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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Ahotep2A Offline
    Ahotep2A Offline
    Ahotep2
    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3461

    Danke AvG76. Das übernehme ich in den Infothread wenn ich darf😉

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    • AvG76A AvG76

      Irgendjemand wollte doch wissen was mit Buchungen über Thomas Cook International (Schweiz) ist?
      Die haben am 01.10.19 das Konkursverfahren eröffnet und werden nun abgewickelt. Weitere Infos auf folgender Seite:
      https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq
      das ging irgendwie in dem ganzen Mecker-Mecker-Motz-Motz hier unter...

      nabru73N Offline
      nabru73N Offline
      nabru73
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3462

      @avg76 sagte:

      Irgendjemand wollte doch wissen was mit Buchungen über Thomas Cook International (Schweiz) ist?
      Die haben am 01.10.19 das Konkursverfahren eröffnet und werden nun abgewickelt. Weitere Infos auf folgender Seite:
      https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq
      das ging irgendwie in dem ganzen Mecker-Mecker-Motz-Motz hier unter...

      Vielen Dank! Ich hatte (u.a.?) danach gefragt. Ich hatte diese Infos aber inzwischen auch schon im Netz gefunden!

      Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
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      • ZehnEuroZ ZehnEuro

        @vonschmeling:
        Mir drängt sich aufgrund vieler Deiner Kommentare der Eindruck auf, dass Du das Geschehene, die Insolvenz sehr lapidar abhandelst, völlig emotionsfrei und offensichtlich nicht von einem Schaden betroffen (oder so, dass es Dir nicht wehtut, dass Du locker darüber hinwegschauen kannst). "Ist halt so und geschieht im Rahmen des Üblichen" ist mir als Betroffener viel zu oberflächlich.
        Hier wurde eine Firma ganz offensichtlich sehenden Auges gegen die Wand gefahren, hier wurden in Millionenhöhe Kundengelder verbrannt, tausende Betroffene um ihr Geld gebracht - da verbietet sich jedweder Gedanke an Lockerheit und Unvermeidbarkeit.
        Interessant für mich auch immer wieder der Hinweis, dass man keine Vermutungen äussern dürfe, wer dafür verantwortlich ist, ohne sich juristisch angreifbar zu machen, dass man als Geschädigter nicht darüber nachdenken darf/soll, wer sich letztendlich an fremden Geldern bereichert hat.
        In meinem Leben als Geschäftsführer eines nicht gerade kleinen Unternehmens ist es mir immer gelungen, eingenommene Gelder in ein Verhältnis zu den seitens m einer Lieferanten offenen Forderungen zu stellen und dafür zu sorgen, dass diese offenen Forderungen auch zeitgerecht aus dem Vorhandenen beglichen wurden -und das Vorhandene reichte trotzdem noch, um mir und meinen Mitarbeitern angemssene Gehälter zu zahlen. Diese Gegenüberstellung ist relativ einfach zu bewerkstelligen und wer das mit einer im Falle TC dahinterstehenden Mannschaft nicht kann, der taugt als Verantwortlicher nichts.

        Mir persönlich geht es "nur" um 2800€, deren Großteil noch nach der Insolvenz meinem Kreditkartenkonto belastet wurde. Den Betrag kann ich verschmerzen, wenn auch sehr wütend über die Sorglosigkeit, wie mit Kundengeldern umgegangen wurde.
        Neben dieser Wut über die Unverfrorenheit des Umganges mit fremdem Geld besteht eine masslose Enttäuschung über die derzeit zu registrierende Informationspolitik seitens TC bzw. des vorl. IV und die weiterhin ganz offensichtliche Inkaufnahme der permanenten Kundenbenachteilígung (bspw. durch Storno bereits auch vom Kunden bezahlter Flüge). Hier wird für meine Begriffe nicht ansatzweise im Interesse der Geschädigten gehandelt. Auch wenn es rechtlich legitim ist, so ist es doch im Hinblick auf die dahintersteheneden Schicksale äusserst fragwürdig und menschlich schlichtweg eine Sauerei.

