Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Brand im Hotel
  6. Brand im Hotel

Brand im Hotel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
49 Beiträge 18 Kommentatoren 15.1k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • mao3M Offline
    mao3M Offline
    mao3
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    bei meiner letzten Urlaubsreise ging so einiges schief.
    Ich habe mal die ganzen Mängel zusammengefasst. Alles ist dokumentiert. Lohnt es sich schon jetzt einen Anwalt hinzuzuziehen bzw. was kann ich als Schadensersatz erwarten?


    1. Flug

    Flugverspätung von ca. 9 Stunden
    Ankunft auf falschen Flughafen (zusätzliche Transportzeit ca. 2 Stunden)
    Ankunft im Hotel durch Verspätungen erst am nächsten Tag ca. 4.30 Uhr statt ca. 17.30 Uhr.

    1. Unterkunft

    Hotelzimmer neben einer Baustelle ( erst nach 2 Tagen Zimmerwechsel möglich)

    3.Einrichtungen nur behelfsmäßig nutzbar

    Der durch den Brand vernichtete Strandkomplex wurde behelfsmäßig ersetzt, viele Leistungen (Frühstück, Obsttheke, Kaffee, Kuchen, Bar, Toiletten, Duschen,) standen nur provisorisch bzw. nicht zur Verfügung.

    4.Bauarbeiten am abgebrannten Strandkomplex

    Optische Beeinträchtigungen an der Brandstelle.
    Bis zum 15.04 traten geringe Lärmbelästigungen durch Aufräumarbeiten an der Brandstelle auf. Ab dem 16.04.2007 setzten Hoch-Tiefbauarbeiten mit erheblichen Lärmbelästigungen ein.

    Anmerkung

    Bereits vor Antritt unserer Reise wurde von uns auf die Einschränkungen die durch den Brand im Hotel entstanden sind hingewiesen. Die Ausmaße der Beeinträchtigungen wurden durch sie heruntergespielt bzw. bestritten (siehe ihr Email vom 26.03.2007) .


    Danke Mao

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • jaykayhamJ Offline
      jaykayhamJ Offline
      jaykayham
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      "mao3" wrote:
      Ankunft auf falschen Flughafen (zusätzliche Transportzeit ca. 2 Stunden)

      wie ist das bitte möglich??? kannst du mir das bitte mal erklären???

      In einem solchen Fall sollte der Anwalt ran, da der RV dich bereits über die Bauarbeiten/den Brand informiert hat.

      LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • mao3M Offline
        mao3M Offline
        mao3
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        eigentlicher Zielflughafen war Punta Cana. Das Flugzeug konnte dort nicht Landen, weil die Landebahnbeleuchtung dort nicht funktionierte.
        Dadurch umleitung nach La Romana. Von dort statt 45 min. Transfer
        150 min bis zum Hotel.

        Mao

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Sina1S Offline
          Sina1S Offline
          Sina1
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nun, das ist höhere Gewalt, die man hinnehmen muß. Soll das Flugzeug etwa auf einer unbeleuchteten Landebahn landen 😱?

          Über den Brand und die damit verbundenen Einschränkungen seid Ihr vor der Reise informiert worden - ich sehe da keine rechtlichen Grundlagen für eine Reisepreisminderung.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • mao3M Offline
            mao3M Offline
            mao3
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Sina1

            bei pünktlichen Start (so 9 Stunden Verspätung), wären wir Nachmittags gelandet.
            Ich muste erst den RV auf den Brand aufmerksam machen. Daraufhin erhielt ich folgende Antwort

            vielen Dank für Ihre Mail.
            Durch das Feuer letzte Woche wurde der Restaurantkomplex am Strand im Mitleidenschaft gezogen.
            Leider kann das Hotel derzeit noch keine Aussagen treffen, wann und wie das Gebäude wieder errichtet werden soll.
            Der Restaurantbetrieb wurde entsprechend in den restlichen Hotelkomplex verlagert und geht daher normal weiter.
            Demnach gibt es im Moment ausser der optischen Beeinträchtigung keine weiteren Einschränkungen.
            Sofern sich an der jetzigen Situation etwas ändert und Arbeiten aufgenommen werden, die die Leistungen beeinträchtigen, werden wir ihr Reisebüro entsprechend informieren.

