets habe ich einen Beförderungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft.

                      Nun kann man sich die Frage stellen, warum äußern sich Airlines wie Ryanair und easyJet dergestalt, dass sie bekannt geben, die TC-Reisenden zu befördern. Dazu fällt mir eigentlich nur die EU-Fluggastrechteverordnung ein. Dabei handelt es sich um die Verordnung, bei der Flugreisenden bei Verspätungen von Flügen (richtet sich nach der Stundenanzahl) Schadenersatz direkt von der Airline gewährt werden muss. Jedoch regelt diese Verordnung nicht nur die Verspätungen, sondern auch im Hinblick auf Schadenersatz die Nichtmitnahme von Passagieren.
                      Dass gewisse Airlines die Geschädigten aus Mitgefühl und Menschenfreundlichkeit befördern, schließe ich mal aus. Es könnte jedoch sein, dass deren Juristen der Auffassung sind, dass die TC-Reisenden ein nicht stornierbares, und damit gültiges, Flugticket besitzen und deren Nichtbeförderung ein Schadenersatzanspruch gegen die Airline auslöst. Und welche Airline möchte schon gerne verklagt werden?

                      Wie auch immer, auf der Seite von TC sind Juristen, genauso wie auf Seiten der Fluggesellschaften. Welche Juristen letztendlich Recht haben, wird nur durch ein Urteil entschieden werden, sofern es in dieser Sache Klagen gibt.

                      vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #3030

                      @mauseknatschi sagte:

                      Sehr interessant, dass gerade du von einer präzisen Leseart der Informationen seitens TC sprichst. Denn du warst doch diejenige, die gestern aus der Info von TC ein Flugverbot abgeleitet hat.

                      Genau. Daran ändert auch dein freundliches Interesse nichts. Für mich liest sich das nach wie vor so, dass TC den Vertrag mit dir kündigt und du keinerlei Anspruch mehr auf Teilleistungen hast.

                      Fakt ist doch, dass die meisten Geschädigten ein nicht stornierbares Flugticket haben und somit, Insolvenz hin oder her, gültig ist. Das heißt, aufgrund des Tickets habe ich einen Beförderungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft.

                      Fakt ist, dass das wohl blanker Mumpitz ist.
                      Aber genug ...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • SonneStrand75S SonneStrand75

                        @sandra-hbc sagte:

                        Ryanair und easyjet nehmen die Gäste mit. So wie ich es ca.150 Seiten vorher verstanden habe, erstatten die keine Steuern und Gebühren weil die anscheinend nicht an deutsches Recht gebunden sind. Deshalb sind diese flüge nicht rentabel stornierbar. Bitte korrigiert mich....

                        Ja, so habe ich es auch verstanden. Was TC natürlich nicht daran hindern muss, die Buchungen trotzdem zu stornieren.

                        Sandra HBCS Offline
                        Sandra HBCS Offline
                        Sandra HBC
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3031

                        @sonnestrand75 sagte:

                        Ja, so habe ich es auch verstanden. Was TC natürlich nicht daran hindern muss, die Buchungen trotzdem zu stornieren.

                        Ja aber es bringt ihm keinen Cent und kostet Zeit. Da können die Mitarbeiter lieber flüge stornieren wo es Geld zurück gibt. Viele verstehen eben auch nicht dass es " nicht stornierbar" eigentlich nicht gibt. Ich bekomme halt nur den ticketpreis nicht zurück. Absagen und den Platz für jemand anderen frei machen, kann ich immer, oder? Jetzt mal ohne Insolvenz....

                        SonneStrand75S gesche.stG 2 Antworten Letzte Antwort
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                        • MagghyM Offline
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                          Magghy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3032

                          Danke für alle wohl meinenden Tipps. Da ich nicht weiss wie unser Hotel uns als ehemalige TC-Kunden empfangen würde (gab ja mehr als genug Berichte darüber) und auch nicht in so einer Situation wie DetlefM landen möchte, ist die Entscheidung gefallen.

                          Sonnenstrand75 statt in die Glaskugel zu schaun geniess Deine Sonne im Urlaub, auch wenn das Forum unterhaltsamer scheint als Deine Hotelabende. Ich genieße meine Sonne im geliebten Frankenland (weniger weit von Sachsen als Mallorca).

                          Wünsche euch allen eine gute behütete Reise, egal wo es hingeht und viel Glück!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • SonneStrand75S SonneStrand75

                            @mauseknatschi sagte:

                            Sehr interessant, dass gerade du von einer präzisen Leseart der Informationen seitens TC sprichst. Denn du warst doch diejenige, die gestern aus der Info von TC ein Flugverbot abgeleitet hat.