        Bei aller gebotenen Sachlichkeit habe ich trotzdem manchmal durch den von Dir gewählten Auftritt den Eindruck, dass Du eher auf der Gegenseite stehst und deren Verhalten verargumentierst als auf Seite der HC- und/oder TC-Kunden. Ob Du HC damit einen Gefallen tust, sei mal dahingestellt, wenn Deine Moderation nicht Wenigen Anlass gibt, diese Seiten und damit vermutlich auch HC zu verlassen.
        Das kannst Du natürlich im Rahmen Deiner Moderationsbefugnisse wieder löschen -es wäre ja nicht das erste Mal.

        hainzaH Offline
        hainzaH Offline
        hainza
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3463
        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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        • Ahotep2A Offline
          Ahotep2A Offline
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
          #3464

          Ich bitte letztmalig darum, das Threadthema zu beachten sowie Anfeindungen zu unterlassen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • nabru73N nabru73

            @avg76 sagte:

            Irgendjemand wollte doch wissen was mit Buchungen über Thomas Cook International (Schweiz) ist?
            Die haben am 01.10.19 das Konkursverfahren eröffnet und werden nun abgewickelt. Weitere Infos auf folgender Seite:
            https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq
            das ging irgendwie in dem ganzen Mecker-Mecker-Motz-Motz hier unter...

            Vielen Dank! Ich hatte (u.a.?) danach gefragt. Ich hatte diese Infos aber inzwischen auch schon im Netz gefunden!

            Ahotep2A Offline
            Ahotep2A Offline
            Ahotep2
            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3465

            nabru73,

            schau zwischendurch mal in den Infothread😊
            Ist TC international Schweiz dein VA?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HC-Mitglied2685054H Offline
              HC-Mitglied2685054H Offline
              HC-Mitglied2685054
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #3466

              Wie ich grad in einem Artikel im Handelsblatt gelesen habe, gab es offensichtlich in Sachen Staatshaftung bereits einen möglichen Präzedenzfall, der mir so nicht bekannt war.
              https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/nach-thomas-cook-pleite-diesen-pauschalreisen-fehlt-unter-umstaenden-der-gesetzliche-insolvenzschutz/25089354.html?ticket=ST-32099187-jnO2cMpyzAd3kAflzKSy-ap6
              (Hinweis entsprechend der Urherberrechte gekürzt)

              towi1802T hainzaH 2 Antworten Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3467

                @Ballonflieger
                Hier ist evtl. zu differenzieren zwischen nicht rechtzeitiger und nicht ausreichender Umsetzung - so oder so kann der damaligen Entscheidung m.E. eine Parallele zur Causa Kundengeldabsicherung Stand 2019 zugerechnet werden.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                  Wie ich grad in einem Artikel im Handelsblatt gelesen habe, gab es offensichtlich in Sachen Staatshaftung bereits einen möglichen Präzedenzfall, der mir so nicht bekannt war.
                  https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/nach-thomas-cook-pleite-diesen-pauschalreisen-fehlt-unter-umstaenden-der-gesetzliche-insolvenzschutz/25089354.html?ticket=ST-32099187-jnO2cMpyzAd3kAflzKSy-ap6
                  (Hinweis entsprechend der Urherberrechte gekürzt)

                  towi1802T Offline
                  towi1802T Offline
                  towi1802
                  schrieb am zuletzt editiert von towi1802
                  #3468

                  @ballonflieger sagte:

                  Wie ich grad in einem Artikel im Handelsblatt gelesen habe ...

                  Danke für den Link, habe ich mir "notiert".
                  Der dort nebenbei erwähnte Hinweis, aktuell neu gebuchte Reisen seien nicht insolvenzversichert, wenn der RV gleichfalls bei Zürich versichert ist, ist ein weiteres Indiz für eine tatsächlich unzureichende Absicherung der Reisenden und sollte eigentlich auch alle RV auf den Plan rufen. Stellen wir uns mal vor, TC wäre schon Anfang des Jahres "Pleite" gegangen: In der Folge hätten alle RV und etwaigen Vermittler dieser Reisen die Kunden auf die Deckungslücke hinweisen müssen. Das Sommergeschäft wäre in der Folge wohl allein bei den bei Swiss RE versicherten RV gelandet, was mangels Umsätzen höchstwahrscheinlich zu weiteren Insolvenzen bei den zufällig auch noch bei Zürich versicherten RV geführt hätte.
                  Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, welche Rolle die 50 %- Zahlungen der Versicherung an die Hoteliers zum "Freikauf" der Reisenden in den 110 zu verteilenden Millionen spielen. Ich kann im 651 BGB jedenfalls nicht erkennen, dass der Kundengeldsicherer zuständig sein solle, tatsächliche oder auch nur behauptete rückständige Zahlungen des RV gegenüber den Hoteliers aus dem auf 110. Mio gedeckeltem Topf zu entnehmen. Dass der "Freikauf" sicherlich im Interesse der jeweiligen Urlauber war möchte ich nicht anzweifeln, doch gleichwohl gibt es auch Interessen an einem möglichst vollumfänglichen Schadenausgleich für alle, die ihre Reise trotz (An-)Zahlung des Reisepreises gar nicht antreten konnten.
                  Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit der Versicherer überhaupt über die Verteilung des Topfes frei verfügen kann. Hintergrund: Üblicherweise liegt es auf der Hand, dass eine Versicherung sparsam mit ihrem Geld umgeht. Hier ist jedoch frühzeitig bekannt geworden, dass der Versicherer 110 Millionen auskehren muss. Wer guckt dem auf die Finger, wohin das Geld fließt? Die Verwaltungskosten dürften wohl nicht aus dem 110 Mio entnommen werden, also könnte der Versicherer durch "großzügiges" Leeren des Topfes seinen eigenen Aufwand minimieren ...

