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bernardo2001B

bernardo2001

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  • BGH: aktuelles Urteil bei Zugverspätungen zum Flughafen
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    ......Stünde zum Beispiel im Katalog: ...in Zusammenarbeit mit der DB bieten wir die Möglichkeit, eine Bahnfahrkarte von der DB ... Für die Durchführung / Erbringung der Leistung ist die DBeigenverantwortlich (oder ähnliches), dann hieße das im Klartext: wer den Flug versäumt, hat Pech gehabt......

    Genau da liegt der Knackpunkt!! Warum soll ein RV fuer das notorische Verspaetungsunternehmen DB haften. Wenn, dann nur, wenn der RV die Bahn in Regress nehmen kann. Aber ueber den festgeschriebenen Haftungsrahmen der Bahn hinaus ist da nichts machbar.

    Also ganz einfach - die Reiseveranstalter bieten rail&fly nicht mehr an! Fertig!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Tjaereborg akzeptiert Reisemängel nicht.. hilfe!!
    bernardo2001B bernardo2001

    Wenn die online veroeffentlichte Hotelbeschreibung nicht von der Beschreibung des Prospektes abweicht, kann man dort ganz klar erkennen, dass das Hotel ueber 3 Sterne verfuegt. Und wenn der RV in seiner internen Bewertung 3,5 Sterne vergibt, hat das ueberhaupt nichts mit der offiziellen Bewertung zu tun.

    Ausserdem finde ich keinen Hinweis, dass im Hotel deutsch gesprochen wird.

    Zudem steht dort, dass die Mahlzeiten in Buffetform gereicht werden, und wenn da zur Hauptmahlzeit taeglich z.B. Nudeln, Reis, Kartoffeln neben Fleisch, Fisch auf dem Buffet sind, dann ist das zwar optisch eintoenig, aber was soll man anderes servieren. Und mir kann man nicht erzaehlen, dass da nicht auch noch Salat und Nachspeisen und ein Sueppchen fuer vorher vorhanden waren.

    Zum Schimmel im Zimmer hatte ich mich ja schon geaeussert.
     
    Darum Mario meine Empfehlung: Fliege nie auf die Balearen, denn geraetst Du dort an einen Hardcore-Insulaner, dann wirst Du erleben, dass der nicht einmal spanisch spricht, sondern nur Catala......

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tjaereborg akzeptiert Reisemängel nicht.. hilfe!!
    bernardo2001B bernardo2001

    @mosaik

    Bist Du sicher, dass Dein Stadtplan stimmt. Ich bin mir sicher, dass das Hotel Tropical Playa an der Playa de las Americas liegt. Dein Stadtplan zeigt aber Sta. Cruz de Tenerife, also die Hauptstadt.

    Unabhaengig davon ist auch die Playa de las Americas nicht gerade das wo man einen ruhigen Urlaub verleben kann.

    Mariosl hat insofern richtig gehandelt, dass er sich seine Reklamationspunkte hat dokumentieren lassen. Aber die Dokumentation ist natuerlich kein Anerkenntnis des RV, dass diese Maengel auch bestehen, sondern eben nur eine Bescheinigung, dass die Reiseleitung und damit der RV davon Kenntnis genommen hat, dass Mariosl etwas zu bemaengeln hatte. Mariosl haette also ganz klar Abhilfe mit zeitlicher Fristsetzung verlangen muessen. Und das scheint offensichtlich nicht erfolgt zu sein.

    Niemand kann verlangen, dass man seinen Urlaub in einem Zimmer verlebt, dass mit Schimmel belastet ist. Also muss man schon derart auftreten und verlangen, dass man ein anderes, unbelastetes, Zimmer erhaelt.

    Klar kann er jetzt noch versuchen fuer das belastete Zimmer (Schimmel + Bett) vor Gericht eine Entschaedigung zu erhalten, da ja offensichtlich Fotobeweise vorhanden sind. Aber wenn, wird das nur ein geringfuegiger Betrag sein.