                            Zu dem Punkt, dass TC/IV darauf hingewiesen haben, dass ein Flug innerhalb einer Pauschalreise nicht in Anspruch genommen werden kann, auch wenn die Airlines abweichende Angaben machen, dient eventuell nur zur Verdeutlichung, dass die Airline den Geschädigten nicht aufgrund seines Pauschalreisevertrages!!! mit TC befördert.
                            Fakt ist doch, dass die meisten Geschädigten ein nicht stornierbares Flugticket haben und somit, Insolvenz hin oder her, gültig ist. Das heißt, aufgrund des Tickets habe ich einen Beförderungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft.

                            Nun kann man sich die Frage stellen, warum äußern sich Airlines wie Ryanair und easyJet dergestalt, dass sie bekannt geben, die TC-Reisenden zu befördern. Dazu fällt mir eigentlich nur die EU-Fluggastrechteverordnung ein. Dabei handelt es sich um die Verordnung, bei der Flugreisenden bei Verspätungen von Flügen (richtet sich nach der Stundenanzahl) Schadenersatz direkt von der Airline gewährt werden muss. Jedoch regelt diese Verordnung nicht nur die Verspätungen, sondern auch im Hinblick auf Schadenersatz die Nichtmitnahme von Passagieren.
                            Dass gewisse Airlines die Geschädigten aus Mitgefühl und Menschenfreundlichkeit befördern, schließe ich mal aus. Es könnte jedoch sein, dass deren Juristen der Auffassung sind, dass die TC-Reisenden ein nicht stornierbares, und damit gültiges, Flugticket besitzen und deren Nichtbeförderung ein Schadenersatzanspruch gegen die Airline auslöst. Und welche Airline möchte schon gerne verklagt werden?

                            Wie auch immer, auf der Seite von TC sind Juristen, genauso wie auf Seiten der Fluggesellschaften. Welche Juristen letztendlich Recht haben, wird nur durch ein Urteil entschieden werden, sofern es in dieser Sache Klagen gibt.

                            Dazu wurde doch schon zig mal alles gesagt. Es gibt keine nicht stornierbaren Tickets und auch Entschädigungen greifen in diesem Fall nicht - die Reisen wurden abgesagt, inkl. Flüge.

                            Es gibt nur einen Grund, Reisende trotzdem mitzunehmen, seitens Easyjet (ich weiß nichts davon, dass Ryanair es offiziell angekündigt hätte) - und zwar Werbung.

                            Davon, dass du zig Mal Unwahrheiten wiederholst, werden sie nicht wahrer. Die Tickets gehören dem Buchenden, nicht dem Fluggast.

                            mauseknatschiM Offline
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                            mauseknatschi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3033

                            @sonnestrand75 sagte:

                            Dazu wurde doch schon zig mal alles gesagt. Es gibt keine nicht stornierbaren Tickets und auch Entschädigungen greifen in diesem Fall nicht - die Reisen wurden abgesagt, inkl. Flüge.

                            Es gibt nur einen Grund, Reisende trotzdem mitzunehmen, seitens Easyjet (ich weiß nichts davon, dass Ryanair es offiziell angekündigt hätte) - und zwar Werbung.

                            Davon, dass du zig Mal Unwahrheiten wiederholst, werden sie nicht wahrer. Die Tickets gehören dem Buchenden, nicht dem Fluggast.

                            Auf diesen Unsinn, den du hier schreibst, werde ich nicht näher eingehen. Dafür ist mir meine Zeit zu schade...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Sandra HBCS Sandra HBC

                              @sonnestrand75 sagte:

                              Ja, so habe ich es auch verstanden. Was TC natürlich nicht daran hindern muss, die Buchungen trotzdem zu stornieren.

                              Ja aber es bringt ihm keinen Cent und kostet Zeit. Da können die Mitarbeiter lieber flüge stornieren wo es Geld zurück gibt. Viele verstehen eben auch nicht dass es " nicht stornierbar" eigentlich nicht gibt. Ich bekomme halt nur den ticketpreis nicht zurück. Absagen und den Platz für jemand anderen frei machen, kann ich immer, oder? Jetzt mal ohne Insolvenz....

                              SonneStrand75S Offline
                              SonneStrand75S Offline
                              SonneStrand75
                              schrieb am zuletzt editiert von SonneStrand75
                              #3034

                              @sandra-hbc sagte:

                              Ja aber es bringt ihm keinen Cent und kostet Zeit. Da können die Mitarbeiter lieber flüge stornieren wo es Geld zurück gibt. Viele verstehen eben auch nicht dass es " nicht stornierbar" eigentlich nicht gibt. Ich bekomme halt nur den ticketpreis nicht zurück. Absagen und den Platz für jemand anderen frei machen, kann ich immer, oder? Jetzt mal ohne Insolvenz....