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3469

                    Und wieder die Frage, weshalb es scheinbar möglich war, Umsätze in beliebiger Höhe mit den 110 Mio "abzusichern"?
                    So allmählich wird die Buchung einer Pauschalreise zur Wissenschaft für den Buchenden ... jetzt muss er auch noch den Versicherer herausfinden!

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      Und wieder die Frage, weshalb es scheinbar möglich war, Umsätze in beliebiger Höhe mit den 110 Mio "abzusichern"?
                      So allmählich wird die Buchung einer Pauschalreise zur Wissenschaft für den Buchenden ... jetzt muss er auch noch den Versicherer herausfinden!

                      towi1802T Offline
                      towi1802T Offline
                      towi1802
                      schrieb am zuletzt editiert von towi1802
                      #3470

                      @vonschmeling sagte:

                      Und wieder die Frage, weshalb es scheinbar möglich war, Umsätze in beliebiger Höhe mit den 110 Mio "abzusichern"?

                      Das lag an der Weisheit unseres Gesetzgebers.

                      Übrigens scheint es wohl -außer der Zurich- nur noch die Swiss RE als Kundengeldversicherer zu geben, was die Höhe des dort versicherten Risikos ahnen lässt, wobei auch dort der Auszahlungstopf mit 110 Mio gedeckelt ist.

                      BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                        Wie ich grad in einem Artikel im Handelsblatt gelesen habe, gab es offensichtlich in Sachen Staatshaftung bereits einen möglichen Präzedenzfall, der mir so nicht bekannt war.
                        https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/nach-thomas-cook-pleite-diesen-pauschalreisen-fehlt-unter-umstaenden-der-gesetzliche-insolvenzschutz/25089354.html?ticket=ST-32099187-jnO2cMpyzAd3kAflzKSy-ap6
                        (Hinweis entsprechend der Urherberrechte gekürzt)

                        hainzaH Offline
                        hainzaH Offline
                        hainza
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3471

                        Meine Anmerkung zur Staatshaftung:

                        Man sollte die EU-Richtlinie lesen

                        https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=de#d1e1681-1-1

                        Besonders hier am Anfang den Punkt (40), in dem beschrieben ist, welche Absicht mit der folgenden Richtlinie  verfolgt wird bzw. welche Standpunkte die Richtlinie berücksichtigen sollte.

                        Dann natürlich das Kapitel 17 dieser Richtlinie.

                        So, und dann sollte man den Gesetzestext lesen, mit dem u.A. diese Richtlinie in Bundesgesetz umgewandelt/eingeflossen ist.

                        https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html

                        Und dann kann man zu einem Anwalt gehen der sich, ob der ganzen weichen Begriffe in den Richtlinien und Gesetzestexten,  riesig freuen wird hier Tätig werden zu können, oder aber auch nicht, da der Streitwert relativ gering ist.

                        Meine ganz persönliche Meinung: Das was im deutschen Gesetz steht, insbesondere der Teil mit der Haftungsobergrenze eines "Kundengeldabsicherers", ist nicht besonders glücklich formuliert und läßt sehr viel Interpretationsspielraum zu.

                        Bauchgefühl: Egal wie es ausgehen würde, es wird lange dauern und letztendlich nur eine Gesetzesänderung nach sich ziehen.

                        Aber ich fände es toll, wenn jemand klagen würde.

                        towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3472

                          Da wird sich schon einer finden, hainza - gerne nimmt sich der Verbraucherschutz ja solcher Angelegenheiten an.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          UrlaubsthomasU 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • towi1802T towi1802

                            @vonschmeling sagte:

                            Und wieder die Frage, weshalb es scheinbar möglich war, Umsätze in beliebiger Höhe mit den 110 Mio "abzusichern"?

                            Das lag an der Weisheit unseres Gesetzgebers.

                            Übrigens scheint es wohl -außer der Zurich- nur noch die Swiss RE als Kundengeldversicherer zu geben, was die Höhe des dort versicherten Risikos ahnen lässt, wobei auch dort der Auszahlungstopf mit 110 Mio gedeckelt ist.

                            BienekindB Offline
                            BienekindB Offline
                            Bienekind
                            schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
                            #3473

                            @towi1802 sagte:

                            Das lag an der Weisheit unseres Gesetzgebers.

                            Übrigens scheint es wohl -außer der Zurich- nur noch die Swiss RE als Kundengeldversicherer zu geben, was die Höhe des dort versicherten Risikos ahnen lässt, wobei auch dort der Auszahlungstopf mit 110 Mio gedeckelt ist.

                            TUI und TUI-Cruises sind bei DRS - Deutscher Reisepreis Sicherungsverein. Zum Thema Kundengeldabsicherung gibt es auch einen Thread im Allgemeinen Forum. Klick

                            towi1802T 2 Antworten Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • hainzaH hainza

                              Meine Anmerkung zur Staatshaftung:

                              Man sollte die EU-Richtlinie lesen

                              https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=de#d1e1681-1-1

                              Besonders hier am Anfang den Punkt (40), in dem beschrieben ist, welche Absicht mit der folgenden Richtlinie  verfolgt wird bzw. welche Standpunkte die Richtlinie berücksichtigen sollte.

                              Dann natürlich das Kapitel 17 dieser Richtlinie.

                              So, und dann sollte man den Gesetzestext lesen, mit dem u.A. diese Richtlinie in Bundesgesetz umgewandelt/eingeflossen ist.

                              https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html

                              Und dann kann man zu einem Anwalt gehen der sich, ob der ganzen weichen Begriffe in den Richtlinien und Gesetzestexten,  riesig freuen wird hier Tätig werden zu können, oder aber auch nicht, da der Streitwert relativ gering ist.

                              Meine ganz persönliche Meinung: Das was im deutschen Gesetz steht, insbesondere der Teil mit der Haftungsobergrenze eines "Kundengeldabsicherers", ist nicht besonders glücklich formuliert und läßt sehr viel Interpretationsspielraum zu.

                              Bauchgefühl: Egal wie es ausgehen würde, es wird lange dauern und letztendlich nur eine Gesetzesänderung nach sich ziehen.

                              Aber ich fände es toll, wenn jemand klagen würde.

                              towi1802T Offline
                              towi1802T Offline
                              towi1802
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3474

                              @hainza sagte:

                              Meine Anmerkung zur Staatshaftung: ....

                              Aber ich fände es toll, wenn jemand klagen würde.

                              Angesichts der Vielzahl der Betroffenen und damit absehbar vielen Rechtsschutzversicherten wird es angesichts der auch juristischen Laien offenkundigen Defizite sicherlich Klagen geben. Ob der Gesetzgeber erst daraufhin tätig wird oder vielleicht doch vorher bleibt abzuwarten. Gleichwohl kann die Gesetzeslücke nicht rückwirkend geschlossen werden. Die nächste Bundestagswahl steht zumindest nach heutigem Stand nicht gerade vor der Tür und so wir werden sehen, ob sich im BT Mehrheiten finden, den Steuerzahler zur Kasse zu bitten.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • BienekindB Bienekind

                                @towi1802 sagte:

                                Das lag an der Weisheit unseres Gesetzgebers.

                                Übrigens scheint es wohl -außer der Zurich- nur noch die Swiss RE als Kundengeldversicherer zu geben, was die Höhe des dort versicherten Risikos ahnen lässt, wobei auch dort der Auszahlungstopf mit 110 Mio gedeckelt ist.

                                TUI und TUI-Cruises sind bei DRS - Deutscher Reisepreis Sicherungsverein. Zum Thema Kundengeldabsicherung gibt es auch einen Thread im Allgemeinen Forum. Klick

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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3475

                                @bienekind sagte:

                                TUI und TUI-Cruises sind bei DRS - Deutscher Reisepreis Sicherungsverein. Zum Thema Kundengeldabsicherung gibt es auch einen Thread im Allgemeinen Forum.