    Da der RV in seiner Hotelbeschreibung klar anfuehrt, dass sich in der Naehe Restaurants, Einkaufsmoeglichkeiten und Bars befinden, musste Mariosl davon ausgehen, dass das Hotel keineswegs ruhig liegt.

    Die anderen Reklamationspunkte sind subjektiv, z.B. kann man verdorbenes Essen fotografisch kaum belegen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Modellbild Hotel - Aussagekräftig?
    bernardo2001B bernardo2001

    Zunaechst einmal besteht sicherlich die Verpflichtung seitens des RV bei animierten Bildern unmissverstaendlich darauf hinzuweisen, dass es sich um 'Entwurfsbilder' handelt.

    Daraus kann der Reisende ableiten, dass z.B. die Gartenanlage noch wachsen muss. Sieht die Poollandschaft aber wie ein Aquapark aus mit allen moeglichen Rutschen und sonstigen Annehmlichkeiten, dann darf sich das spaeter nicht als rechteckige Hin- und Herschwimmanlage darstellen.

    Ich will damit sagen, dass zwischen den Entwurfsbildern und der anschliessenden Realitaet sicherlich die eine oder andere Differenz moeglich ist, sie darf aber nicht gravierend sein und der Gesamteindruck sollte nicht verwischt werden. Denn wenn auf einem Entwurfsbild ein wahrlich paradiesischer Strand zum urlauben einlaedt, der sich dann spaeter als 'Abstellflaeche fuer Muelltonnen' heraus kristallisiert, dann ist das meiner Auffassung nach arglistige Taeuschung.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Preisminderung aufgrund Schließung des Schwesterhotels
    bernardo2001B bernardo2001

    @lexilexi

    Das ist eine sehr vernuenftige Einstellung sich vor Reiseantritt mit dem Zielgebiet usw. zu befassen.

    Wenn ich aber zu dieser Sache den Eingangsthread lese, dann unterstelle ich aufgrund der Argumentation einfach mal, dass der TE von seinem RV dahingehend informiert wurde, dass das Schwesternhotel wegen Umbauarbeiten geschlossen ist und das dessen Einrichtungen zu seinem Reisetermin nicht zur Verfuegung stehen.

    Das ist aber offensichtlich schlichtweg gelogen. Seine Informationen hat er sich wohl aus irgendeinem Bewertungsportal zusammengeklaubt und macht aus einer vorruebergehenden Schliessung wegen Gaestemangel eine Grossbaustelle.

    Wenn man etwas hinterfragt, was ja ueberhaupt nicht anruechig ist, dann sollte man bei den Realitaeten bleiben und nicht einen vom 'Pferd erzaehlen'. Meine Meinung!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Preisminderung aufgrund Schließung des Schwesterhotels
    bernardo2001B bernardo2001

    Oh Mann, da haben wir wieder einen Fall wo vor Anreise spekuliert wird, ob etwas zur Verfuegung steht, oder nicht.

    Die Reise wird in ca. 6 Wochen angetreten, wer sagt denn Vanessa/Daniel dass das dann auch noch so ist. Um festzustellen, dass der RV seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt setzt voraus, dass Missstaende bei Ankunft vorherrschen.

    Das gebuchte Hotel hat ebenfalls eine groessere Anzahl von Restaurants, auch Themenrestaurants sind vorhanden und soweit ich richtig informiert bin, verfuegt es auch ueber eine Disco.

    Waere also das Schwesternhotel zum Reisetermin von Vanessa/Daniel weiterhin geschlossen, waere das zwar ein Mangel, aber alles andere als ein wesentlicher Mangel, denn Urlaubsfreuden waeren keinesfalls eingeschraenkt.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • mexicana pleite - wer zahlt?
    bernardo2001B bernardo2001

    Wie schon erwaehnt ist das vermittelnde Reisebuero verpflichtet die Buchung fuer den Kunden im Sinne eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln - also korrekt einzubuchen. Das scheint hier offensichtlich in beiden Faellen auch erfolgt zu sein.