                              Effizienter wäre es, aber seit wann handeln die Menschen effizient?
                              Abgesehen davon geht es häufig ums Prinzip...

                              Und ja, natürlich kann man jederzeit den Flug absagen. Auch ohne Insolvenz.

                              Sandra HBCS 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • SonneStrand75S SonneStrand75

                                @mauseknatschi sagte:

                                Sehr interessant, dass gerade du von einer präzisen Leseart der Informationen seitens TC sprichst. Denn du warst doch diejenige, die gestern aus der Info von TC ein Flugverbot abgeleitet hat.

                                Zu dem Punkt, dass TC/IV darauf hingewiesen haben, dass ein Flug innerhalb einer Pauschalreise nicht in Anspruch genommen werden kann, auch wenn die Airlines abweichende Angaben machen, dient eventuell nur zur Verdeutlichung, dass die Airline den Geschädigten nicht aufgrund seines Pauschalreisevertrages!!! mit TC befördert.
                                Fakt ist doch, dass die meisten Geschädigten ein nicht stornierbares Flugticket haben und somit, Insolvenz hin oder her, gültig ist. Das heißt, aufgrund des Tickets habe ich einen Beförderungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft.

                                Nun kann man sich die Frage stellen, warum äußern sich Airlines wie Ryanair und easyJet dergestalt, dass sie bekannt geben, die TC-Reisenden zu befördern. Dazu fällt mir eigentlich nur die EU-Fluggastrechteverordnung ein. Dabei handelt es sich um die Verordnung, bei der Flugreisenden bei Verspätungen von Flügen (richtet sich nach der Stundenanzahl) Schadenersatz direkt von der Airline gewährt werden muss. Jedoch regelt diese Verordnung nicht nur die Verspätungen, sondern auch im Hinblick auf Schadenersatz die Nichtmitnahme von Passagieren.
                                Dass gewisse Airlines die Geschädigten aus Mitgefühl und Menschenfreundlichkeit befördern, schließe ich mal aus. Es könnte jedoch sein, dass deren Juristen der Auffassung sind, dass die TC-Reisenden ein nicht stornierbares, und damit gültiges, Flugticket besitzen und deren Nichtbeförderung ein Schadenersatzanspruch gegen die Airline auslöst. Und welche Airline möchte schon gerne verklagt werden?

                                Wie auch immer, auf der Seite von TC sind Juristen, genauso wie auf Seiten der Fluggesellschaften. Welche Juristen letztendlich Recht haben, wird nur durch ein Urteil entschieden werden, sofern es in dieser Sache Klagen gibt.

                                Dazu wurde doch schon zig mal alles gesagt. Es gibt keine nicht stornierbaren Tickets und auch Entschädigungen greifen in diesem Fall nicht - die Reisen wurden abgesagt, inkl. Flüge.

                                Es gibt nur einen Grund, Reisende trotzdem mitzunehmen, seitens Easyjet (ich weiß nichts davon, dass Ryanair es offiziell angekündigt hätte) - und zwar Werbung.

                                Davon, dass du zig Mal Unwahrheiten wiederholst, werden sie nicht wahrer. Die Tickets gehören dem Buchenden, nicht dem Fluggast.

                                etläuftE Offline
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                                etläuft
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3035

                                @sonnestrand75 sagte:

                                Dazu wurde doch schon zig mal alles gesagt. Es gibt keine nicht stornierbaren Tickets und auch Entschädigungen greifen in diesem Fall nicht - die Reisen wurden abgesagt, inkl. Flüge.

                                Hallo Zusammen,
                                habe hier schon oft gelesen, dass dann die Entschädigungen nicht greifen. Gerne wüsste ich, ob das hier eine eigene Logik ist, nach dem Motto “ist ja dann ein Teil der Pauschalreise geleistet worden und damit gilt der Sicherungsschein nicht” oder gibt es hier eine belastbare Quelle die das eindeutig sagt?
                                Mir ist da nichts bekannt. Könnt ihr helfen?

                                SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Sandra HBCS Sandra HBC

                                  @sonnestrand75 sagte:

                                  Ja, so habe ich es auch verstanden. Was TC natürlich nicht daran hindern muss, die Buchungen trotzdem zu stornieren.