            Mit freundlichen Grüßen,

            Man beachte die Formulierung "in Mitleidenschaft gezogen".
            In Wahrheit war alles abgebrannt. In diesem Riesenkomplex befanden sich sämtliche Verpflegungseinrichtungen für den Strand.
            Das war dort sozusagen der Mittelpunkt des Strandabschnittes mit Sitzflächen, Unterhaltung, Verpflegung und hygiene Einrichtung.

            Mao

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-Hendrik
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Keine Chance auf Minderung, der Brand war Dir ja bekannt und der Rest höhere Gewalt und die Beeinträchtigung minimal, für die Verspätung gibt es so ca. €20,- pro Person.....

              [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

              [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Sina
                Vollkommen richtig, aus Sicherheitsgründen wäre die Landung ohne
                "Befeuerung" nicht zu verantworten. Nur, höhere Gewalt ist das
                wirklich nicht.

                Definition /Wikipedia:
                Höhere Gewalt bezeichnet im deutschen Recht ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann. Höhere Gewalt sind z. B. Brand, Unwetter, Erdbeben, Streik ...

                Letzteres auch nicht bei eigenem (Flug-) Personal.
                Das kann man voraussehen und planen.

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • wiener-michlW Offline
                  wiener-michlW Offline
                  wiener-michl
                  Verwarnt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "mao3" wrote:
                  ...Durch das Feuer letzte Woche wurde der Restaurantkomplex am Strand im Mitleidenschaft gezogen.
                  Leider kann das Hotel derzeit noch keine Aussagen treffen, wann und wie das Gebäude wieder errichtet werden soll.
                  Der Restaurantbetrieb wurde entsprechend in den restlichen Hotelkomplex verlagert und geht daher normal weiter.
                  ...

                  Daraus geht aber schon ziemlich eindeutig hervor daß das Hotel
                  relativ stark beschädigt wurde.
                  Ich wäre da niemals hingefahren, hätte alles daran gesetzt umzubuchen oder zu stornieren.

                  Lg Michl

                  Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • mao3M Offline
                    mao3M Offline
                    mao3
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo,

                    ich werde wohl alles von Anfang an über einen Anwalt laufen lassen, selbst wenn ich dadurch noch Geld einbüßen werde. Irgendwie finde ich das alles nicht in Ordnung.
                    Ach so, trotz alle dem war es für mich ein toller Urlaub.

                    Mao

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Kessy05K Offline
                      Kessy05K Offline
                      Kessy05
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @mao3

                      Darf ich dich einmal zitieren!
                      Du schreibst am 15.4 hier im Forum folgendes:

                      ich sitze gerade im Bavaro Princess wo die Aufbauarbeiten Tag und Nacht im vollen gange sind. Bis auf die optischen Behinderungen merkt man aber nichts davon. Ich wuerde auch denken das bis Ende Mai alles wieder aufgebaut ist.
                      Auf keinen Fall wuerde ich umbuchen deswegen.

                      Am 20.04.:

                      seit Dienstag sind relativ umfangreiche Bauarbeiten im gange die sich zuhnehmend stoerend auswirken. Jeder der jetzt oder im Mai dorthin reist sollte sich von seinem Veranstalter ein zusicherung besorgen das die Bauarbeiten nicht Stoerend(Regressforderung)sind.Mich persoehnlich stoeren sie nicht weil wir bloss am Strand liegen aber Leute die sich gene am Pool aufhalten kann es schon Nerven.

                      Am 24.4.

                      Wie schon beschrieben, haben uns die Bauarbeiten nicht weiter gestört, weil es genug andere Möglichkeiten in der Hotelanlage gibt. Aber eins ist eine Tatsache, es finden umfangreiche Bauarbeiten auf dem Hotelgelände statt die sich auch in Lärm äußern.
                      Umbuchen würde ich deswegen nicht, aber zu mindestens eine finanzielle Entschädigung halte ich für vollkommen gerecht.

                      Irgendwie habe ich das Gefühl, es geht dir nur um eine Reisepreisminderung ! Und das ein Flughafen ein technisches Problem hat, kannst du dem RV nicht anlasten.