    Geht die Fluggesellschaft Pleite wuerde das Reisebuero nur dann haften, wenn feststeht, dass es zum Zeitpunkt der Buchung ueber den bevorstehenden Konkurs
    informiert war. Diesen Tatbestand muss der Reisende dem vermittelnden Reisebuero nachweisen, was naturgemaess schwierig ist.

    Leider wird es so sein, dass das Geld futsch ist, wenn es bei der Fluggesellschaft bereits eingegangen ist. Auch wird die Kreditkartenfirma eine Rueckbuchung verweigern, wenn betruegerische Absichten nicht nachgewiesen werden.

    Solche Umstaende (Insolvenzen von Fluggesellschaften) gehoeren nun einmal zum persoenlichen Lebensrisiko......

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Änderung des Reiseverlaufs
    bernardo2001B bernardo2001

    @Armin1601

    Im Gegensatz zu Dir bin ich in der Tat in der Lage zu lesen und / oder Zusammenhaenge richtig einzuschaetzen.

    Von Anfang an hast Du bestritten, dass man als Reisender im Katalog/Info-/Preisteil bei ITS nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Zwischenuebernachtung in BKK moeglich sei. Du sprichst zweifelsfrei davon, dass Du Dich getaeuscht fuehlst, da auf dem Fax der Reiseleitung an das Hotel zu erkennen war, dass die Zwischenuebernachtung bereits laenger als 24 Stunden vor Landung in BKK geplant war.

    Daraus habe ich kausal abgeleitet, dass Du Dich in dem von Dir zitierten Gerichtsurteil auf den im Urteil, wie ich finde, durchaus berechtigten Abschnitt beziehst, in dem der Richter darauf verweist, dass wesentliche Informationen in den Ausschreibungen dort zu stehen haben, wo sie der Reisende auch problemlos wahrnehmen kann. Und in dem von mir zitierten Urteil ging es um rege Baustellenarbeiten in der Naehe des Hotels und im Ort ueberhaupt. Hier wurde tatsaechlich nicht im Katalog, weder in der Beschreibung zum Ort noch zum Hotel auf derartige Maengel hingewiesen, sondern 'fernab' irgendwo im Preisteil.

    Bei ITS steht der Hinweis zur Zwischenuebernachtung im Kapitel 'Transferhinweise', wo sollte er auch anders stehen...... Auch kannst Du Dich nicht darauf berufen, dass Du ueber die Zwischenuebernachtung nicht informiert warst, weil Du ja behauptest: .....Auf meinen mehrfachen Hinweis, dass dies eben der Hoteltransfer sei und dies auch dem Reisekatalog so zu entnehmen ist,...... Wenn Du jetzt behauptest, dass Du von einer Zwischenuebernachtung aber überhaupt keine Ahnung hattest, das waere dann gelogen. Denn genau in dem von Dir im Reisebuero zitierten Hoteltransfer steht das ja auch mit der moeglichen Zwischenuebernachtung.

    Die von Dir weiterhin angefuehrten Urteile gehen zumindest beim Urteil des AG Duesseldorf Az: 21 C 15471/00 vioellig an der Realitaet vorbei, so dass ich es mir erspart habe, die weiteren Urteile zu recherchieren.

    Du solltest es endlich einsehen, dass Dein Versuch, hier Hinweise zu ergattern, wie Du Deinen naechsten Urlaub vorfinanzierst, klaeglich gescheitert ist, da hier keine Dummerchen rumhaengen, sondern solche Leute, die sehr schnell erkennen und einschaetzen koennen........ Und Bruecken hast Du genug gebaut bekommen!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Änderung des Reiseverlaufs
    bernardo2001B bernardo2001

    @Armin1601

    .....sollte etwas mehr als heisse Luft anbieten können......

    Da stellt sich doch glatt die Frage - wer produziert denn hier 'heisse' Luft.

