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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @marcus2801 sagte:

    Wir wollten am 13.10 auf die Malediven fliegen, abgebucht wurden ca. 900€, die nicht dem Preis der Flugtickets ansprechen können.

    Ich habe jetzt mehrfach mit Emirates telefoniert, jeder bestätigte mir, dass die Flüge nur noch durch mich stoniert werden können. Tickets sind bereits ausgestellt.

    Selbst TC soll gesagt haben, wir dürfen fliegen.
    Aber wir haben nix schriftlich.

    Das Hotel ist bis nächste Woche Freitag geblockt und muss noch bezahlt werden. Hotel würden wir vom Restbetrag bezahlen, der wurde noch nicht abgebucht. Voucher würden wir dann kriegen.

    Ich frag mich jetzt, was gegen eine Reise sprechen würde?! Was meint ihr?

    Ich mach am Ende ja keinen Versicherungsfall draus, somit brauchen wir keine Entschädigung.

    Am Ende wollen wir nur in den Urlaub. Wenn man 9 Monate wartet....

    Für erste Erfahrungen, dieser Art ist es wahrscheinlich noch zu früh.

    Wann hattet ihr die Reise
    gebucht? Mich wundert, dass ihr bisher nur die Anzahlung geleistet habt und nicht den kompletten Betrag. Den hättet ihr doch eigentlich am 13. September zahlen müssen.
    Ich frage deshalb, weil bei mir der Reiseantritt am 15. Oktober gewesen wäre, die Restzahlung von Bucher bereits am 12. September eingezogen wurde.

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @marc-holidaycheck sagte:

    Genau, nochmal zur Klärung, es sind auch die Marken, die zur Thomas Cook GmbH gehören insolvent: Neckermann, Air Marin, Bucher und Öger.

    Ich bin nicht dieser Meinung. Ich habe über Bucher gebucht und in meinem Reisepreissicherungsschein ist als Reiseveranstalter nur "Bucher und Öger Tours GmbH" aufgeführt. Da steht nicht Thomas Cook GmbH oder sonstiges. Und, wenn ich nicht falsch liege, ist eine GmbH eine eigenständige Firma, auch wenn sie zu einem Konzern oder einer Unternehmensgruppe gehört.
    Daher bin ich auch der Meinung, dass sich 110 Mio. der Reisepreisabsicherung nur auf die Bucher und Öger Tours beziehen dürften. Denn, ein stinknormaler Reisender, der über Bucher oder Öger Tours gebucht hat, muss bzw. kann es auch nicht wissen, dass diese GmbH zur Thomas Cook GmbH gehört. Zumal, wenn dies auch nicht aus dem Reisepreissicherungsschein hervorgeht.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @frieda1804 sagte:

    Hat schon jemand von Bucher Reisen eine Mail mit der Stornierung bekommen?

    Eigentlich sollte es am 15. Oktober mit Bucher auf die Malediven gehen, was man jetzt vergessen kann. Von Bucher selbst habe ich jedoch noch keine Info. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass deren Mitarbeiter überlastet sind, um alle Reisenden einzeln zu informieren.

    Reiseveranstalter

  • Malediven - Singleurlaub
    mauseknatschiM mauseknatschi

    Hallo Verena,
    ich habe deine Anfrage leider erst heute entdeckt. Aber vielleicht bist du ja immer noch an einem Maledivenurlaub als Single interessiert.
    Ich kann dir Reethi Beach empfehlen. War im Juni ohne meinen Mann dort (er hat Haus und Hund bewacht) und war total begeistert. Relativ viel Alleinreisende und du hast drei bis vier deutsche Gästebetreuerinnen.
    Obwohl ich eigentlich keinen Kontakt gesucht habe, hatte ich ihn. Jetzt habe ich eine Whatsapp-Gruppe mit zwei Schweizerinnen und einer Schwedin, die ich dort kennengelernt habe. Wir haben fast immer zusammen gegessen und waren anschließend in der Bar.
    Falls ich nächstes Jahr wieder allein verreisen sollte, dann nur nach Reethi Beach. Denn die Insel ist top und man kann sich dort nur wolfühlen.

