Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Erfahrungen mit alltours!
  6. Erfahrungen mit alltours!

Erfahrungen mit alltours!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
158 Beiträge 68 Kommentatoren 74.0k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • DIOAHNAD Offline
    DIOAHNAD Offline
    DIOAHNA
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hallo ladi69,
    Hallo sylviastefankurt,

    wir haben am 17.11.09 eine Reise ins Catalonia Bavaro für 01.03.10 bis 15.03.10 für € 1.184,-p.P. gebucht. Auch uns teilte man mit Brief vom 20.11.09, es handle sich um einen Eingabefehler im Buchungssystem. Gleichzeitig erhielten wir eine neue Rechnung über € 1.884,- p.P.
    Wir haben kein Storno erhalten, sondern sofort eine erhöhte Rechnung.

    Da wir nun sehen, dass wir nicht die einzigen sind, und es sich nicht um den gleichen Reisetermin und nicht den gleichen Reisepreis handelt, vermuten wir kein "Eingabefehler", sondern ein Kalkulationsfehler. Nach Aussage unseres Rechtsanwaltes kann man sich bei einem Kalkukaltionsfehler nicht auf § 119 berufen. Oder ist es halt einfach eine Masche, Kunden von anderen Anbietern wegzulocken und selbst frühzeitig einen Vertragsabschluss zu erreichen. Es verstreicht dann Zeit und die anderen guten Angebote sind vom Markt verschwunden, wie es jetzt ja auch ist.

    Wir bitten um Kontaktaufnahme mit Betroffenen, bitte aber nur mit Betroffenen.

    ladi69 oder sylviastefankurt:  habt ihr Ausdrucke vom damaligen Angbeot mit dem günstigen Preis?

    Hotel aus diesem Beitrag
    59%
    Catalonia Royal Bavaro - Adults only
    Dominikanische Republik Ostküste/Dominikanische Republik
    Zum Hotel
    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • porta77P Offline
      porta77P Offline
      porta77
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @ lexilexi

      Ich meinte (um es genauer zu formulieren) folgendes:

      Wenn ich als Kunde buche und dann kurz danach an den RV schreibe "Ich habe mir geirrt nach § 119 BGB. Ich meinte ein ganz anderes Hotel, Urlaubsort etc." muss ich die Stornogebühren des Veranstalters zahlen wie dieses in den jeweiligen AGB geregelt ist.

      Nun schreibt hier der RV ein paar Tage später er hätte sich nach 119 BGB geirrt und will stornieren, bzw. die von seiner aus notwendigen Mehrkosten haben.

      Warum also bitte soll der Kunde nun nicht sagen: o.k. - du hast dich geirrt und willst den Vertrag zu den gebuchten Bedingungen wegen Irrtum stornieren. Ich als Kunde möchte also nun analog zu deinen AGB dafür eine pauschale Stornogebühr von X % . Was bitte spricht dagegen? Ein Versuch ist DAS allemal wert. Schließlich gilt bei einem Vertrag gleiches Recht für alle Vertragspartner.

      Dieser Ansatz wäre allemal besser als ein "Frustrationsschaden".

      Gruß Anke

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        "...Schließlich gilt bei einem Vertrag gleiches Recht für alle Vertragspartner..."

        Nein, denn Du hast mit Buchung der Reise nach Kenntnis der AGB des Veranstalters genau diese akzeptiert.

        Life is too short to limit your vision ... indeed

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Bifi44B Offline
          Bifi44B Offline
          Bifi44
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Ich schlage die Gründung einer Gemeinschaft auf Gegenseitigkeit mit eigenen AGB vor.

          Die Buchung erfolgt dann nur bei einem Veranstalter welcher die AGB der Gemeinschaft akzeptiert.

          Ich lese hier immer nur von AGB welche mir als Reisewilligen Pflichten auferlegt, von Rechten wird nicht gesprochen.

          MfG  Rainer

          Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            porta77 wrote:
            @ lexilexi
            .....
            Warum also bitte soll der Kunde nun nicht sagen: o.k. - du hast dich geirrt und willst den Vertrag zu den gebuchten Bedingungen wegen Irrtum stornieren. Ich als Kunde möchte also nun analog zu deinen AGB dafür eine pauschale Stornogebühr von X % . Was bitte spricht dagegen? Ein Versuch ist DAS allemal wert. Schließlich gilt bei einem Vertrag gleiches Recht für alle Vertragspartner.

            Dieser Ansatz wäre allemal besser als ein "Frustrationsschaden".

