Erst einmal Danke für die bisherigen Gedanken. Ich glaube, ich muss etwas konkreter werden, dass ich bisher etwas allgemeiner formuliert habe, war reine Vorsicht gegenüber dem Thema. Die touristische Fach/Spezialpresse hatte sich diesem Thema allerdings auch schon gewidmet, so dass eigentlich kein Grund zur Geheimniskrämerei gegeben ist.
Es geht um einen deutschen Reiseveranstalter, der sich bekennenderweise in der letzten Zeit mit finanziellen Problemen konforntiert sah. Es folgt, der deutliche Hinweis an die Kunden, man böte Reisegutscheine von XX bis XXXX Euro zur Einlösung zu einem späteren Zeitpunkt an.
Einen derartigen Gutscheine habe ich persönlich zwar noch nicht gesehen, ich mutmasse, dass dieser blanko für alle Reisen des Veranstalters ausgestellt wird. Der Gutschein-Euro dürfte dabei einem Reisepreis-Euro entsprechen.
Angesichts des finanzgeschichtlichen Hintergrunds des Unternehmens frage ich mich nun, ob ein Sicherungsschein - ob mit dem Gutschein, einer früheren Reise oder gar nicht ausgehändigt, sei dahingestellt - hier Gültigkeit hat bzw. haben kann.
Im Fall der Fälle ... was wird aus den Gutscheingeldern? Ist die Rückzahlung im Rahmen der Insolvenzklärung durch die Versicherung (Was ist mit dem Prinzip bereits bekannter Probleme?) wahrscheinlich? Dürften diese Verpflichtungen des Veranstalters nicht hinter früheren Forderungen hintenanstehen?
PS:
Sollte ich mich mit meinen obigen Fragen/Spekulationen auf "Glatteis" begeben, so bitte ich um einen kleinen Hinweis.