Baden war nicht möglich
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Hatten einen Urlaub über Thomas Cook ins Radisson SAS Resort El Quseir gebucht um zu schnorchel und zu schwimmen. Nur war durch das Hausriff beides nicht möglich, es war in 14 Tagen immer nur rote Fahne außer an 5 Tagen für 1,5 Stunden gelbe Fahne. Wobei die gelbe Fahne nur kurz gehießt wurde damit die Urlauber nicht abreisen(es war fast nicht möglich ins Wasser zu kommen bei den Wellen). Die Reiseleiterin interessierte das alles nicht ihre einzige Antwort war das man Ausflüge bei ihr buchen könnte an Buchten wo man immer schnorcheln kann.
Durch die Tauchschule mussten wir erfahren das das Wetter dort immer so ist. Keiner fährt ans Rote Meer und schaut es sich von Strand nur an.
Wir sind stink sauer das in der Hotelbeschreibung überhauptnichts darüber stand. -
Was willst du wissen ? was Reklamieren ?
machst du irgendein Hotel am Meer für plötzlich auftretende Quallen regresspflichtig ?
Hast du dich über die Wasserverhältnisse an dem Ort vorher schlau gemacht? gab es eine eine Schnorchelgarantie ?was sagt dein reisevermittler dazu?
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wir waren im letzen Jahr im Dreams Beach Resort in Marsa Alam und hatten das gleiche Problem.
Von 14 Tagen hing 14 Tage die rote Fahne raus und es war unmöglich über den Steg ins Wasser zu kommen.
Bei Jahn wurde auf jeden Fall das tolle Schnorchelrevier angepriesen.Es war schon sehr ärgerlich.Jahn hat uns 5% erstattet.Für alles weitere hätte man einen Anwalt einschalten müssen, dazu hatten wir keine Lust mehr.
Die Hotels in der Region, wo das Meer nur über einen Steg zu erreichen ist, sind wohl alle davon betroffen.
Grüße
Transair -
Transair wrote:
Die Hotels in der Region, wo das Meer nur über einen Steg zu erreichen ist, sind wohl alle davon betroffen.und ich kann mich kaum vorstellen dass es leute gibt die an sowas nicht VOR der abfahrt denken bzw. die sich nicht VORHER informieren und DANN eine Preisminderung anfordern.
OK, es gibt richtige Profis, die nach einem Hotelaufenthalt ein "Skonto" dank irgendeiner Reklamation bekommen, bin mir aber sicher dass bei transair und Koenigrund nicht der Fall ist

Ale
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Da dieses Hotel sehr neu ist stand bei der Buchung noch nicht viel im Internet(so schlau bin ich auch). Unser Reiseleiter war nur bestrebt Ausflüge anzubieten der Rest war Nebensache. Was soll das Gelabere mit der "Schnorchelgarantie", wenn ich ein Hotel am Meer buche gehe ich davon aus das ich auch ins Meer kann.Wenn nicht sollte dies im Katalog vermerkt sein.
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Koenigrud wrote:
...Nur war durch das Hausriff beides nicht möglich, es war in 14 Tagen immer nur rote FahneHallo,
den direkten Zusammenhang zwischen Hausriff und roter Fahne verstehe ich nicht.....
Normalerweise weht diese Fahne, wenn starker Wellengang oder starke Strömung herrscht, aber das Hausriff schwächt Wellen doch normalerweise eher ab.
Hoher Wellengang an sich ist doch wohl wetter- und jahreszeitenabhängig - somit nicht im Einflussbereich des Veranstalters. -
@koenigrud
mal etwas überspitzt gefragt: machst du auch eine minderung geltend, wenn die sonne nicht scheint?
wenn eine ausstattung im hotel nicht so ist, wie beschrieben, dann kann man sowas einfordern.
aber kann man das hotel/den manager/veranstalter für die wetterkapriolen verantwortlich machen?
und wenn , wie du schreibst, das hotel ganz neu war, wie sollen die das denn auch wissen, dass dort immer "rote fahne wetter" ist? -
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Koenigrud wrote:
wenn ich ein Hotel am Meer buche gehe ich davon aus das ich auch ins Meer kann.Wenn nicht sollte dies im Katalog vermerkt sein.
sorry koenigrund, aber was hat das hotel oder der reiseleiter mit einer roten fahne bzw. mit den "wetterkapriolen" überhaupt zu tuen?
das verstehe ich jetzt nicht
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Koenigrud wrote:
Was soll das Gelabere mit der "Schnorchelgarantie", wenn ich ein Hotel am Meer buche gehe ich davon aus das ich auch ins Meer kann.Wenn nicht sollte dies im Katalog vermerkt sein.Hallo,
sorry, wenn das jetzt hart klingt, aber wovon Du ausgehst interessiert kein *******. Entscheidend ist allein was Dir laut Ausschreibung garantiert wird. Steht dort, daß Du direkt ab Hotel Baden und Schnorcheln kannst, dann hast Du eventuell einen Regressanspruch. Steht dergleichen nicht im Katalog, dann eben nicht!
Ich habe mir mal kurz die original Ausschreibung angesehen. Dort heißt es:
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Direkt am Hoteleigenen Strand.
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In Strandnähe große Badelagune.
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Dürfte klar sein und wird auch nicht in Abrede gestellt.
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Zwei mögliche Definitionen: Baden nur in der Nähe möglich (können auch 500 Meter sein), oder in der Lagune ist eher flaches Wasser zu erwarten, was natürlich auch Baden und Schnorcheln einschränken kann.
Rein technisch gesehen schaut es hier für einen Reklamation nach meiner Meinung eher schlecht aus.
Gruß
Berthold
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ich kann mich adegi und holzwurm auch nur anschließen.
und für den fall, dass man für einen solchen "mangel" wirklich etwas erstattet bekommt, finde ich es einfach lächerlich und sehr übel für die reisebranche.
dann kann ich ja demnächst wirklich auch sagen: der himmel war mir nicht blau genug, und dann kam da noch der hurrikan, der nicht im katalog stand, und der strand war so weiß, dass er mir in den augen geblendet hat....
wenn man wirklich mängel anzuzeigen hat, dann bin ich die letzte, die sich auf die seite der veranstalter schlagen würde, aber irgendwann muß auch mal gut sein.@koenigrud
ich kann deinen ärger durchaus nachvollziehen. da freut man sich auf den urlaub und darauf, dass man ordentlich die unterwasserwelt beobachten kann, und dann sowas. die schönsten wochen im jahr sollten wirklich anders verlaufen.
was genau wirfst du dem veranstalter eigentlich vor?
man muß es ja auch mal von der anderen seite betrachten: stell dir vor, die hätten keine rote fahne raus gehängt , damit die urlauber zufrieden sind, und jeder zweite schnorchler wäre an die riffwand gedrückt worden und hätte ordentliche wunden davon getragen.
diese vorstellung ist auch nicht wirklch schön. -
Kein Chance, es gab keine Badegarantie...und in der Lagune war mit Sicherheit immer eine Pfuetze Wasser, allso alles erfuellt was versprochen wurde!
Haettest ja trotz roter Fahne gehen koennen...wenn du nicht zu feige bist