            Gruß Anke

            @anke
            genau darin liegt dein mißverständnis.
            in den agb´s ist geregelt, dass der va diese gebühren verlangen kann. dasselbe recht wird aber in den agb´s dem kunden nicht eingeräumt.

            mal ein anderes beispiel:
            du hast in deinem haus leute zu gast.
            selbstverständlich befolgen die gäste in deinem zu hause die regeln, die du als hausherr aufstellst.
            anders herum kannst du nicht verlangen, dass wenn du zu gast bist, in der gastunterkunft deine für dich geltenden regeln eingehalten werden.
            logisch, oder?

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              "Im Internet wimmelt es derzeit von Sonderangeboten und SuperFrühbucherrabatten, Last-Minute-Angeboten und Extra Rabatten, die teilweise zu horrenden Preisnachlässen führen. Dummerweise sind dabei auch Angebote, die offensichtlich nur als Lockangebot dienen sollen. Denn sobald man gebucht hat und sogar eine Reisebestätigung des übermittelnden Reisebüros erhalten hat, erklärt die Gesellschaft den Rücktritt vom Vertrag und bietet eine neue Buchungsbestätigung an, die als Angebot anzunehmen ist, natürlich mit wesentlich teurerem Reisepreis.", schreibt eine RAin hier auf ihrer Seite.

              Dabei ist es nicht geblieben, das AG Hannover hat Deutschlands größten Reiseveranstalter dazu verurteilt, eine Reise zu im Vertrag vereinbarten Bedingungen anzubieten.

              Ob das Urteil rechtskräftig geworden oder Berufung eingelegt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

              Gruß privacy

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Matze1967M Offline
                Matze1967M Offline
                Matze1967
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Hallo an alle betroffenen,

                uns geht wie Dioahna, wirhaben am 14.11.2009 über ein Reisebüro am Frankfurter Flughafengebucht, für die Reise 14 Tage AI Catalonia Bavaro Beach in Punta Canavom 14.12.2009 - 28.12.2009. Der Preis pro Person 1184,-€. Am 17.12.erhielten wir Rechnung und Bestätigung von Alltours und wir haben amMittwoch den Gesamtbetrag von 2294,-€ (abzüglich Sonderabschlag)bezahlt, damit dachten wir es war erledigt.
                Am 20.11.2009 🙂 erhielten wir vonAlltours (Abteilung Recht-Auch Mitarbeiter haben Persönlichkeitsrechte, also bitte keine Namen posten. Danke)die Anfechtung unseresVertrages. Darin schreiben sie uns, dass eine Mitarbeiterin vonAlltours einen Eingabefehler gemacht hat, statt 1884,-€fälschlicherweise 1184,-€  (die 1 und 8 liegen auf meinem PC aber nichtnebeneinander!!! :-))) Nun will Alltours natürlich einen Gesamtbetragvon 3.694,-€ oder wir "dürfen" kostenlos stornieren.
                Leider haben wir durch mehrereTelefonate mit der Rechtsabteilung oder Alltours kein Entgegenkommenerreichen können, sie stellen sich stur. Mittlerweile sind wir auch wieviele andere der Meinung, dass es kein Eingabefehler mehr ist, sondernKundenfang oder sogar ein Kalkulationsfehler von Alltours.
                Da für uns die Zeit sehr knapp ist haben wir unsere Reise am 26.11.storniert  und über einen anderen Anbieter neu gebucht und hatten nochGlück, etwas ähliches mit etwas Aufpreis zu bekommen, da es unserJahresurlaub ist und wir ein ganzes Jahr dafür gespart haben.
                Wir hoffen nur, dass Alltours nun unser bereits bezahltes Geldschnellstmöglichst zurück überweist, damit die neue Reise bezahltwerden kann.
                Also für uns steht es fest: It`s not easy mit Alltours...Nie nie wieder!!!
                PS: als Tipp, vielleicht sollte man sich grundsätzlich Angebote ausdrucken!!!

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • fraenniF Offline
                  fraenniF Offline
                  fraenni
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Tipp in eigenem Interesse: Keine persönliche Namensnennung (Mitarbeiterin Rechtsabteilung) !!!  😉

                  "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    @privacy:

                    ein mutiges Urteil in der Stadt des Platzhirsches. Mich irritieren zwar die genannten Zahlen, um die es in der Sache ging ( von ca. € 850.-- auf ca. € 5.200.--, ohne Details schwer zu bewerten ), aber ich hege Zweifel, ob das Gericht ein gleiches Urteil gefällt hätte, wenn es um eine Summe unterhalb einer Revisionsmöglichkeit gegangen wäre. Wahrcheinlich will das Gericht, das es da mal zu einer Klärung kommt, und das kann letztendlich nur in höheren Instanzen erfolgen. Ein solches Urteil kann und wird die Branche nicht stehen lassen, wie es auch in den Stellungnahmen der TUI zu erkennen ist. Aber trotzdem Hut ab !

