Erika1 wrote:
Jeder kann einen Vertrag (=Willenserklärung) wegen Irrtums (§ 119 BGB) anfechten.Und das ist auch gut so:
Stell´ Dir vor, Du willst Dein Auto übers Internet auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen.
Bei der Aufgabe der Annonce unterläuft Dir ein Fehler:
statt der 18.000 Euro, die Du für Dein Auto haben willst, tippst Du 1.800 Euro.
Würdest Du Deine Willenserklärung (Dein Angebot) anfechten oder Dein Auto für 1.800 Euro verkaufen, nur weil Du Dich vertippt hast?
Wäre interssant zu wissen, wie lange angefochten werden kann. Vor einigen Wochen habe ich hier ein Zimmer für 3 Nächte gebucht. Es handelte sich wahrscheinlich um einen Fehler, weil der Veranstalter in seinem Katalog den doppelten Preis verlangt. Einige Täge später wurde das Online-Angebot geändert.
Mittlerweile habe ich eine schriftliche Bestätigung meiner Buchung und meine Kreditkarte wurde auch schon mit 25 % des Preises belastet.
Kann mir nicht vorstellen, dass jetzt noch eine Anfechtung möglich ist.
Brigitte