    Wenn Du meinst Gerichtsurteile zu zitieren, die sich ganz klar auf Bauarbeiten am gebuchten Hotel beziehen, hast Du natuerlich schlechte Karten. In Thailand nennt man so etwas uebrigens 'Gesicht verlieren'.

    Aber ich gebe Dir in einem Punkt voellig recht: Das Gericht argumentiert absolut korrekt, dass der RV .....Gegen diese Pflicht verstößt ein Reiseveranstalter, wenn er wichtige Informationen nicht bei dem betreffenden Objekt abdruckt,....... Informationen dort geben muss, wo diese Informationen zum allgemeinen Verstaendnis fuer den Reisenden beitragen.

    Bei der Vielzahl der moeglichen Fluege und der damit natuerlich auftretenden unterschiedlichsten Ankunftszeiten muss der Hinweis auf eine moegliche Zwischenuebernachtung dort stehen, wo sie sinnvoll ist, also da, wo die angebotenen Fluege (Flugtage und unterschiedliche Fluggesellschaften) dargestellt werden. Und das ist nun mal nicht im Katalog, wo fast ausschliesslich die Hotels ausfuehrlich behandelt werden, sondern im Preis- und Infoteil.

    Und ich hatte doch gefragt, ob Du sicher bist, dass diesbezueglich nirgendwo Infos zur Zwischenuebernachtung stehen. Du bist auch noch so dreist frech zu behaupten, dass die Flugzeiten fuer den Flug von BKK nach USM in Deinen Reiseunterlagen verbindlich standen, was so auch nicht der Fall war. Und  dann erwartest Du wahrscheinlich auch noch Informationen von Forenmitgliedern, wie man am besten den RV flachlegt.

    Du bist genau so ein Kunde, den ich 3 Jahrzehnte als Reiseleiter so geliebt habe. Ueber jeden Mist meckern, zu jeder Infostunde im Hotel aufkreuzen und rumnoehlen, aber den Urlaub geniessen, das ist sekundaer - allerliebst, solche Zeitgenossen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Änderung des Reiseverlaufs
    bernardo2001B bernardo2001

    ......Wenn ich Tickets am gleichen Tag erhalten soll, dann ist doch zumindest vorgesehen, das ich am gleichen Tag weiterfliege......

    Was soll denn man denn mit dieser Aussage anfangen?? Wenn ich Dir heute ein Ticket in die Hand druecke haisst das doch nicht gleichzeitig, dass der Flug heute stattfindet.

    Bei ITS heisst es doch ganz praezise, dass man die Tickets fuer den Weiterflug von der Reiseleitung vor Ort ausgehaendigt bekommt. Und wenn man planmaessig um 19 Uhr in BKK landet ist es kaum moeglich den letzten Flug nach Koh Samui noch zu erreichen.

    Und da ITS etliche Flugtage und verschiedene Fluggesellschaften mit unterschiedlichsten Ankunftszeiten in BKK anbietet, muss man als RV natuerlich einen Hinweis geben, dass eine Zwischenuebernachtung in BKK durchaus moeglich ist. Haette der TE z.B. Air Berlin gebucht, waere er morgens um 10 Uhr in BKK gelandet - Weiterflug am gleichen Tag kein Problem.......

    .....Ich denke das er etwas Geld bekommt. Nicht viel, aber zumindest etwas. Und das meinte ich mit kleiner Entschädigung oder "Sorry"..... - die Hoffnung stirbt zuletzt! Wie gesagt, warum soll ein RV fuer die Dummheit seiner Kunden auch noch ein Honorar zahlen. Voelliger Bloedsinn!!!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Änderung des Reiseverlaufs
    bernardo2001B bernardo2001

    @bernhard707

    In genau diesem Industriegebiet gibt es einen Schornstein, der architektonisch interessierte. Und genau deswegen wurde die Kreuzfahrt gebucht, damit dieses Teil aus der Perspektive eines Schiffes fotografiert werden konnte.
    Der Sinn der Reise war nicht mehr gegeben = Reisepreisrueckforderung und Entschaedigung.

