Bei den Hinweisen zum Zug-zum-Flug geben die meisten veranstalter mindestens 2 Stunden Differenz an, manche sogar 3 Stunden.
Vielleicht interessant für die Zukunft:
Ich meine es gab vor kurzem ein Gerichtsurteil zu diesem Thema. Demnach haftete der Reiseveranstalter auch für Verpätungen der Deutschen Bahn, wenn die empfohlenen Zeiten eingehalten wurden. Natürlich nur, wenn das Bahnticket auch über den Veranstalter gebucht wurde.

OK ! aber wer sollte es denn sonst wissen?? :?