    Malediven

  • Hondaafushi
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @Donfly:

    Grundsätzlich gebe ich dir Recht, dass es in Deutschland keine Präzedenzfälle wie in den USA oder anderen Ländern gibt. Nach Art. 97 I GG
    sind die Richter in Deutschland unabhängig und dem Gesetz unterworfen, nicht aber der Rechtsprechung durch andere Gerichte.
    ABER: In der Praxis halten sich die unteren Gerichte fast immer an die BGH-Rechtsprechung. Zum einen erspart sich der Richter ausführliche Formulierungen in seinem Urteil, wenn er der BGH-Entscheidung folgt. Zum anderen, was bringt es dem Richter wenn er anders entscheidet. Dann geht der Kläger in Berufung (Berufungsbegründung: der BGH hat aber anders entschieden, was die beste Berufungsbegründung ist) und das nächsthöhere Gericht entscheidet wie der BGH und haut dem Richter damit sein Urteil um die Ohren.

    Weiter schreibst du, dass es in einem Gerichtsverfahren mit Sicherheit einen Unterschied macht, ob ein Hotel überbucht ist oder nicht eröffnet wurde. Sorry, das ist so nicht korrekt. Es geht nur darum, ob eine Reise vereitelt!!! wurde. Wann eine Reise vereitelt ist, habe ich bereits in meinem Beitrag auf Seite 157 ausgeführt. Und, das ist nicht meine persönliche Meinung (die würde auch iemand weiterhelfen), sondern die des BGH.

    Die Ursache der Nichteröffnung spielt nur insofern eine Rolle, dass diese nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sein darf. Das ist zum Bsp. der Fall, wenn Hondaa im Meer versunken wäre und deshalb SIL seine Verpflichtung aus dem Reisevertrag nicht mehr erbringen kann.

    Du schreibst auch, in einem möglichen Gerichtsverfahren würde es eine Rolle spelen, inwieweit man selbst die Situation einer Nichteröffnung hätte abschätzen können. Tut mir leid, aber das ist totaler Quatsch!!! Da verkennst du die bestehende Gesetzeslage in Deutschland. Derjenige, der entweder eine Leistung oder eine Ware anbietet, der ist in der Pflicht gegenüber demjenigen, der mit ihm einen Vertrag hierüber geschlossen hat, diese auch zu verschaffen. Und tut er dies nicht, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.
    Am besten, Du liest dir mal das komplette BGH-Urteil im Internet durch. Ich gebe zu, für Nichtjuristen ist es nicht ganz einfach, das komplette Urteil zu verstehen. Aber wenn man etwas genauer im Internet sucht, stößt man auf Besprechungen dieses Urteils, sowohl von Rechtsanwälten als auch von der Presse, wie zum Bsp. bei Spiegel-online. Einfach bei Google "Maledivenentscheidung BGH aus 2005" eingeben und man findet recht viel.

    Malediven

  • Hondaafushi
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @Holginho:

    1. Das BGH-Urteil wurde in diesem Forum bislang nirgendwo erwähnt, geschweige denn diskutiert.
    2. Niemand hat in seinen Beiträgen etwas von Garantien bezüglich der Einschaltung eines RA geäußert oder in irgendeiner Form

    Rechtssicherheit propagiert. Es ging um Tipps bzw. eigene Erfahrungen in den Beiträgen.

    Im Gegensatz zu dir geben hier andere Tipps, die für den ein oder anderen vielleicht doch sehr hilfreich sind. Du dagegen scheinst hier nur Beiträge zu verfassen, um auf andere loszugehen.
    Solltest du das Urteil gekannt haben, was ich stark bezweifle, dann wäre es sehr unfair von dir gewesen, die Forum-Benutzer nicht darauf hinzuweisen.

    Junge, Junge, was gibst du mit deinen Äußerungen ein schwaches Bild ab...