    Bernhard - kapierst Du das nicht???? 😛 ❓

    LG
    bernardo2001

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  • Änderung des Reiseverlaufs
    bernardo2001B bernardo2001

    @mk116

    Na bitte - dann trete als Betroffener doch mal den Beweis an. Das wird dann zur Lebensaufgabe.......

    Fakt ist, dass im Katalog/Preisteil steht, dass der Reisende damit rechnen muss, in BKK zu uebernachten. Das hat Armin1601 von Anfang an bestritten, auch auf ausdrueckliche Nachfrage.

    Weiterhin Fakt ist - er hat komplett das an Leistung bekommen, was er gebucht hat. Ich sehe da nicht die geringste Chance oder die Notwendigkeit einer Erstattung.

    Jetzt kann man natuerlich ueber die Formulierung im Katalog streiten........

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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    bernardo2001B bernardo2001

    @LJDasilva

    Warum hat denn der Reisende nichts von der Zwischenuebernachtung gewusst????? Weil er entweder gepennt hat oder zu dumm zum lesen war. Bernhard707 hat doch ganz wunderbar in seinem Thread geschrieben was im ITS-Katalog zur Zwischenuebernachtung steht. Und ich hatte ganz am Anfang auch danach gefragt, ob da nicht irgendwo was dazu steht.

    Deine Kommentare dazu waren ja hier laengst abgehandelt und jetzt kommst Du mit diesem voellig ueberfluessigen Thread 'er hat es nicht gewusst' und 'wer hat gelappt' - Du hast wohl auch versaeumt Dich vollstaendig in den Stand der Dinge einzulesen...... also wirst Du vielleicht der naechste Kandidat, der hier abenteuerliches Fehlverhalten der RV streuen wird. Na, prima!

    Und wofuer ein 'Sorry'?? Sollen RV jetzt auch noch die Unfaehigkeit der Reisenden honorieren.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Änderung des Reiseverlaufs
    bernardo2001B bernardo2001

    Hi Bernhard,

    saswadee krap!

    ......Daher ist evtl. eineZwischenübernachtung in Bangkok ... erforderlich......

    Im 3. Posting auf Seite 1 (von mir) wurde ganz klar gefragt, ob Armin sicher ist, das da nicht irgendwo in der Beschreibung dieser Hinweis zur Zwischenuebernachtung stand.....
    Thaienglisch nicht zu verstehen, das verstehe ich ja noch, aber deutsches Sprache nix lesen koennen - ja, da groehl ich mir doch einen!!!! 😆
     
    LG
    bernardo2001

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  • Änderung des Reiseverlaufs
    bernardo2001B bernardo2001

    @Armin1601

    Wenn ich mir das alles hier so durchlese dann faellt mir doch auf, dass Du permanent auf den moeglichen Fehler Deines RV rumhaemmerst. In Deinem letzten Posting fuehrst Du sogar diverse Gerichtsurteile an - damit duerfte die Sachlage doch ziemlich eindeutig fuer Dich sprechen.......

    Was ich aber vermisse ist - wie stellst Du Dir denn eine Entschaedigung vor?? Dazu hast Du Dich bis jetzt ueberhaupt nicht geaeussert. Ich hatte ganz am Anfang mal bemerkt, dass Du etwa mit Euro 50,00 p.P. rechnen kannst, wenn der RV hier gelappt hat. Was stellst Du Dir denn vor????

    Und dann noch eins, es gab bis nine-eleven etliche Flughaefen (Zollbehoerden) die es zuliessen, dass sich Reiseleiter fuer erste Infos an den Gepaeckbaendern schon aufhielten, dass ist seitdem aber Vergangenheit. Ueberall auf dieser Welt stehen Reiseleiter hinter dem Zollbereich So auch in BKK, und zwar innerhalb des Flughafens und nicht draussen auf der Strasse.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Änderung des Reiseverlaufs
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    wenn man in BKK ankommt, kann man die Ankunft nur in eine bestimmte Richtung verlassen und da stehen die Abholer, also auch die Beauftragten der Reiseveranstalter und halten artig Schilder hoch, dass also jeder Gast seine Reiseleiter schnell entdeckt. 'Langes suchen' moechte ich also anzweifeln.

