@lexilexi
Ich meine, nichts anderes geschrieben zu haben als Du, vielleicht sogar noch ausführlicher. Was fehlt Dir bei meinem Beitrag? Zu umständlich formuliert?
@bernardo2001
Ich bin keine "Reiserecht"-Anwältin und selbst als solche würde ich mir nicht anmassen alle Paragraphen, Urteile und Regelungen zu kennen. Die wahren Experten sollten dies meiner Ansicht nach ebenso handhaben. Daher kann ich eine Formulierung wie "Das sehe ich anders, vielleicht auch unabhaengig von der Rechtsprechung." überhaupt nicht verstehen.
Das von dir angeführte Kausalitätsprinzip in allen Ehren, aber es hat natürlich auch Grenzen. Mir scheint, dass auch Du Dir dessen durchaus bewusst bist, andernfalls wäre Dein Beispielfahrer wohl nicht betrunken. Gerne tüfftele ich mir auch eine Story aus, bei der der WG-Mitbewohner, Nachbars Hund, der Fleischer am Eck, die Verkehrsbetriebe und die Stadtreinigung beteilt sind, lange bevor der Zug der Deutschen Bahn bestiegen wird. Auch wenn man sicherlich nicht mit all diesen Eventualitäten auf einen Schlag zu rechnen hat, ein solches "Ereignis" pro Tag bezieht der gesunde Menschenverstand wohl per se mit ein, gerade wenn die Distanzen größer, die Zeiträume länger, die Alternativen geringer und der Schaden höher ist. Mein Zauberwort an dieser Stelle: aptum!
The Big Difference:
Mit der Deutschen Bahn wird ein Vertrag über die Beförderung von A nach B geschlossen, Verspätungen sind erst in neuerer Zeit zum Thema geworden. Einen erfolgreichen Versuch dieses Mega-Unternehmen für einen verpassten Flug o.ä. zur Rechenschaft zu ziehen, ist mir bisher nicht bekannt. Mit den Konsequenzen, sprich Ersatzbeförderung, Ersatzurlaubszeit, Ersatzerholung, würde ich mich gerne näher beschäftigen.
So wie ich die aktuelle Rechtslage sehe, ist dagegen der Reiseveranstalter, so er den Zug-zum-Flug mit anbietet und dieser nach "Anweisung" genutzt wird, tatsächlich in der Pflicht. Die Gesamtreise beginnt dann nicht erst am Flughafen CheckIn, sondern eben bereits auf Gleis 21.