                                  Ja aber es bringt ihm keinen Cent und kostet Zeit. Da können die Mitarbeiter lieber flüge stornieren wo es Geld zurück gibt. Viele verstehen eben auch nicht dass es " nicht stornierbar" eigentlich nicht gibt. Ich bekomme halt nur den ticketpreis nicht zurück. Absagen und den Platz für jemand anderen frei machen, kann ich immer, oder? Jetzt mal ohne Insolvenz....

                                  gesche.stG Offline
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                                  gesche.st
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3036

                                  @sandra-hbc sagte:

                                  Ja aber es bringt ihm keinen Cent und kostet Zeit. Da können die Mitarbeiter lieber flüge stornieren wo es Geld zurück gibt. Viele verstehen eben auch nicht dass es " nicht stornierbar" eigentlich nicht gibt. Ich bekomme halt nur den ticketpreis nicht zurück. Absagen und den Platz für jemand anderen frei machen, kann ich immer, oder? Jetzt mal ohne Insolvenz....

                                  Ja, absagen kannst du. Das heißt auch eigentlich nicht “nicht stornierbar“, sondern nicht erstattbar (nonrefundable). Das bezieht sich dann auf den reinen Ticketpreis. Die erstattbaten Steuern kannst du dann wiederholen mit einem Refund.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • SonneStrand75S SonneStrand75

                                    @sandra-hbc sagte:

                                    Ja aber es bringt ihm keinen Cent und kostet Zeit. Da können die Mitarbeiter lieber flüge stornieren wo es Geld zurück gibt. Viele verstehen eben auch nicht dass es " nicht stornierbar" eigentlich nicht gibt. Ich bekomme halt nur den ticketpreis nicht zurück. Absagen und den Platz für jemand anderen frei machen, kann ich immer, oder? Jetzt mal ohne Insolvenz....

                                    Effizienter wäre es, aber seit wann handeln die Menschen effizient?
                                    Abgesehen davon geht es häufig ums Prinzip...

                                    Und ja, natürlich kann man jederzeit den Flug absagen. Auch ohne Insolvenz.

                                    Sandra HBCS Offline
                                    Sandra HBCS Offline
                                    Sandra HBC
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3037

                                    @sonnestrand75 sagte:

                                    Effizienter wäre es, aber seit wann handeln die Menschen effizient?
                                    Abgesehen davon geht es häufig ums Prinzip...

                                    Und ja, natürlich kann man jederzeit den Flug absagen. Auch ohne Insolvenz.

                                    In der Insolvenz werden die Mitarbeiter oft rar...da muss man sich auf das Wesentliche konzentrieren.

                                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3038

                                      @etläuft
                                      Leider gehört auch das zu den bisher nicht eindeutig geklärten Sachverhalten, soweit es mich betrifft habe ich nur zu bedenken gegeben.
                                      Die Besonderheiten eines Vertragsverhältnisses innerhalb einer Pauschalreise werden hier permanent wenig bis gar nicht berücksichtigt, ich spekuliere generell nicht gerne, noch weniger in dieser Sache.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      Kathina44K 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #3039

                                        Nochmal (ganz leise ...) es geht hier nicht um die Rentabilität von Stornierungen sondern um die Pflichten im Rahmen von gekündigten Reiseverträgen.
                                        Falls es noch nicht oft genug erwähnt wurde:
                                        Ein Pauschalreisender schließt einen Vertrag mit dem Veranstalter ab, dieser wiederum vereinbart vertraglich mit den einzelnen Leistungserbringern.
                                        Daher ist auch der Hinweis auf die AGB der Airline von eher geringer Relevanz, da die Vertragsgrundlage die Vereinbarung zwischen Reiseveranstalter und Airline sind und nicht die zwischen Pax und Airline.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          @etläuft
                                          Leider gehört auch das zu den bisher nicht eindeutig geklärten Sachverhalten, soweit es mich betrifft habe ich nur zu bedenken gegeben.
                                          Die Besonderheiten eines Vertragsverhältnisses innerhalb einer Pauschalreise werden hier permanent wenig bis gar nicht berücksichtigt, ich spekuliere generell nicht gerne, noch weniger in dieser Sache.

                                          Kathina44K Offline
                                          Kathina44K Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3040

                                          @vonschmeling sagte:

                                          @etläuft
                                          Leider gehört auch das zu den bisher nicht eindeutig geklärten Sachverhalten, soweit es mich betrifft habe ich nur zu bedenken gegeben.

                                          Hier wurde es aber die ganze Zeit so dargestellt, als ob es eine Tatsache ist. Offenbar ist es nicht so.

                                          etläuftE vonschmelingV Nannett 26N 3 Antworten Letzte Antwort
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