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Aktuell

  • Thema: 23079
    mosaikM mosaik

    Im Nahen Osten wird sich die Lage niemals beruhigen. Niemals beruhigen können.

    Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Vereinten Nationen dem staatenlosen Volk der Juden Gebiete der Palästinener ohne deren Befragung und Einwilligung zugewiesen hatte, war der Grundstein einer immerwährenden Feindschaft gelegt worden.

    Und so lange die USA die Hand über Israel hält und so lange die Palästinenser nicht ihren eigenständigen Staat wieder erhalten, wird der Terror in diesen Gebieten weitergehen.

    Dies hängt auch und vor allem mit den religiösen Werten und Einstellungen (radikaler) Moslems zusammen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorsicht bei Internet-Buchung
    mosaikM mosaik

    Nochmals:

    Angenommen ein HUGO Peter erhält ein Ticket ausgestellt auf PETER Hugo und er reagiert nicht. Später, im Verlauf der Reise erleidet er einen Schaden welcher Art auch immer und will diesen einklagen.

    Er klagt natürlich unter seinem richtigen Namen HUGO Peter. Der Richter MUSS die Klage abweisen, weil die Fluglinie völlig richtig argumentiert, in ihren Unterlagen wäre ein PETER Hugo geflogen.

    Und so ist das nun einmal vor Gerichten und bei Versicherungen. Da geht es nicht darum, ob etwas "eigentlich eh logisch" wäre oder nicht, sondern um Tatsachen.

    Das sollte man bei solchen Spielchen nie vergessen!!!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Thema: 23079
    mosaikM mosaik

    Es gibt in der momentanen Situation tatsächlich keine rechtliche Grundlage für ein kostenfreise Storno oder Umbuchung.

    1. gab es bereits im letzten Jahr in der gleichen Region einen Anschlag, somit war es allgemein bekannt, dass diese Region zu möglichen Zielen terroristischer Anschläge zählen könnte

    2. hängt es von der Intensität der Anschläge ab, ob eine Reisewarnung ausgesprochen werden muss oder ob es sich lediglich um ein erhöhtes Sicherheitsrisiko handelt.

    Tunesien, Türkei und Ägypten gehören im Mittelmeerraum zu jenen Gebieten, in denen man mit Anschlägen rechnen muss. Und sofern diese vereinzelt auftreten, stellen sie keinen kostenfreien Rücktrittsgrund dar.

    Diese Thematik ist gerade in den letzten Jahren und Monaten immer und immer wieder von Richtern überlegt worden und es ergingen sinngemäße Urteilsbegründungen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Probleme mit Rückerstattung des geldes trotz reiserücktrittsversicherung
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    Ohne jetzt da alle Details zu kennen: die Stornierung einer Reise muss an jenem Tag erfolgen, an dem der Hinderungsgrund eintritt: also Erkrankung und Einlieferung 14 Tage vor Reisebeginn --> Storno an diesem Tag.

    Storniert man später, so ersetzt einem die Versicherung nur jenen Stornobetrag, der zum eigentlich notwendigen Termin - 14 Tage vorher - angefallen wäre.

    Einzig, wenn der Arzt bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Erkrankung eine Gesundung bis zur Abreise möglich gewesen wäre und die Verzögerung der Heilung nicht vorhersehbar war, dann müsste die Versicherung auch einen späteren Stornozeitpunkt akzeptierten.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urteil: Keine Stornogebühr nach Tsunami
    mosaikM mosaik

    hier noch a bisserl mehr Info, weshalb das Ganze a bisserl eigenartig ist:

    http://help.orf.at/?story=4514

    Gruß Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urteil: Keine Stornogebühr nach Tsunami
    mosaikM mosaik

    Ich kenne noch nicht den ganzen Wortlaut dieses Urteils. Allerdings waren schon die ersten Kommentare sehr kritisch. Was also hier genau geschehen ist und woher nur 25 Prozent Stornogebühr stammen und weshalb man die Seychellen zum Tsunami gefährdeten Gebiet erklärte - alle Antworten darauf habe ich noch nicht gelesen, um sagen zu können ..tu felix austria...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie hoch das Risiko einer extra herbeigeführten Überbuchung durch.....
    mosaikM mosaik

    "Nadine" wrote:
    wir hatten einmal eine Buchung, wo auf der Rechnung p Person 20,00 Euro extra berechnet wurde mit dem Vermerk "Ersatzmaschine".