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ooops...dann nichts davon dem Anwalt sagen

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Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet jene Informationen im Katalog mitzuteilen, die immer vor Ort anzutreffen sind. Also im Winter ist es üblicherweise ... Grad kalt oder warm, im Sommer ist es üblicherweise ... Grad heiß oder warm.
Jedoch besteht keine Verpflichtung darauf hinzuweisen, dass Naturgewalten immer und überall eintreten können, die eine üblicherweise mögliche Nutzung einer Natureinrichtung beeinträchtigen oder verhindern.
Das Rote Meer gilt seit jeher als Schnorchelparadies. Korallen benötigen eine Wassertemperatur von mindestens 24° C.
Was aber, wenn über dem Wasser ein kalter Wind weht?
Was aber, wenn dieser Wind sehr stark wird?"Das Baden im Roten Meer ist ganzjährig möglich. Möglich ist aber auch, dass der Wind stark wird und baden unmöglich macht, möglich ist auch, dass die Lufttemperatur sehr stark abnimmt, was Baden unmöglich macht, möglich ist auch, dass Wetterumstände das Baden behindern oder unmöglich macht. Genauere Angaben dazu erhalten Sie etwa zwei Tage vor dem jeweiligen Badetag".
Würde man so etwas in einem Katalog abdrucken, wäre man komplett für alle ewigen Zeiten aus dem Schneider und würde als Till Eulenspiegel ausgelacht werden.
Wetterverhältnisse sind nicht voraussehbar und fallen daher auch nicht unter Reisemangel!
Meint
Peter -
2006 im September lachte die Sonne heiß vom Salzburger Himmel, war doch die Rad-WM angesagt.
2007 begann der September sehr kalt (+ 6 Grad) und sehr regnerisch, mangels einer Rad-WM konnte sich das Wetter nicht mehr erholen und ab 20. September waren deutliche Oktober-Verhältnisse, am 28.9. sogar Novemberverhältnisse in Salzburg.
2008 ...
Ich sage: der September ist üblicherweise der schönste Monat für Salzburg.
Ich hafte jedoch nicht dafür, dass 2009 Schnee in der Stadt Salzburg liegt....
meint erklärend
Peter -
mosaik wrote:
Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet jene Informationen im Katalog mitzuteilen, die immer vor Ort anzutreffen sind. .ciao peter!
habe eine Frage: ist der Reiseveranstalter verpflichtet auch Informationen im Katalog mitzuteilen, die vor Ort NICHT anzutreffen sind?Z.B. Bei schlechtem Wetter darf man nicht schnorcheln: mussein Reiseverantstalter sowas im Katalog auch noch schreiben ?
Weil wenn sowas sein muss, muss man auch sagen/schreiben dass z.B. am Gardasee kein Tarantella-Tanzklokal zu finden gibt, obwohl Italien ja für "Tarantella" auch bekannt ist...(usw)Danke und Grüße vom Gardasee
Ale
nein, ein Reiseveranstalter muss nicht schreiben, was man nicht vor Ort vorfindet...