Greift jetzt die Reiserücktrittsversicherung?
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Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Und zwar habe ich im Januar mit meinem Freund zwei Wochen Urlaub im Hotel Limak Limra in Kiris bebucht jewals die beiden ersten August wochen. Wir haben die komplette Reiserücktritts Versicherung abgeschlossen.
Mein Problem ist jetzt das ich ab 1.9 eine Ausbildung anfange und das gesparte Geld in den gezwungenen Umzug stecken muss.
Außerdem haben wir uns getrennt und ich möchte eigentlich auf gar keinen fall mit ihm in Urlaub....Bitte helft mir wie ich jetzt weiter vor gehen soll....
PS wir hatten bei Alltours gebucht.....

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Trennung ist nicht versichert - auf die Liebe gibts keine Garantie.
Da die Ausbildung erst am 01.09. - also nach dem Urlaub - anfängt, ist der Fall nicht von der RRV gedeckt.
Wenn Du Glück hast, hat Dein Exfreund einen Kumpel oder eine neue Freundin, der/die an Deiner Stelle mitfährt und Dir das Geld dafür gibt. Umbuchungsformalitäten und -gebühren siehe AGBs von Alltours.
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Noe, die greift hier natuerlich nicht. Dass du das fuer die Reise vorgesehene Geld jetzt lieber anders verwenden moechtest, duerfte wohl kaum ein versichertes Risiko sein. Ich glaube, das kann man auch ohne Einblick in die Versicherungsbedingungen sagen.
Gruss
Caveman -
Ich habe aber nichts unterschrieben....und auch nur eine anzahlung von ca 160 Euro gemacht das lief aber auch über seinen namen
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@KleineKirsche
na also, dann ist es sein Bier u. nicht Deins.
LG -
Sicher?Auch wenn er mich angegeben hat?
Das wäre ja klasse...und gönnen würde ich ihm das auch

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Ja er hat alles unterschrieben, aber als zweite Person mussten wir mein namen und Adresse angeben... und die Anzahlung ging auch von seinem Konto...und unterschrieben habe ich ebenfalls NICHTS!!!
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als zweiten Namen meintest Du später für die Angaben in den Reiseunterlagen bzw. Tickets?
Ich denke, daß er der Vertragspartner ist. er hat unterschrieben u. die Anzahlung geleistet. So ist es nun auch seine Sache, das Ding aus dem Weg zu schaffen bzw. dafür aufzukommen. So mein Gedanke. -
das ist ja echtmal klasse...Männer bekommen nur das was ihn zusteht...
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Der RV wird erstmal deinen Freund in Haftung nehmen, sprich, er muß erstmal zahlen.
Allerdings könnte er das Geld (für deinen Anteil) von dir zurückverlangen, notfalls per Gericht. Aber da könnte man sich doch bestimmt auf eine kleine Ratenzahlung einigen.
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Yvis wrote:
Also wenn du nichts unterschrieben hast. Dann biste eigentlich aus dem Schneider.Nun, Vertraege koennen auch muendlich oder sogar durch schluessiges Handeln geschlossen werden. Eine Unterschrift ist nur in den seltensten Faellen wirklich erforderlich.
Aber wenn nur der EX Vertragspartner des Reiseveranstalters ist und die kleine Kirsche lediglich als mitreisende Person mit aufgenommen wurde, dann ist es natuerlich Sache des Ex.
Gruss
Caveman -
Hallo,
klarer Fall - gegenüber dem Reiseveranstalter ist dein Ex in der Pflicht und nicht du. Er kann aber versuchen deinen Anteil zivilrechtlich bei dir einzuklagen, und dabei hätte er vermutlich durchaus auch Aussicht auf Erfolg - außer er hätte dir ausdrücklich die Resie geschenkt oder es war zum Zeitpunkt der Buchung klar dass du das Geld zur Bezahlung eines Anteils eh nicht hast.Am Besten du lässt das nicht drauf ankommen und schlägst ihm wie oben geschrieben vor einen Kumpel oder die neue mitzunehmen.
LG Adriana
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Vielen dank für euren Rat...Bin ich ja jetzt mal erleichtert...
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Also zu dem Zeitpunkt als er die Reise gebucht hat war ich nicht vor ort das hat er mit seinem Bruder und deren Freundin gemacht.
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DerCaveman, ich bezog mich mit meiner Aussage natürlich auf "Diesen"Fall.
Kleine Kirsche, sollte er wirkich bis zum äußeren gehen und dich zivilrechtlich belangen wollen, dann hoffe ich sehr, dass du eine Rechtschutzversicherung hast.
Er müßte dann erst mal beweisen, dass er ihr die Reise "nicht"geschenkt hat oder sie damit überraschen wollte.
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Ich werde mich heute Abend mit ihm in Verbindung setzten....und euch alles berichten

Nein, ich habe keine Rechtsschutzsversicherung aber er :?