Gute Auswahl, Herr Habering. In diesem Bericht steht alles klar drinnen. Da kann sich die Reisebranche und auch dieses Forum nicht rauswinden.
Candecor
Beiträge
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender? -
Thai AirwaysDer Kater Sylvester .... klar

Ok, wenn es über Silvester sein soll dann buch den Flug gleich - egal ob Thai, LH oder Emirates ... bei Staatsairlines würde ich mir jetzt keine Sorgen machen. Mit dem Hotel würde ich aber noch warten. Der Tourismus in Thailand geht gerade mächtig runter und deshalb könnte es sein, dass die Hotels sogar mal über Weihnachten/Silvester die Preise nicht abheben, wie sonst.
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Thai AirwaysZumindest in der Form, dass du dann einen Gerichtstand in Deutschland hast, wenn es zu Problemen kommt.
Ich persönlich (Holzklasseflieger) kann keinen Vorteil im Service von LH zu Thai sehen. Seh ich aber auch nicht bei alle den anderen Airlines, mit denen ich geflogen bin.
Musst du jetzt buchen? Ich würde zumindest noch warten, wie sich das mit der Reisebeschränkung entwickelt ....
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?Ganz deiner Meinung. Zumal, wenn man dann diesen Schlussabsatz des Geschäftsführers von HC liest:
XXXEntferntX
Welche Vorteile verspricht sich Holidaycheck beim Ende der Krise?
XXXEditiert- das stammt aus einem Info- ThreadXXXXAdmin-Hinweis:
Zum kompletten Interview , das wir in einem Info-Thread hier im Forum vorgestellt haben gehts hier lang klick -
TUI & XTUI Teil II -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?VS das darfst du gerne so handhaben. Ich rate dazu, das Geld unverzüglich zurückzuholen (nachdem doch Gutscheine auch schon rechtens sein sollen
ist es aus meiner Sicht besser, wer weiß schon, ob du nicht in einigen Tagen um die Ecke kommst und Rücklastschriften auch noch streichst) -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@vonschmeling sagte:
@Candecor
Für die Begründung der Rücklastschrift bedarf es der Fälligkeit des Betrages, "sofort" ist - mal wieder!? - ein übereifriger Zuruf von dir.Da nach deiner Auffassung das Recht im Bezug auf Rückforderungen aus stornierten Reisen ausgesetzt ist, erlaube ich mir, hier auf "Gefahr im Verzug" zu plädieren und zu empfehlen, die Kohle schnellstmöglich zurückzuholen, da ja der Grund für die Lastschrift (Reise storniert) entfallen ist. Eine Rücklastschrift von einem insolventen Unternehmen zu holen ... wohl an Frau Schmeling ....