    Malediven

  • Hondaafushi
    mauseknatschiM mauseknatschi

    Nachdem sich nun mehrere Hondaa-Geschädigte eines Anwalts bedient haben, was ich bereits auf Seite 109 nicht ohne Grund empfohlen hatte, melde ich mich erneut zu Wort. Denn Holginho kann es trotz der positiven Ergebnisse der Anwälte sowie eines einzelnen Forumsnutzers, die die vollständige Rückzahlung des Reisepreises plus 50% Schadenersatz (= die Hälfte des Reisepreises) erreicht haben, nicht lassen, die Hondaa-Bucher vor der Einschaltung eines Anwalts zu verunsichern. Es ist definitiv nicht so, wie Holginho schreibt, dass diese Ergebnisse nur aufgrund auf Kulanz seitens SIL zurückzuführen sind und andere Hondaa-Geschädigte dies nicht erreichen könnten, weil irgendwann der "Kulanz-Topf" leer sei. Vielmehr beruht die Rückzahlung des Reisepreises plus Schadenersatz auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2005, das bei vielen Rechtsanwälten (zumindest bei denen, die sich im Reiserecht auskennen) und Richtern als sogenannte "Malediven-Entscheidung" bekannt ist. Das Urteil dürfte natürlich auch SIL nicht unbekannt sein, denn welcher Reiseveranstalter zahlt nur aus Kulanz Geld zurück.

    Im Urteil des BGH, AZ: X ZR 118/03, das ihr im Internet finden könnt und dort auch von Anwälten besprochen wurde, geht es darum, dass die Kläger aufgrund einer Überbuchung nicht auf ihrer gebuchten Malediveninsel den Urlaub verbringen konnten, sondern stattdessen vom Reiseveranstalter eine Ersatzinsel angeboten bekamen. Dass es in diesem Urteil um eine Überbuchung, bei Hondaa dagegen um die Nichteröffnung geht, ist unerheblich. Denn sowohl das Gesetz als auch der BGH stellen in § 651 f BGB darauf ab, dass eine Reise vereitelt wurde. Vereitelt ist eine Reise dann, wenn der Reisende seinen Urlaub nicht auf der Malediveninsel verbringen kann, die er gebucht hat und deshalb die Reise nicht antritt.
    Wollte ich hier das komplette BGH-Urteil anführen, würde dies den Rahmen sprengen. Jedoch will ich darauf eingehen, was der BGH zu Ersatzangeboten des Reiseveranstalters gesagt hat. Danach kann der Reisende das Ersatzangebot des Reiseveranstalters ablehnen, wenn das Ersatzangebot, gemessen an den subjektiven! Wünschen des Kunden, der gebuchten Reise nicht gleichwertig ist. Das bedeutet, habe ich auf Hondaa einen Einzelbungi gebucht, muss ich keinesfalls eine Umbuchung auf Fili in einen Doppelbungi akzeptieren. Natürlich gibt es noch jede Menge weiterer subjektiver Gründe, wie z. Bsp. die Größe des Bungis, ein Pool auf der Insel oder das Restaurant direkt am Meer, mit der man das Ersatzangebot ablehnen kann.

    Im Übrigen stellt der BGH in seinem Urteil fest: Kündigt man den Reisevertrag, weil das Ersatzangebot aus subjektiven Gründen nicht gleichwertig ist, so steht dem Reisenden die Rückzahlung des Reisepreises sowie ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 50% des Reisepreises zu. Das gilt auch für den Fall, dass der Reisende entweder bei dem selben oder bei einem anderen Reiseveranstalter eine Ersatzreise für den gleichen Zeitraum bucht. Damit müsste eigentlich klar gestellt sein, dass SIL bei einigen Hondaa-Geschädigten den Reisepreis sowie 50% Schadenersatz nicht aus Kulanz, sondern vielmehr aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der geltenden Gesetzeslage erstattet hat.

    Zu beachten ist für die Hondaa-Bucher, wie es im Forum bereits erwähnt wurde, dass man den Rücktritt vom Reisevertrag und den Schadenersatz erst dann von SIL fordern kann, wenn von SIL die Info kommt, dass Hondaa zum gebuchten Reisezeitraum noch immer nicht geöffnet hat. All denen, die nicht so lange abwarten, bis sie eine derartige Info von SIL erhalten und sich lieber schon einige Wochen vorher nach einer anderen Insel umschauen möchten, würde ich empfehlen mit SIL -unter Hinweis auf das o.a. BGH-Urteil- Kontakt aufzunehmen und um Stornierung des Reisevertrages zu bitten. Hierbei ist man nun tatsächlich auf die Kulanz von SIL angewiesen. Auf der anderen Seite hat das für SIL natürlich den Vorteil, dass eine frühe kulante Stornierung keine spätere Schadenersatzforderung nach sich zieht.