    Bist Du sicher, dass in der Ausschreibung zu Deiner Reise oder in den allgemeinen Infos Deines RV zu Thailand nicht irgendwo stand, dass Uebernachtungen in BKK nicht zu vermeiden sind bei Ankuenften in BKK so um 18:00 Uhr.

    War das nicht der Fall, kannst Du etwa mit 50,-- Euronen an Erstattung rechnen, denke ich mir.

    Uebrigens: Vor Gericht zaehlt 'Verschaukelei' ueberhaupt nicht, sondern nur Tatsachen!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Onlinebuchung- Unterschrift erforderlich?
    bernardo2001B bernardo2001

    Und wie oft hat man schon gelesen: Ich habe ja noch nichts unterschrieben......., und jetzt soll ich Storno zahlen, das sehe ich nicht ein.

    Hallo - wie soll man es denn recht machen???

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Falsche Flugzeiten - keine Flieger mehr! Wer zahlt die Entschädigung?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    kein Reisebuero wird einem Kunden eine mail ueber geaenderte Flugzeiten schicken, wenn es dazu nicht von seinem Handelsherrn (RV) aufgefordert wird.

    Also duerfte der RV fuer alles in Anspruch genommen werden:

    1. Rueckzahlung des kompletten Reisepreises
    2. Kosten fuer die nutzlose Anreise zum Flughafen
    3. Schadenersatz fuer nutzlos aufgewendete Urlaubszeiten

    Demnach sofort zum Anwalt, der wird da schon Klarheit in die Sache bringen. Viel Erfolg

    Sauerei, so etwas!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • BGH stärkt Rechte von Fluggästen
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    weiss man denn, ob das auch fuer Fluege gilt, wenn der Umsteigeflughafen nicht im Geltungsbereich der EU liegt und die Airline eine Drittstaaten-Airline ist, also z.B. DUS-DXB-BKK.

    Aber hallo, ich will jetzt nicht die Emirates schlecht machen, aber diese Verbindung fiel mir spontan ein, da ich die Route zwei- bis dreimal im Jahr fliege. Und bisher nie mit Problemen behaftet, das moechte ich ausdruecklich betonen!!!

    Was denn jetzt noch durch Gerichte zu klaeren waere, ist die Tatsache, dass Fluege von einem Drittstaat mit einer Drittstaaten-Airline in die EU bei Verspaetungen nicht entschaedigt werden. Wenn diese Fluege ebenfalls mit aufgenommen wuerden, dann waere doch endlich mal was mit Vernunft Vorschrift.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Reiseunterlagen geänder ist das Ok ?`?
    bernardo2001B bernardo2001

    @sunshine997

    ......Er wird wahrscheinlich nicht mehr mit JT Touristik reisen und auch noch "Negativwerbung" betreiben, wenn er imBekanntenkreis über JT Touristik schimpft.....

    Das ist doch purer Unsinn. Wetten - wenn bei der naechsten Reise JT auch nur 10,00 Euro bei der absolut identischen Reise billiger ist als andere Anbieter, wird Marcel sofort seinen Vorsatz aendern und wieder bei JT buchen. Und im Bekanntenkreis beschimpfen, da lach ich mich doch kaputt, solche Sprueche sind doch am naechsten Tag vergessen.

    Mann - wo sind wir denn, seit wann ist es denn ueblich, dass Unternehmer die Schusselligkeit ihrer Kunden auch noch mit Gutscheine unterstuetzen....... Da hoert doch jedes Verständnis auf.

    Und -privacy- wer sagt Dir denn, dass da nicht irgendwo auf den neuen ULA's ein Hinweis steht, dass Ergaenzungen zum 'check-in' zu beachten sind. Auch wenn Marcel das behauptet, heisst das noch lange nicht, dass das auch stimmt was da behauptet wird!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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