    ... also das ist eine wirklich gute Geschichte: für eine "Ersatzmaschine" extra zu bezahlen. Ich meine, da hat das Reisebüro sich ein Körberlgeld verdient. Denn so etwas habe ich in meiner nunmehr bald 25jährigen Reisebürotätigkeit noch nie gehört...

    Aber sei es wie es sei. Die Veranstalter mögen es naturgemäß nicht gerne, wenn man von Überbuchungen spricht. Es ist aber Tatsache, dass die Hoteliers - NICHT die Veranstalter! - "überbuchen". Ich hatte hier im Forum schon mal genauer erklärt, wie das funktioniert und warum.

    Man kann auch nie im voraus sagen, wen das Risiko mehr oder weniger treffen könnte. Einzig, je potenter der Veranstalter, desto weniger Ärger hat man in solchen Fällen. Nach dem Motto: den letzten beißen die Hunde, hat in solchen Fällen ein kleiner Veranstalter die größten Probleme.

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Lastminutereise Kurzfristig online gebucht,und nach 3 Tagen storniert
    mosaikM mosaik

    Weshalb sollte der Vertrag nicht zustande gekommen sein?
    Buchung über Internet
    Buchungsbestätigung erhalten
    Buchung telefonisch storniert

    hier liegt wohl eindeutig der Beweis eines zustande gekommenen Reisevertrages vor.

    Die Frage müsste vielleicht eher so lauten: Und sind in diesem Vertrag die nun geforderten Bedingungen aus den AGB's rechtskräftig mit vereinbart worden?

    Darauf kann ich dann antworten: ohne die Buchungsmasken und den Buchungsablauf sowie die Buchungsbestätigung zu kennen, kann ich dies nicht eindeutig bejahen oder verneinen. Aber meist werden sie wohl rechtskräftig Vertragsinhalt geworden sein.

    Ein weit verbreiteter Irrtum in der Bevölkerung: NICHT eine Zahlung hat den Reisevertrag zustande kommen lassen, sondern die WILLENSÜBERKUNFT der beteiligten Personen...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Abflughaben geändert
    mosaikM mosaik

    ... und das sieht man wieder, was von ursprünglichen schaurigen Vermutungen sich dann als Wahrheit herausstellt...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Testflüge A380?
    mosaikM mosaik

    Der A380 wird voraussichtlich nicht als Ferienflieger im europäischen Raum eingesetzt werden. Dies, weil erst eine Handvoll Flughäfen technisch in der Lage sind, diesen Flugzeugtyp vernünftig abzufertigen.

    Dieser Typ wird im Fernstreckenverkehr und voraussichtlich auch im Innerjapanischen Dienst eingesetz werden.

    Natürlich ist es denkbar, dass er in mittelbarer Zukunft auch im europäischen Nahverkehr eingesetzt wird.

    Von den Flugkosten her wird er, soweit man bisher hört, nicht teurer, sondern sogar günstiger zu betreiben sein.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Gerichtsurteil: Firmen dürfen Bonusmeilen einfordern
    mosaikM mosaik

    Der Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat heute ein Urteil gefällt, das sich auf die Kundenbindung der Fluggesellschaften auswirken wird. Die Richter haben in einem konkreten Fall entschieden: Der Arbeitgeber darf von seinem Angestellten einfordern, dass er die auf Geschäftsreisen eingesammelten Bonusmeilen von Lufthansa für weitere Dienstreisen verwenden muss.

    Der Mitarbeiter hatte dagegen geklagt und die Position vertreten, dass Lufthansa die Bonusmeilen ausdrücklich dem Reisenden, nicht aber dem Unternehmen gewähre. Das Unternehmen hielt dem entgegen, dass der Verkäufer die Meilen sammeln könnte, weil die Firmenreisestelle die Lufthansa-Flüge gebucht hat. Der Verkaufsleiter hatte 350.000 Bonusmeilen gesammelt, die mit 9700 Euro bewertet wurden. Nun dürfte er einige Flüge mit Prämientickets absolvieren müssen.

    Quelle: fvw online 12. April 2006

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Thema: 22602
    mosaikM mosaik

    "Doug" wrote:
    Ösiländle

    ... schön sprechen! mag ich gar nicht so! 😄

    Peter(le) aus dem Ösiländle

    Allgemeine Fragen

  • Thema: 22398
    mosaikM mosaik

    "Chiara Saluta" wrote:
    2.kostenlos auf einen anderen Flughafen umbuchen, wenn Ihr mehrere zur Auswahl hättet.... etwaige Mehrkosten durch eure u.U. weitere Anreise dem Reiseveranstalter in Rechnung stellen, was durchaus zulässig, rechtens

    ... damit wäre ich vorsichtig: ändert ein Reiseveranstalter das Datum der Reise, wird er vertragsbrüchig und damit u. U. schadenersatzpflichtig. Kostenloser Rücktritt auf jeden Fall ist richtig.

    Aber: Der Kunde hat schon die Pflicht, bei seiner Ersatzbuchung Schadensminderung im Auge zu behalten: kann er vom gleichen Abflughafen ein gleichwertiges Angebot buchen, darf er nicht so ohne Weiters von wo anders wegfliegen. Er muss nachweisen können, dass er vom ursprünglichen Abflughafen nichts mehr bekommen konnte!

    Weiters hat der Veranstalter keine Pflicht, Mehrkosten für Abflug von einem anderen Flughafen zu ersetzen: Trennen wir: nicht erfüllter Vertrag --> Schadenersatzpflichtig
    neuer Vertrag von einem anderen Abflugshafen --> NEUER Vertrag

    Man kann sich so etwas aushandeln, aber nicht rechtlich verlangen! Natürlich denkbar wäre auch, dass man Mehrkosten auf dem Wege der Schadenersatzpflicht einklagen könnte.

    Wichtig erscheint mir, dass man nicht sagt: ... dann kannst du einfach... Man kann schon, aber aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen oder Anspruchsgrundlagen, die u. U. aber nur gerichtlich durchgesetzt bzw. geklärt werden können.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Probleme mit Rückerstattung des geldes trotz reiserücktrittsversicherung
    mosaikM mosaik

    Habe ich richtig verstanden:

    gebucht wurde in einem Reisebüro, das selbständig ist und Reisen vom ADAC anbietet. Der ADAC wiederum hat diesem Reisebüro einen Katalog gegeben, in dem Neckermann-Angebote als ADAC-Angebote drinn waren.

    Dann hat der ADAC eines seiner Angebote, die er eigentlich vom Neckermann, hat, herausgenommen, weil es seiner - ADAC - Auffassung nicht seiner - ADAC - Vorstellungen von Urlaub entspräche.

    Daraufhin hat das eigenständige Büro umgebucht und wieder zurück gebucht auf das ursprüngliche Hotel, offensichtlich nun direkt beim Neckermann.

    ... Ganz kann ich dieser Geschichte leider nicht folgen...

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • LH-Faktisch keine Meilen innerdeutsch mehr
    mosaikM mosaik

    genau das beabsichtigen ja Fluglinien: durch "Meilen" "Boni" und sonstige "Zugaben" einen Kunden blind an sie binden. Und ist er erst einmal gebunden, kann man ja alles ändern.

    Ich bin oft gefragt worden: wie fliege ich am günstigsten und Berücksichtigung aller zu erwartenden irgendwann einmal einzulösenden sonstigen Nachlässen?

    Die Antwort kann immer nur dieselbe sein wie auch bei Pauschalreisen:

    man muss sich den Preis - Flugpreis - Pauschalpreis - gesamt für alle Reisenden unterm Strich anschauen und den für seine persönliche Meinung dann günstigsten buchen.

    Alles andere zählt nicht.

    Und wer es noch nicht bemerkt haben sollte: Lufthansa zählt schon seit einigen Jahren zu den Vorreitern der Verwirrung und Veränderung: schließlich war es ja auch die LH, die als erste Fluglinie die Provisionen für Reisebüros (IATA-Stellen) abgeschafft hat.

    Also warum jammern?

    Peter

    Airlines

  • Abflughaben geändert
    mosaikM mosaik

    Hat man eine Pauschalreise gebucht:
    ... ist der Reiseveranstalter verpflichtet, direkt oder über das vermittelnde Reisebüro Flugplanänderungen den Kunden nach Zumutbarkeit bekannt zu geben. Ändert sich der Abflughafen gravierend, so könnte sich daraus ein kostenloses Rücktrittsrecht für den Kunden ergeben. Aktzeptiert er jedoch den neuen Abflughafen, so kann er keine weiteren Ansprüche gegen den Reiseveranstalter stellen. Es handelt sich dabei sozusagen um ein neues Angebot, das angenommen wurde.

    Hat man den Flug alleine gebucht:
    ... ist die Fluglinie verpflichtet, den Kunden nach Zumutbarkeit von Änderungen zu informieren

    Konnte man nicht verständigt werden und man erscheint pünktlich zum Check-In, haftet der Reiseveranstalter bzw. die Fluglinie für allfällige Kosten. Ist es ein schuldhaftes Verhalten des Reiseveranstalters oder der Fluglinie gewesen, so kann man auch Schadenersatzforderungen einbringen.

    Allerdings - hat man ein Flugticket in der Hand und erscheint zu einem anderen als darauf angeführten Zeitpunkt am Flughafen, dann könnte es sein, dass diese eigenmächtige Handlung selbst zu verantworten wäre. Es wäre in diesem Fall zu klären, ob der Passagier eine Telefonnummer gehabt hat, die er kontaktieren hätte können oder müssen. Eine Auskunft im Internet würde ich hier als nicht verbindlich ansehen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wo kann man im Oktober bei strahlender Sonne Urlaub machen??
    mosaikM mosaik

    und nicht zu vergessen... über den Wolken!!!

    Die Frage ist ein klassischer Fall für eine Garantie, die kein Reiseveranstalter geben sollte. Denn was wäre, wenn dann doch an einem Tag die Sonne nicht scheint...? Nicht auszudenken, welche Forderungen da entstünden...

    --> nein Scherz beiseite, im Oktober kann es auch in Südspanien noch sehr schön sein, auf Sizilien, in der Türkei und in Tunesien, beispielsweise. Ich habe in diesen Ländern schon Wochen mit Sonne und Temperaturen an die 30 Grad erlebt. Aber garantieren kann man es halt nicht, dass das Wetter jedes Jahr gleich stabil ist (was es aber üblicherweise im Herbst ist...).

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Andere Fluggesellschaft als gebucht
    mosaikM mosaik

    Es gibt Urteile,

    • die bei Änderung von Ab- oder Rückkunftsflughafen
      ** keine Minderung des Reisepreises sehen
      ** eine Minderung des Reisepreises sehen

    --> hierin gehen die Meinungen deutscher Richter sehr auseinander.

    Hier war aber die Frage, ob eine Änderung der Fluglinie zulässig ist oder nicht:

    Es gibt Urteile,

    • die bei Änderung von Fluggesellschaften
      ** keine Minderung des Reisepreises sehen
      ** eine Minderung des Reisepreises sehen

    --> hierin gehen die Meinungen deutscher Richter sehr auseinander.

    Alles klar?

    Sprich: es müsste jeder Einzelfall genau angeschaut werden: Buchungsgrundlage (Katalog), Wortlaut der Zusage einer oder keiner bestimmten Fluglinien, Vorbehalte in AGB, Buchungsbestätigung, Zeitpunkt der Mitteilung u. a.

    Genau das ist das Problem, nämlich einzelne Urteile, ohne deren teilweise seitenlangen Erklärungen zu kennen, auf theoretisch ähnlich klingende umzumünzen.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Flug ohne meine zustimmung stornieren?
    mosaikM mosaik

    Flüge werden in Computersysteme eingegeben / gebucht.
    Und so wie sie dort eingegeben werden können, können sie auch storniert werden.

    Das ist die technische Seite.

    Die rechtliche sähe etwas anders aus:
    wird eine Vereinbarung, in diesem Fall, Zahlungskonditionen nicht eingehalten - aus der Sicht des Anbieters - dann ist er berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist, das Geschäft zu annullieren (u. U. sogar unter Forderung von Kosten - Stornogebühren).

    Erbringt aber der Kunde den Nachweis, dass er ordnungsgemäss seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, der Fehler aber beim Anbieter (NICHT bei der Bank vom Kunden!!!) lag, dann wäre der Anbieter u. U. auch schadenersatzpflichtig.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reste vom Mittagsbüfett dürfen abends erneut angeboten werden
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    Man muss aber die genaue Begründung des Richters kennen: er hatte deswegen nichts einzuwenden, weíl bewiesen werden konnte, dass diese "Essensreste" nicht mit Gästen in Kontakt gegekommen waren, nicht verderblich waren und ordnungsgemäss aufbewahrt wurden.

    So gesehen können verschiedene Salate (Kartoffelsalat), Brote, Fleischsorten (Gegrilltes, Schweinebraten) u. a. durchaus nochmals serviert werden.

    Die Umkehrung: die EU verbietet ab heuer die Verwertung von EINEM Tag alten Brot an Schweine - es muss als SONDERMÜLL verbrannt werden!

    Wohin geht diese Gesellschaft? Alles, was zwei Stunden alt ist, will und darf nicht mehr gegessen oder verwertet werden?

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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