                      Viele Grüße

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • mao3M Offline
                        mao3M Offline
                        mao3
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        du hast vollkommen Recht, es geht mir um eine Reisepreisminderung . Meine Aussagen spiegeln meine Empfindungen wieder. Ich hätte auch nur sehr ungern umgebucht (wenn das möglich gewesen wäre) weil ich dieses Hotel kenne.
                        Somit weiß ich was mir entgangen ist. Wenn in meiner letzten Urlaubswoche plötzlich Wiederaufbauarbeiten beginnen, habe ich Pech gehabt. Wenn mir zugesichert wird, das außer optischer Beeinträchtigungen keine weiter Einschränkungen vorhanden sind ist das eine Lüge. Wenn ich für das Pech und die Lügen entschädigt werden möchte halte ich das für vollkommen gerecht.
                        Soll ich mir den Urlaub für den ich viel Geld bezahlt habe verderben lassen?
                        Meine Zustandsbeschreibungen der Brandstelle sind für Leute gedacht die in nächster Zeit dieses Hotel besuchen.
                        Den einen störts mehr, den anderen weniger. Aber Fakt ist, es ist eine Baustelle mitten im Hotel und die Einrichtungen sind nur behelfsmäßig nutzbar.
                        Ist das in Ordnung?
                        Gibt es für so etwas Gerichtsurteile?
                        Wie würdet ihr Reagieren?

                        Mao

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Sina1S Offline
                          Sina1S Offline
                          Sina1
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Du wurdest vor Reiseantritt über die Beeinträchtigungen informiert und bist dennoch angereist. Somit erfällt der Erstattungsanspruch und darüber gibt es auch Gerichtsurteile...

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Kessy05K Offline
                            Kessy05K Offline
                            Kessy05
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Aber der Urlaub war ja nach deiner eigenen Aussage "nicht verdorben" !Wenn ich weiß, dass es in einem Hotel gebrannt hat, dann würde ich umbuchen oder stornieren,da sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass es zu Beeinträchtigungen kommt.
                            Ich kann aber nicht hinfliegen , meinen Urlaub geniessen (wie du selber schreibst), es als "nicht so schlimm" empfinden , und zuhause dann Aufstände machen um einen Teil des Preises zurück zu verlangen . 😱

                            Hast du eigentlich vor Ort bei der Reiseleitung reklamiert(schriftlich) ?Wurde dir eine Ersatzunterkunft angeboten ?

                            Viele Grüße

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • mao3M Offline
                              mao3M Offline
                              mao3
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,

                              was sollte ich tun? Stornieren? kostenpflichtig Umbuchen?
                              Lese dir mal das Email von meinem RV durch und dann schau dir die Bilder vom "Bavaro Princess" an.
                              Was ist mit den einsetzenden Bauarbeiten?
                              Es war ein toller Urlaub aber es hätte ein supertoller Urlaub werden können. Und für das fehlende super möchte ich entschädigt werden, weil dieses super möglich gewesen wäre, wenn es nicht gebrannt hätte. Der RV hat mir davor dieses super mit kleinen Abstrichen zugesichert, weswegen er mir sicherlich auch keine kostenlose Umbuchung angeboten hat. Aber dieses Super war eben gar nicht da.

                              Mao

                              Mao

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • wiener-michlW Offline
                                wiener-michlW Offline
                                wiener-michl
                                Verwarnt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                "mao3" wrote:
                                Hallo,

                                was sollte ich tun? Stornieren? kostenpflichtig Umbuchen?
                                Mao

                                Ja genau - und ob das Umbuchen kostenpflichtig gewesen wäre
                                weiss man ja nicht, hätte man verhandeln können.

                                Du machst Urlaub in einem Hotel von dem du weißt das es gebrannt hat, und jetzt moserst du herum, das ist - um beim Feuer zu bleiben - anrüchig 😉

                                Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • BulgarienfanB Offline
                                  BulgarienfanB Offline
                                  Bulgarienfan
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hier noch mal die "ominöse" Mail, Fettdruck durch mich:

                                  vielen Dank für Ihre Mail.

                                  Durch das Feuer letzte Woche wurde der Restaurantkomplex am Strand im Mitleidenschaft gezogen.
                                  Leider kann das Hotel derzeit noch keine Aussagen treffen, wann und wie das Gebäude wieder errichtet werden soll.
                                  Der Restaurantbetrieb wurde entsprechend in den restlichen Hotelkomplex verlagert und geht daher normal weiter.
                                  Demnach gibt es im Moment ausser der optischen Beeinträchtigung keine weiteren Einschränkungen.
                                  Sofern sich an der jetzigen Situation etwas ändert und Arbeiten aufgenommen werden, die die Leistungen beeinträchtigen, werden wir ihr Reisebüro entsprechend informieren.

