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Nachträgliche Erhöhung der Anzahlung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ZabriskiepointZ Offline
    ZabriskiepointZ Offline
    Zabriskiepoint
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich habe eine Reise bei Trendtours gebucht und eine Anzahlung in Höhe von 20 % = EUR 325,00 bereits vergangenes Jahr gezahlt. Die Reise (Dubai, Oman, Bahrain) soll im Oktober stattfinden, ob das coronabedingt möglich ist, steht noch nicht fest. Jetzt erhöht Trendtours auf einmal die von mir zu leistende Anzahlung auf 25%, ich soll also noch eine zusätzliche Anzahlung von 5% leisten. Ist das rechtlich zulässig? Meines Wissens ist höchstrichterliich geklärt, dass eine Anzahlung für eine Pauschalreise maximal 20 % betragen darf.

    Zabriskiepoint

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #2

      Zitat BGH : "dürfen Reiseveranstalter in begründeten Fällen von der neuen 20-Prozent-Regel abweichen".😉

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      ZabriskiepointZ 1 Antwort Letzte Antwort
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      • HABERLINGH HABERLING

        Zitat BGH : "dürfen Reiseveranstalter in begründeten Fällen von der neuen 20-Prozent-Regel abweichen".😉

        ZabriskiepointZ Offline
        ZabriskiepointZ Offline
        Zabriskiepoint
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3

        xxx Zitat überflüssig - editiert xxx

        @haberling

        Was bitte sind "begründete Fälle"? Neugierige Grüße

        Zabriskiepoint

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH 1
          HABERLINGH 1
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          zb. Reiseveranstalter müssen teilweise mit bis zu 100 Prozent für Hotels und Fluggesellschaften in Vorleistung gehen.😉

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Silvia LS Offline
            Silvia LS Offline
            Silvia L
            schrieb am zuletzt editiert von Silvia L
            #5

            Kann es wirklich sein, dass ich einen Reisevertrag unterschreibe in dem steht, dass ich 20% anzahlen muss, und dann ein paar Wochen/Monate später kommt der Reiseveranstalter und will 5% mehr Anzahlung?
            Vielleich kann ja Frau von VonSchmeling dazu noch was sagen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Sofern die eng gefassten Kriterien dazu erfüllt sind kann das rechtens sein.
              Es sind sogar noch weit höhere Beträge rechtlich sanktioniert, bis zu 100% sofern der Veranstalter das begründen kann.
              Ein maximaler Anteil ist keineswegs "höchstrichterlich" spezifiziert. Bestritten wurde damals lediglich die pauschale Forderung von meist mind. 40% für dynamisch paketierte Reisen. Sobald der Veranstalter eine höhere Vorleistung seinerseits nachweisen kann ist dagegen rechtlich nichts einzuwenden.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH 1
                HABERLINGH 1
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo, es ist nicht nur möglich die Anzahlung, sondern auch den Endpreis bis zu 5% unter bestimmten Bedingungen zu erhöhen.😉

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #8

                  Auch hierzu geben die AGB Erklärung.

                  @Zabriskiepoint
                  Die Begründung ist ein Nachweis höherer als der erwarteten Vorverauslagungen, die nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen sind.
                  Bitte doch einfach den deinen um Aufschluss, wie es zu der Nachforderung kommt. Bleibt er dir eine zureichende Antwort schuldig kannst du die Forderung bestreiten.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #9

                    An sich ein Thema für das Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.

                    Auch hier wieder mal ein Klassiker aus der Abteilung oberflächliche Berichterstattung:
                    Entgegen des damaligen Medienjubels legt die BGH Entscheidung nicht etwa eine eherne Höchstgrenze für die Anzahlung fest, sie verlangt lediglich, dass eine solche stichhaltig darzulegen ist.
                    Es gibt daher nach wie vor Veranstalter, die 100% des Reisepreises sofort verlangen. Zu Recht, da sie selbst für 100% der Kosten beireits bei der Buchung aufkommen müssen.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • NeckarSchwabeN Offline
                      NeckarSchwabeN Offline
                      NeckarSchwabe
                      schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                      #10

                      Erscheint mir trotzdem dubios zu sein. In den aktuellen AGB's (Stand 22.09.2020) heißt es:

                      "4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 25 % des Reisepreises fällig, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen."

                      Das würde somit in dieser Form grundsätzlich mit der Rechtslage nicht korrespondieren.

                      Es gibt aber auch noch eine andere Fassung, die evtl. aber älter ist:

                      "4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises, höchstens aber € 325,00 zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen."

                      Da die 325 Euronen die Obergrenze sind und auch gefordert wurden ist davon auszugehen, dass bei Buchung diese Fassung angewandt wurde. Und jetzt hat irgendwer bei TT bemerkt dass es da ja was Neueres gibt. Sich groß gegen zu wehren ist in Anbetracht der Summe wohl eher, unter Betrachtung der Kosten-Nutzen-Relation, nicht anzuraten, aber merkwürdig ist das Gebaren schon.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #11

                        Wie auch immer - TT muss die Forderung schlüssig darlegen.
                        Die urplötzliche Feststellung etwas "Neueren" reicht sicherlich nicht.
                        Ferner kann ich den zitierten Passus der AGB keinen Widerspruch zur gewöhnlichen Rechtsprechung erkennen.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Wie auch immer - TT muss die Forderung schlüssig darlegen.
                          Die urplötzliche Feststellung etwas "Neueren" reicht sicherlich nicht.
                          Ferner kann ich den zitierten Passus der AGB keinen Widerspruch zur gewöhnlichen Rechtsprechung erkennen.

