Ich will ab sofort zum Kinderfestpreis buchen dürfen und auch sonst nur den oftmals ermäßigten Eintritt für Kinder bezahlen: Museen, Theater etc.
Eine Anwendung des Gleichstellungsgesetzes ist meiner Meinung nach ausgeschlossen.
chepri
Ich will ab sofort zum Kinderfestpreis buchen dürfen und auch sonst nur den oftmals ermäßigten Eintritt für Kinder bezahlen: Museen, Theater etc.
Eine Anwendung des Gleichstellungsgesetzes ist meiner Meinung nach ausgeschlossen.
chepri
Hi,
Also ******* wirst du in Ägypten auf dem Speiseplan definitiv nicht finden.
Wer sagt denn das? Deutsche Metzger gibt es überall auf der Welt, auch am Roten Meer. Und in Cairo kannst du dir das sogar in´s Haus liefern lassen. Nur weil Ägypten ein moslemisches Land ist, heißt das doch nicht, dass das, was Moslems "verboten" ist, auch für andere tabu ist.
Möchte mal hören was los wäre, wenn es nirgendwo mehr leckere Cocktails etc. gäbe und dann der Hinweis käme: "Du machst schließlich in einem moslemischen Land Urlaub, und moslems ist der Alkohol verboten" 
Und dann gab´s (vielleicht findet es ja immer wieder mal statt) auch das berühmte "Oktoberfest" beim Siva. Aus der damaligen Werbung:
"... Die deutschen Küchenchefs haben natürlich die Weißwürste, Grillwürste, Wiesnhendl, Leberkäse und andere Köstlichkeiten vorbereitet, so dass kein Grund zu Hungern..."
Dauert bestimmt nicht mehr lang, dann stehen bestimmt die ersten Imbisswägen mit "echt deutscher Currywurst" am Strand.
chepri
Hallo deira,
nialso bin ich voll im recht
ich vermute fast, Du willst nur eine Antwort hören, nämlich dass Du im Recht bist. Ich bin zwar auch der überwiegend hier geäußerten Meinung, dass bei der uns bekannten Sachlage eine Anfechtung nach 119BGB durchaus möglich und zulässig ist, aber es kann ja alles auch ganz anders sein. Anscheinend ist ja auch der Veranstalter/Vermittler oder was auch immer nicht so sehr mit dem Geschäft vertraut, sonst würde dir das Angebot, deinerseits ein Angebot zu machen, nicht eingeräumt werden. Vielleicht konsultierst du aber auch noch einen Rechtsanwalt, damit du die Reise so bekommst, wie von dir gebucht. Viel Glück dabei!
drum schreib ich alles klein geht viel schneller
Das ist ziemlich egoistisch von dir, denn viele von denen, die dir helfen wollen, brauchen wesentlich länger, um deinen Text zu lesen bzw. zu verstehen. Ich dachte eigentlich, es gäbe sogar dementsprechende Regelungen diesbezüglich in diesem Forum.
chepri
und wir haben in noch keinem Urlaub in Ägyptische Pfund getauscht
Eine Superleistung, allerdings mir unverständlich, warum du dann an den Visa-Gebühren knauserst.
Thomas Cook hat eine eigene Bank in Ägypten 
Hallo maxl02,
ich habe den ADAC schon mehrfach recht kulant erlebt. Wo andere vielleicht auf unzählige Bestätigungen etc. bestehen um sich vor einer Zahlung zu drücken, habe ich auch schon Erstattung erhalten mit dem Hinweis ".... obwohl das und das nicht vorliegt, zahlen wir aus Kulanzgründen....." Also ich denke, ihr könnt mit Zuversicht die Antwort abwarten.
LG chepri
P.S. Eine Info, wie die Sache rausging wäre schön
Antworten,
wolvo69" wrote:
Ich denke die rechtliche Seite ist allen klar hier, oder nicht?