                                  Mit freundlichen Grüßen,##

                                  Wer das liest, trotzdem hinfährt und dann noch eine Entschädigung verlangt, ist ein "..." (wegen Selbstzensur nicht ausformuliert).

                                  Gruß

                                  Manfred

                                  Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                  Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                  Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • carstenW.C Offline
                                    carstenW.C Offline
                                    carstenW.
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Sehe ich auch so. Das weiß man vorher. Wenn es gebrannt hat muß es auch wieder hergestellt werden. Das dies nicht einfach durch Zauberei funktioniert dürfte hinreichend bekannt sein. Und wo gearbeitet wird entsteht nun mal Lärm. Sagt einem auch der gesunde Menschenverstand. Und mao warten, bis Du abgereist bist um Ruhe gehabt zu haben, wird wohl niemand machen. Sicherlich sollte ein RV bescheid geben, jedoch ist es auch alles eine Sache der Zeit. Wieviel Zeit lag dazwischen? Das RB kann nicht alles wissen, jedoch die RV müssen dies weitergeben. Wenn Du von nichts gewußt hättest könnte ich es verstehen. Aber so? Du wußtest es u. hast es billigend in Kauf genommen. Und über die bautätigen Maßnahmen u. die daraus resultierenden Lärmpegel weiß man auf Grund der Lebenserfahrung eigentlich bescheid.
                                    LG

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • schatzerleS Offline
                                      schatzerleS Offline
                                      schatzerle
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      hättest du VOR dem reiseantritt was gesagt, dann hättest du was geltend machen können... wenn du da hin fährst bist du ja selber schuld

                                      obwohl er nicht so unrecht hat:

                                      zb: man schließt über eine waschmaschine einen kaufvertrag ab.
                                      bevor geliefert wird, sagt der verkäufer

                                      "hey ich liefere dir deine waschmaschine, aber sie ist hin".

                                      --> 2 möglichkeiten

                                      • nicht annehmen, verzug des verkäufers (bei einer reise rücktritt, da fixereignis)

                                      • annehmen und auf reperatur bestehen (gewährlistung, schadenersatz)

                                      er hat halt das 2. gemacht. sicher blöd, aber warum darf er jetzt nix mehr geltend machen??
                                      rechtlich kann er schon... AUSSER er sagt "es macht mir nix aus, dass das halbe hotel nicht mehr steht". ob man das so auffassen kann, steht zur diskussion frei


                                      viele rechtliche sachen lassen sich eben nicht durch "bauchgefühl" lösen. wie egsat es war dumm von ihm, aber dass man dann gar nicht hin fahren darf, sonst hat man keine ansprüche mehr, ist auch falsch.

                                      er hat ja den vertrag abgschlossen, wo das hotel noch ganz war, bzw er dachte es ist ganz. bezahlt hat er auch vorher.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Thorben-HendrikT Offline
                                        Thorben-HendrikT Offline
                                        Thorben-Hendrik
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Das ist nicht der Punkt....

                                        Der RV hat Ihm mitgeteilt die Waschmaschine hat aber einen riesen Kratzer, wir wissen nicht wann und ob der Repariert wird......

                                        Er hat gesagt: "Egal ich nehme die Waschmaschine auch mit großem Kratzer zum gleichen Preis, waschen tut sie ja trotzdem, Kratzer sind egal..."

                                        Nun will er aber einen neuen Preis verhandeln, weil die Waschmaschine zwar gut wäscht aber einen Kratzer hat......

                                        Er hätte aber vorher auch eine andere Waschmaschine bekommen können......

                                        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                                        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • schatzerleS Offline
                                          schatzerleS Offline
                                          schatzerle
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @ thorben

                                          die frage ist ob er das gesagt hat... und weiters - hat er das schriftlich gesagt???

                                          zur gewährleistung

                                          VERBESSERUNG und AUSTAUSCH

                                          wenn 1.
                                          Unmöglich
                                          Unverhältnismäßiger Aufwand für RV
                                          Verweigerung der Verbesserung (des Austaschens)
                                          Verzug mit der Verbesserung (dem Austausch)
                                          Erhebliche Unannehmlichkeiten für den Übernehmer (hier Reisender)
                                          Unzumutbarkeit auf triftigen beim Übergeber (RV) liegenden Grund

                                          Austauschansprüche kommen nur bei Gattungsschulden in Betracht.

                                          1. PREISMINDERUNG und WANDLUNG (= Storno)
                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 1 von 3
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag