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  • Es gilt der Reisekatalog ...
    AntoniaWA AntoniaW

    @Giselle123
    Um ein Sparzimmer oder Standardzimmer ging es mir gar nicht einmal. Es gibt auch Komfortzimmer in dem Hotel. Der Katalog kommt ganz ohne Hinweis zur "Aussengestaltung" aus, zumindest im Text, im Bild ja schon. (sic!)

    Deinen Glauben an das geschriebene Wort teile ich und dass man mit Ablichtungen eines "Serviervorschlages" und anderen schönen Text-Bild-Kombinationen so Einiges besser verkauft werden kann, ist mir auch bewusst. 😉 Mindestens fragwürdig bleibt die im gedruckten Katalog verwendete Formulierung "Wohn-Beispiel" dennoch.

    Kurz noch zur neuesten Entwicklung: Nachdem mir vom Servicecenter noch Auszüge aus den Hotelverträgen vorgetragen werden sollten (Nix Balkonzimmer!), kommt nun eine Rückmeldung aus dem Zielgebiet (Immer Balkonzimmer!). 
      
    PS:
    Vielen Dank für die Urlaubswünsche - ich werde Sie weitergeben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Es gilt der Reisekatalog ...
    AntoniaWA AntoniaW

    @Giselle123
    Gerne gebe ich Dir den Hotelnamen bekannt. Das Problem scheint mir jedoch ein generelles, globales zu sein. Umso mehr bin ich auf Deinen nächsten Beitrag gespannt!

    Hotel: Flamboyant
    Ort: Isla Margarita

    @mausebaer
    Danke nochmal für die PN. Mittlerweile gibt es Neues. Scheinbar weichen Katalog, Vertrag und die Situation vor Ort zu 100% voneinander ab. (Liest man ja ab und an.) Bei diesem Reisewunsch mutmasslich zum Vorteil. Ich warte ab, was es nach dem Urlaub zu berichten gibt.

    @lexilexi
    Du meinst also ein Beispiel muss nicht beispielhaft sein?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Es gilt der Reisekatalog ...
    AntoniaWA AntoniaW

    Ich fühle mich etwas unverstanden ...

    Mir geht es nicht darum, ob man dieses Hotel bei diesem Veranstalter buchen sollte oder nicht. (Diese Entscheidung hängt nicht von mir ab.)

    Mir geht es um das rein rechtliche Problem, dass ein Leistung abgebildet und somit vertragsrechtlich zugesichert wird, die regulär nicht eingehalten werden kann. Das scheint mir einerseits unlauter im Wettbewerb und nderseits Potential für einen Reisemangel.
    Mit Sätzen wie "Hotels zeigen immer ihre schönsten Zimmer." kann sich ein Veranstalter doch wohl auch nicht vor Gericht rechtfertigen. Als Herausgeber trägt er die Verantwortung für die Kataloginhalte, nicht der Hotelier oder Photograph.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Es gilt der Reisekatalog ...
    AntoniaWA AntoniaW

    @bernardo2001
    Eine falsche Beschreibung wurde nie erwähnt. Es geht um eine fehlerhafte/unlautere bildliche Darstellung eines Zimmers: ein Wohn-"Beispiel", das keines ist.

    Für mich sind die Vergleiche mit den umliegenden Gegebenheiten nicht sehr produktiv. Deine Beispiele des Fokusses auf den Strand und der Fälschung der benachbarten Hotels zeigen ja, wie weit dieses Feld ist.

    Der Liegenvergleich scheint mir schon naheliegender zum Balkonzimmer-Photo. Es wird etwas bildlich versprochen, was - aus sicherlich zwei unterschiedlichen Gründen - nicht geboten werden kann.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise mit Mindestteilnehmerzahl: Zahlungen?
    AntoniaWA AntoniaW

    Kriterium Pauschalreise ist gegeben. Dürfte aber aus meiner Sicht nicht erheblich sein, auch bei einer reinen Rundreisebuchung stellt sich ja die Anzahlungsfrage.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Es gilt der Reisekatalog ...
    AntoniaWA AntoniaW

    @Giselle123
     
    Das "könnte" bezweifle ich ja eben. Wenn der Veranstalter die Balkonzimmer nicht unter Vertrag hat, dann wird der Hotelier doch auch nur bei Vollbelegung aller Nicht-Balkonzimmet den Gast in dieses Zimmer buchen.

    Bei dieser Buchung kann man wie schon geschrieben, keine Balkonzimmer auswählen; weder Standard- noch die Premiumkategorie sind laut Katalog mit Balkon ausgestattet. (Möbel- und andere Einrichtungsfragen sind nicht relevant.)

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Es gilt der Reisekatalog ...
    AntoniaWA AntoniaW

    Gut, ich schreibe mal etwas zu dem konkreten Fall, um den es mir geht.

    Abgebildet ist neben dem Hotel (Frontansicht, mehrere Etagen, alle Zimmer mit Balkon) auch ein Wohnbeispiel (Tolles Wort übrigens! Ebenfalls mit Balkon.) Weder den Standardzimmern noch den höherwertigen Zimmern wird ein Balkon zugeschrieben. Laut erster Rückfrage beim Servicecenter des Veranstalters sind solche Zimmer auch gar nicht unter Vertrag.

    Und genau hierin liegt für mich der Knackpunkt! Darf denn mit einer bildlichen Beschreibung geworben werden, die schon aus vertraglichen Gründen gar nicht vor Ort umsetzbar ist? Suggeriert denn nicht das "Wohnbeispiel" dass ich in dieses Zimmer bei diesem Veranstalter tatsächlich eingebucht werden könnte?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Es gilt der Reisekatalog ...
    AntoniaWA AntoniaW

    ... in Wort und Bild?
    ... nur im Wort?

    Dass bei einer Reisebuchung der für diese Saison erstellte Katalog des jeweiligen Veranstalters gilt, ist ja vollkommen klar. Hier werden die Leistungen des Veranstalters (Hotels, Reiseleitung, Flug) und die Pflichten beider Seiten festgehalten. 
     
    Wozu ich aber noch keine Antwort (vorzugsweise als Paragraphen/Urteil/o.ä.) finden konnte, ist die Frage, ob denn lediglich das geschriebene Wort gilt oder eben auch die eingesetzten Photos, Graphiken, Logos, Icons. Da diese ebenfalls der Produktbeschreibung dienen, sollten diese doch gleichfalls Vertragsgegenstand sein?

    PS:
    Ich frage mit einem konkreten Beispiel im Hinterkopf. Gerne poste ich dieses hier noch. Hoffe, aber zuerst ersteinmal auf ein allgemeines/beispielneutrales Feedback.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise mit Mindestteilnehmerzahl: Zahlungen?
    AntoniaWA AntoniaW

    Mir stellt sich die Frage, wann ein Reisender nach deutschem Recht zur Zahlung des vollen Reisepreises verpflichtet ist.

    Meine eigenen Recherche hat mich bereits auf das LG Heilbronn gebracht. Die RESTZAHLUNG darf demnach erst mit bzw. nach der Bekanntgabe der erreichten Mindestteilnehmerzahl und der damit de facto endgültigen Bestätigung der Reise fällig werden. Je nach Veranstalter wäre dies also meist 4 bis 2 Wochen vor Reisebeginn.

    Alles prima? Nein, ich will noch mehr!

    Wie steht es um die ANZAHLUNG? Kann diese bereits wie beim Hotelurlaub mit der Buchung fällig werden oder würde sich auch deren Ausgleich auf die finale Bestätigung kurz vor Reisebeginn verschieben?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Warum von heute auf morgen anderer Preis?
    AntoniaWA AntoniaW

    @sneigli

    • Vorstellung ausgewählter Hotels und ihrer Leistungen
    • Begleitmaterial zur ticketlosen Buchung
    • Erfüllung gesetzlicher Pflichten!
    • Altpapier?
    Allgemeine Fragen

  • Reiserücktritt bei Krankheit
    AntoniaWA AntoniaW

    @Wanderin
    Wenn die Diagnose schon steht, ist es bereits zu spät für eine Versicherung. Alles andere wäre Versicherungsbetrug!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • katalogangabe angebl. druckfehler
    AntoniaWA AntoniaW

    @dueres0221

    Ich habe die Ambiguität schon verstanden. Du auch?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • katalogangabe angebl. druckfehler
    AntoniaWA AntoniaW

    dueres0221 wrote:
    soll ich mich mit 100 euro für 4 wochen tgl. 2 stunden AI-verlust abspeisen lassen mfg

    Da käme es wohl auch darauf an, wann die Speisen versprochen worden: von 2 bis 4 Uhr nachmittags oder von 2 bis 4 Uhr nachts. Diese beiden Fälle würde ein Richter sicherlich unterschiedlich bewerten. Ein Anwalt dagegen wohl eher nicht - das Honorar ist ja gleich.

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  • Öger Tours - Erfahrungen
    AntoniaWA AntoniaW

    @alemanitamuc
     😉 Manch einer würde sich über einen zeitigen Hinflug und damit über eine zeitige Landung am Urlaubsort immens freuen. Späte Flugzeiten gelten als "Klau" der Urlaubszeit.

    Bitte nicht falsch verstehen: Die Buchung der Reise ist für beide Seiten verbindlich, lediglich die Flugzeiten bei Pauschalreisen/Charterflügen sind ebenso wie andere Tranfserzeiten unverbindlich. Natürlich kein Öger-Phänomen.

    PS:
    5vorFlug kann die Flugdaten noch viel weniger beeinflussen als Öger. In dieser Konstellation sind die ja wohl nur Vermittler, ein Reisebüro wie jedes andere auch.

    Reiseveranstalter

  • Flugzeitenänderung-Reise noch nicht bezahlt
    AntoniaWA AntoniaW

    @alemanitamuc
     Lösungsvorschlag: Schau mal, ob Du am oder beim Flughafen ein Hotel - im besten Fall mit Shuttle-Service zum Flughafen - findest. Dorthin würde ich schon zum Vorabend anreisen, bspw. mit den Öffentlichen. Vielleicht lässt sich ja dann auch noch der CheckIn vorverlegen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug wurde vom Veranstalter gestrichen
    AntoniaWA AntoniaW

    @Nirak1958
    Das mag ich mir gar nicht vorstellen! Versuche doch ein flughafennahes Hotel zu bekommen, die bieten oftmals auch einen Shuttle zum Flughafen an. Die Kosten sollte Dein Veranstalter anstandslos übernehmen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitenänderung-Reise noch nicht bezahlt
    AntoniaWA AntoniaW

    Bei allzu lange ausstehendem Zahlungseingang werden nach den Erinnerungen, Mahnungen und dann Inkassoschreiben folgen. Entweder auf den Original-Reisepreis oder auf den Stornopreis.

    Mein Tipp: Umbedingt eine Umbuchung auf die günstigeren Flugzeiten anfragen! Mehr bleibt nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zugverspätung
    AntoniaWA AntoniaW

    @lexilexi
    Ich meine, nichts anderes geschrieben zu haben als Du, vielleicht sogar noch ausführlicher. Was fehlt Dir bei meinem Beitrag? Zu umständlich formuliert?

    @bernardo2001

    Ich bin keine "Reiserecht"-Anwältin und selbst als solche würde ich mir nicht anmassen alle Paragraphen, Urteile und Regelungen zu kennen. Die wahren Experten sollten dies meiner Ansicht nach ebenso handhaben. Daher kann ich eine Formulierung wie "Das sehe ich anders, vielleicht auch unabhaengig von der Rechtsprechung." überhaupt nicht verstehen.

    Das von dir angeführte Kausalitätsprinzip in allen Ehren, aber es hat natürlich auch Grenzen. Mir scheint, dass auch Du Dir dessen durchaus bewusst bist, andernfalls wäre Dein Beispielfahrer wohl nicht betrunken. Gerne tüfftele ich mir auch eine Story aus, bei der der WG-Mitbewohner, Nachbars Hund, der Fleischer am Eck, die Verkehrsbetriebe und die Stadtreinigung beteilt sind, lange bevor der Zug der Deutschen Bahn bestiegen wird. Auch wenn man sicherlich nicht mit all diesen Eventualitäten auf einen Schlag zu rechnen hat, ein solches "Ereignis" pro Tag bezieht der gesunde Menschenverstand wohl per se mit ein, gerade wenn die Distanzen größer, die Zeiträume länger, die Alternativen geringer und der Schaden höher ist. Mein Zauberwort an dieser Stelle: aptum!

    The Big Difference:
    Mit der Deutschen Bahn wird ein Vertrag über die Beförderung von A nach B geschlossen, Verspätungen sind erst in neuerer Zeit zum Thema geworden. Einen erfolgreichen Versuch dieses Mega-Unternehmen für einen verpassten Flug o.ä. zur Rechenschaft zu ziehen, ist mir bisher nicht bekannt. Mit den Konsequenzen, sprich Ersatzbeförderung, Ersatzurlaubszeit, Ersatzerholung, würde ich mich gerne näher beschäftigen.
    So wie ich die aktuelle Rechtslage sehe, ist dagegen der Reiseveranstalter, so er den Zug-zum-Flug mit anbietet und dieser nach "Anweisung" genutzt wird, tatsächlich in der Pflicht. Die Gesamtreise beginnt dann nicht erst am Flughafen CheckIn, sondern eben bereits auf Gleis 21.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Thomas Cook XTOC oder Neckermann XNEC
    AntoniaWA AntoniaW

    Die regulären Katalogreisen von FTI, NEC/TOC und Co. werden ab dem 01.11. und 01.04. bzw. 01.05. jeden Jahres neu aufgelegt. Für die Herbst-/Winterreisen kommen die neuen Kataloge ab Juni heraus. Bis dahin wird man auf die FTI-Preise vermutlich noch warten müssen.

    Vor die Wahl gestellt, ob XTOC oder XNEC spreche ich mich für erstere Marke aus. Auch wenn beide aus einem Konzern stammen, punktet zumindest TOC im Vergleich zu NEC mit zum Teil etwas schöneren Zimmern. Warum sollte das bei XTOC und XNEC anders sein.
    Aber Achtung: Wenn Unterschiede im Katalog nicht explizit genannt werden, dann kann man sie natürlich auch nicht einfordern, nur erwarten.

    Reiseveranstalter

  • Zugverspätung
    AntoniaWA AntoniaW

    @bernardo2001
    Mittlerweile haftet doch auch die Deutsche Bahn für ihre Verspätungen?

    Wenn dann aber auch der nicht über die Bahn gebuchte Flieger weg ist, ist dies ein gesondertes Vertragsverhältnis. Umgekehrt haften Reiseveranstalter für Ihre Leistungserbringer, sei es ein Zugunternehmen, eine Fährgesellschaft, ein Ausflugsdienst, ...

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