Ich habe dazu heute einen interessanten Kommentar in der SZ gelesen. Anscheinend klagen die Verbraucherschutzverbände nicht auf eine besondere Hervorhebung in den AGB ( oder sonst wo ), wonach die Flugzeiten unverbindlich sind. Es soll wohl mit der Klage erreicht werden, das mit der Buchung -wann immer sie getätigt wird- feste Flugzeiten vereinbart sind. Geht dann konform mit der europäischen Einschätzung, und hat deswegen gute Chancen vor Gericht.
Einer der beklagten Reiseunternehmer beanstandet die Unterstellung in der Klage einer Häufigkeit solcher Änderungen, gibt aber zu, das einige wenige Fluggesellschaften ihre Flugzeiten beinahe täglich ändern. Kann sich ja jeder selbst ausrechnen, wer damit gemeint ist ( und damit nicht nur die airlines, sondern auch die RV, die mit ihnen zusammen arbeiten ).
Was mich seit langem und immer wieder wundert ist die Einschätzung der Branche, wonach die Abkehr von verbindlichen Flugzeiten automatisch Preiserhöhungen beinhalten würde. Hat mir noch niemand erklären können ( brauchte auch niemand, weil dazu bis heute keine Fakten auf dem Tisch liegen ).
Wenn ich z.B.( weil ich Urlaubsplanbarkeit brauche ) 6 Monate vor Abflug eine Reise buche, der RV und die airline dazu ebenfalls eine Planung jeweils für sich vorgenommen habe, ein Preis kalkuliert wurde, ist für mich klar: wenn der Flieger voll ist gibt es neue Voraussetzungen. Sollte mich aber als Frühbucher nicht interessieren.
Nach der Logik, wonach bei entsprechendem Bedarf Kapazitäten nachgeordert werden müssen, müssten diese demnach teurer sein ( eine klare Wirtschaftsgrundlage ), aber wenn ein Ausgleich durch die allseits bekannten schlechteren Flugzeiten erfolgt gibt es auch dafür keinen Grund.
Oder arbeitet man etwa mit Mischkalkulationen ? Dann zahlen die Frühbucher zuviel, oder besser, die späteren Bucher zu wenig.
Aber ich würde mich freuen, wenn es ( ausser das man einen Bucherkreis besch..... ) eine nachvollziehbare Begründung für Preiserhöhungen gibt.
Gruss Gabriela