Nachdem sich nun mehrere Hondaa-Geschädigte eines Anwalts bedient haben, was ich bereits auf Seite 109 nicht ohne Grund empfohlen hatte, melde ich mich erneut zu Wort. Denn Holginho kann es trotz der positiven Ergebnisse der Anwälte sowie eines einzelnen Forumsnutzers, die die vollständige Rückzahlung des Reisepreises plus 50% Schadenersatz (= die Hälfte des Reisepreises) erreicht haben, nicht lassen, die Hondaa-Bucher vor der Einschaltung eines Anwalts zu verunsichern. Es ist definitiv nicht so, wie Holginho schreibt, dass diese Ergebnisse nur aufgrund auf Kulanz seitens SIL zurückzuführen sind und andere Hondaa-Geschädigte dies nicht erreichen könnten, weil irgendwann der "Kulanz-Topf" leer sei. Vielmehr beruht die Rückzahlung des Reisepreises plus Schadenersatz auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2005, das bei vielen Rechtsanwälten (zumindest bei denen, die sich im Reiserecht auskennen) und Richtern als sogenannte "Malediven-Entscheidung" bekannt ist. Das Urteil dürfte natürlich auch SIL nicht unbekannt sein, denn welcher Reiseveranstalter zahlt nur aus Kulanz Geld zurück.
Im Urteil des BGH, AZ: X ZR 118/03, das ihr im Internet finden könnt und dort auch von Anwälten besprochen wurde, geht es darum, dass die Kläger aufgrund einer Überbuchung nicht auf ihrer gebuchten Malediveninsel den Urlaub verbringen konnten, sondern stattdessen vom Reiseveranstalter eine Ersatzinsel angeboten bekamen. Dass es in diesem Urteil um eine Überbuchung, bei Hondaa dagegen um die Nichteröffnung geht, ist unerheblich. Denn sowohl das Gesetz als auch der BGH stellen in § 651 f BGB darauf ab, dass eine Reise vereitelt wurde. Vereitelt ist eine Reise dann, wenn der Reisende seinen Urlaub nicht auf der Malediveninsel verbringen kann, die er gebucht hat und deshalb die Reise nicht antritt.
Wollte ich hier das komplette BGH-Urteil anführen, würde dies den Rahmen sprengen. Jedoch will ich darauf eingehen, was der BGH zu Ersatzangeboten des Reiseveranstalters gesagt hat. Danach kann der Reisende das Ersatzangebot des Reiseveranstalters ablehnen, wenn das Ersatzangebot, gemessen an den subjektiven! Wünschen des Kunden, der gebuchten Reise nicht gleichwertig ist. Das bedeutet, habe ich auf Hondaa einen Einzelbungi gebucht, muss ich keinesfalls eine Umbuchung auf Fili in einen Doppelbungi akzeptieren. Natürlich gibt es noch jede Menge weiterer subjektiver Gründe, wie z. Bsp. die Größe des Bungis, ein Pool auf der Insel oder das Restaurant direkt am Meer, mit der man das Ersatzangebot ablehnen kann.
Im Übrigen stellt der BGH in seinem Urteil fest: Kündigt man den Reisevertrag, weil das Ersatzangebot aus subjektiven Gründen nicht gleichwertig ist, so steht dem Reisenden die Rückzahlung des Reisepreises sowie ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 50% des Reisepreises zu. Das gilt auch für den Fall, dass der Reisende entweder bei dem selben oder bei einem anderen Reiseveranstalter eine Ersatzreise für den gleichen Zeitraum bucht. Damit müsste eigentlich klar gestellt sein, dass SIL bei einigen Hondaa-Geschädigten den Reisepreis sowie 50% Schadenersatz nicht aus Kulanz, sondern vielmehr aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der geltenden Gesetzeslage erstattet hat.
Zu beachten ist für die Hondaa-Bucher, wie es im Forum bereits erwähnt wurde, dass man den Rücktritt vom Reisevertrag und den Schadenersatz erst dann von SIL fordern kann, wenn von SIL die Info kommt, dass Hondaa zum gebuchten Reisezeitraum noch immer nicht geöffnet hat. All denen, die nicht so lange abwarten, bis sie eine derartige Info von SIL erhalten und sich lieber schon einige Wochen vorher nach einer anderen Insel umschauen möchten, würde ich empfehlen mit SIL -unter Hinweis auf das o.a. BGH-Urteil- Kontakt aufzunehmen und um Stornierung des Reisevertrages zu bitten. Hierbei ist man nun tatsächlich auf die Kulanz von SIL angewiesen. Auf der anderen Seite hat das für SIL natürlich den Vorteil, dass eine frühe kulante Stornierung keine spätere Schadenersatzforderung nach sich zieht.
An dieser Stelle möchte ich den oder die Mitarbeiter von SIL, die in diesem Forum interessiert mitlesen, darauf hinweisen, dass es -milde ausgedrückt- ein Unding ist, wie SIL mit den Hondaa-Buchern bislang umgegangen ist. Auch aus diesem Grund war es mir ein dringendes Bedürfnis, die Leser dieses Forums auf das o.a. BGH-Urteil hinzuweisen. Nicht besonders erstaunt habe ich festgestellt, dass Hondaa bis Anfang Mai nicht mehr gebucht werden kann. Das heißt doch wohl, dass SIL mittlerweile selbst nicht mehr mit der Eröffnung vor Anfang Mai rechnet.
An Holginho habe ich zum Schluss noch die Bitte, er möge doch aufhören, die Hondaa-Bucher mit seinem rechtlichen Halbwissen oder genauer gesagt, mit seinem rechtlichen Unwissen bezüglich der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, zu verunsichern. Beschränke dich in diesem Forum doch darauf, Insel-Tipps zu geben, die insbesondere von "Malediven-Ersttätern" bestimmt gerne in Anspruch genommen werden. Eigentlich müsste dir doch mittlerweile aufgefallen sein, dass deine Beiträge entweder keinen oder lediglich ein oder zwei Daumen erhalten. Das zeigt nur allzu deutlich, wie wenig hilfreich deine Beiträge für die Leser dieses Forums sind. Denn in diesem Forum geht es meiner Meinung nach darum, dass sich die die Hondaa-Bucher untereinander austauschen und Tipps geben können. Und du, bist im Gegensatz zu mir, kein Hondaa-Geschädigter, gibst leider aber überall deinen Senf dazu...
A