Ich hielt von Anfang an die Durchführung der Reisen in 2020 für zumindest unwahrscheinlich. Zumindest die Von Neckermann - bei den relativ eigenständigen Konzernteilen wie Bucher oder Öger gab es eine höhere Wahrscheinlichkeit, aber mehr eben auch nicht. Ist doch gut dass zumindest jetzt hier auch "offiziell" Klarheit herrscht und die verbliebenen Kunden die Möglichkeit haben sich neu zu orientieren. Leider werden alle auf dem Großteil ihrer bisher geleisteten Zahlungen sitzen bleiben - und genau das ist ein nicht von der Hand zu weisender Kritikpunkt: Es wurde vorgegaukelt, dass das Vorkassenprinzip gar nicht so schlimm sei, da abgesichert. Dass dies bei einer Großpleite wie die von Cook nicht gelten kann wurde vorab nicht oder nur in ausgewählten Fachkreisen - wie z.B. dem Parlament - kommuniziert, aber nicht in breiter Streuung.
NeckarSchwabe
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen) -
Kundengeldabsicherung der Veranstalter@malini sagte:
Selbstverständlich kann man auf die Frage, wie man bezahlen möchte, auch „Rechnung“ anklicken....
Klar. Aber das ändert ja nichts am Grundübel der Pauschalreisebranche - übrigens auch der Fliegerei und des anderen Transportgewerbes - dass eine Leistung VOR der Erbringung vollständig zu bezahlen ist. Hier wird in der Tat das Risiko vom Anbieter auf den Verbraucher abgewälzt und nachher (teuer) mit Sicherungsscheinen, Fluggastrechten oder Verspätungserstattungen der Bahn z.B. kaschiert.
Bräuchte man alles nicht, wenn die "Ware" - die ja in Wirklichkeit eine Dienstleistung ist - zwar anzuzahlen wäre, aber die Schlusszahlung erst nach Leistungserbringung zu begleichen ist. Würde man sich auch die endlosen Prozesse um Nichterfüllung, von den Kakerlaken bis hin zum verschimmelten AI-Buffet, ersparen. Bzw. das Prozessrisiko dem Leistungsanbieter überlassen.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Ich vermute, aber das ist nur eine Spekulation ohne profundes Wissen, dass die noch zu Ende durchgeführten Reisen regulär bezahlt wurden, also nicht unter die ominöse Schadenssumme fallen. Was darunter fällt sind die zusätzlichen Kosten durch die Rückholaktionen, also insb. die zusätzlichen Charterflüge. Bei den kolportierten 80 Mio. und ca. 140.000 Betroffenen (alles nur Schätzzahlen der Presse übrigens!) entfällt rein rechnerisch auf jeden ein Betrag von 570 €. Das erscheint mir realistisch, die eigens gecharterten Flieger haben ihren Preis und das muss auch bezahlt werden.
So. Und die Frage um die es sich jetzt dreht ist: Werden diese 80 Mio. vorrangig bedient, d.h. nicht quotiert? Es steht zu vermuten, denn eine Airline ist kein caritatives Unternehmen und wird auf der Bezahlung bestehen. Das würde aber heißen, dass nur noch 30 Mio. für die Absicherung der bereits geleisteten Anzahlungen zur Verfügung stehen und damit sind wir dann bei einer Quote im einstelligen Prozentbereich. Die Rechtslage hierzu ist, ich kann den 651r lesen wie ich will, nicht eindeutig. Überdies existiert in der JURIS-Datenbank, so gut wie keine Literatur dazu. Was heißt, dass es keine gibt denn JURIS bündelt die Informationen sehr gut.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Also erstens Mal mißfällt mir garnix - konstruktive Beiträge und Ideen beleben ja nun ein Forum und das macht es auch lesenswert ...
Den Versicherern schaut niemand explizit "auf die Finger" - schon gar nicht wenn sie wie die Zurich in der Schweiz ihren Sitz haben. Die Unternehmen kommen ihren vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nach. Nicht mehr und nicht weniger.
Diskussionsbedarf besteht IMO in der Frage, wieso zum Geier Pauschalreisende einen besonderen Verbraucherschutz genießen, den sonst keiner hat? Ist ja schön wenn dem so ist, aber es gibt eben auch da ein Restrisiko das alle anderen am Wirtschaftsleben Teilhabenden auch tragen müssen.
Und nochmal zu der Beschränkung auf 110 Mio. - die ist weder vom Himmel gefallen noch sonst was. Es war schlicht nicht vorstellbar dass diese Grenze jemals erreicht werden würde. Soooooo viele Insolvenzen gab es in der Branche nun auch wieder nicht, und wenn dann betraf es eher kleinere Fische wie JT etc.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Das mit den Verbraucherverbänden ist meinem Beitrag von 14:02 heute zu entnehmen ... im Übrigen bin ich voll mit Deinem Beitrag d'accord.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Tja, Sense82, DAS ist in der Tat ein Kritikpunkt. Aber es ist halt so wie es ist - die Gesetzesbegründung nennt auch den Betrag von 30 Mio. der bislang einmal aufgerufen wurde - kein Mensch hat sich eine Pleite wie die von Cook vorstellen können.
@Towi - "der Gesetzgeber" setzt nur das um was er muss und bereits im Vorfeld haben die Verbände umfassende Anhörungsrechte und machen davon auch hinreichend Gebrauch. In dem Fall sind die ominösen 110 Mio. die Quintessenz der Interessen der Reiseverbände, der Verbraucherschützer und der Versicherungswirtschaft. Nochmals, "der Gesetzgeber" hat überhaupt kein eigenes Interesse an der Thematik, er setzt die EU-Vorgaben in Absprache mit "der Wirtschaft" um. Nicht mehr und nicht weniger.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Zur Erhellung der Rechtslage verlinke ich mal die Bundestags-Drucksache zum 651r, ab S 87 ist die Gesetzesbegründung nachzulesen:
Danach ist klar, dass die 110 Mio. nicht vom Himmel gefallen sondern sauber begründet sind. Irgendwelche weitergehenden Ansprüche dem Staat gegenüber sind nicht gegeben. Die Zurich wird auch nicht mehr erstatten, das muss sie nicht und wird es nicht tun. Der im HB-Artikel genannte Absatz mit "die Bundesregierung ist der Meinung, die Rückholkosten falle nicht darunter" ist reines Hirngespinst des Journalisten, weder der Gesetzestext noch die Begründung geben irgendetwas dazu her. Und die Gesetzesbegründung wird bei Urteilen zum Thema herangezogen. Es ist davon auszugehen, dass es Klagen geben wird, zum Einen zur Obergrenze, zum Anderen zur Aufteilung - das zieht sich dann über Jahre hin und kein Endverbraucher wird auch nur eine Öre mehr sehen.
Was angreifbar erscheint - die Cook-Töchter in Deutschland sind rechtlich eigenständige GmbH's, also juristische Personen. Es könnte jemand auf die Idee kommen, jeder Veranstalter hätte sich selbst versichern können und müssen und somit wären die 110 Mio. nicht für die Cook-Gruppe insgesamt gewesen, sondern je 110 für NEC, Bucher, Öger etc. Eine darauf hinauszielende Klage hätte IMO eine gewisse Aussicht auf Erfolg. Praktische Folgen aber auch keine, denn wo kein Geld mehr ist kann es auch nicht mehr verteilt werden.
Übrigens, werte VS - ich bin kein Pessimist sondern Realist. Und mit so netten Dingen wie Gesetzgebungsverfahren und der ganzen Maschinerie dahinter hab ich jahrelang beruflich zu tun gehabt und weiß durchaus von was ich schreibe.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Na, dann soll'n se mal woll'n.
Über Gesetzesänderungen entscheiden aber nun nicht irgendwelche Minister sondern das Parlament, in dem Fall der Bundestag. Und ein Gesetzgebungsverfahren ist langwierig und mit Fallstricken behaftet. Die Verbände haben ein Anhörungsrecht und ich, aber das ist meine persönliche Meinung, glaube nicht dass sich die Branchengiganten auf wesentliche Erhöhungen (die ja Kostensteigerungen nach sich ziehen) einlassen werden.
Und diese höheren Kosten, werte Forumsgemeinde, zahlt der Endverbraucher, sprich der/die PauschalurlauberIn. Das will man/frau dann ja auch wieder nicht, oder?
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Die 110 Mio. betreffen nur Deutschland. Die Hannover Rück hat aber offenbar, wie da ja auch steht, Versicherungen in Deutschland und anderer Länder rückversichert.
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KLEINE HOTELSSolche "kleinen" Hotels gibt es weltweit millionenfach, von Ferienhäusern mit Pool ganz zu schweigen. Mal als Tipp, auf den ganzen kleineren italienischen Inseln, den Eolie, den Egadi, Lampedusa, Linosa, Ustica, Pantelleria, dem toskanischen Archipel oder den Tremiti wird man kein Haus finden das mehr als 100 Zimmer hat. Eher im Bereich von 10 - 20. Ebenso gibt es in Italien tausende Unterkünfte, vom Agriturismo bis hin zum Schlosshotel mit teils nur ein paar Zimmern bei Full-Service. Und das gilt für andere Länder ebenso.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)... bedeutet, dass sich Versicherungsunternehmen bei großen Verträgen bei Rückversicherungen, hier sei als Beispiel noch die Munich Re genannt, ihrerseits versichern und somit das Risiko breiter gestreut wird. Nicht mehr und nicht weniger. Für den/die Cook-Kundin ist das ohne Bedeutung.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Im Artikel wird das Wort "Schadensvolumen" verwendet. Das implizit rein sprachlich dass die Rückholkosten in der genannten Summe enthalten sind. Was da auch steht - wenn ich den Artikel kurz in ein paar Worten zusammenfasse - "nix genaues weiß man net". Es wird wohl frühestens im Dezember Klarheit herrschen und dann werden auch die ersten Gelder ausgezahlt.
Ob die Rückholkosten vorrangig beglichen werden weiß ich nicht - der Gesetzestext äußert sich hier nicht und eine Rechtsprechung existiert naturgemäß auch nicht zum Thema, das Deckungsvolumen war ja bislang immer ausreichend.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Quelle: Merkur.de
Aktuell sind bereits Ansprüche von ca. 250 Mio. tatsächlich angemeldet. Erwartet werden bis zu 500 Mio. D.h. die Quote dürfte max. 44 % betragen, realistisch sind eher 20 - 25. Und nein, es wird natürlich kein neuer Topf mit 110 Mio. aufgemacht.
Es bleibt abzuwarten, ob aufgrund dieser Insolvenz der 651r Abs. 3 S. 3 BGB geändert wird. Das wird medial sicher nicht so geräuschlos über die Bühne gehen wie die Einführung - da war es schlicht nicht vorstellbar dass die Summe nicht reichen könnte.
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Reisequiz / Bilderrätsel---Europa--Standest du beim Askleipon-Musum auf Kos?
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@vonschmeling sagte:
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Meines Wissens nimmt die Reisebranche keinen Einfluß auf die Gestaltung des BGB, und genau hier wurde nun einmal diese vollkommen unumsichtige Regelung (110Mio für alle) hinterlegt.Dieses "Wissen" dürfte täuschen. Selbstverständlich nehmen Lobbyverbände Einfluss auf die Gesetzgebung. In dem Fall sogar relativ einsichtig - der Gesetzgeber hat hier kein eigenes Interesse an einer Deckelung, das belastet ja den Haushalt in keinster Weise. Die Prämien an die Versicherer zahlen die Veranstalter und somit der Kunde, die 110 Mio. dürften ein Kompromiss zwischen den Lobbys der Verbraucherschützer und der Reiseunternehmen gewesen sein.
Der Beitrag der/des KollegIn mit den vielen "C's" im Nick bedarf keines weiteren Kommentars - bestimmt war er/sie hinter dem Vorhang zum stillen Kämmerlein hinter den Kulissen und hat alles protokolliert!
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Mit dem Versuch einer Versachlichung jenseits des Quatsches von Landgerichten, die eine Staatshaftung vorschreiben etc,:
- TC ist insolvent
- Die Versicherung deckelt bei 110 Mio. €
- Dafür verantwortlich ist nicht die Bundesregierung - der ist das völlig Banane, die hätte auch 5 Mrd. reingeschrieben
- Verantwortlich ist die Reisebranche die billige Preise wollte
- Der Verbraucher trägt wie überall sonst auch das Restrisriko
- Der Verbraucher bleibt auf Kosten sitzen
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Na, zum Thema "zwicken" gibt's ja ein überaus erbauliches Lied von W. Ambros - "zwickts mi - i man i dram" oder so (sorry für die freie Übersetzung, bin kein Österreicher) - aber das passt ganz gut zum Thema "Staatshaftung".
Es wird keine geben. Falls jemals, in nicht absehbaren Jahren, der EuGH zum Entschluss kommen sollte dass eine Richtlinie nicht richtig umgesetzt wurde wird dies nur für die Zukunft bindend sein. Ich halte es für fahrlässig, wenn in einem Reiseforum unwidersprochen behauptet wird dass mit Zahlungen an Geschädigte aus der Cook-Pleite aus staatlichen Quellen zu rechnen sei. Dem ist zu 99,9 % nicht so.
Und das auch zum Thema "hilfreiche Info".
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Guter Reiseführer für RhodosIch kenn die Reiseführer aus dem Müller-Verlag jetzt nur für Italien - aber der Verlag steht für absolute Qualität und auch Objektivität. Mit den Büchern macht man sicherlich nichts falsch.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Unabhängig davon was in Österreich - von wem auch immer - "zugesichert" wurde - eine Staatshaftung für Pauschalreisen ist ja wohl das allerletzte. D.h. der Steuerzahler soll dafür aufkommen wenn eine einzelne Wirtschaftsbranche Schwierigkeiten hat? In dem Wissen dass sich ebendiese Branche mit Händen und Füßen gegen eine Erhöhung des Sicherungsrahmens gewehrt hat? Damit Tante Hilde noch "günstig" in den "wohlverdienten" Urlaub kommt?
Wer zahlt denn den Air Berlin oder Germania Kunden, die direkt gebucht haben, irgendwas zurück? Wer dem Hausbesitzer, dessen Handwerker pleite geht und die Anzahlung futsch ist? Wer dem Anleihezeichner in Windparks, wenn der Betreiber insolvent wird?
Also bitte. Kirche ==> Dorf
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Bußgeldbescheid aus ItalienDer Gerichtsvollzieher "klingelt" nur wenn ein vollstreckbarer Bescheid da ist. Und der wird ausschließlich über das Bundesamt für Justiz erstellt. Und bei Bußgeldern unter 70 Euronen gar nicht. Also, entweder dortselbst vorstellig werden oder einen Anwalt das ADAC oder der sonstigen Verkehrsrechtschutzversicherung zu Rate ziehen.