    An dieser Stelle möchte ich den oder die Mitarbeiter von SIL, die in diesem Forum interessiert mitlesen, darauf hinweisen, dass es -milde ausgedrückt- ein Unding ist, wie SIL mit den Hondaa-Buchern bislang umgegangen ist. Auch aus diesem Grund war es mir ein dringendes Bedürfnis, die Leser dieses Forums auf das o.a. BGH-Urteil hinzuweisen. Nicht besonders erstaunt habe ich festgestellt, dass Hondaa bis Anfang Mai nicht mehr gebucht werden kann. Das heißt doch wohl, dass SIL mittlerweile selbst nicht mehr mit der Eröffnung vor Anfang Mai rechnet.

    An Holginho habe ich zum Schluss noch die Bitte, er möge doch aufhören, die Hondaa-Bucher mit seinem rechtlichen Halbwissen oder genauer gesagt, mit seinem rechtlichen Unwissen bezüglich der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, zu verunsichern. Beschränke dich in diesem Forum doch darauf, Insel-Tipps zu geben, die insbesondere von "Malediven-Ersttätern" bestimmt gerne in Anspruch genommen werden. Eigentlich müsste dir doch mittlerweile aufgefallen sein, dass deine Beiträge entweder keinen oder lediglich ein oder zwei Daumen erhalten. Das zeigt nur allzu deutlich, wie wenig hilfreich deine Beiträge für die Leser dieses Forums sind. Denn in diesem Forum geht es meiner Meinung nach darum, dass sich die die Hondaa-Bucher untereinander austauschen und Tipps geben können. Und du, bist im Gegensatz zu mir, kein Hondaa-Geschädigter, gibst leider aber überall deinen Senf dazu...

    A

    Malediven

  • Hondaafushi
    mauseknatschiM mauseknatschi

    Häschen18: Ich gebe dir voll und ganz recht.

    Malediven

  • Hondaafushi
    mauseknatschiM mauseknatschi

    Sorry, dass ich in meinem vorhergehenden Beitrag nicht kenntlich gemacht habe, was von Holginho stammt. Insofern ist mein Beitrag etwas schwer zu lesen.
    Bin leider nicht so erfahren darin.

    Malediven

  • Hondaafushi
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @holginho sagte:

    Bevor @mauseknatschi eher vorschnell Daumen gesammelt bekommt, sei darauf hingewiesen, daß viele Aussagen bereits auf den mittlerweile gut 100 Seiten von diesem thread nachzulesen sind und einige dringend "relativiert" gehören.

    Nur zu Deiner Info: Ich bin der Meinung, dass es denjenigen, die sich hier äußern, nicht darauf ankommt Daumen zu sammeln. Für was auch? Es gibt auch noch Menschen, die andere einfach nur informieren möchten. Vielleicht aus dem Grund, weil sie, so wie ich auch, Hondaa gebucht hatten.
    Ich Frage mich aber, ob Du auch zu irgendeiner Zeit Hondaa-Bucher warst. Wohl eher nicht, sonst würdest Du über andere, die eine neue Insel wie Hondaa gebucht haben, nicht so urteilen.
    Aber: Was machst Du dann eigentlich auf der Hondaa-Seite des Malediven Forums. Sollte es auf dieser Seite nicht darum gehen, dass es hier Tipps für die Bucher von Hondaa gibt??? Leider konnte ich bei Deinen Beiträgen keinerlei gute Tipps für die Hondaa-Bucher entdecken. Eigentlich traurig für diese Seite.
    a)
    Es reicht nicht, eine RSV zu haben, es sollte auch dringend bei dieser nachgefragt werden, ob sie diesem Anliegen auch folgt. Je nach Argumentationsweise ist das Vorhaben nämlich von Beginn an zum Scheitern verurteilt.