                    @all:

                    Es ist für die Betroffenen schwer zu verstehen, aber die überwiegende Mehrzahl der Gerichte gingen bisher davon aus, das dem Urlauber durch den Irrtum des RV kein Schaden entstanden ist. Warum ? Er hätte die Reise wohl nicht gebucht, wenn er den wirklichen Preis -ohne den Irrtum- gekannt hätte. Wie hier von den Betroffenen zu lesen war wurde der Irrtum unmittelbar -wie es vom Verantwortlichen des Irrtums verlangt wird- angezeigt ( Beipiel: Buchung 17.11., Irrtumsanzeige am 20.11 ). Es ist zwar ein Witz hoch drei, wenn der RV eine neue Rechnung beilegt, aber sie ist nur Beleg über ein neues Angebot des RV. Der alte Vertrag ist null und nichtig. Falls schon Zahlungen geleistet worden sind muss er die unverzüglich zurückerstatten.

                    Der Urlauber ist also 3 Tage später wieder in den Stand wie vor der Buchung zurückversetzt worden. Da die Buchung aber im guten Glauben erfolgte, kann er daher Ersatzleistungen für Schäden verlangen, die ihm in der Zeitspanne vom 17.11. ( nach Buchung ) und Eingang der Info über den Irrtum ( 20.11. ) entstanden sind. Das könnten z.B. Buchungen von Flügen sein, wenn die reklamierte Reise nur ein Hotelaufenthalt war, oder preislich vergleichbare Angebote für das gleiche Reiseziel, die in dieser Höhe aber nach dem 20.11. nicht mehr zur Verfügung standen. Für solche Schäden müsste der RV aufkommen.

                    Ich bin weiss Gott kein Freund der RV, aber ich tue mich schwer, mit dem Begriff "Lockvogelangebote der RV", der in diesem Zusammenhang so oft genannt worden ist. Was hat ein RV von einem solchen Angebot, welches er wie hier nur 3 Tage später zurücknimmt und durch ein anderes weit teureres Angebot ersetzt ? In aller Lebensweisheit einen total verärgerten Kunden, der wohl kaum das neue Angebot wahrnimmt, in aller Regel aber ein solches Verhalten des RV in seiner Umgebung mehr als 50-fach verbreitet. Echte Lockvogelangebote im Internet beruhen darauf, das ein absolut billiger Preis offeriert wird, die Ware oder die Dienstleistung nach der Vorabkasse nicht geliefert wird. Das kann man doch hier nicht als Vergleich heranziehen.

                    Der Sachverhalt ähnelt mit der schon viel länger existierenden Problematik der Preisauszeichnungspflicht im Handel und der rechtlichen Bedeutung von ausgewiesenen Preisschildern. Wer hier mal nachliest wird feststellen müssen, das auch dort die Gerichte den Irrtum des Händlers mehrheitlich ( bis auf ganz wenige Ausnahmen ) höher bewerten als den Anspruch des Käufers zum ausgewiesenen ( Irrtums- ) Preis.

                    Aber auch ich bin dafür, das die RV nicht nur für diesen Problemfall Auflagen bekommen, mit Null-Fehler Akzeptanzen arbeiten zu müssen. Ich denke dabei besonders an Überbuchungen.

                    Gruss Gabriela

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • lalalaL Offline
                      lalalaL Offline
                      lalala
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Hallo zusammen,

                      was mich mal brennend inteessieren würde, wenn hier jemand juristisch auf der Höhe ist:

                      Gibt es so etwas wie eine Frist für den Reiseveranstalter, während welcher Zeit er den Fehler bemerkt haben muss, oder kann man nun bei guten Angeboten immer damit rechnen, dass einem so etwas passiert. Und wie ist es nach schriftlicher Bestätigung des Reisepreises durch den Veranstalter?

                      Danke jetzt schon für fachkundige Auskünfte.

                      lalala

                      lalala

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maier
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @lalala:

                        nein, keine festgelegte Frist. Es heisst, so bald der Irrende den Irrtum bemerkt. Also wachsweich, und das bedeutet, in jedem Einzelfall wird das ein Gericht bewerten. Aber je länger es dauert um so schwerer wird es für den RV dafür eine akzeptable Begründung zu finden. Man verlangt schon von ihm, seinen Laden im Griff zu haben.

                        Gruss Gabriela

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Bifi44B Offline
                          Bifi44B Offline
                          Bifi44
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          gabriela_maier wrote:
                          Echte Lockvogelangebote im Internet beruhen darauf, das ein absolut billiger Preis offeriert wird, die Ware oder die Dienstleistung nach der Vorabkasse nicht geliefert wird. Das kann man doch hier nicht als Vergleich heranziehen.

                          Gruss Gabriela
                            @ Gabriela

                          Das ist dann kein Lockvogelangebot (um eine Tür zum Kunden zu öffnen) sondern Betrug!

                          MfG  Rainer

                          Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Also das verstehe ich nicht.  Warum Betrug ? Geh doch mal davon aus, das es ein Fehler war, der zu der Preisauszeichnung geführt hat. Wo liegt der Vorteil des RV, wenn er -ohne rechtsverbindliche Buchung- wie hier im Beispiel 3 Tage später wieder bei Null steht ? Betrug setzt eine Massnahme und daraus fungierte Absicht zu einem ungesetzlichen Vorteil voraus, und einen Vorteil sehe ich nicht für den RV. Was hat er davon ???? Oder wo siehst du den Vorteil des RV aus einer betrügerischen Absicht ?

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • lalalaL Offline
                              lalalaL Offline
                              lalala
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Danke Gabriela!  Bist Du Fachfrau? Hört sich jedenfalls so an.  - Wenn ein Fehler schnell entdeckt wird, dann ist es für meine Begriffe noch okay, aber wenn es längere Zeit trotz Buchungsbestätigung zu einer Änderung des Reisepreises kommt, dann empfinde ich es jedenfalls als für den Kunden nicht übersichtlich, da es ja sehr viele günstige Angebote gibt und somit nicht damit zu rechnen ist, dass sich nach Buchungsbestätigung noch etwas ändert.

                              Danke
                              lalala

                              lalala

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Bifi44B Offline
                                Bifi44B Offline
                                Bifi44
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @ Gabriela

                                Ich zitiere hier nur aus deinem Post, in diesem beschreibst du ein Betrugsszenario. Kein Lockvogelangebot.

                                Ausdrücklich meine ich mit Betrug hier nicht das Gebaren mancher Reiseveranstalter.

                                MfG  Rainer

                                Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • DIOAHNAD Offline
                                  DIOAHNAD Offline
                                  DIOAHNA
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Immer wieder wird hier die Frage gestellt, was der RV davon hätte, den Preis nachträglich zu erhöhen. Das kann ich beantworten.

                                  Kundenfang, d.h. weglocken von anderen günstigen Anbietern. Zwar schickt der RV, wie bei uns, 3 Tage später die Vertragsanfechtung (Eingetroffen bei uns erst 5 Tage später). Aber uns war es dann nicht mehr möglich, andere vergleichbare Anbieter zu finden. Denn genau während dieser paar Tage liefen die Frühbucherangebote aus. D.h. ein Alternativangebot durch einen anderen Anbieter gibts jetzt nicht mehr. Bei Buchung der Reise bei Alltours waren noch etliche andere Anbieter mit Frühbucherpreisen im Netz, die unwesentliche Preisabweichungen von Alltours hatten (50-100€ ). Aber jetzt sind diese Angebote weg, d.h. es gibt nur noch Restplätze zu den teuren Katalogpreisen.

                                  Es ist eben nicht so, dass kein Schaden für den Kunden entsteht. Wie beschrieben haben wir nun den Schaden, dass es die anderen Angebote nicht mehr gibt. D.h. entweder 700,- Euro pro Person mehr bezahlen, oder ganz auf den Urlaub verzichten. Ich möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei uns und den anderen Betroffenen nicht um einen absoluten Schnäppchenpreis handelte. Sondern zum Zeitpunkt der Buchung gab es etliche andere Anbieter in dieser Preisgegend.

                                  Was machen nun einige Kunden? Aus Angst, den oftmals lange ersehnten Urlaub gar nicht antreten zu können, ziehen manche den Kürzeren und aktzeptieren den höheren Preis. Und was hat Alltours nun davon? Zumindest einige Kunden erfolgreich geködert, welche ohne das "Lockangebot" gar nicht erst bei Alltours, sondern bei einem Konkurrenten gebucht hätten.

                                  Unbeabsichtigt erzeugtes Smilie entfernt!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • DIOAHNAD Offline
                                    DIOAHNAD Offline
                                    DIOAHNA
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Als Nachtrag zu meinem vorherigen Beitrag:

                                    Vielleicht ist dies ja wirklich nicht die Absicht von Alltours gewesen und es handelt sich tatsächlich um einen Datenbankfehler. Aber dann muss ich ehrlich sagen: **** happens! Wer einen Fehler macht, muss auch dafür gerade stehen. Jeder, auch Alltous, ist meiner Meinung nach verpflichtet, seine Angebote zu prüfen. Vor allem spätestens dann, bevor eine Bestätigung verschickt wird.....