                          NeckarSchwabeN Offline
                          NeckarSchwabeN Offline
                          NeckarSchwabe
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @vonschmeling sagte:

                          Ferner kann ich den zitierten Passus der AGB keinen Widerspruch zur gewöhnlichen Rechtsprechung erkennen.

                          Bezog sich darauf, dass scheinbar lt. Rechtsprechung grundsätzlich max. 20 % zulässig sind und TT 25 % haben möchte. Können sie ja machen, aber dann müssen sie es auch entsprechend begründen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Günter/HolidayCheckG Online
                            Günter/HolidayCheckG Online
                            Günter/HolidayCheck
                            Admin Experte Fuerteventura
                            schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                            #13

                            Dann müsste die TUI das bei Pauschalreisen ständig begründen...Schau mal:
                            TUI AGB/Anzahlung

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • NeckarSchwabeN Offline
                              NeckarSchwabeN Offline
                              NeckarSchwabe
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ja, das ist doch bei TUI aber begründet und differenziert: Mit Flugleistung 25%, ohne 20%. Das ist ja auch völlig OK so und garantiert auch von den hauseigenen Juristen abgesegnet 😄

                              TT macht sichs da halt ein bißchen einfacher, aber im Grunde ist das ja Banane. Die Frage war ob die nachträgliche Erhöhung gerechtfertigt ist - nun ja, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn wird der Reisepreis eh komplett fällig, im einen Fall ist die Restzahlung etwas höher, im anderen etwas niedriger. Am Ergebnis ändert sich nichts.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @NeckarSchwabe
                                Es war nicht gefragt, ob die Forderung in der neuen Höhe "gerechtfertigt" ist sondern ob sie geltendem Recht entspricht. Als Gegenargument wurde die BGH Entscheidung herangezogen - das ist jedoch unzureichend.

                                Ganz gleich, welcher Veranstalter eine höhere Anzahlung fordert (und ganz gleich ob von vornherein oder nachträglich!) muss er sie im Zweifel darlegen / rechtfertigen, nur eben nicht unaufgefordert.
                                Man könnte entsprechend auch bei TUI nachfragen (die Differenzierung ist allenfalls pauschal!) und ggf. bestreiten.
                                Nur wer macht das schon ... 😏

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ZabriskiepointZ Offline
                                  ZabriskiepointZ Offline
                                  Zabriskiepoint
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Danke für die Antworten. Ich versuche seit 8 Tagen vergeblich, mit einem verantwortlichen Mitarbeiter von Trendtours über die Angelegenheit zu sprechen. Bei Anrufen meldet sich ein Callcenter, das sich
                                  selbst als "Poststelle" bezeichnet. Diese sogenannte Poststelle leitet Kundenwünsche nach einem Rückruf an die zuständige Abteilung von Trendtours per E-Mail weiter. Trotz mehrerer Telefonate und auch E-Mails erfolgte bis heute kein Rückruf. Ein ganz miserablen Kundenservice ist das.

                                  Zabriskiepoint

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HABERLINGH 1
                                    HABERLINGH 1
                                    HABERLING
                                    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                    #17

                                    Der RV wird sich in absehbarer Zeit mit der unten stehenden Info bei dir melden...
                                    „Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten“

                                    Reisebedingungen der trendtours Touristik GmbH, klick hier

                                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV 1
                                      vonschmelingV 1
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @Zabriskiepoint
                                      Du sollstest das eh schriftlich anfragen ...
                                      Seit Beginn der Krise hat der Kundendienst bei fast allen Veranstaltern deutlich Potenzial nach oben, und in der vorliegenden Angelegenheit wirst du niemanden ans Telefon kriegen, der dir eine erschöpfende Auskunft gibt.
                                      Die Kompetenz von Telefonmitarbeitern reicht von "war stets bemüht" bis unterirdisch - das erzeugt nur noch mehr Ärger!
                                      Ich würde an deiner Stelle schreiben, dass du genauen Aufschluss über die Ursache der Anzahlungserhöhung verlangst und bis zum Erhalt die Erfüllung des Vertrages wie einvernehmlich vereinbart voraussetzt.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • HABERLINGH 1
                                        HABERLINGH 1
                                        HABERLING
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Was ich nicht verstehe sind die 20% Anzahlung, woher stammt diese, in den ARB von Trendtours ist von 25% Anzahlung die Rede.

                                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                                        • vonschmelingV 1
                                          vonschmelingV 1
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Das steht so in den neueren AGB, offenbar hat Zabriskiepoint seinen Vertrag noch mit der vorhergehenden Version abgeschlossen.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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