Die ist absolut nicht klar 
chepri
Hallo Margarete,
ob Du die Nilreise nur einmal machst, weiß momnetan nur Amun-Re. Schon viele hatten dies vor (ich auch) und kamen immer wieder. Zu anstrengend ist es nur, wenn man mit anderen Erwartungen (d.h. in meinen Augen falschen) an die Sache rangeht. Eine Nilfahrt ist heutzutage (leider) für viele eine Unterhaltungssache und die Kultur kommt erst an zweiter Stelle. Manchen beschweren sich auch, die Ausflüge würden zu lange dauern und sie hätten zu wenig Gelegenheit, das AI-Angebot ausgiebig zu nutzen. Wenn ich richtig gesehen habe, gibt es aber bei der Fahrt Amun-Re auf dem Schiff überhaupt kein AI, ein sehr positiver Aspekt wie ich finde.
Warum das Schiff nicht nach Quena fährt könnte zwei Gründe haben:
1.) Der Nil hat extrem Niedrigwasser, dann ist eine Fahrt einfach mit Schiffen dieser Größenordnung nicht möglich. Kommt selten vor, aber immerhin denkbar.
2.) Es hat schon Berichte gegeben, dass Urlauber umgebucht wurden und deshalb die vorgesehene Tour nicht so gemacht haben, wie es gebucht war. Phoenix ist zwar im Großen und Ganzen ein recht ordentlicher Veranstalter, trotzdem klappt auch nicht immer alles.
Ich will dich in keinster Weise irgendwie verunsichern oder dir die Freude nehmen, du hast dir eine interessante Reise ausgesucht und die Gefahr, dass sie nicht so wird wie du möchtest, ist gering.
Viel Spass noch bei der weiteren Planung und falls noch Fragen sind, melde dich einfach wieder.
LG chepri
Hallo,
diese Fahrt beinhaltet ja einiges, was die üblichen Touren nicht anbieten, insbesonders El Kab und die meisten Billigheimer haben ja nicht mal mehr Esna im Programm. Von daher ist es ein wenig anstrengender, weil das Programm ja auch ziemlich dicht ist. Dafür siehst du auch sehr viel, besonders schön sind sicher die Ausflüge nach Kalabscha und zum Kertassi-Kiosk. Falls du buchst, drück ich dir die Daumen, dass das Schiff auch wirklich nach Quena fährt und der Ausflug Abydos/Dendera nicht von Luxor aus per Bus gemacht wird. Insgesamt eine interessante Reise finde ich.
LG chepri
Hi,
da ist dein Supermarkt halt großzügig, verpflichtet ist er jedenfalls nicht. Und ich möchte mal sehen, was passiert, wenn ihr z.B. eine Ware mit 1,99€ anstatt mit 19,90€ ausgezeichnet habt und ich roll von diesem Schnäppchen gleich mit einem ganzen Einkaufswagen voll zur Kasse.
Das Problem an der Sache wird immer sein, wieweit die Vertragsverhandlungen schon gediehen sind. Ein Preisschild, eine Anzeige oder auch eine Werbung istz noch kein Angebot, sondern lediglich die Aufforderung an den Kunden, ein solches abzugeben. Der Rechtsbegriff dazu heißt "invitatio ad offerendum". Gehe ich mit der Ware an die Kasse, mache ich das Angebot, dies Ware kaufen zu wollen. Der Händler kann dieses Angebot annehmen oder ablehnen. Eine Ablehnung, gleichzeitig verbunden mit einem neuen Angebot ist etwa darin zu sehen, dass an der Kasse ein anderer Preis verlangt wird. Dann kann ich als Kunde natürlich ablehnen. Nun handelt es sich hier aber um reine Kaufverträge, wo die einzelnen Schritte relativ leicht nachvollziehbar sind. Bei der Buchung einer Reise ist das schon etwas schwieriger. Trotzdem haben es die RV schon leichter als z.B. der user gastwirt. Wenn bei dem auf der Karte steht "Schnitzel mit Pommes" möchte ich mal sehen was los wäre, wenn es beim Kassieren plötzlich heißt: "Das ist ein Druckfehler, die Pommes müssen natürlich extra bezahlt werden"
chepri
Hallo gusca,
du weißt doch: Eiskalte Getränke verursachen Pharaos Rache. Sei als lieber dankbar, dass man sich so um deine Gesundheit sorgt, als über AI zu meckern
AI heißt in diesem Fall eben auch "inclusive Gesundheitsvorsorge". Und Kohlensäure gibt es erst ab Ultra-AI.
chepri
Hallo,
man müßte doch auch mal klären, welchen Rechtscharakter diese ominöse "Deutsche Hotelordnung" eigentlich hat. In netz finden sich da ja zahlreiche Varianten, in einer davon habe ich gelesen: "Eine Aufhebung des Gastvertrages,also die Abbestellung von Zimmern kann nur in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen.." und halte dies schlichtweg für Unsinn. Auf der Buchungsbestätigung ein bloßer Hinweis auf die "Deutsche Hotelordnung" genügt meiner Meinung nach auch nicht, wenn ich als Verbraucher überhaupt nicht weiß, was damit gemeint ist, bzw. wo ich dies finde. Es genügt ja sonst auch nicht, einen bloßen Hinweis auf die AGB zu geben.
Ich würde dem Vermieter mitteilen, er möge eine detaillierte Forderung stellen, wobei natürlich seine Ersparnisse durch Weitervermietung etc. berücksichtigt sein müssen, und diese dann prüfen ggf. mit Hilfe des Verbraucherschutzes. Korrekterweise kann er diese Abrechnung erst machen, wenn der von deiner Schwester gebuchte Zeitraum vorbei ist, denn es gibt ja auch mal Spätentschlossene. Laßt euch von diesem unfreundlichem Menschen nichts gefallen, sondern macht eurerseits Vorschläge.
LG chepri
Und in dieser DB stehen noch reihenweise Sachen...
z.B. "notorischer Dauernörgler" oder "bekannter Trinkgeldverweigerer
Hi,
Versucht unbedingt den schwarzen Degenfisch
Degenfisch = Espada, nicht zu verwechseln mit Espetada, ebenfalls sehr lecker, aber ein Fleischgericht, d.h. ein Fleischspieß, wobei der "Spieß" aus Lorbeerholz besteht.
Madeira soll einer der schwierigsten Flughäfen für die Piloten sein
Die Start/Landebahn ist direkt in´s Meer gebaut. Sehr schön zu sehen, wenn man auf dem Hügel hinter dem Flughafen die Starts und Landungen beobachtet. Dort oben hat es auch einige Bar´s mit schöner Terrasse und bei sonnigem Wetter läßt es sich auch da gut aushalten.
Viel Vergnügen jedenfalls auf Madeira
P.S. Vielleicht braucht ihr den Mietwagen länger als drei Tage, denn Madeira hat so unheimlich viel zu bieten, dass es als Badeurlaub fast zu schade ist. Und wie oben schon geschrieben: Immer wenn´s geht, Tunnel vermeiden, manche Bergstrassen bieten wunderschöne Ausblicke und Naturerlebnisse. Nur nicht wundern, wenn es manchmal von oben runtertropft. Und nochwas, wenn es auf der einen Inselseite regnet, kann es durchaus sein, dass auf der anderen die Sonne scheint und umgekehrt.
Hallo,
also deine (theoretischen) Ansprüche bestehen natürlich gegen das Reisebüro. Aber ich fürchte, du hast nicht nur eine Teilschuld, sondern wirst vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben.
Auf alle Fälle hast du mein Mitgefühl, was aber wenig hilft.
LG chepri
P.S. Am besten suchst du dir auch schleunigst ein anderes Reisebüro. Nicht nur wegen dem Fehler, der passiert ist (das ist menschlich) aber wegen dem Rat, die ehemalige Mitarbeiterin privat zu verklagen. Oder such dir selbst eine Versicherung, wo der Jahresbeitrag u.U. günstiger ist, als die Versicherung im RB.
Auf Rückflug bestehen und zwar geschlossen.
Tja, das wird leider nur ein Wunsch bleiben. Die meisten werden sich umquartieren lassen und schon jetzt die Beschwerdebriefe formulieren. Und so mancher wird ausrechnen, dass das Ersatzhotel ja eigentlich doch nicht so schlecht war, und sich freuen, dass es ein paar Euros zurück gibt.
Der Satz "Einigkeit macht stark" wird hier wohl nicht Anwendung finden, aber die Vorstellung, 60 wütende Reisende gehen vor dem Hotel in den Sitzstreik hat schon was an sich.
chepri
Hi,
In einer warmen Sommernacht gemütlich ein Gläschen Wein, toll
Nur mal so zur Vorbereitung: Öfters habe ich es erlebt, dass so gegen Ende des Abendessens, Leute der Schiffsmannschaft (Kellner,Köche, roomboys) mit Musikinstrumenten in den Speisesaal gezogen sind, und den Geburtstagskindern ein Ständchen gebracht haben. Dazu gab´s einen Kuchen und wehe, man hatte sich vorher schon am nachtischbuffet reichlich bedient 
Und zumindest bei einem runden GebTag sollte das schon drin sein.
LG chepri
P.S. Ein "kleines" Jäckchen sollte aber schon im Reisegepäck sein, im November kann es am späteren Abend auch schon mal recht frisch werden.
Hallo zusammen,
Über Tui hätten wir das selbe gezahlt für 12 Tage.
Nur weil es mich interessiert, sind die beiden Angebote wirklich vollkommen identisch? Ist denn die Miss Esadora jetzt auch bei TUI im Programm? Und schließlich sind ja bei TUI das Ausflugspaket (150€/Person), das Visum (12€/Person bei Selbstbesorgung, sonst 25€) und die Trinkgeldpauschale (5€/Person und Nacht auf dem Schiff) im Reisepreis enthalten.
Jedenfalls wünsch ich euch viel Vergnügen auf dem Nil.
chepri
Hallo,
zunächst mal möchte ich eindeutig klarstellen, dass z.B. die Beiträge von AEDgi für mich keinesfalls unglaubwürdig sind. Im Gegenteil, was er schreibt, hat meistens Hand und Fuß (siehe Feuer im GR). Nur im vorliegenden Fall war es halt wirklich auffällig, und vermutlich auch unglücklich formuliert. Wäre etwa die erste Frage[/] gewesen: "Hast du wirklich eine Bestätigung des Zimmers", wär alles kein Problem. So aber ist es ín eine falsche Richtung gelaufen, und der arme Fragesteller hat keine Antwort bekommen.
Allerdings ist im vorliegendem Fall auch besonders pikant, dass der Kunde ja im Reisebüro war, damit ja alles klappt 
Wie schon geschrieben, ich buche alles selbst, hab es aber auch einfach, denn meine Fluglinie ist entweder Iberia nach Madrid bzw. Barcelona oder Condor nach Malaga. Mein Mietwagen wird immer bei Eurocar gebucht und meine Übernachtungen in den spanischen Paradores. Im Winter hab ich seit Jahr und Tag in La Plagne die gleiche Ferienwohnung, also wozu soll ich da in ein RB gehen. Ich räume aber durchaus ein, dass für viele Urlauber ein Besuch dort Grundvoraussetzung ist.
gruss chepri
Hallo,
Zusammenfassung:
"brehmion" wrote:
wir buchten schon im Juli 2007 für diesen Sommer ein Hotel und ein festes Zimmer ...Dies wurde uns in der Reisebestätigung und auf dem Voucher bestätigt.
Der erste Antwortsatz:
"ADEgi" wrote:
also ich denke, daß das mit dem fest gebuchten Zimmer wohl als ein unverbindlicher Kunhdenwunsch anzusehen ist
Weiter mit:
das Zimmer war uns fest garantiert - in der Reisebestätigung und auf dem Voucher..
Daraufhin gab es:
"gutenmorgen" wrote:
ich habe schon sehr viele Reisebestätigungen und Voucher gesehen im Laufe meiner Jahre im Reisebüro. Aber eine Reisebestätigung mit Zimmer-Nr. noch nie.Und der Vorab-Ärger in dem von euch gewählten Reisebüro soll ja nun auch irgendwie gewürdigt werden in Form von -ich will ne Entschädigung-
AEDgi räumt ein, dass es sowas schon geben könne, worauf dies folgt:
"gutenmorgen" wrote:
Ich glaube aber nicht, das es auf Brehmion zutrifft
Ein so besonders gutes Licht wirft dies aber nicht auf die "Reisebürofraktion".
Im übrigen glaube ich Brehmion und kann seine Verärgerung durchaus verstehen. Dass er viel mehr als ein Entschuldigungsschreiben bekommt wird leider auch nicht der Fall sein. Aber vielleicht geht er ja zukünftig nicht mehr in ein kleines Reisebüro, sondern bucht direkt bei seinem Wunschhotel. Und wenn die ihm eine Buchungsbestätigung mit Zimmernummer geben, kann man auch nicht den schwarzen Peter zwischen den einzelnen Beteiligten hin und her schieben.
chepri