@schneeglitzern sagte:
... Ich habe Flüge für Juli nach Bangkok gebucht.
Du fällst überhaupt nicht unter diese Regelung weil dein Flug erst später ist.
@schneeglitzern sagte:
... Ich habe Flüge für Juli nach Bangkok gebucht.
Du fällst überhaupt nicht unter diese Regelung weil dein Flug erst später ist.
@vonschmeling sagte:
Wie gesagt - die Aussage des geschätzten Candecor ist schlichterdings substanzlos.
Was von dir widerlegt werden müsste, wenn du diese Behauptung aufstellst werte VS. Eine Gutscheinlösung würde nur greifen, wenn diese unbefristet und durch die Regierungen gedeckt wären - also nichts anderes als einen verbürgten Wechsel darstellen würden - eine Zwangsanleihe an die Verbraucher durch die Veranstalter, Ob das zu vermitteln ist?
Dass das der Reiseverband gerne hätte, ist die eine Seite, dass dies aber unverhältnissmäßi_g_ die Rechte der Verbraucher beschneidet ist auch klar. Mit dieser Forderung werden sie nicht durchkommen.
@vonschmeling
Richtig!
@karlmeier sagte:
@candecor
Sollte die Reiselobby sich durchsetzen und auch Gutscheine ausstellen dürfen ...
... würde es keine Reiseverträge betreffen, die vor der Gesetzesänderung geschlossen wurden. Daran ändert auch Corona nichts.
@karlmeier sagte:
Natürlich gibt es schon Gutscheine. Alle die über den Anbieter Sunweb gebucht haben, erhalten nur einen Gutschein. Meiner läuft bis 31.05.2021. Angeblich ist er abgesichert über SGR Versicherungsgesellschaft. Es wird explicit darauf hingewiesen, dass sie kein Geld zahlen werden. Nach einem Jahr verliert der Gutschein seine Gültigkeit
Wenn man sich das gefallen lässt, dann bleibt man auf der Strecke. Mahnbescheid schicken und auf vollständige Rückzahlung des Reisepreises bestehen. Was die da schreiben ist rechtlich unwirksam in allen Bereichen
Kommunikation & Folgen für Ihre Buchung
Wir informieren derzeit alle betroffenen Kunden per E-Mail, SMS und Telefon darüber, dass wir den Urlaub vorsorglich stornieren, aber der bereits an uns bezahlte Betrag, nicht verloren geht. Alle betroffenen Kunden erhalten den bereits an uns bezahlten Betrag als Gutschrift für einen nächsten Urlaub, der für Buchungen innerhalb eines (1) Jahres nach Ausstellungsdatum für ein Reiseziel und einen Abreisezeitraum ihrer Wahl verwendet werden kann.
@Kourion
Falsch! Die Pauschalreise setzt sich nicht nur aus Flug und Hotel zusammen, da kommt noch so einiges dazu, wie Transfer, Reiseleitung, Zug zum Flug und nicht zuletzt auch noch die Kalkulation die sich durchaus bei verschiedenen Reiseformen unterscheiden kann. Wenn dann noch der Preis gegenüber dem ursprünglichen Katalogpreis abweicht weil Angebot, dann ist es komplett vorbei mit deiner These.
@Helmuth2105
Ich habe aus Zufall gerade keine Buchung laufen, würde aber sofort für den nächsten Tag buchen, wenn die Einreisesperre im Zielland aufgehoben würde und ein regelmäßiger Flugverkehr gewährleistet wäre ob das nun schon im April erfolgt oder im Mai wäre mir egal.
@Lenchen2603
Opodo ist in diesem Fall nur Vermittler und darf meines Erachtens die aufgeschlagenen Gebühren behalten.
Sunexpress muss nachweisen, dass diese nur die 163 € erhalten haben und sind zur Rückzahlung dieser Summe verpflichtet. Der Mahnbescheid kostet 32 € - und Sunexpress kann dem Mahnbescheid ohnne Angabe von Gründen wiedersprechen.
@wukovits sagte:
Wenn die Regierungen die bestehenden Gesetze auf Grund der Lage dahingehend abändern das Gutscheine ....
Bisher ist es ein nachvollziehbarer Wunsch der Reiseindustrie, auf eine Gutscheinlösung zu kommen ... das wird noch lange dauern und ist für die derzeitige Krise unrelevant, denn für die bereits gebuchten Reisen gilt die derzeitige Gesetzeslage und Gutscheine müssen nur auf freiwilliger Basis akzeptiert werden.
Du kannst aber deinen Vorschlag nach Brüssel schicken .... die Adresse der EU findest du im Internet 
@lenchen2603 sagte:
Wie gehe ich jetzt vor ? Wer ist denn jetzt letztendlich für die Stornierung und Rückerstattung zuständig ?
Zuständig ist in diesem Fall die Airline, sprich SunExpress. Mahnbescheid erwirken und auf Reaktion warten. Mahnbescheid kann man auch selber ohne Anwalt erwirken, spart Kosten.
@Mercedes
An deiner Stelle würde ich gleich am Montag mit dem gerichtlichen Mahnverfahren loslegen. Alles andere hat derzeit keinen Sinn. Den Mahnbescheid kannst du selbst über dein örtiches Gericht erwirken. Kostet nur eine kleine Gebühr und du sparst dir den Anwalt.
Im Prinzip hast du dir die Antworten ja selber gegeben und die Frage zum HC-Gutschein kann dir nur HC beantworten.