                                Okay. Hoffen wir, dass "TUI" nicht in Schieflage gerät 😏.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • BienekindB Bienekind

                                  @towi1802 sagte:

                                  Das lag an der Weisheit unseres Gesetzgebers.

                                  Übrigens scheint es wohl -außer der Zurich- nur noch die Swiss RE als Kundengeldversicherer zu geben, was die Höhe des dort versicherten Risikos ahnen lässt, wobei auch dort der Auszahlungstopf mit 110 Mio gedeckelt ist.

                                  TUI und TUI-Cruises sind bei DRS - Deutscher Reisepreis Sicherungsverein. Zum Thema Kundengeldabsicherung gibt es auch einen Thread im Allgemeinen Forum. Klick

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3476

                                  @bienekind sagte:

                                  Zum Thema Kundengeldabsicherung gibt es auch einen Thread im Allgemeinen Forum. Klick

                                  Interessanter Fred. Danke.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • webgamblerW Offline
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                                    webgambler
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3477

                                    Moin zusammen,

                                    ich bin jetzt einmal ganz optimistisch und nehme einmal an dass Neckermann, Öger und Bucher wie auch immer gerettet werden kann und dass die bereits gebuchten Reisen für die Zeiträume nach dem 1.1.2020 trotz stornierter Zimmer ect. nun doch stattfinden können.

                                    Und ich nehme einmal an ich habe bereits 1000 € angezahlt um die ich gerade bange ....

                                    Einerseits freue ich mich weil mein Geld nun doch nicht verloren ist, anderseits ist mein Vertrauen in den RV den Bach runter und ich weiß nicht was passiert wenn die Restsumme von 3000 € eingezogen wird ....

                                    Wie geht Ihr damit um?

                                    Gruß Jürgen ---

                                    Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.

                                    decker.rD 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • wiener-michiW Offline
                                      wiener-michiW Offline
                                      wiener-michi
                                      Verwarnt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3478

                                      Mich würde mal interessieren ob jemand , der für die Pleite Verantwortlichen, persönlich für den Schaden verantwortlich gemacht wird.
                                      Oder koennen die einfach in die Insolvenz gehen und dann unter neuem Namen was neues anfangen.
                                      Kennt sich da jemand aus ?

                                      Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gesund

                                      towi1802T Domino27D 2 Antworten Letzte Antwort
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                                      • ArancjiaA Offline
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                                        Arancjia
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3479

                                        Wir haben nun entschieden das wir trotzdem in Urlaub fahren.
                                        Haben dazu einige Angebote angeschaut und auch was gefunden beim Reiseveranstalter Schauinsland.

                                        Nun weiss ich nicht recht ob wir nochmals eine Pauschalreise buchen sollen, weil was ist wenn dieser Reiseveranstalter auch hopps geht?
                                        Hotel und Flug selber buchen, wäre eine Option, aber dann ist das Angebot leider einiges teurer.

                                        Kann man irgendwo einsehen wie es jeweils um die Reiseveranstalter steht?
                                        Oder gibt es Veranstalter wo ihr sagt, da kann nichts schief gehen?

                                        vonschmelingV playaamadoresP eldkoE waldbaderW 4 Antworten Letzte Antwort
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                                        • ArancjiaA Arancjia

                                          Wir haben nun entschieden das wir trotzdem in Urlaub fahren.
                                          Haben dazu einige Angebote angeschaut und auch was gefunden beim Reiseveranstalter Schauinsland.

                                          Nun weiss ich nicht recht ob wir nochmals eine Pauschalreise buchen sollen, weil was ist wenn dieser Reiseveranstalter auch hopps geht?
                                          Hotel und Flug selber buchen, wäre eine Option, aber dann ist das Angebot leider einiges teurer.

                                          Kann man irgendwo einsehen wie es jeweils um die Reiseveranstalter steht?
                                          Oder gibt es Veranstalter wo ihr sagt, da kann nichts schief gehen?

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3480

                                          @arancjia sagte:

                                          Kann man irgendwo einsehen wie es jeweils um die Reiseveranstalter steht?

                                          Presse verfolgen, googlen bis der Arzt kommt ...

                                          Oder gibt es Veranstalter wo ihr sagt, da kann nichts schief gehen?

                                          Das wäre eine unseriöse Einschätzung wenn denn jemand sie wagen würde.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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