    Wenn die Reisenden gegenüber der RSV so argumentieren, wie es sich mit Hondaa verhält, dann ist überhaupt nichts zum Scheitern verurteilt. Denn: Wie auch bereits andere darauf hingewiesen haben, bietet SIL die Insel bereits seit 2015 an und hat die Hondaa-Bucher meist auf Fili umgebucht. Ein Reiseveranstalter trägt die Verantwortung dafür, was er seinen Kunden anbietet und wann! er es anbietet. Deshalb haftet auch der Reiseveranstalter gegenüber seinem Kunden, wenn er die gebuchte Leistung nicht erbringen kann. So ist das Gesetz!!! Wenn jetzt ein Reiseveranstalter wie SIL seit mehr als zwei Jahren! eine Insel anbietet, die nicht für die Urlauber bewohnbar ist, was kann man da bei der Argumentation falsch machen. Überhaupt nichts! Im Übrigen erfragt jeder Anwalt bei der Rechtschutzversicherung erst die Deckungszusage, bevor er tätig wird.

    c)
    Ja, man kann versuchen(!) Schadenersatz geltend zu machen, ob es gelingt ist wieder eine ganz andere Frage und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    Schade, auch hier gibt es keinen brauchbaren Tipp von Dir, sondern nicht besonders hilfreiche Allgemeinplätze. Besser wäre doch, Du würdest den Lesern dieses Forums mitteilen, von welchen verschiedenen Faktoren der Schadenersatz abhängt.

    e)
    "Mieser" Urlaub auf Filitheyo? Sorry, aber das ist nicht Guantanamo (auch wenn das von einigen hier gerne so propagiert wird). Ja, natürlich, Filitheyo wird für einige nicht passen, aber ich bin auch schon sehr gespannt, wenn die ersten Berichte von Hondaafushi kommen...auch von dieser Insel werden viele "nicht begeistert" sein.

    Dass Fili nicht Guantanamo ist, hat in diesem Forum noch keiner propagiert.
    Insofern hättest Du Dir das sparen können, denn das bringt keinen einzigen Hondaa-Bucher irgendwie weiter.

    f)
    ist es "rechtlich gesehen durchaus korrekt" Filitheyo als Ersatz anzubieten. Alleine weil es aus dem Portfolio die mit Abstand ähnlichste Insel ist und zudem die allermeisten (wesentlichen!) Parameter übereinstimmen. Und nein, die Doppelbungis sind nicht zwangsläufig(!) ein Ausschlußkriterium und werden von so manchen Richtern nicht als Mangeln, sondern als Unannehmlichkeit bewertet.

    Was soll daran rechtlich korrekt sein, wenn SIL Fili als Ersatz anbietet. Welche wesentlichen Parameter sollen es sein, die zwischen Hondaa und Fili übereinstimmen?
    Und, ein Doppelbungi auf Fili statt einem Einzelbungi auf Hondaa stellt durchaus einen rechtlichen Mangel war. Um das allerdings beurteilen zu können, benötigt man vielleicht ein gewisses juristisches Hintergrundwissen. Wenn man dieses besitzt, dann weiß man, dass die Angaben des Reiseveranstalters zu der Unterbringung eine so genannte zugesicherte Eigenschaft darstellen. Jeder, der schon einige Urlaube auf den Malediven genießen konnte, weiß genau, was für ein großer Unterschied zwischen Einzel- und Doppelbungis liegt. Und selbst Richter wissen um diesen Unterschied.

    Warum ich so ausführlich auf Deinen Beitrag antworte, hat eigentlich nur den Grund, um Dir einen Anstoß dazu zu geben, hilfreiche Beiträge zu auf dieser Seite zu veröffentlichen.
    Ich selbst wäre nie auf die Idee gekommen, auf dieser Seite etwas zu schreiben, wenn ich nicht auch zu den Hondaa-Buchern gehören würde.
    NUR: Du! gehörst nicht dazu...

    Malediven

  • Hondaafushi
    mauseknatschiM mauseknatschi

    Ich möchte gern den Honda-Buchern, die eine Rechtschutzversicherung mit Vertragsrechtschutz haben, einen Tipp geben. Wenn ihr von SIL auf Fili umgebucht werden sollt, dann holt euch anwaltlichen Rat. Dann werdet ihr erfahren, dass ihr nur eine vergleichbare Insel akzeptieren braucht. Eine Insel, die nur noch Doppelbungis frei hat, muss man definitiv nicht akzeptieren, da nicht vergleichbar. Das heißt, man kann den Reisevertrag bezüglich Honda kündigen und Schadenersatz geltend machen. Und wenn ich, weil Honda immer noch nicht geöffnet hat, kurzfristig eine andere vergleichbare Insel buchen muss, die dann natürlich teurer ist, dann ist das ein Schaden. Es ist auch nicht erforderlich, dass man die neue Reise bei SIL bucht. Man kann bei jedem anderen Reiseveranstalter buchen, bei dem man noch Plätze auf einer vergleichbaren Insel findet.
    Wer keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, könnte sich überlegen, ob er nicht circa 250,- Euro für eine anwaltliche Beratung investiert. Ich denke, das ist sinnvoller, als sich von SIL auf Fili kritiklos umbuchen zu lassen und dann vielleicht einen miesen Urlaub zu erleben.
    Im Übrigen ist es von SIL schon rechtlich gesehen nicht korrekt, eine Insel wie Fili als Ersatz anzubieten, da sie mit Honda nicht vergleichbar ist, insbesondere mit den Doppelbungis. In meinen Augen nutzt SIL hier die rechtliche Unerfahrenheit der Bucher aus. Also, wer sich rechtlich schlau macht, reist besser.

    Malediven

  • Hondaafushi
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @Holginho sagte:

    Pool?
    Vielleicht!
    ...einen "Roh(!)bau gab es vor Monaten schon. Dieser wurde aber offensichtlich durch ein Unwetter, und entsprechende Unterspülungen (die auch einen teil der Bungis dermaßen in Mitleidenschaft gezogen hatten das sie teilweise neu erbaut werden mußten) beschädigt. Ob er dann wirklich fertig (und nutzbar...dies ist ausdrücklich zu unterscheiden!) ist, man wird sehen.

    SPA?
    siehe Pool.

    Wege?
    hier wird man froh sein dürfen, wenn die Bautrümmer beseitigt wurden. Ansonsten "viel Spaß" beim Barfuß-Lauf durch Schutt.

    Steg?
    bis vor kurzem war nur ein Steg fertig...der 2. (wesentlich für den Einstieg zum schnorcheln) wohl noch nicht einmal im Bau. Ist dieser noch nicht nutzbar, wird es teils sehr weite Wege im Wasser geben die zurückgelegt werden müssen, bis man etwas sieht. Und nochmal: Der Spot dort ist an vielen Stellen nichts für Schnorchelanfänger!

    Hallo,

    könntest Du bitte erläutern, woher Du Dein Wissen hast??? Das würde bestimmt alle interessieren, die für dieses Jahr bereits gebucht haben.

    Lieben Dank
    Mauseknatschi

    Malediven

  • Hondaafushi
    mauseknatschiM mauseknatschi

    Hallo Kazumir,

    das wäre super, wenn Du das machst.
    Vorab schon mal vielen Dank!!!

    Malediven

  • Hondaafushi
    mauseknatschiM mauseknatschi

    Also ich habe heute über HolidayCheck vom 02. bis 14.12.2017 gebucht. Ich denke, bis dahin wird die Insel geöffnet haben. Falls nicht, wird der Reisevertrag gekündigt und es geht nächstes Jahr im Mai oder Juni nach Hondaafushi. Eine Umbuchung kommt für mich jedenfalls nicht in Betracht. Auf der anderen Seite, man soll nie "Nie" sagen.

    Malediven

  • Insel ohne wasserbungalows
    mauseknatschiM mauseknatschi

    Kann mich Sandro-tt bezüglich der Empfehlung von Madoogali nur anschließen. Wir waren im Oktober dort und haben für Februar sofort wieder gebucht.
    Bei Madoogali handelt es sich wirklich um eine schöne natürlich Insel ohne Wasserbungis. Lies doch einfach mal die Hotelbewertungen über Madoogali. Dann kannst Du Dir bestimmt ein gutes Bild von der Insel machen.

    Liebe Grüße

    Christiane

    Malediven
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