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • muecke1401M Offline
                                      muecke1401M Offline
                                      muecke1401
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      oh weh, ich drücke euch die Daumen.

                                      Nach meiner negativen  Reklamationserfahrung bei Alltours, buche ich da NICHT mehr.
                                      So wenig Kundenfreundlichkeit hat sogar unser Reisebüro erstaunt.
                                      das die so einen Müll überhaupt anbieten. dagewesen war von denen bestimmt ikognito nie einer.

                                      Ohne meinen "Anwalt" sag ich nichts....  mal leicht abgewandelt.
                                      Toitoitoi

                                      Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • gabriela_maierG Offline
                                        gabriela_maierG Offline
                                        gabriela_maier
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        @Bifi44:

                                        war vielleicht ein kleines Missverständnis. Natürlich bezog sich mein posting in Bezug auf den Betrug im Internet nicht auf die hier geschilderte Situation, sondern allgemein auf Machenschaften von anonymen Betrügern, die im Internet Waren zu günstigen Preisen anbieten, die sie aber nicht vorhalten und auch nie die Absicht haben, sie jemals zu liefern. Sie wollen nur das Geld per Vorkasse und sind dann verschwunden

                                        @lalala:

                                        falls deine Frage auf eine juristische Ausbildung abzielt, nein, die habe ich nicht.

                                        @DIOAHNA:

                                        so ganz verstehe ich dein posting nicht. Du schreibst, der RV hat dich abgehalten, bei anderen Anbietern zu buchen, und das wäre sein Vorteil. Aber durch die Anfechtung seit ihr beide aus dem Vertrag raus, doch bleibt bei dir eine sehr verständliche grosse Wut zurück. Du wirst höchstwahrscheinlich nie wieder bei Alltours buchen wollen, und darüber wirst du ebenfalls verständlich in deiner nahen und fernen Umgebung entsprechend kommunizieren. Der RV hat deine erst gebuchte Reise nicht mehr im Umsatz, dafür aber einen Beitrag für einen sehr sehr negativen Imageschaden geleistet. Also ich kann beim besten Willen in dieser Geschichte keinen wie auch immer gearteten Vorteil des RV erkennen.

                                        Wenn du meinen Beitrag noch mal nachliest wirst du feststellen, das ich sehr wohl von Schadensersatzansprüchen gesprochen habe. Wenn das Reiseziel zum gleichen oder ähnlichen Preis nicht mehr buchbar sein sollte ( den Beweis müsstest du allerdings antreten ) muss Alltours diese Differenz tragen, also wenn du jetzt neu buchen würdest. Neuer Preis minus alter Preis wäre der zu ersetzende Schaden. Bite beachte aber die Zeitschiene, da du mit dieser Entscheidung zur Neubuchung bei einem anderen Veranstalter nicht unendlich warten darfst, zumal, wenn sich der Preis nach oben entwickelt.

                                        Eine Klage gegen Alltours allein auf Rücknahme der Irrtumsanzeige und Festlegung auf Bestätigung der Reise zum damaligen Preis dürfte meiner Meinung nach vom Gericht komplett abgschmettert werden. Eine Schadensersatzklage wie geschildert auf Erstattung der Preisdifferenz -weil im Vertrauen auf das Alltours-Angebot andere ähnliche Preise von dir nicht berücksichtigt wurden- hat m.M. nach sehr gute Chancen erfolgreich zu sein. Aber noch einmal: du bist beweispflichtig.

                                        Trotz des von privacy genannten Urteiles bin ich sehr skeptisch, ob auch ein anderes Gericht auf dieser Basis ( des Amtsgerichtes Hannover ) urteilen würde.

                                        Gruss Gabriela

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • mkfpaM Offline
                                          mkfpaM Offline
                                          mkfpa
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Nochmal zur Klarstellung:

                                          Nicht der Kaeufer muss die Irrtumsanzeige anfechten sondern der RV muss seine Irrtumsanzeige vor Gericht einklagen und beweisen. Natuerlich nur wenn der Kunde nicht freiwillig der Vertragsaufloesung zustimmt.

                                          Denn mit einfach nur sagen "Ich habe mich geirrt" ist ein abgeschlossener Vertrag noch lange nicht aufgehoben!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 4
                                          • 5
                                          • 6
                                          • 7
                                          • 8
                                          • 2 von 8
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag